An der Grenze ist Schluss

So leer wie derzeit waren die Straßen seit Jahrzehnten nicht mehr. Das Ausbleiben von Staus ist allerdings wirklich kein Grund zur Freude. Sind doch Millionen von Menschen in ganz Europa von Mobilitätsbeschränkungen betroffen. Der Automobilclub ACE hat die aktuelle Lage zusammengefasst.

Zunächst einmal sollten vor einem zwingend notwendigen Fahrtantritt Infos über aktuelle Reisebeschränkungen eingeholt werden. So seien die Grenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz nur noch in dringenden Fällen passierbar und dies auch nur an bestimmten Übergängen. Auch die Einreise aus diesen Ländern wird auf der deutschen Seite kontrolliert. “Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion oder für Reisende aus deklarierten Risikogebieten kann eine Quarantäne angeordnet werden”, so der ACE.

Polen und Tschechien verweigern derzeit die Einreise gänzlich, bis auf sehr wenige und sehr eng begrenzte Ausnahmeregelungen. In Italien werden laut des Clubs zusätzlich zu allen bisher von der Regierung getroffenen, schon sehr umfassenden Maßnahmen jetzt von Betreiberseite aus auch sukzessive die Tankstellen geschlossen. Sämtliche Autobahntankstellen sind bereits außer Betrieb. Eine Einreise nach Italien ist außerdem nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Die Europäische Union hat ein generelles Einreiseverbot verhängt. Alle Grenzen der EU sind derzeit für Nicht-EU-Bürger geschlossen. Ausnahmen gelten für Großbritannien, Norwegen und die Schweiz sowie für medizinisches Personal.

Rudolf Huber

Corona: Vom Trinkwasser droht keine Gefahr

Die weltweite Corona-Epidemie wirft viele Fragen auf. Einige betreffen die Lebensmittelsicherheit. Wasser aus der Leitung kann auch in der aktuellen Corona-Lage bedenkenlos genossen werden, teilt die Regionale Netzstelle Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) mit.

Leitungswasser werde in Deutschland laufend streng kontrolliert, sei kostengünstig und jederzeit verfügbar. Wasser in Flaschen zu kaufen und zu lagern lohne sich auch aktuell nicht. Leitungswasser hingegen entlaste den Geldbeutel und vermeide unnötige Transportwege und viel Müll.

Wir verbrauchen mehr Wasser als offensichtlich ist: Der Wasserverbrauch pro Kopf liegt in Deutschland bei rund 120 Litern am Tag, zum Waschen, Putzen und Trinken. Hinzu kommen täglich 3.900 Liter virtuelles Wasser (Stand 2017). Der Großteil davon wird für die Bewässerung von Obst, Gemüse und Getreide benötigt, aber auch zur Kühlung energieintensiver Industrieanlagen.

Lars Wallerang

Corona-Krise: Verbraucherschützer gegen Abzocker

Diese kriminelle Energie macht fassungslos: Betrüger und windige Geschäftemacher nutzen die Verunsicherung durch die Corona-Krise gezielt aus. Sie stehen mit angeblichen Corona-Tests vor der Haustür, versprechen Heilung durch Vitaminpräparate oder nutzen die Krise, um mit gefälschten Mails Passwörter abzugreifen.

Fälle wie diese beobachtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Dazu auch ungewöhnliche Preissteigerungen: Mit 999,90 Euro für zehn Atemschutzmasken oder einem halben Liter Desinfektionsmittel zum Preis von 199 Euro versuchen durchtriebene Anbieter, Profit aus der Notlage zu schlagen.

Um die Betrugsmaschen im Markt umfassend unter die Lupe zu nehmen, sie auszuwerten und dagegen vorzugehen, bittet der vzbv, Beschwerden über Abzocke in der Corona-Krise über www.marktwaechter.de/corona zu melden. “Auch Probleme bei der Stornierung gebuchter Reisen, bei ausgefallenen Veranstaltungen oder durch zu geringe Netzkapazitäten gehören zu den beobachteten Problemfeldern”, so die Verbraucherschützer.

