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Einbruchsschutz: Das sollten Mieter wissen

 Auch in den eigenen vier Wänden gibt es keine Garantie auf Sicherheit. Dreiste Einbrecher lassen sich immer neue Tricks einfallen, um an das Eigentum anderer Menschen zu gelangen. Was also tun – vor allem, wenn man nur zur Miete wohnt?

Eine Wohnung beispielsweise durch Sicherheitsschlösser oder einen Türspion sicherer zu machen, ist grundsätzlich als Modernisierung zu betrachten, die den Wohnwert erhöht. Und damit kann auch die Miete steigen. Bis zu acht Prozent der Kosten für die Modernisierung darf der Vermieter nach Auskunft der ARAG-Experten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Auch Mieter dürfen auf eigene Kosten in puncto Sicherheit tätig werden, ohne dass der Vermieter ein Veto einlegen darf. Zumindest, wenn die Maßnahmen sich im Rahmen bewegen. Allerdings weisen die ARAG-Experten darauf hin, dass der Vermieter durchaus verlangen darf, dass alle nachträglich eingebauten Gegenstände bei Auszug wieder zurückgebaut werden. Und das kann teuer werden.

Andererseits ist es allerdings auch möglich, dass der Vermieter den ausziehenden Mietern einen Abstand für die Sicherheitseinbauten zahlt. Um Ärger zu vermeiden, raten Experten zu einer schriftlichen Vereinbarung. Darin können Umfang von Baumaßnahmen, Kostenübernahme oder auch Abstandszahlungen geregelt werden.

Ralf Loweg

Coronavirus: Digitale Helfer sind gefragt

Mit digitalen Hilfsmitteln wollen die Chinesen den Kampf gegen das gefährliche Coronavirus gewinnen. Hintergrund: Nirgendwo sind mehr Überwachungskameras installiert als im Reich der Mitte, die Marktforscher von IHS Markit schätzen ihre Zahl auf fast 400 Millionen.

In der Coronavirus-Krise liefern sie den chinesischen Behörden jetzt Datenmassen, glaubt Katja Drinhausen vom Mercator Institut für China-Studien (MERICS): “Die Kameraüberwachung auf öffentlichen Plätzen und an Bahnhöfen spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht nachzuvollziehen: Wo haben sich die Menschen – wo haben sich Infizierte – im Land hinbewegt?” Auf Grundlage dieser Daten würden auch Apps für Smartphones entwickelt.

So zeigen Handy-Apps auf Umgebungskarten, in welchen Wohnanlagen Menschen mit einer Coronavirus-Infektion leben. Fragt man Menschen in Peking auf der Straße, befürworten das viele: “Es ist gut, dass diese Informationen bekannt gegeben werden, je detaillierter, desto besser”, sagt einer. Ein anderer meint: “Die Karte dient der Gesellschaft und hilft allen Bürgern.”

In Shanghai haben Taxis seit einigen Tagen innen einen QR-Code angebracht. Fahrgäste sollen diesen mit ihrem Handy scannen und in einer App persönliche Informationen sowie ihre Handynummer eintragen, damit sie befördert werden. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sagte ein Taxifahrer: “Ich habe den QR-Code seit heute im Taxi angebracht, das hilft uns dabei, die Epidemie einzudämmen.”

Ralf Loweg

Erster Fall: Mann aus der Region Stuttgart mit Corona-Virus infiziert

Nach Angaben des Gesundheitsamts in Stuttgart wurde am Dienstagabend bei einem 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land.

Bei dem Patienten handelt es sich um einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen, der sich vermutlich während einer Italienreise in Mailand angesteckt hat. Die Person erkrankte nach ihrer Rückkehr mit grippeähnlichen Symptomen und hat daraufhin Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufgenommen. Es erfolgte ein Test auf Coronaviren. Nach dem positiven Ergebnis sollte der Patient noch heute Abend in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patientinnen und Patienten untergebracht und behandelt werden.

Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt zur Stunde gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten und veranlasst die entsprechenden Schutzmaßnahmen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.

