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CSU-Aktion: “Tempolimit? NEIN Danke”

Die Debatte über ein Tempolimit treibt schon seltsame Blüten. Jetzt kommen Politiker aus Bayern mit einer lustigen Aktion um die Ecke. Ob dies allerdings die Schärfe aus der nicht enden wollenden Diskussion nimmt, darf bezweifelt werden.

Unter dem Titel “Tempolimit? NEIN Danke” hat die CSU jetzt eine Internetseite freigeschaltet, auf der Unterschriften gegen die Einführung eines Limits gesammelt werden. Innerhalb von zwei Tagen, nachdem die Webseite freigeschaltet wurde, hätten 10.000 Nutzer ihre Stimme gegen ein mögliches Tempolimit abgegeben, berichtete die “Bild am Sonntag” unter Berufung auf Angaben der CSU. Deren Generalsekretär Markus Blume betonte: “Immer mehr Bürgern stinkt der ständige Verbotswahn.” Viele wollten sich dagegen wehren.

Ein Tempolimit verbessere laut CSU weder die Verkehrssicherheit noch die Klimabilanz des Verkehrs. Im Internet führt die Partei an, durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 Kilometer pro Stunde würden die CO2-Emissionen im Verkehr gerade einmal um 0,6 Prozent pro Jahr sinken. Auch das Argument einer höheren Sicherheit stellt die CSU infrage: Die Zahl der Verkehrstoten sei in Ländern, in denen bereits ein Tempolimit eingeführt worden sei, teils deutlich höher als in Deutschland.

Ralf Loweg

 

Arbeitsunfall und Geld: Das sollten Sie wissen

Bei einem Arbeitsunfall steht man unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So gibt es auch ein Verletztengeld. Das bemisst sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Über Abrechnungen muss der Lohn nachgewiesen werden.

Mögliche Einnahmen aus Schwarzarbeit, die nicht belegbar sind, werden nicht berücksichtigt. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht am 25. Oktober 2019 (AZ: L 9 U 109/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Folgender Fall war passiert: Auf einer Großbaustelle verletzte sich ein Arbeiter durch eine einstürzende Decke. Die Berufsgenossenschaft bestätigte den Unfall als Arbeitsunfall und gewährte Verletztengeld. Für den Anspruch wurden Verdienstabrechnungen für eine Tätigkeit von wöchentlich 20 Stunden vorgelegt. Danach berechnete sich das Verletztengeld. Der Mann verwies aber darauf, dass er weitaus mehr auf der Baustelle gearbeitet habe und legte einen Arbeitsvertrag über 40 Arbeitsstunden vor.

Die Klage des Manns blieb erfolglos. Auch wenn festgestellt wurde, dass es auf der Baustelle üblich gewesen sei, 20 Wochenstunden als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und 20 Stunden im Rahmen von Schwarzarbeit zu absolvieren, blieb es bei der Höhe des Verletztengeldes. Der Mann hatte nur das tatsächliche Arbeitsentgelt für 20 Wochenstunden nachweisen können, mögliche Einnahmen aus Schwarzarbeit dagegen nicht.

Ralf Loweg

19-Jähriger bedroht mit Messer und versucht sich nach Festnahme selber zu verletzen

Pleidelsheim: Ein 19-Jähriger musste von der Polizei Marbach in die psychatrische Anstalt gebracht werden, da er erst eine Frau und einen Mann mit dem Messer bedrohte und nach der Festnahme durch Polizeibeamte in der Gewahrsamseinrichtung sich selber verletzten wollte.