“Die Corona-Krise setzt – neben beeindruckender Solidarität – leider auch vielfältige kriminelle Energien und ruchlose Gier frei. Um das zu stoppen, bitten wir, Verdachtsfälle zu melden”, sagt Sven Scharioth vom vzbv. Die Teams der Marktbeobachtung und der Rechtsdurchsetzung im vzbv werten die eingegangen Beobachtungen aus und behalten sich je nach Lage des Falles juristische Schritte vor.

Rudolf Huber

Hände immer lauwarm waschen

Noch vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie haben sich die Deutschen wohl so häufig und gründlich die Hände gewaschen wie jetzt. “Alles richtig und sogar notwendig”, bestätigt Sven Seißelberg, Apotheker bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse. “Doch leider belastet das regelmäßige Waschen der Hände die Haut sehr stark: Sie wird trocken, spröde und rissig. Außerdem neigt sie zu Entzündungen oder der Bildung von Ekzemen.”

Desinfektionsmittel verstärken die Symptome durch die alkoholischen Inhaltsstoffe noch zusätzlich. Dazu setzen die derzeitige Kälte und die trockene Heizungsluft in Wohnungen den Händen zusätzlich zu. Die Folge: Die Haut verliert körpereigene Fettanteile und ihren natürlichen Säureschutzmantel besonders schnell. Um das zu verhindern, rät der Experte zu folgenden Maßnahmen:

Waschen Sie sich die Hände gründlich mit lauwarmen Wasser. Die Behauptung, heißes Wasser reinige besser und keimtötender, ist ein Irrglaube – es schadet der Haut eher.

Verwenden Sie eine Seife oder eine Waschsubstanz mit rückfettenden Inhaltsstoffen wie beispielsweise pflanzlichen Ölen. Sie sollten idealerweise pH-neutral sein oder einen pH-Wert von etwa fünf haben.

Putzen Sie im Haushalt möglichst mit Handschuhen, damit die in Wasch- und Putzmitteln enthaltenen Chemikalien vor allem empfindliche Haut nicht noch zusätzlich angreifen.

Zur Handhygiene gehört auch das gründliche Reinigen der Fingernägel, gegebenenfalls auch mit einer speziellen Nagelbürste. Nägel sollten momentan eher etwas kürzer gehalten werden, damit sich erst gar kein Schmutz und Keime festsetzen können.

Das Wichtigste: Cremen Sie Ihre Hände nach dem Waschen regelmäßig mit einer guten Handcreme ein. Diese sollte vor allem reich an hochwertigen Fetten sein, statt an feuchtigkeitsspendenden Inhalten wie Urea oder Glycerin.

Rudolf Huber

Abzocke per Smartphone: Künftig mehr Schutz

In die Falle ist man schnell getappt: Ein unbedachter Klick hier, eine ungewollte Bestätigung dort, und schon hat man ein Abo an der Backe, das man gar nicht wollte. Die böse Überraschung kam bislang per Handy-Rechnung, denn Mobilfunkanbieter buchen die Beträge für Serviceleistungen von Drittanbietern über die Telefonrechnung ihrer Kunden ab. Doch Hilfe und Schutz sind in Sicht.

Ab 1. Februar gelten für Mobilfunkunternehmen beim Abbuchen von Drittanbieterleistungen neue Regeln. Künftig dürfen Kosten für Abos und Serviceleistungen von Drittfirmen nur noch abgerechnet werden, wenn der Kunde zuvor auf eine von ihrer Mobilfunkfirma bereitgestellte Seite umgeleitet und über den Vorgang (Redirect genannt) informiert wurde oder wenn sich ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, stattdessen mehrere Verbraucherschutzmaßnahmen in einem Kombinationsmodell – unter anderem auch eine Geld-zurück-Garantie – umzusetzen.