24-Jähriger fährt gegen Weinbergmauer und flüchtet zu Fuß

Wegen Verkehrsunfallflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs wird sich ein 24-jähriger Autofahrer verantworten müssen, der am Dienstag gegen 12:20 Uhr zusammen mit seinem Beifahrer in einem VW Golf auf dem Hohenhartweg zwischen Murr und Höpfigheim unterwegs war. Im Verlauf einer Rechtskurve kam er von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Weinbergmauer. Der VW wurde von dort abgewiesen und kam entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen. Fahrer und Beifahrer entfernten sich zu Fuß unerlaubt vom Unfallort. Ein Zeuge verständigte die Polizei und Beamte des Polizeireviers Marbach am Neckar machten den 24-Jährigen und seinen am Kopf verletzten Beifahrer im Industriegebiet “Langes Feld” in Murr ausfindig. Während der Verletzte vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht wurde, stellten die Polizisten bei dem 24-Jährigen Anzeichen von Alkoholeinwirkung fest und veranlassten die Entnahme einer Blutprobe. An dem VW Golf entstand Totalschaden.

Fahrverbot für Rettungsgassen-Sünder

Dass eine Rettungsgasse Leben retten kann, ist unbestritten. Trotzdem wird mit dieser Beschleunigungsmöglichkeit für Rettungsfahrzeuge immer noch Schindluder getrieben – ob absichtlich oder aus Unkenntnis. Doch die Strafen für solche Vergehen werden jetzt härter.

Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt laut ADAC zwar wie bisher auch 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Doch dazu kommt jetzt auch noch ein Monat Fahrverbot. Wer durch die Rettungsgasse fährt oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängt, ist mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot dabei.

Ein ADAC-Sprecher: “Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte schnell und ohne Behinderung zum Unfallgeschehen kommen, muss die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden.” Dazu weichen die Autofahrer auf Autobahnen und Straßen außerorts mit mehreren Fahrstreifen je Richtung auf der linken Spur nach links aus, alle anderen orientieren sich nach rechts. Da auf die Polizei noch Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst folgen können, muss die Rettungsgasse so lange offen bleiben, bis sich der Stau auflöst.

In Österreich gibt es die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren je Richtung. In Frankreich müssen Einsatzfahrzeuge die Möglichkeit haben, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.

In der Schweiz muss auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen für Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in der Mitte frei bleiben. Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen ist die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links zu bilden. In Italien gibt es bisher keine speziellen Vorschriften.

Rudolf Huber

Ferienende: Am Wochenende wird es wieder voll

 Letztes Wochenende im Stau hin, bald ähnlich mühsam wieder retour: Der Automobilclub ADAC erwartet für das kommende Wochenende (28. Februar bis 1. März) “lebhaften Reiseverkehr und volle Straßen”.

Der Grund ist das Ende der Faschingsferien in Bayern, Teilen Baden-Württembergs sowie der Mitte und dem Süden der Niederlande. Doch auch aus der Gegenrichtung ist ordentlich Andrang zu erwarten, denn in Hamburg fällt erst der Startschuss für zweiwöchige Ferien.

Lauf des Clubs dürften aber die Fahrspuren Richtung Norden stärker belastet sein als Richtung Süden. Die Spitzenzeiten erwarten die Experten für Freitag von 14 bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 16 bis 20 Uhr.

Auch auf den Fernstraßen der Alpenländer macht sich der Bettenwechsel in den Wintersportzentren bemerkbar. “An den drei Autobahnübergängen Suben (A3 Linz – Passau), Walserberg (A8 Salzburg – München) und Kiefersfelden (A93 Kufstein – Rosenheim) kann es bei der Einreise nach Deutschland Wartezeiten von bis zu einer Stunde geben”, heißt es beim ADAC.

 

Jetzt kommt das Masernschutzgesetz

Lange wurde darüber heftig diskutiert. Jetzt kommt das Masernschutzgesetz. Ab dem 1. März 2020 tritt es in Kraft. Doch was bedeutet dieses Gesetz überhaupt?

Mit dem Masernschutzgesetz müssen Eltern gegenüber der Schule oder Kita nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Der Nachweis gilt auch für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder im gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt.

“Die Zahl der Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr kennen und die Gefahr dieser Erkrankung zu gering einschätzen”, erklärt Kinder- und Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber. Daher habe der Gesetzgeber nach langer Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung entschieden.

Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens zum 31. Juli 2021 erbringen. Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro – oder der Verlust des Kitaplatzes.

