13°

Die große Angst vor dem Klinik-Aufenthalt

Die Liste der Problemfälle ist erschreckend groß. So kommt es in deutschen Krankenhäusern immer wieder zu Zwischenfällen mit vergessenem OP-Besteck im Körper, Komplikationen durch fehlerhafte Medizinprodukte oder Infektionen mit Keimen. Die offizielle Zahl der Behandlungsfehler lag 2018 bei rund 3.500 – doch Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.

Entsprechend besorgt sind denn auch die Patienten. Laut einer forsa-Umfrage der KKH Kaufmännische Krankenkasse unter 1.002 Personen hat fast jede dritte Frau (32 Prozent) und jeder vierte Mann (25 Prozent) Angst vor einer stationären Behandlung. Jeder Dritte von ihnen begründet seine Ängste dabei mit eigenen schlechten Erfahrungen.

Die größte Sorgen lösen Krankenhauskeime aus, vor ihnen fürchten sich 81 Prozent. “Jeder Zweite sorgt sich vor der Notwendigkeit einer erneuten Operation und Komplikationen bei der Narkose”, heißt es bei der KKH.

Für die überwiegende Mehrheit (79 Prozent) ist der behandelnde Arzt erster Ansprechpartner bei Fragen rund um die stationäre Behandlung. Drei Viertel der Befragten würden auch das Internet für die Recherche nutzen. Erfahrungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis sind für zwei Drittel eine wichtige Informationsquelle.

Rudolf Huber

Basketballer gewinnen ARCTIC-Cup

Die MHP RIESEN Ludwigsburg haben auch das neunte und zehnte Testspiel ihrer Saisonvorbereitung gewonnen. Beim prominent besetzten ACTIC Cup in Bayreuth bezwangen die Schwaben am Samstag Brose Bamberg (93:82) und am Sonntag Darüssafaka Istanbul (99:76) und sicherten sich, wie schon in Vittel, den Titel und die MVP-Trophäe. 

Die zweite und dritte Belastungsprobe binnen sieben Tagen und weitere Erfolgserlebnisse auf der Haben-Seite: Die MHP RIESEN Ludwigsburg haben am zurückliegenden Wochenende ihre gute Frühform auch in Bayreuth mustergültig auf’s Parkett der Oberfrankenhalle gelegt und ihre beiden Auftritte gegen Gegner auf Champions-League- und EuroCup-Niveau äußerst erfolgreich gestaltet. Grundlage für die Erfolgserlebnisse gegen Bamberg (Halbfinale) und Istanbul (Finale) waren wie schon in den vergangenen Partien die Defensive, der Einsatz, die Leidenschaft und die guten Offensivaktionen, mit welchen die Schwaben ihre Gegner zuerst zermürbten und ihnen anschließend den Zahn zogen.

Ebenfalls auffällig an den beiden Turniertagen des ACTIC Cup: Die Ludwigsburger agierten engagiert, uneigennützig und als harmonierender Teamverbund. Vier respektive fünf Korbjäger legten pro Partie zweistellige Werte auf und jeder Bestandteil der kompletten Mannschaft hatte Anteil am zweiten Titelgewinn der Vorbereitung und dem Hinterlassen eines bleibenden Eindrucks. Denn, trotz aller Tests der Vorbereitung, hinterließen die Ergebnisse und die hierfür zugrunde liegenden Leistungen Eindruck.

Vittel, Wimbush, Weißenfels

Drei Wochen nach dem Erringen der Trophäe beim „13eme Tournoi de Basket Pro“ in Vittel sicherten sich die Schwaben aber nicht nur verdientermaßen erneut den Titel, sondern stellten – wie schon in Frankreich – auch in Franken den wertvollsten Spieler des Turniers: Thomas Wimbush heimste mit individuell starken Leistungen die nächste persönliche Trophäe ein.

