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Impfpflicht gegen Masern: Das sagen die Eltern

Rund acht von zehn Eltern befürworten, dass Kinder gegen Masern geimpft werden müssen. Etwa vier von zehn Befragten erwarten zudem, dass diese Pflicht auf alle Impfungen ausgeweitet wird, die für den Nachwuchs empfohlen werden. Das sind Ergebnisse der aktuellen Studie “Junge Familien 2019” der pronova BKK.

Demnach lehnen nur sieben Prozent jeglichen Impfzwang ab und sind der Ansicht, dass eine Entscheidung dafür oder dagegen einzig und allein im Verantwortungsbereich der Eltern liege. 18 Prozent sagen, sie könnten die Gründe der Impfgegner zumindest nachvollziehen. “Unsere Studie zeigt, dass das Thema zumindest unter Eltern weniger umstritten ist, als es die mediale Auseinandersetzung in den vergangenen Wochen und Monaten vermuten ließ”, sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt der pronova BKK.

Das Bundeskabinett hat die Masern-Impfpflicht Mitte Juli 2019 verabschiedet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab März 2020 Kinder nur dann in Kindergärten und Schulen aufgenommen werden dürfen, wenn sie gegen Masern geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und das Personal in Schulen, Kitas, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen.

Der Impfschutz muss laut Gesetzesentwurf bis spätestens 31. Juli 2021 nachgewiesen werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Insbesondere von Impfgegnern wird das Gesetz strikt abgelehnt.

Laut Robert Koch-Institut (RKI) sind rund 93 Prozent der Schulanfänger wie empfohlen zwei Mal gegen Masern geimpft. Angestrebt wird eine Impfquote von 95 Prozent, damit die sogenannte Herdenimmunität gewährleistet ist. Das bedeutet, dass die hochansteckende Krankheit sich nicht weiter ausbreiten kann und auch Menschen geschützt sind, die nicht geimpft werden können – zum Beispiel Säuglinge, die für eine Masernschutzimpfung noch zu jung sind.

Ralf Loweg

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red