“Das Verfahren können Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica oder andere frei wählen. Ziel ist, Handy-Nutzer künftig besser vor Abo-Fallen zu schützen. Dennoch sollten User unliebsamen Firmen weiterhin einen Zutritt zu ihrem Smartphone oder Tablet verwehren”, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Was ist das sogenannte Redirect-Verfahren? Es soll ab sofort Handynutzern konkret die Gefahr vor Augen führen, wenn sie im Begriff sind, ungewollt ein Abo per Smartphone abzuschließen. Hierzu werden User während des Bezahlvorgangs von der Drittanbieterseite technisch auf eine Bezahlseite ihres jeweiligen Mobilfunkanbieters umgeleitet.

Erst auf dieser Seite müssen sie ausdrücklich den Vertragsabschluss eines Abonnements und dessen Abbuchungen bestätigen. Die Bundesnetzagentur erlaubt den Mobilfunkunternehmen allerdings auch eine Alternative zum rein technischen Redirect-Verfahren. Hierbei handelt es sich um ein Kombinationsmodell von mehreren Schutzmaßnahmen, in dem übersichtliche Bezahlseiten, Informationsmitteilungen und einfache Sperren zur Anwendung kommen können. In diesem Fall müssen Mobilfunkanbieter dann Kunden zusätzlich auch eine Geld-zurück-Garantie von bis zu 50 Euro geben.

Wer trotz der neuen Regelungen in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich gestoppt wird. Betroffene sollten die Rechnung innerhalb von acht Wochen bei ihrem Mobilfunkanbieter und zusätzlich gegenüber dem Drittanbieter per Einwurfeinschreiben beanstanden. Sicher von vornherein und auf Dauer können sich Smartphone- und Tablet-Nutzer auch weiterhin nur vor der perfiden Abo-Abzock-Masche schützen, wenn sie ihre Handynummer für die Abbuchung von Diensten fremder Firmen von ihrem Mobilfunkunternehmen sperren lassen (Drittanbietersperre).

Andreas Reiners

Familiärer Streit: Männer prügeln auf 31-Jährigen ein

Am Sonntag kam es in Remseck am Neckar vermutlich aus familiären Zwistigkeiten zu einer Prügelei. In der Hauptstraße in Hochberg. wurde ein 31-Jähriger von drei 19, 22 und 52 Jahre alten Männern und mutmaßlich einem weiteren noch Unbekannten auf offener Straße geschlagen und getreten. Auch als das Opfer zu Boden gegangen war, ließen die Tatverdächtigen nicht von ihm ab. Erst als vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer zu hupen begonnen, zogen sich die Männer zurück. Schließlich wurden Polizei und Rettungsdienst alarmiert. Der 31-Jährige, der verletzt wurde, musste durch einen Krankenwagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Ermittlungen, die der Polizeiposten Remseck am Neckar übernahm, dauern an.

Das sollte man beim Autoverkauf beachten

Ein Autoverkauf ist keine alltägliche Sache, man sollte ihn deshalb penibel vorbereiten. Es gibt zahlreiche Dinge, die Sie beachten sollten, damit es keine böse Überraschung gibt, denn es lauern durchaus Fallen, sowohl juristischen als auch finanzielle. Welche Regeln Sie befolgen sollten, erklären die Experten.

Vorab gilt: Sie sollten den Wert ihres Autos ermitteln. Hier bietet die DAT (Deutsche Automobil-Treuhand) einen kostenlosen Bewertungsservice online an. Oder man investiert 10 Euro für eine Auskunft über die allgemein anerkannte Schwacke-Liste. Auch Gutachter wie DEKRA, TÜV und ADAC führen gebührenpflichtige Fahrzeugbewertungen durch.

Klar sollte zudem sein, dass das Fahrzeug optisch einen optimalen Eindruck macht. Heißt: Komplettreinigung und Politur, auch eine Motorwäsche mit einem Hochdruckstrahler kann den optischen Eindruck perfektionieren. Tipp: Vermeiden sollten Sie aufdringliche Duftbäume.

Nach der Reinigung und Politur des Autos sollten Sie eine Serie von Fotos von dem Auto anfertigen, inklusive Innenraum, Felgen, Kofferraum sowie auch Schäden und fragen Sie auch ein anderes Familienmitglied oder Bekannte, welche Fotos das Fahrzeug am vorteilhaftesten darstellen.

