Erster Fall: Mann aus der Region Stuttgart mit Corona-Virus infiziert

Nach Angaben des Gesundheitsamts in Stuttgart wurde am Dienstagabend bei einem 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land.

Bei dem Patienten handelt es sich um einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen, der sich vermutlich während einer Italienreise in Mailand angesteckt hat. Die Person erkrankte nach ihrer Rückkehr mit grippeähnlichen Symptomen und hat daraufhin Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufgenommen. Es erfolgte ein Test auf Coronaviren. Nach dem positiven Ergebnis sollte der Patient noch heute Abend in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patientinnen und Patienten untergebracht und behandelt werden.

Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt zur Stunde gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten und veranlasst die entsprechenden Schutzmaßnahmen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.

24-Jähriger fährt gegen Weinbergmauer und flüchtet zu Fuß

Wegen Verkehrsunfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs wird sich ein 24-jähriger Autofahrer verantworten müssen, der am Dienstag gegen 12:20 Uhr zusammen mit seinem Beifahrer in einem VW Golf auf dem Hohenhartweg zwischen Murr und Höpfigheim unterwegs war. Im Verlauf einer Rechtskurve kam er von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Weinbergmauer. Der VW wurde von dort abgewiesen und kam entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen. Fahrer und Beifahrer entfernten sich zu Fuß unerlaubt vom Unfallort. Ein Zeuge verständigte die Polizei und Beamte des Polizeireviers Marbach am Neckar machten den 24-Jährigen und seinen am Kopf verletzten Beifahrer im Industriegebiet “Langes Feld” in Murr ausfindig. Während der Verletzte vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht wurde, stellten die Polizisten bei dem 24-Jährigen Anzeichen von Alkoholeinwirkung fest und veranlassten die Entnahme einer Blutprobe. An dem VW Golf entstand Totalschaden.

Fahrverbot für Rettungsgassen-Sünder

Dass eine Rettungsgasse Leben retten kann, ist unbestritten. Trotzdem wird mit dieser Beschleunigungsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge immer noch Schindluder getrieben – ob absichtlich oder aus Unkenntnis. Doch die Strafen für solche Vergehen werden jetzt härter.

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt laut ADAC zwar wie bisher auch 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Doch dazu kommt jetzt auch noch ein Monat Fahrverbot. Wer durch die Rettungsgasse fährt oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängt, ist mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot dabei.

Ein ADAC-Sprecher: “Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum Unfallgeschehen kommen, muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden.” Dazu weichen die Autofahrer auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mehreren Fahrstreifen je Richtung auf der linken Spur nach links aus, alle anderen orientieren sich nach rechts. Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, muss die Rettungsgasse so lange offen bleiben, bis sich der Stau auflöst.

In Österreich gibt es die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. In Frankreich müssen Einsatzfahrzeuge die Möglichkeit haben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.

In der Schweiz muss auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden. In Italien gibt es bisher keine speziellen Vorschriften.

Rudolf Huber

Ferienende: Am Wochenende wird es wieder voll

 Letztes Wochenende im Stau hin, bald ähnlich mühsam wieder retour: Der Automobilclub ADAC erwartet für das kommende Wochenende (28. Februar bis 1. März) “lebhaften Reiseverkehr und volle Straßen”.

Der Grund ist das Ende der Faschingsferien in Bayern, Teilen Baden-Württembergs sowie der Mitte und dem Süden der Niederlande. Doch auch aus der Gegenrichtung ist ordentlich Andrang zu erwarten, denn in Hamburg fällt erst der Startschuss für zweiwöchige Ferien.

Lauf des Clubs dürften aber die Fahrspuren Richtung Norden stärker belastet sein als Richtung Süden. Die Spitzenzeiten erwarten die Experten für Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 16 bis 20 Uhr.

Auch auf den Fernstraßen der Alpenländer macht sich der Bettenwechsel in den Wintersportzentren bemerkbar. “An den drei Autobahnübergängen Suben (A3 Linz – Passau), Walserberg (A8 Salzburg – München) und Kiefersfelden (A93 Kufstein – Rosenheim) kann es bei der Einreise nach Deutschland Wartezeiten von bis zu einer Stunde geben”, heißt es beim ADAC.