Bevor es am 25. September mit dem Auswärtsspiel in Weißenfels endgültig in der easyCredit Basketball Bundesliga und drei Tage später mit der Achtelfinal-Partie im Magenta Sport BBL Pokal gegen Braunschweig richtig losgeht, steht am kommenden Mittwoch nun das elfte und letzte Testspiel auf der Agenda: Die MHP RIESEN empfangen die HAKRO Merlins Crailsheim zum nicht öffentlichen Testspiel.

Für Ludwigsburg spielten (vs. Bamberg): Thomas Wimbush 17 Punkte, Khadeen Carrington 17/4 Rebounds, Nick Weiler-Babb 14/5 Rebounds/4 Assists, Jairus Lyles 12, Hans Brase 9, Konstantin Konga 9, Jaleen Smith 6, Radii Caisin 5, Ariel Hukporti 2, Tanner Leissner 2, Jonas Wohlfarth-Bottermann und Christian von Fintel.

Für Ludwigsburg spielten (vs. Istanbul): Thomas Wimbush 19 Punkte, Jaleen Smith 16, Nick Weiler-Babb 15/4 Rebounds, Jairus Lyles 15/7 Assists, Khadeen Carrington 11/7 Assists, Hans Brase 9, Tanner Leissner 6, Christian von Fintel 3, Ariel Hukporti 3, Konstantin Konga 2, Radii Caisin und Jonas Wohlfarth-Bottermann.

Deutsche Bahn fehlen drei Milliarden

Die Deutsche Bahn kommt nicht zur Ruhe. In ihrem jetzigen Zustand braucht es schon einige Fantasie, um sich vorzustellen, dass sie den Verkehrswandel einleitet und eine echte Alternative zum Auto wird. Das jedenfalls fordern Umweltschützer immer wieder. Doch beim Blick auf die aktuellen Zahlen des Unternehmens dürften auch lautstarke Klima-Aktivisten verstummen.

Denn der Deutschen Bahn fehlen nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs 2019 mehrere Milliarden Euro. “Bereits bis Ende 2019 wird eine signifikante Finanzierungslücke von fast drei Milliarden Euro bestehen”, heißt es in einem Bericht der Behörde an den Bundestag, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Sollte ein Verkauf der Auslandstochter Arriva diese Lücke nicht schließen oder das Geschäft nicht zustande kommen, könne die Bahn ihre Investitionen “nicht aus eigener Kraft finanzieren”, heißt es in dem Dokument weiter. Hinzu kämen finanzielle Herausforderungen wie die Beschaffung neuer Züge, die Digitalisierung der Schiene oder das Projekt “Stuttgart 21”, die der bundeseigene Konzern wohl nicht auffangen kann, meinen Experten.

Der Rechnungshof empfiehlt, den Verkauf der internationalen Logistik-Tochter Schenker zu prüfen. Bereits in einem Sonderbericht im Januar 2019 hatte der Rechnungshof den Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn aufgefordert, nicht benötigte Unternehmensteile vollständig zu verkaufen.

Ralf Loweg

70 Jahre Grundgesetz – Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“

LUDWIGSBURG. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel waren die einzigen weiblichen Abgeordneten des 65 Personen umfassenden Parlamentarischen Rates, der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn das Grundgesetz ausarbeitete. Sie erkämpften mit Art. 3, Abs. 2 GG („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen. Nun zeichnet eine Wanderausstellung das Leben und Wirken der vier Mütter des Grundgesetzes nach und würdigt ihr politisches Engagement. Gleich dreimal wandert die Ausstellung vom 16. September bis 22. Dezember durch den Landkreis.