Für den Verkauf sollte das Auto ganz generell in den bestmöglichen Zustand versetzt werden. Das bedeutet unter anderem, dass eventuelle Schäden am Auto zuvor behoben werden.

Gut zu wissen: Kfz-Händler bieten Ihnen meist einen Kaufpreis weit unter dem Wert Ihres Autos an – Sie sollten deshalb gewerbliche Autohändler meiden. Autohändler wollen vom Weiterverkauf Ihres Fahrzeuges profitieren und zahlen nie den Höchstpreis, den sie selber vom späteren Käufer verlangen.

Lediglich bei Neukauf eines Fahrzeuges bieten Ihnen auch die Vertragshändler einen angemessenen Ankaufspreis bzw. Eintauschpreis für Ihr Gebrauchtfahrzeug – aber nur, weil sie sich deshalb die Nachlassprozente für einen Neuwagen sparen. Oftmals erzielen Sie eine höhere Ersparnis bei Neuwagenkauf, wenn Sie Ihr Altfahrzeug auf dem Privatmarkt verkaufen.

Setzen Sie generell einen 20 bis 30 Prozent höheren Verkaufspreis als Verhandlungsbasis an, als Sie zu erzielen suchen. So erreichen Sie Ihren Wunschverkaufspreis auch mit einem Nachlass und Sie bieten dem Käufer die Option der Preisverhandlung.

Missachten sie keineswegs, irgendwelche Fehler oder Schäden im Kaufvertrag zu nennen, denn auch als Privatverkäufer sind Sie haftbar für wissentlich nicht genannte Schäden. Sie könnten sich im Zweifelsfall der fahrlässigen Tötung strafbar machen, wenn Sie bekannte technische oder Karosserieschäden nicht beim Verkauf nennen und schriftlich fixieren.

Vergessen Sie nicht die Ab- bzw. Ummeldeformalie für Ihr Fahrzeug einzuhalten. Wichtig ist die sichere Abmeldung des Fahrzeuges, denn solange das Fahrzeug auf Ihre Versicherung läuft, müssen Sie im Zweifelsfall für etwaige Schäden aufkommen.

Auch, wenn der Käufer versichert, er melde das Auto sofort um, so kann diesem ein unvorhergesehenes Ereignis davon abhalten und er fährt mit Ihrer Versicherung (versehentlich oder auch beabsichtigt) weiter. Melden Sie Ihr Auto selber ab und bieten Sie ersatzweise Überführungskennzeichen an oder warten, bis der Käufer mit seinen eigenen Kennzeichen kommt.

Musterkaufverträge für Privatpersonen sind frei im Internet verfügbar. Geben Sie den Kfz-Brief erst nach der kompletten Zahlung aus der Hand: Denn wer den Brief besitzt, gilt als Eigentümer des Autos.

Für eine Probefahrt, die nicht verwehrt werden sollte, können Sie auch einen kurzen Vertrag aufsetzen, dass im Falle eines Unfalles der Kaufinteressent für die Selbstbeteiligungs- und Rückstufungskosten aufkommt. Achten Sie stets darauf, sich den Führerschein und Ausweis des Fahrers zeigen zu lassen und begleiten Sie den etwaigen Käufer bei der Probefahrt: So vermeiden Sie möglichen Ärger.

Andreas Reiners

15-Jähriger auf Bauernhof getötet: Vater und Bruder schwer verletzt

Noch ist unklar, was sich in der Nacht auf Samstag in einem Wohnhaus auf einem Aussiedlerhof bei Güglingen im Landkreis Heilbronn zugetragen hat. Kurz nach ein Uhr wurde die Polizei per Notruf darüber informiert, dass es in dem Haus zu einer Auseinandersetzung gekommen war und es mehrere Verletzte gibt. Vor Ort konnte die Einsatzkräfte feststellen, dass sich drei schwerstverletzte männliche Personen in dem Haus befanden. Eine Person, ein 15-jähriger Junge, verstarb noch am Tatort an seinen Verletzungen. Ein 17-jähriger Jugendlicher sowie ein 54-jähriger Mann wurden mit schweren Verletzungen in Krankenhäuser gebracht. Ersten Erkenntnissen zufolge handelt es sich bei den drei Personen um einen Vater und dessen Söhne. Die Kriminalpolizei Heilbronn arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, herauszufinden wie es zu den Verletzungen gekommen ist und wie der Tathergang war.