 

Jetzt kommt das Masernschutzgesetz

Lange wurde darüber heftig diskutiert. Jetzt kommt das Masernschutzgesetz. Ab dem 1. März 2020 tritt es in Kraft. Doch was bedeutet dieses Gesetz überhaupt?

Mit dem Masernschutzgesetz müssen Eltern gegenüber der Schule oder Kita nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Der Nachweis gilt auch für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder im gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt.

“Die Zahl der Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr kennen und die Gefahr dieser Erkrankung zu gering einschätzen”, erklärt Kinder- und Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber. Daher habe der Gesetzgeber nach langer Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung entschieden.

Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens zum 31. Juli 2021 erbringen. Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro – oder der Verlust des Kitaplatzes.

Und warum ist diese Pflichtimpfung so wichtig? “Nach einer Masernerkrankung ist das Immunsystem für bis zu drei Jahren geschwächt. Die betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten. Nach einer Masernimpfung besteht dieses Risiko nicht”, so Dr. Annette Lingenauber.

Ralf Loweg

Digitalisierung: So viel Ahnung haben die Deutschen

Bei der Digitalisierung gibt es in Deutschland noch immer Wissenslücken. Begriffe wie “Big Data”, “Blockchain” oder “Augmented Reality” sind der deutschen Bevölkerung kaum bekannt. Dies geht aus der Maisberger-Studie “Die Skepsis der Deutschen gegenüber neuen Technologien” hervor.

Abgefragt wurde der Kenntnisstand zu zehn Technologien. Die Kernfrage: Lässt sich die Skepsis gegenüber der Digitalisierung auf mangelndes Wissen zurückführen? Wer eine Technologie dem Namen nach kennt, hat zumindest zur Kenntnis genommen, dass es diese gibt. Doch davon kann in Deutschland kaum die Rede sein. Laut Umfrage haben die Befragten im Schnitt zu 70 Prozent noch nicht von Machine Vision, Social Bots & Co. gehört.

“Bei den einzelnen Technologien schwankt der Anteil derer, die sie vom Hörensagen kennen, zwischen sechs und 36 Prozent. Doch der hohe Mittelwert für ‘Noch nicht gehört’ zeigt, dass generell wenig Bewusstsein und Interesse für Technologien der Zukunft vorhanden ist”, so Digitalexperte Dr. Alexander Pschera.

Ralf Loweg

Dienstreise mit Ehepartner steuerlich absetzen

Wer eine berufliche Reise nutzt, um mit seinem Ehepartner Urlaub zu machen, muss die Kosten in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Die ARAG-Experten weisen allerdings darauf hin, dass es möglich ist, die Kosten für den Ehepartner steuerlich geltend zu machen.

Dazu kann man sich auf eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) berufen. Die legte ein Steuerberater ein, der seine Frau auf verschiedene Dienstreisen mitgenommen hatte. Die beiden waren immer einige Tage länger an den jeweiligen Veranstaltungsorten geblieben. Die gesamten Reisekosten reichte er als Betriebsausgaben bei der Steuer ein. Sein Argument: Seine Frau habe ihn bei der Kontaktpflege unterstützt.

Nachdem die Finanzrichter in Münster diesem Argument nicht folgen wollten (Az.: 2 K 2355/18 E), legte der Mann Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Solange die Beschwerde läuft, können Steuerzahler die Kosten für mitreisende Partner bei der Steuer angeben.

Doch die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass man dabei glaubhaft darlegen muss, dass der Ehepartner tatsächlich nicht nur Shoppen und Sonnenbaden war, sondern auch an offiziellen Programmpunkten der Veranstaltung teilgenommen hat (BFH, Az.: VIII B 127/19).

Ralf Loweg

Antisemitische Schmierereien schockieren Marbacher

In Marbach am Neckar wurde vergangenen Freitagmittag an einer Garage antisemitische Schmierereien entdeckt.