Anhaltende Streitigkeiten in einer Flüchtlingsunterkunft in Pleidelsheim in der Marbacher Straße forderten am Samstag gegen 15:10 Uhr einen Verletzten. Zwei offensichtlich betrunkene 19 und 23 Jahre alte Männer betraten zunächst gegen 13:50 Uhr das von einer 27-Jährigen und ihrem 26-jährigen Mann bewohnte Zimmer. Der 19-Jährige soll hierbei mit einem Messer in der Hand die 27-Jährige und den 26-Jährigen bedroht haben, was wohl dazu führte, dass der 26-Jährige aus dem Fenster im ersten Obergeschoss gesprungen wäre. Die eingetroffenen Polizeibeamten konnten die Situation beruhigen und nach Androhung der Ingewahrsamnahme begaben sich alle Beteiligten in ihre Zimmer. Als die Polizeibeamten die Örtlichkeit verlassen hatten, kam es offensichtlich erneut zu Streitigkeiten zwischen den Bewohnern, in deren Folge der 26-Jährige nochmals aus dem Fenster im ersten Obergeschoss sprang. Diesmal verletzte er sich jedoch dabei, so dass ein Rettungswagen hinzugezogen werden musste. Der Rettungsdienst brachte den 26-Jährigen dann in ein Krankenhaus. Aufgrund der anhaltenden Streitigkeiten musste der 19-Jährige durch die Polizeibeamten in Gewahrsam genommen werden. Im weiteren Verlauf bespuckte und beleidigte der Mann die Beamten. In der Gewahrsamseinrichtung des Polizeirevier Marbach begann er dann zu schreien und versuchte sich selbst zu verletzen, was dazu führte, dass er in eine psychiatrische Einrichtung gebracht werden musste.

Coronavirus gefährlicher als SARS

Das Coronavirus breitet sich in China weiter aus. Landesweit sind aktuell rund 17.200 Menschen infiziert. Am stärksten betroffen ist nach wie vor die Provinz Hubei. Dort gaben die Behörden einen Anstieg der Infektionen um mehr als 2.100 Fälle bekannt. 56 weitere Personen seien gestorben. Die Zahl der Todesopfer in China stieg damit auf 361.

Die Zahl der Todesfälle durch das neuartige Virus ist nun höher als während der SARS-Epidemie der Jahre 2002 und 2003. An diesem Erreger waren damals in China laut der offiziellen Bilanz 349 Menschen gestorben.

Von China aus hat sich das Coronavirus inzwischen in mindestens 24 andere Länder ausgebreitet. Den bislang einzigen bekannten Todesfall außerhalb Chinas hat es in der philippinischen Hauptstadt Manila gegeben. Weltweit sind rund 180 Fälle in etwa zwei Dutzend Ländern bestätigt. In Deutschland ist das Coronavirus bei zehn Menschen nachgewiesen worden, berichtet “tagesschau.de”.

Ralf Loweg

Facebook verdient Milliarden

Es ist noch gar nicht so lange her, da sahen Skeptiker im Zuge des Daten-Skandals schon das Ende von Facebook gekommen. Ein paar Monate später ist von der Krise nichts mehr zu spüren. Im Gegenteil.

Auf rund 2,5 Milliarden mindestens einmal monatlich aktive Nutzer ist das soziale Netzwerk im vergangenen Quartal gewachsen. Der Umsatz legte um ein Viertel auf rund 21 Milliarden Dollar (19 Milliarden Euro) zu. Der Gewinn stieg um 7,0 Prozent auf 7,35 Milliarden Dollar (6,7 Milliarden Euro) und wächst damit etwas langsamer als von Anlegern erwartet.

Ralf Loweg

Das Tablet von Apple wird zehn

Apple war mal wieder Vorreiter: Vor zehn Jahren brachte das damals noch von Steve Jobs geleitete Unternehmen das iPad auf den Markt – Pionierprodukt des auch von anderen Firmen hergestellten Tablet-PCs. Der britische “Economist” wählte damals einen religiösen Vergleich und zeigte Apple-Mitbegründer Steve Jobs weiß gekleidet und mit einen Heiligenschein auf dem Titelbild – mit einem “Jesus-Tablet” in der Hand.

In gerademal einem Monat verkaufte Apple eine Million iPads. Diese Schwelle wurde in der Hälfte der Zeit erreicht, die das iPhone dafür benötigte. Im März 2011, neun Monate nach der Produkteinführung, waren bereits 15 Millionen Apple-Tablets verkauft worden. “Das iPad legte damit den bis dahin erfolgreichsten Verkaufsstart eines Elektronik-Produkts für den Massenmarkt hin”, schreibt das Magazin “IT Business”.