Höhere Strafen: Verkehrsrowdys geht es an den Kragen

Im Februar 2020 stehen Neuerungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) an, damit es auf den Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter zugeht. Die ARAG-Experten stellen die Änderungen vor. Vorab und kurz gesagt: Es wird teurer, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten. Teilweise extrem teurer. Im Fokus: die Themen Radfahrer, Rettungsgasse und Gaffer.

Wer Radfahrer missachtet, für den wird es teuer. Das Bußgeld steigt von 20 auf 80 Euro, wenn durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe ein Radfahrer gefährdet wird. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wird der Radler durch das Parken eines Pkw auf dem Radweg behindert, kostet es den Autofahrer 70 statt 30 Euro und einen Punkt. Kommt es zu einem Unfall, weil ein Fahrzeug auf dem Schutzstreifen für Radfahrer hält, kostet das nun 100 statt 35 Euro plus einen Punkt.

Auch der Mindestabstand beim Überholen von Radlern, aber auch Fußgängern und Elektro-Kleinstfahrzeugen wie etwa E-Roller, ist nun klar definiert: Innerorts muss ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts zwei Meter.

Auch das Thema Abbiegeunfälle, bei denen Radler insbesondere von Lkw schlichtweg übersehen werden, gehören zu den besonders häufigen Radfahrunfällen mit schwerwiegenden Folgen für die Zweiradfahrer. Daher schreibt die Novelle Lkw beim Rechtsabbiegen innerorts nun eine Schrittgeschwindigkeit von sieben bis elf km/h vor. Sanktioniert wird ein Vergehen mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister.

Darüber hinaus ist es für Autos und Lkw künftig verboten, Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge an bestimmten Stellen zu überholen, wenn es dort zu eng und damit zu gefährlich für den Radler wird. Dafür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt.

Wer unerlaubt in zweiter Reihe, auf Schutzstreifen oder auf Geh- und Radwegen hält, zahlt statt bisher ab 15 Euro künftig eine Geldbuße von bis zu 100 Euro. So kostet beispielsweise das Parken auf einem Behindertenparkplatz nicht mehr 35, sondern 55 Euro. Wer unberechtigt auf einem E-Auto-Stellplatz parkt, hatte bislang nichts zu fürchten. Die Neuregelung sieht hier nun ebenfalls 55 Euro vor.

Das ewige Thema Rettungsgasse wird künftig strenger gehandhabt: So kann das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet werden wie das Nichtbilden. Zwischen 200 und 320 Euro müssen Ignoranten berappen und es drohen ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Auch Schaulustige, die lieber Fotos und Filme machen, und dadurch den Rettungseinsatz erschweren, werden mit höhere Geldstrafen belegt. Wer Unfallopfer ablichtet und angezeigt wird, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug rechnen.

Weitere Neuerung: Pkw, in denen mindestens drei Personen sitzen, dürfen künftig die Busfahrstreifen nutzen. Die ARAG-Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge bereits seit 2015 die Bussonderstreifen nutzen dürfen, wenn die zuständige Straßenbehörde entsprechende Zusatzzeichen aufgestellt hat. Auch Carsharing wird gefördert: Wer einen entsprechenden Ausweis zur Kennzeichnung des Carsharing-Fahrzeugs gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legt, hat Vorrecht beim Parken auf ausgewiesenen Plätzen.