Sie wird zu sehen sein in der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg, im Historischen Rathaus der Stadt Großbottwar und im Museum im Adler der Gemeinde Benningen am Neckar. Besucherinnen und Besucher der Ausstellung erleben im Rückblick auf die Entstehungsgeschichte des Artikels 3 des Grundgesetzes den Kampf der Mütter des Grundgesetzes und blicken voraus auf die weitere Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Zu den Ausstellungseröffnungen mit interessanten Impulsvorträgen sind alle Interessierten herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei

Vernissagen

Donnerstag, 19. September 2019, 11.25 Uhr 

Ludwigsburg, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Reuteallee 36, Gebäude 4, Erster Stock mit Prof. Dr. Annette Zimmermann-Kreher, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen

Ausstellungsdauer: 16. September bis 9. Oktober 2019 montags bis freitags, 8-18 Uhr

 

Montag, 14. Oktober 2019, 19 Uhr 

Großbottwar, Historisches Rathaus mit Brigitte Popper, M.A. Kulturwissenschaftlerin und Archivarin

Ausstellungsdauer: 14. Oktober bis 8. November 2019 zu den Öffnungszeiten des Rathauses

 

Sonntag, 10. November 2019, 11 Uhr 

Benningen am Neckar, Museum im Adler mit Gabriele Kölbel-Schmid, Stellvertretende Bürgermeisterin

Ausstellungsdauer: 10.  November bis 22.  Dezember 2019 sonntags, 14-17 Uhr

Veranstalterinnen sind die die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, die Stadt Großbottwar und die Gemeinde Benningen am Neckar. Die Veranstaltungen finden in Kooperation  und mit Unterstützung der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Ludwigsburg statt. Weitere Veranstaltungspartner sind die Volkshochschulen des Landkreises und der Stadt Ludwigsburg.

Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ ist ein Angebot des Helene-Weber-Kollegs, www.frauen-macht-politik.de, mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ausstellungskonzeption und -verleih: Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft e.V., Berlin, info@eaf-berlin.de

Das Helene-Weber-Kolleg ist ein bundesweites, parteiübergreifenden Netzwerk, mit dem sich das Bundesfrauenministerium gemeinsam mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) Berlin seit 2011 für mehr Frauen in der Politik einsetzt.

Um mehr Frauen für die Politik zu gewinnen, setzt das Helene-Weber-Kolleg auf mehrere Säulen: den Helene-Weber-Preis, Mentoring und Coaching, die Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ sowie Aktionen vor Ort und internationale Austauschprojekte. Auch Workshops für Schülerinnen, Migrantinnen und junge Flüchtlingsfrauen zur Stärkung der politischen Partizipation werden angeboten.

 

Angst vor der Altersarmut

 Viele Senioren können mit ihrer Rente keine großen Sprünge machen. Anstatt einen ruhigen Lebensabend zu verbringen, müssen sie jeden Cent zweimal umdrehen. Die Furcht vor der Altersarmut ist groß, wie die aktuelle R+V-Studie “Die Ängste der Deutschen 2019” zeigt.

“Ein Blick auf den Langzeitvergleich zeigt, dass sich durchgehend mehr als jeder dritte Befragte fürchtet, dass sein Lebensstandard im Alter sinkt”, sagt Brigitte Römstedt, Leiterin des R+V-Infocenters. “In wirtschaftlich schwierigen Zeiten klettert diese Angst oft sogar über die 40-Prozent-Marke.”

Auch 2019 bedrückt diese Sorge etwa jeden dritten Deutschen – sowohl Frauen als auch Männer. Größere Unterschiede gibt es in Ost und West: 41 Prozent der Ostdeutschen befürchten, dass sie im Alter knapp haushalten müssen. Im Westen ist die Angst um neun Prozentpunkte geringer.

Die unter 20-Jährigen sind beim Thema Altersarmut noch relativ sorglos, danach steige die Angst, sagt Römstedt. In den mittleren Jahren rücke das Thema Altersvorsorge in den Fokus, so die Expertin: “Der Blick auf die jährliche Information der Deutschen Rentenversicherung dürfte dabei viele Bundesbürger ernüchtern. Wer allein von der gesetzlichen Rente leben muss, sieht, dass er sich im Alter erheblich einschränken muss.”

Ralf Loweg

Darauf achten Nutzer beim Kauf eines Smartphones

Ohne Smartphone stehen die meisten Menschen heutzutage auf der Leitung. Doch was macht die kleinen, flachen Dinger so begehrt? Und auf was achten Nutzer beim Kauf?