Doch der Hype ist vorüber: Im Jahr 2018 wurden nur noch 43,5 Millionen iPads verkauft. Seitdem berichtet Apple keine Absatzzahlen mehr. Die Absätze sollen zuletzt aber nach Analystenschätzungen wieder leicht angezogen haben. Das iPad ist aber weit davon entfernt, die Absatzzahlen der PCs zu erreichen. IDC schätzt, dass 2019 rund 267 Millionen Personal Computer weltweit verkauft wurden.

Konzepte und Designstudien für diese Gerätegattung existieren bereits seit Ende der 1980er Jahre. Eines der ersten Geräte dieser Art war 1989 das GRiDPad von GRiD Systems, das allerdings keine große Marktbedeutung erringen konnte. Die als Personal Digital Assistant (PDA) bezeichneten Geräte waren zu Beginn der Entwicklung aufgrund der technischen Möglichkeiten und des fehlenden breitbandigen mobilen Internetzugangs hauptsächlich auf Kalender-, Adress- und Aufgabenverwaltung beschränkt.

Als Apple mit dem iPad herauskam, bedeutete das aber den Durchbruch des Tablet-Computers. Andere Hersteller zogen bald nach. Laut einer vom Bitkom in Auftrag gegebenen Umfrage aus dem Jahr 2015 werden Tabletcomputer in Deutschland vor allem zu Hause genutzt:

Jeder dritte Tablet-Nutzer (30 Prozent) gibt an, sein Gerät ausschließlich daheim zu nutzen. Und ein weiteres Drittel (31 Prozent) setzt den Tabletcomputer überwiegend zu Hause ein. Nur sechs Prozent gebrauchen ihr Gerät ausschließlich oder überwiegend unterwegs. Daheim sind die beliebtesten Einsatzorte für den Tabletcomputer das Sofa (82 Prozent), das Bett beziehungsweise der Balkon oder Garten (jeweils 50 Prozent), der Schreibtisch (47 Prozent) und die Küche (39 Prozent). Sieben Prozent nehmen ihr Gerät mit ins Bad.

Lars Wallerang

Abzocke per Smartphone: Künftig mehr Schutz

In die Falle ist man schnell getappt: Ein unbedachter Klick hier, eine ungewollte Bestätigung dort, und schon hat man ein Abo an der Backe, das man gar nicht wollte. Die böse Überraschung kam bislang per Handy-Rechnung, denn Mobilfunkanbieter buchen die Beträge für Serviceleistungen von Drittanbietern über die Telefonrechnung ihrer Kunden ab. Doch Hilfe und Schutz sind in Sicht.

Ab 1. Februar gelten für Mobilfunkunternehmen beim Abbuchen von Drittanbieterleistungen neue Regeln. Künftig dürfen Kosten für Abos und Serviceleistungen von Drittfirmen nur noch abgerechnet werden, wenn der Kunde zuvor auf eine von ihrer Mobilfunkfirma bereitgestellte Seite umgeleitet und über den Vorgang (Redirect genannt) informiert wurde oder wenn sich ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, stattdessen mehrere Verbraucherschutzmaßnahmen in einem Kombinationsmodell – unter anderem auch eine Geld-zurück-Garantie – umzusetzen.

“Das Verfahren können Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica oder andere frei wählen. Ziel ist, Handy-Nutzer künftig besser vor Abo-Fallen zu schützen. Dennoch sollten User unliebsamen Firmen weiterhin einen Zutritt zu ihrem Smartphone oder Tablet verwehren”, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Was ist das sogenannte Redirect-Verfahren? Es soll ab sofort Handynutzern konkret die Gefahr vor Augen führen, wenn sie im Begriff sind, ungewollt ein Abo per Smartphone abzuschließen. Hierzu werden User während des Bezahlvorgangs von der Drittanbieterseite technisch auf eine Bezahlseite ihres jeweiligen Mobilfunkanbieters umgeleitet.

