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Kopfhörer im Straßenverkehr: Ist das erlaubt?

Musik ist ein ständiger Begleiter im Leben vieler Menschen. Klar: Schöne Klänge machen gute Laune oder sie trösten uns, wenn wir traurig sind. Und mit einem Kopfhörer lässt sich der Hörgenuss dann in vollen Zügen genießen. Wenn wir dabei auf dem heimischen Sofa sitzen, ist das auch in Ordnung. Inzwischen sieht man allerdings immer mehr Verkehrsteilnehmer mit Kopfhörern. Da hört der Spaß schließlich auf, denn das ist leichtsinnig und gefährlich – egal, ob als Fußgänger, Radfahrer oder am Steuer eines Autos.

“Für Autofahrer und Radfahrer gilt: Musik mit Kopfhörern zu hören, ist nicht ausdrücklich verboten”, sagt dazu Thorsten Rechtien, Kraftfahrzeugexperte beim TÜV Rheinland. Doch heißt es in der Straßenverkehrsordnung: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. “Wer auf der Straße unterwegs ist, muss jederzeit aufmerksam sein. Das bedeutet konkret: Der Lärmpegel bei Kopfhörern darf grundsätzlich nur so hoch sein, dass sich Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen lassen”, erklärt Rechtien. Besser ist es nach Einschätzung von Rechtien, ganz auf Kopfhörer zu verzichten: “Nur so können Verkehrsteilnehmer ihre Umwelt so gut wie möglich wahrnehmen. Und nur so können sie sich auf unseren vielbefahrenen Straßen sicher bewegen.”

Außerdem bieten Kopfhörer immer häufiger eine aktive Unterdrückung von Umgebungsgeräusche. “Noise Cancelling” heißt das im Technikjargon. Dieser Trend ist laut Thorsten Rechtien bedenklich: Eine aktive Geräuschunterdrückung sei für Musikliebhaber hervorragend – doch für die Verkehrsteilnahme denkbar ungeeignet. “Vorsicht können Verkehrsteilnehmer damit nicht gewährleisten”, sagt Rechtien.

Wer Musik mit Kopfhörern hört, ist vom Geschehen auf der Straße abgelenkt – egal, wie gut die Umgebung noch zu hören ist. “Im Straßenverkehr sollte man grundsätzlich auf das Tragen von Kopfhörern oder das Hören von übermäßig lauter Musik verzichten”, empfiehlt Rechtien daher. Das gilt nicht nur im Auto und auf dem Fahrrad, sondern auch für Fußgänger und auf dem E-Scooter.

Ralf Loweg

Notfall: 53-Jähriger bringt den Verkehr auf der A81 zum Erliegen

Vermutlich aufgrund eines plötzlich aufgetretenen Gesundheitsproblems kam ein 53 Jahre alter Toyota-Lenker am Donnerstag gegen 18.50 Uhr auf der BAB 81 zwischen den Anschlussstellen Pleidelsheim und Ludwigsburg-Nord von der Fahrbahn ab. Der 53-Jährige war auf der dreispurigen Autobahn von Heilbronn kommend in Richtung Stuttgart auf dem linken Fahrstreifen unterwegs, als er die Kontrolle über seinen Wagen verlor und gegen die Mittelschutzplanke prallte. Anschließend wurde das Fahrzeug abgewiesen, geriet ins Schleudern und stieß erneut gegen die Mittelschutzplanke. Dort kam das Fahrzeug letztendlich zum Stehen. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wurde der Mann von Ersthelfern versorgt. Ein Rettungshubschrauber landete vor Ort, wurde jedoch schlussendlich nicht benötigt. Ein Rettungsdienst brachte den 53-Jährigen anschließend in ein Krankenhaus. Der Toyota, an dem ein Sachschaden von rund 5.000 Euro entstand, war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Darüber hinaus befand sich die Freiwillige Feuerwehr Mundelsheim mit drei Fahrzeugen und 23 Wehrleuten an der Unfallstelle im Einsatz. Für die Bergungsmaßnahmen und die Landung des Rettungshubschraubers musste die Richtungsfahrbahn Stuttgart gesperrt werden. Um 20:00 Uhr konnten zwei Fahrstreifen wieder befahren werden und um 21:45 Uhr war die Unfallstelle vollständig geräumt. Der Verkehr staute sich nach dem Unfall auf einer Länge von etwa fünf Kilometern.

Diesel-Schock: Hat VW schon wieder geschummelt?

Der Volkswagen-Konzern ist im Umbruch und will sich neu erfinden. Nach dem Diesel-Desaster will der Autobauer für ein sauberes Image werben und damit verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Doch jetzt der nächste Schock: VW soll schon wieder geschummelt haben. Und schon ziehen dunkle Wolken über den Messehallen in Frankfurt am Main auf, wo sich die Branche auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) gerade einen grünen Anstrich verpasst.