Fast zwei Drittel der Verbraucher sagen, dass bei einem Smartphone das Preis-Leistungs-Verhältnis für sie besonders wichtig sei. Das ergab eine Umfrage von YouGov im Auftrag von Check24. 42 Prozent geben an, dass für sie die Hauptsache sei, dass das Handy funktioniere.

Für 18 Prozent der Verbraucher ist besonders wichtig, dass das Smartphone gute Fotos macht. Und nur zwölf Prozent geben an, dass ihr High-End-Gerät immer auf dem neuesten technischen Stand sein muss. Sieben Prozent bevorzugen gebrauchte Geräte, um die Umwelt zu schonen.

Verbraucher geben für ihr neues Smartphone ohne Vertrag bei Check24-Shopping im Schnitt 330 Euro aus. Das meistgekaufte Modell 2019 kostete durchschnittlich sogar nur 132 Euro. Die Durchschnittspreise der zehn meistgekauften Geräte 2019 liegen sogar alle unter 300 Euro.

Ralf Loweg

Möbelkauf online: Das sollten Kunden wissen

Möbel verschönern das heimische Ambiente. Doch die guten Stücke sind nicht immer ganz preiswert. Viele Menschen suchen deshalb im Internet nach Schnäppchen. 14 Prozent der Möbel werden laut dem Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) bereits online bestellt – Tendenz steigend. Aber kann man Möbel aus dem Netz einfach zurückschicken, wenn man nicht zufrieden ist? Was es beim Online-Kauf von Möbeln zu beachten gibt, erläutern Experten des Versicherers ARAG.

Gesetzliches Widerrufsrecht beim Online-Möbel-Kauf: Jeder Online-Besteller von Möbeln hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dabei beginnt die Frist frühestens, wenn die Ware eingetroffen und eine Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Und da man beispielsweise im Fall einer online gekauften Couch nicht probesitzen kann, darf man die Ware auch zu Hause testen. Für den Widerruf bedarf es noch nicht einmal einer Begründung, er muss nur eindeutig erklärt werden. Das geht in jedem Fall auch per E-Mail.

Kein Widerrufsrecht bei individualisierten Möbeln: Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass man Möbel nicht zurückschicken kann, wenn sie nach Kundenwunsch gefertigt, zusammengestellt oder zugeschnitten wurden. Darauf muss der Online-Händler allerdings in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen.

Rücksendung von Online-Möbeln: Wenn die Möbel zwar geliefert werden, aber beschädigt oder unvollständig sind, berufen sich Händler zwar gern auf ihr Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. So lange die 14-Tages-Frist nicht abgelaufen ist, kann der Kunde aber auch hier Streitereien vermeiden. Er erklärt einfach den Widerruf und schickt die Ware zurück. Der Händler muss auch hier den Kaufpreis erstatten – und übrigens stets auch eventuell berechnete Versandkosten. Gleiches gilt, wenn der angegebene Liefertermin nicht eingehalten wird. Entweder die Bestellung widerrufen und vom Kauf zurücktreten oder eine Nachfrist von zwei bis vier Wochen setzen.

Wer bezahlt die Retoure? Bei der Rücksendung geben die ARAG-Experten zu bedenken, dass die Kosten für eine Rücksendung vom Käufer übernommen werden müssen. Bei einer neuen Schrankwand wahrscheinlich nicht ganz preiswert. Ob und welche Rücksendekosten auf den Kunden zukommen, muss der Online-Händler allerdings vor Vertragsschluss klar erkennbar ausweisen. Die großen Online-Händler übernehmen oft auch auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten.

Ralf Loweg

Diabetes: Wenn die Angehörigen leiden

Viele Menschen mit Diabetes haben Angst vor Unterzuckerungen. Wie belastend die Zuckertiefs auch für ihre Familienmitglieder sind, untersuchte eine internationale Studie, für die 4.300 Angehörige von Menschen mit Diabetes in neun Ländern befragt wurden.