Erst auf dieser Seite müssen sie ausdrücklich den Vertragsabschluss eines Abonnements und dessen Abbuchungen bestätigen. Die Bundesnetzagentur erlaubt den Mobilfunkunternehmen allerdings auch eine Alternative zum rein technischen Redirect-Verfahren. Hierbei handelt es sich um ein Kombinationsmodell von mehreren Schutzmaßnahmen, in dem übersichtliche Bezahlseiten, Informationsmitteilungen und einfache Sperren zur Anwendung kommen können. In diesem Fall müssen Mobilfunkanbieter dann Kunden zusätzlich auch eine Geld-zurück-Garantie von bis zu 50 Euro geben.

Wer trotz der neuen Regelungen in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich gestoppt wird. Betroffene sollten die Rechnung innerhalb von acht Wochen bei ihrem Mobilfunkanbieter und zusätzlich gegenüber dem Drittanbieter per Einwurfeinschreiben beanstanden. Sicher von vornherein und auf Dauer können sich Smartphone- und Tablet-Nutzer auch weiterhin nur vor der perfiden Abo-Abzock-Masche schützen, wenn sie ihre Handynummer für die Abbuchung von Diensten fremder Firmen von ihrem Mobilfunkunternehmen sperren lassen (Drittanbietersperre).

Andreas Reiners

Familiärer Streit: Männer prügeln auf 31-Jährigen ein

Am Sonntag kam es in Remseck am Neckar vermutlich aus familiären Zwistigkeiten zu einer Prügelei. In der Hauptstraße in Hochberg. wurde ein 31-Jähriger von drei 19, 22 und 52 Jahre alten Männern und mutmaßlich einem weiteren noch Unbekannten auf offener Straße geschlagen und getreten. Auch als das Opfer zu Boden gegangen war, ließen die Tatverdächtigen nicht von ihm ab. Erst als vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer zu hupen begonnen, zogen sich die Männer zurück. Schließlich wurden Polizei und Rettungsdienst alarmiert. Der 31-Jährige, der verletzt wurde, musste durch einen Krankenwagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Ermittlungen, die der Polizeiposten Remseck am Neckar übernahm, dauern an.

Das sollte man beim Autoverkauf beachten

Ein Autoverkauf ist keine alltägliche Sache, man sollte ihn deshalb penibel vorbereiten. Es gibt zahlreiche Dinge, die Sie beachten sollten, damit es keine böse Überraschung gibt, denn es lauern durchaus Fallen, sowohl juristischen als auch finanzielle. Welche Regeln Sie befolgen sollten, erklären die Experten.

Vorab gilt: Sie sollten den Wert ihres Autos ermitteln. Hier bietet die DAT (Deutsche Automobil-Treuhand) einen kostenlosen Bewertungsservice online an. Oder man investiert 10 Euro für eine Auskunft über die allgemein anerkannte Schwacke-Liste. Auch Gutachter wie DEKRA, TÜV und ADAC führen gebührenpflichtige Fahrzeugbewertungen durch.

Klar sollte zudem sein, dass das Fahrzeug optisch einen optimalen Eindruck macht. Heißt: Komplettreinigung und Politur, auch eine Motorwäsche mit einem Hochdruckstrahler kann den optischen Eindruck perfektionieren. Tipp: Vermeiden sollten Sie aufdringliche Duftbäume.

Nach der Reinigung und Politur des Autos sollten Sie eine Serie von Fotos von dem Auto anfertigen, inklusive Innenraum, Felgen, Kofferraum sowie auch Schäden und fragen Sie auch ein anderes Familienmitglied oder Bekannte, welche Fotos das Fahrzeug am vorteilhaftesten darstellen.

Für den Verkauf sollte das Auto ganz generell in den bestmöglichen Zustand versetzt werden. Das bedeutet unter anderem, dass eventuelle Schäden am Auto zuvor behoben werden.