Vergangenen Freitag gegen 13:20 Uhr hat eine Passantin an einer zum Hörnlesweg gerichteten Garage in der Fohlenbergstraße in Marbach am Neckar eine antisemitische Schmiererei entdeckt. Der in silbergrauer Farbe aufgesprühte Schriftzug verlief auf einer Länge von etwa 5 Metern über die gesamte Garagenwand und war mit dem TAG “Rey Misterio” gekennzeichnet. Was genau auf der Wand geschrieben stand, wurde in der Mitteilung nicht angegeben, Nach Angaben eines Polizeisprechers, war es “eine solche Aussage, die man nicht wiederholen sollte”.

An einer Wand auf der gegenüberliegenden Straßenseite fand sich eine weitere Schmiererei mit der Zahlenkombination “187”. Den bisherigen polizeilichen Ermittlungen zufolge wurde die Schmiererei im Zeitraum von Freitag, 14:00 Uhr bis Samstag, 13:20 Uhr von einem bislang unbekannten Täter angebracht. Der Schriftzug wurde noch am selben Tag entfernt. Die weiteren Ermittlungen hat das Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Böblingen übernommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei, Tel. 07031 1300, in Verbindung zu setzen.

Gericht: Tesla darf bauen

Grünes Licht für Tesla: Der US-Elektroautobauer darf auf dem künftigen Firmengelände in Grünheide (Oder-Spree) weiterhin Bäume fällen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden.

Damit wies das OVG einen Eilantrag der Grünen Liga und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. gegen die “vorzeitige Gestattung der Waldrodung” auf dem künftigen Tesla-Gelände auch in zweiter Instanz zurück.

In einer Pressemitteilung gab das OVG zur Begründung an, “dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Errichtung der Anlage zu Recht zurecht bejaht geworden sind”. Der Beschluss sei unanfechtbar, heißt weiter.

Tesla will auf dem Gelände in Grünheide bei Berlin ab 2021 rund 500.000 Elektrofahrzeuge im Jahr bauen. Wegen des Beginns der Vegetationsperiode sollte die Rodung auf dem Areal bis Ende Februar 2020 abgeschlossen sein. Das Landesumweltamt hatte den vorzeitigen Beginn des Bäumefällens gebilligt, doch die komplette Genehmigung für den Bau der Fabrik steht noch aus, berichtet “rbb24”.

Ralf Loweg

Abzocke per Smartphone

iele kostenlose Apps finanzieren sich durch Werbung, die zwischendurch immer wieder bunt und verlockend eingeblendet wird. Und genau hier lauern die Abo-Betreiber beziehungsweise sogenannten Drittanbieter mit ihren dubiosen Servicediensten, warnen die ARAG-Experten.

Mit neugierigem Klick auf den Werbe-Button, der verdeckt auf einer manipulierten Internetseite liegt, aktiviert der Handynutzer einen ‘Kaufen’-Button im Hintergrund, ohne es zu merken. Und schon ist beispielsweise das Klingelton-Abo für fünf Euro wöchentlich oder ein anderer nutzloser Dienst abgeschlossen.

Wer seine Handyrechnung nicht regelmäßig genau kontrolliert, stolpert womöglich nicht einmal über diesen geringen Betrag, zumal er in der normalen Rechnung des Mobilfunkanbieters aufgeführt wird.

Nach Auskunft von ARAG-Experten wird ein Vertrag grundsätzlich erst dann wirksam, wenn ausdrücklich und gut sichtbar auf die Zahlung hingewiesen wird. Ein entsprechender Button muss also gut les- und sichtbar und mit eindeutigen Formulierungen beschriftet sein, wie beispielsweise ‘Kaufen’ oder ‘Zahlungspflichtig bestellen’.

Auch auf die Laufzeit des Abos muss bei einem rechtlich verbindlichen Vertrag hingewiesen werden. Das ist den digitalen Taschendieben aber meist egal. Sie stellen Preishinweise in schlecht lesbaren Farben oder Schriftarten dar, täuschen mit Worten wie ‘Gratis’ oder ‘Freeware’ oder verzichten gänzlich auf Preis- und Vertragshinweise.

Ralf Loweg