Andreas Reiners

Körperverletzung und weitere Meldungen aus Ludwigsburg und der Region

Ludwigsburg-West: Zeugen nach Körperverletzung gesucht

Nach einer Körperverletzung, die sich am vergangenen Freitag, dem 17. Januar, gegen 19.55 Uhr, in Ludwigsburg-West ereignete, sucht die Polizei nach Zeugen. Ein 52-Jähriger befuhr mit seinem Fahrrad die Pflugfelder Straße in nördliche Richtung. Hierbei wurde er von zwei bislang unbekannten männlichen Personen, die sich auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite befanden, angesprochen. Nach bisherigen Erkenntnissen sollte der 52-Jährige ihnen sein Fahrrad ausleihen. Der Radfahrer ignorierte jedoch die Ansprache und setzte seine Fahrt fort. An der Kreuzung Hoferstraße / Schlachthofstraße musste der 52-Jährige aufgrund einer roten Ampel neben einer Mittelinsel anhalten. Die beiden Unbekannten holten den Radfahrer ein und liefen über die Fahrbahn zur Mittelinsel. Dort soll einer von ihnen dem 52-Jährigen unvermittelt ins Gesicht geschlagen haben. Dadurch schleuderte seine Brille über die Fahrbahn und der Mann selbst stürzte auf den Boden. Anschließend suchten die Unbekannten entlang der Schlachthofstraße das Weite. Eine sofort eingeleitete polizeiliche Fahndung blieb ohne Erfolg. Durch den Angriff wurde der 52-Jährige verletzt und musste mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Bei den Unbekannten soll es sich um zwei männliche Personen mit südländischem Erscheinungsbild im Alter zwischen 15 und 18 Jahren handeln. Sie waren dunkel gekleidet und einer von ihnen, der etwa größer war, trug eine Mütze. Die etwas kleinere Person war mit einer hellen Jacke mit schwarzen Ärmeln bekleidet. Darüber hinaus trugen beide zur Tatzeit weiße Turnschuhe. Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben oder Hinweise zu den Unbekannten geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, in Verbindung zu setzen.

Vaihingen an der Enz: Zeugensuche nach Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr

Am Donnerstag gegen 08.00 Uhr ereignete sich auf der Landesstraße 1125 zwischen Aurich und Vaihingen an der Enz ein Verkehrsunfall zu dem die Polizei nach Zeugen sucht. In Richtung Vaihingen an der Enz war eine 20-Jährige mit einem BMW unterwegs, als sie in einer Linkskurve mit einem entgegenkommenden 24-jährigen Opel-Lenker zusammenstieß. Durch die Kollision wurden die jeweiligen Außenspiegel auf der Fahrerseite beschädigt, wodurch ein Gesamtschaden von rund 500 Euro entstand. Das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042 941-0, bittet Zeugen, die Angaben zum Unfallhergang machen können, sich zu melden. Insbesondere wird ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker gesucht, der zum Unfallzeitpunkt mit einem dunklen Pkw hinter dem Opel-Lenker in Richtung Aurich unterwegs war und im weiteren Verlauf in Richtung Großglattbach abgebogen ist.

Marbach am Neckar: Skoda beschädigt – Verursacher flüchtet

Vermutlich beim Vorbeifahren beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker einen Skoda, der zwischen Dienstag 17.00 Uhr und Donnerstag 11.00 Uhr in der Bahnhofstraße unterhalb eines Einkaufsmarktes auf einem Parkplatz abgestellt war. Ohne sich um den entstandenen Sachschaden von etwa 1.500 Euro zu kümmern, suchte der Unbekannte das Weite. Sachdienliche Hinweise zum Verursacher nimmt das Polizeirevier Marbach unter der Tel. 07144 900-0, entgegen.

Marbach am Neckar- Rielingshausen: gefährliches Überholmanöver auf der L 1124

Nach einem gefährlichen Überholmanöver, das ein bislang noch unbekannter Fahrzeuglenker bereits am Montag gegen 14.30 Uhr auf der Landesstraße 1124 von Rielingshausen kommend verübte, sucht das Polizeirevier Marbach am Neckar noch Zeugen. Eine 21 Jahre alte PKW-Lenkerin war auf der L 1124 in Richtung Rielingshausen unterwegs, als sie feststellte, dass ihr im Bereich der dortigen Kuppe ein Unbekannter auf ihrer Fahrbahnseite entgegen kam. Der Unbekannte war gerade im Begriff einen LKW zu überholen und musste schließlich, da er den Überholvorgang nicht mehr abschließen konnte, stark abbremsen und wieder hinter dem LKW einscheren. Der Fahrer des PKW soll etwa 30 Jahre alt gewesen sein. Weitere Hinweise nimmt die Polizei unter Tel. 07144/900-0 entgegen.