Nach Recherchen des SWR wurde auch in neuere VW-Diesel-Motoren mit Euro-6-Abgasnorm eine Software eingebaut, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet. Das geht aus vertraulichen VW-Dokumenten hervor, die dem SWR vorliegen. Der VW-Konzern wollte sich zu den Dokumenten nicht direkt äußern, da es sich um vertrauliche Dokumente handle, so ein VW-Sprecher. Er dementierte aber allgemein, dass bei diesen Motoren eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut sei.

Konkret geht es dabei um die VW-Motorreihe EA 288, den Nachfolger des Motors EA 189, der im Zentrum des ersten Diesel-Skandals stand. Der Nachfolge-Motor wurde seit 2012 in hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen des Konzerns eingebaut – unter anderem im Golf, Tiguan oder Passat. Auch bei verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat kommt dieser Motor zum Einsatz.

In internen VW-Unterlagen der Abteilung technische Entwicklung von Ende 2015 wird detailliert beschrieben, wie die sogenannte “Zykluserkennung” bei diesem Motor funktioniert, berichtet tagesschau.de. Unter Zykluserkennung verstehen Experten eine Software im Auto, die erkennt, ob gerade ein Abgastest durchgeführt wird. Solch eine Software war auch bei den Fahrzeugen des ersten “Diesel-Skandals” eingebaut.

Auf Nachfrage des SWR bestritt der VW-Konzern, dass bei den neuen Modellen eine Zykluserkennung vorhanden ist: “Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288, nach dem heute gültigen Abgasstandard EU6 in EU 28, enthalten keine Zykluserkennung.”

Demnach gebe es auch keine unzulässige Abschalteinrichtung. “Wir untersuchen diesen Themenkomplex seit 2015 und die Ergebnisse aller Untersuchungen und Messungen bestätigen nach unserem aktuellen Wissenstand die Erkenntnis, dass die Nutzung von Fahrkurven beim EA288 Motor keinen Einfluss auf die Einhaltung von Emissions-Grenzwerten haben oder hatten”, heißt es in Wolfsburg.

Doch in der VW-internen technischen Beschreibung des VW-Motors EA 288, die dem SWR vorliegt, heißt es wörtlich: “Nutzung und Erkennung des NEFZ, um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung streckengesteuert auszulösen.” Die Abkürzung NEFZ steht für “neuer europäischer Fahrzyklus” und ist ein Abgas-Testverfahren in der EU, das auf einem Rollenprüfstand durchgeführt wird.

Ralf Loweg

Meldungen aus dem Kreis


Ludwigsburg: Auffahrunfall an roter Ampel

Am Mittwoch gegen 15.45 Uhr befuhr ein 18-jähriger Ford-Fahrer in Ludwigsburg die Wilhelmstraße in Fahrtrichtung der Bundesstraße 27. Auf Höhe eines Schnellrestaurants bemerkte er mutmaßlich zu spät, dass ein vor ihm fahrender VW abbremste und fuhr auf diesen auf. Der VW, der von einem 61-Jährigen gelenkt wurde, wurde daraufhin auf einen bereits an der roten Ampel stehenden BMW geschoben, in dem ein 27-Jähriger am Steuer saß. Der 32-jährige Beifahrer im BMW wurde leicht verletzt und musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Die beiden Fahrer des VW und des BMW erlitten ebenfalls leichte Verletzungen. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf etwa 8.000 Euro.

Markgröningen: Pkw durch Einkaufswagen beschädigt

Ein auf einem Supermarkt-Parkplatz in der Bahnhofstraße in Markgröningen geparkter Audi wurde zwischen Dienstag 16.10 Uhr und Mittwoch 00.30 Uhr vermutlich von einem noch Unbekannten mit einen Einkaufswagen beschädigt. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 2.000 Euro. Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156/4352-0, zu melden.

Markgröningen: Unfall unter Alkoholeinwirkung

Mit einer Blutentnahme und der Beschlagnahme seines Führerscheins endete die Fahrt eines 30-jährigen Seat-Lenkers, der am Mittwoch gegen 17.00 Uhr in Markgröningen in einen Unfall verwickelt war. Der Fahrer war in der Straße “Auf Hart” unterwegs. Als ihm ein Fahrzeug entgegen kam, wich er nach rechts aus, verschätzte sich jedoch vermutlich mit dem Sicherheitsabstand und prallte gegen einen geparkten Audi. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizeibeamten bei dem 30-Jährigen Anzeichen von Alkoholeinwirkung. Ein Atemalkoholtest verlief positiv, so dass sich der Mann einer Blutentnahme unterziehen musste. Der jeweilige Sachschaden an den Fahrzeugen beträgt etwa 5.000 Euro. Beide waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Angst vor der Altersarmut

 Viele Senioren können mit ihrer Rente keine großen Sprünge machen. Anstatt einen ruhigen Lebensabend zu verbringen, müssen sie jeden Cent zweimal umdrehen. Die Furcht vor der Altersarmut ist groß, wie die aktuelle R+V-Studie “Die Ängste der Deutschen 2019” zeigt.