Und warum ist diese Pflichtimpfung so wichtig? “Nach einer Masernerkrankung ist das Immunsystem für bis zu drei Jahren geschwächt. Die betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten. Nach einer Masernimpfung besteht dieses Risiko nicht”, so Dr. Annette Lingenauber.

Ralf Loweg

Digitalisierung: So viel Ahnung haben die Deutschen

Bei der Digitalisierung gibt es in Deutschland noch immer Wissenslücken. Begriffe wie “Big Data”, “Blockchain” oder “Augmented Reality” sind der deutschen Bevölkerung kaum bekannt. Dies geht aus der Maisberger-Studie “Die Skepsis der Deutschen gegenüber neuen Technologien” hervor.

Abgefragt wurde der Kenntnisstand zu zehn Technologien. Die Kernfrage: Lässt sich die Skepsis gegenüber der Digitalisierung auf mangelndes Wissen zurückführen? Wer eine Technologie dem Namen nach kennt, hat zumindest zur Kenntnis genommen, dass es diese gibt. Doch davon kann in Deutschland kaum die Rede sein. Laut Umfrage haben die Befragten im Schnitt zu 70 Prozent noch nicht von Machine Vision, Social Bots & Co. gehört.

“Bei den einzelnen Technologien schwankt der Anteil derer, die sie vom Hörensagen kennen, zwischen sechs und 36 Prozent. Doch der hohe Mittelwert für ‘Noch nicht gehört’ zeigt, dass generell wenig Bewusstsein und Interesse für Technologien der Zukunft vorhanden ist”, so Digitalexperte Dr. Alexander Pschera.

Ralf Loweg

Dienstreise mit Ehepartner steuerlich absetzen

Wer eine berufliche Reise nutzt, um mit seinem Ehepartner Urlaub zu machen, muss die Kosten in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Die ARAG-Experten weisen allerdings darauf hin, dass es möglich ist, die Kosten für den Ehepartner steuerlich geltend zu machen.

Dazu kann man sich auf eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) berufen. Die legte ein Steuerberater ein, der seine Frau auf verschiedene Dienstreisen mitgenommen hatte. Die beiden waren immer einige Tage länger an den jeweiligen Veranstaltungsorten geblieben. Die gesamten Reisekosten reichte er als Betriebsausgaben bei der Steuer ein. Sein Argument: Seine Frau habe ihn bei der Kontaktpflege unterstützt.

Nachdem die Finanzrichter in Münster diesem Argument nicht folgen wollten (Az.: 2 K 2355/18 E), legte der Mann Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Solange die Beschwerde läuft, können Steuerzahler die Kosten für mitreisende Partner bei der Steuer angeben.

Doch die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass man dabei glaubhaft darlegen muss, dass der Ehepartner tatsächlich nicht nur Shoppen und Sonnenbaden war, sondern auch an offiziellen Programmpunkten der Veranstaltung teilgenommen hat (BFH, Az.: VIII B 127/19).

Ralf Loweg

Antisemitische Schmierereien schockieren Marbacher

In Marbach am Neckar wurde vergangenen Freitagmittag an einer Garage antisemitische Schmierereien entdeckt.

Vergangenen Freitag gegen 13:20 Uhr hat eine Passantin an einer zum Hörnlesweg gerichteten Garage in der Fohlenbergstraße in Marbach am Neckar eine antisemitische Schmiererei entdeckt. Der in silbergrauer Farbe aufgesprühte Schriftzug verlief auf einer Länge von etwa 5 Metern über die gesamte Garagenwand und war mit dem TAG “Rey Misterio” gekennzeichnet. Was genau auf der Wand geschrieben stand, wurde in der Mitteilung nicht angegeben, Nach Angaben eines Polizeisprechers, war es “eine solche Aussage, die man nicht wiederholen sollte”.

An einer Wand auf der gegenüberliegenden Straßenseite fand sich eine weitere Schmiererei mit der Zahlenkombination “187”. Den bisherigen polizeilichen Ermittlungen zufolge wurde die Schmiererei im Zeitraum von Freitag, 14:00 Uhr bis Samstag, 13:20 Uhr von einem bislang unbekannten Täter angebracht. Der Schriftzug wurde noch am selben Tag entfernt. Die weiteren Ermittlungen hat das Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Böblingen übernommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei, Tel. 07031 1300, in Verbindung zu setzen.