Bönnigheim: Feuerwehreinsatz

In der Poststraße in Bönnigheim kam es am Mittwoch gegen 21.45 Uhr zu einem Feuerwehreinsatz. Eine 24 Jahre alte Frau hatte während der Zubereitung des Essens die Mahlzeit auf dem eingeschalteten Herd vergessen. In der Folge begann das Essen zu qualmen und die Rauchmelder schlugen Alarm. Hierauf verließen die Bewohner das Haus. Insgesamt rückten 30 Einsatzkräfte und vier Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bönnigheim aus. Ein 28 Jahre alter Mann wurde mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht, konnte dieses jedoch ohne Befund wieder verlassen. Sachschaden entstand nicht.

Ludwigsburg: Auffahrunfall mit vier VW-Fahrzeuge

Ein Leichtverletzter und ein Sachschaden von rund 10.000 Euro forderte ein Verkehrsunfall, der sich am Mittwoch gegen 11.30 Uhr in Ludwigsburg ereignete. Ein 41-jähriger VW Passat-Lenker war auf der Heilbronner Straße (B 27) in Richtung Bietigheim-Bissingen unterwegs, als kurz vor der Lichtzeichenanlage zur Reuteallee der Verkehr stockte. Dies bemerkte der 41-jährige Mann mutmaßlich zu spät und krachte gegen eine vorausfahrende 36-jährige VW Touran-Lenkerin. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der VW Touran auf den VW Sharan eines 54-Jährigen und der wiederum noch auf den VW Passat einer 58-Jährigen geschoben. Der 54-jährige Fahrer erlitt durch den Unfall leichte Verletzungen. Ein hinzugezogener Rettungsdienst brachte ihn anschließend in ein Krankenhaus. Die Autos blieben trotz Schäden noch fahrbereit.

Korntal-Münchingen: Verkehrsunfallflucht

Auf derzeit ungeklärte Art und Weise beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker einen Peugeot, der zwischen Montag 16.00 Uhr und Dienstag 16.00 Uhr in der Lerchenstraße in Münchingen abgestellt war. Der Peugeot stand am Fahrbahnrand und wurde an der linken Fahrzeugfront in Höhe von etwa 2.500 Euro beschädigt. Anschließend machte sich der Unbekannte, ohne sich um den Unfall zu kümmern, aus dem Staub. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Verursacher geben können, melden sich bitte beim Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156 4352-0.

Vaihingen an der Enz: Geschädigte nach Unfall gesucht

Das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042 941-0, sucht einen bislang unbekannten Fahrzeuglenker, dessen Pkw eventuell am Mittwochvormittag, gegen 11.00 Uhr, in der Stuttgarter Straße in Vaihingen an der Enz beschädigt wurde. Als eine 80-jährige Opel-Lenkerin auf einem Kaufhaus-Parkplatz einparkte, stieß sie mutmaßlich gegen eine geparkte, dunkle Limousine. Daraufhin ging die Frau in ein angrenzendes Geschäft und holte sich dort einen Stift sowie einen Zettel. Als sie anschließend auf den Parkplatz zurückkehrte, hatte der unbekannte Fahrzeuglenker die Örtlichkeit bereits verlassen. Möglicherweise wurde der Wagen am linken Fahrzeugheck beschädigt. Erst am Folgetag hat die 80-jährige Frau die Polizei über den Vorfall informiert.

Ludwigsburg-Neckarweihingen:

Im Zeitraum zwischen vergangenen Mittwoch, 17.00 Uhr und Donnerstag, 07.00 Uhr, wurde ein Pkw vom Typ BMW X1, in der Farbe Dunkelrot in Ludwigsburg-Neckarweihingen entwendet. Das Fahrzeug war auf einem öffentlichen Parkplatz im Bereich der Schwarzwaldstraße abgestellt. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Ludwigsburg unter der Telefonnummer 07141 18 5353 entgegen.