Gut zu wissen: Kfz-Händler bieten Ihnen meist einen Kaufpreis weit unter dem Wert Ihres Autos an – Sie sollten deshalb gewerbliche Autohändler meiden. Autohändler wollen vom Weiterverkauf Ihres Fahrzeuges profitieren und zahlen nie den Höchstpreis, den sie selber vom späteren Käufer verlangen.

Lediglich bei Neukauf eines Fahrzeuges bieten Ihnen auch die Vertragshändler einen angemessenen Ankaufspreis bzw. Eintauschpreis für Ihr Gebrauchtfahrzeug – aber nur, weil sie sich deshalb die Nachlassprozente für einen Neuwagen sparen. Oftmals erzielen Sie eine höhere Ersparnis bei Neuwagenkauf, wenn Sie Ihr Altfahrzeug auf dem Privatmarkt verkaufen.

Setzen Sie generell einen 20 bis 30 Prozent höheren Verkaufspreis als Verhandlungsbasis an, als Sie zu erzielen suchen. So erreichen Sie Ihren Wunschverkaufspreis auch mit einem Nachlass und Sie bieten dem Käufer die Option der Preisverhandlung.

Missachten sie keineswegs, irgendwelche Fehler oder Schäden im Kaufvertrag zu nennen, denn auch als Privatverkäufer sind Sie haftbar für wissentlich nicht genannte Schäden. Sie könnten sich im Zweifelsfall der fahrlässigen Tötung strafbar machen, wenn Sie bekannte technische oder Karosserieschäden nicht beim Verkauf nennen und schriftlich fixieren.

Vergessen Sie nicht die Ab- bzw. Ummeldeformalie für Ihr Fahrzeug einzuhalten. Wichtig ist die sichere Abmeldung des Fahrzeuges, denn solange das Fahrzeug auf Ihre Versicherung läuft, müssen Sie im Zweifelsfall für etwaige Schäden aufkommen.

Auch, wenn der Käufer versichert, er melde das Auto sofort um, so kann diesem ein unvorhergesehenes Ereignis davon abhalten und er fährt mit Ihrer Versicherung (versehentlich oder auch beabsichtigt) weiter. Melden Sie Ihr Auto selber ab und bieten Sie ersatzweise Überführungskennzeichen an oder warten, bis der Käufer mit seinen eigenen Kennzeichen kommt.

Musterkaufverträge für Privatpersonen sind frei im Internet verfügbar. Geben Sie den Kfz-Brief erst nach der kompletten Zahlung aus der Hand: Denn wer den Brief besitzt, gilt als Eigentümer des Autos.

Für eine Probefahrt, die nicht verwehrt werden sollte, können Sie auch einen kurzen Vertrag aufsetzen, dass im Falle eines Unfalles der Kaufinteressent für die Selbstbeteiligungs- und Rückstufungskosten aufkommt. Achten Sie stets darauf, sich den Führerschein und Ausweis des Fahrers zeigen zu lassen und begleiten Sie den etwaigen Käufer bei der Probefahrt: So vermeiden Sie möglichen Ärger.

Andreas Reiners

15-Jähriger auf Bauernhof getötet: Vater und Bruder schwer verletzt

Noch ist unklar, was sich in der Nacht auf Samstag in einem Wohnhaus auf einem Aussiedlerhof bei Güglingen im Landkreis Heilbronn zugetragen hat. Kurz nach ein Uhr wurde die Polizei per Notruf darüber informiert, dass es in dem Haus zu einer Auseinandersetzung gekommen war und es mehrere Verletzte gibt. Vor Ort konnte die Einsatzkräfte feststellen, dass sich drei schwerstverletzte männliche Personen in dem Haus befanden. Eine Person, ein 15-jähriger Junge, verstarb noch am Tatort an seinen Verletzungen. Ein 17-jähriger Jugendlicher sowie ein 54-jähriger Mann wurden mit schweren Verletzungen in Krankenhäuser gebracht. Ersten Erkenntnissen zufolge handelt es sich bei den drei Personen um einen Vater und dessen Söhne. Die Kriminalpolizei Heilbronn arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, herauszufinden wie es zu den Verletzungen gekommen ist und wie der Tathergang war.