Die Ergebnisse der Studie wurden jetzt in der Fachzeitschrift Diabetes Therapy veröffentlicht. Demnach empfinden 64 Prozent der Angehörigen von Diabetes-Patienten Ängste und Sorgen in Bezug auf Unterzuckerungen.

“Die Analyse zeigt auch, dass es für die Familien hilfreich ist, darüber zu sprechen”, so Johanna Sandner, Leiterin der Ernährungs- und Diabetesberatung an der Universitätsmedizin Mainz. So sind 76 Prozent der befragten Familienmitglieder überzeugt, dass häufigere Gespräche über Unterzuckerungen das Leben ihrer betroffenen Angehörigen verbessern würden.

Unterzuckerungen, auch Hypoglykämien genannt, stehen häufig im Zusammenhang mit einer Insulintherapie und treten auf, wenn die Glucosekonzentration im Blut auf einen zu niedrigen Wert fällt. Die Unterzuckerungen können die Gesundheit und die Lebensqualität der Betroffenen beeinträchtigen.

Ralf Loweg

Ferien in Deutschland

Es muss nicht immer Australien oder die Karibik sein. Auch Deutschland ist im Sommer ein lohnenswertes Urlaubsziel. So gab es im Juli 2019 in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland insgesamt 58,8 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war dies ein Plus von 4,5 Prozent gegenüber Juli 2018.

Die Übernachtungszahl von Gästen aus dem Ausland stieg um 3,6 Prozent auf 11,1 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland nahm im Vergleich zum Vorjahresmonat um 4,7 Prozent auf 47,7 Millionen zu.

Im Zeitraum Januar bis Juli 2019 stieg die Zahl der Übernachtungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 3,9 Prozent auf 281,1 Millionen. Davon entfielen 50,8 Millionen Übernachtungen auf Gäste aus dem Ausland (+3,1 Prozent) und 230,3 Millionen auf inländische Gäste (+4,1 Prozent).

Ralf Loweg

Impfpflicht gegen Masern: Das sagen die Eltern

Rund acht von zehn Eltern befürworten, dass Kinder gegen Masern geimpft werden müssen. Etwa vier von zehn Befragten erwarten zudem, dass diese Pflicht auf alle Impfungen ausgeweitet wird, die für den Nachwuchs empfohlen werden. Das sind Ergebnisse der aktuellen Studie “Junge Familien 2019” der pronova BKK.

Demnach lehnen nur sieben Prozent jeglichen Impfzwang ab und sind der Ansicht, dass eine Entscheidung dafür oder dagegen einzig und allein im Verantwortungsbereich der Eltern liege. 18 Prozent sagen, sie könnten die Gründe der Impfgegner zumindest nachvollziehen. “Unsere Studie zeigt, dass das Thema zumindest unter Eltern weniger umstritten ist, als es die mediale Auseinandersetzung in den vergangenen Wochen und Monaten vermuten ließ”, sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt der pronova BKK.

Das Bundeskabinett hat die Masern-Impfpflicht Mitte Juli 2019 verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab März 2020 Kinder nur dann in Kindergärten und Schulen aufgenommen werden dürfen, wenn sie gegen Masern geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und das Personal in Schulen, Kitas, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen.

Der Impfschutz muss laut Gesetzesentwurf bis spätestens 31. Juli 2021 nachgewiesen werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Insbesondere von Impfgegnern wird das Gesetz strikt abgelehnt.

Laut Robert Koch-Institut (RKI) sind rund 93 Prozent der Schulanfänger wie empfohlen zwei Mal gegen Masern geimpft. Angestrebt wird eine Impfquote von 95 Prozent, damit die sogenannte Herdenimmunität gewährleistet ist. Das bedeutet, dass die hochansteckende Krankheit sich nicht weiter ausbreiten kann und auch Menschen geschützt sind, die nicht geimpft werden können – zum Beispiel Säuglinge, die für eine Masernschutzimpfung noch zu jung sind.

Ralf Loweg

Seite 22 von 31
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31