“Ein Blick auf den Langzeitvergleich zeigt, dass sich durchgehend mehr als jeder dritte Befragte fürchtet, dass sein Lebensstandard im Alter sinkt”, sagt Brigitte Römstedt, Leiterin des R+V-Infocenters. “In wirtschaftlich schwierigen Zeiten klettert diese Angst oft sogar über die 40-Prozent-Marke.”

Auch 2019 bedrückt diese Sorge etwa jeden dritten Deutschen – sowohl Frauen als auch Männer. Größere Unterschiede gibt es in Ost und West: 41 Prozent der Ostdeutschen befürchten, dass sie im Alter knapp haushalten müssen. Im Westen ist die Angst um neun Prozentpunkte geringer.

Die unter 20-Jährigen sind beim Thema Altersarmut noch relativ sorglos, danach steige die Angst, sagt Römstedt. In den mittleren Jahren rücke das Thema Altersvorsorge in den Fokus, so die Expertin: “Der Blick auf die jährliche Information der Deutschen Rentenversicherung dürfte dabei viele Bundesbürger ernüchtern. Wer allein von der gesetzlichen Rente leben muss, sieht, dass er sich im Alter erheblich einschränken muss.”

Ralf Loweg

23-Jähriger flüchtet in der Ludwigsburger Innenstadt vor der Polizei

Ein 23-Jähriger flüchtete am Dienstagmorgen vor der Polizei und rannte durch die Wilhelmstraße und die Asperger Straße in Ludwigsburg. Gegen 08.00 Uhr kam es zu einem polizeilichen Einsatz in einem Haus der Wilhelmstraße. Der 23-Jährige, der ebenfalls in diesem Haus wohnhaft ist, den die polizeilichen Maßnahmen jedoch eigentlich nicht betrafen, öffnete während des Einsatzes ein Fenster im Erdgeschoss und legte ein Tütchen auf das Fensterbrett. In nächster Nähe stand eine Polizeibeamtin, die dies beobachtete und das Behältnis schließlich an sich nahm. Kurz darauf streckte der 23-Jährige den Kopf aus dem Fenster und entdeckte die Polizistin. Der junge Mann sprang hierauf aus dem Fenster, griff die Beamtin an und versuchte ihr das Tütchen zu entreißen. Es entstand ein Gerangel im Zuge dessen der 23-Jährige das Behältnis wieder an sich bringen konnte. Letztlich riss er sich aus dem Griff der Polizistin los und ergriff die Flucht. Gemeinsam mit einem Kollegen nahm die Polizistin die Verfolgung auf. In der Asperger Straße versuchte der Verfolgte das Tütchen in einem Gully zu entsorgen. Die beiden Polizisten holten ihn nun ein und brachten den 23-Jährigen, der sich vermutlich während seiner Flucht verletzt hatte, zu Boden. Während er laut herumschrie, nahmen ihn die Beamten vorläufig fest. Anschließend wurde er zum Polizeirevier Ludwigsburg gebracht. Das Tütchen konnte im Auffangbehälter des Gullys festgestellt werden. Da sich Hinweise auf Betäubungsmittel ergaben, wurde im Anschluss das vom Tatverdächtigen bewohnte Zimmer in der Wilhelmstraße durchsucht. Die Durchsuchung förderte weitere Beweismittel im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Tage, so konnten etwa 200 Gramm Marihuana sichergestellt werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde der 23-Jährige einem Haftrichter vorgeführt. Wegen unerlaubten Rauschgifthandels erließ der Richter den Haftbefehl, setzte diesen in Vollzug und wies den Tatverdächtigen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Zeugen, die die Geschehnisse in der Wilhelmstraße sowie in der Asperger Straße beobachtet haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, in Verbindung zu setzen.

E-Scooter machen vielen Menschen Angst

Immer mehr E-Scooter rollen inzwischen durch die deutschen Städte. Doch die Meinungen über dieses trendige Objekt der Fortbewegung gehen weiter auseinander, wie eine Online-Studie der Plattform www.ScooterExperten.de jetzt zeigt.

Auf die Frage: “Vor welchen Fortbewegungsmitteln haben Sie als Fußgänger im Straßenverkehr Angst?” gaben 36 Prozent der Befragten E-Scooter als größte Gefahr an. Vorwiegend Ältere fürchten sich vor den elektrischen Tretrollern. Dies sehen 46 Prozent der Befragten, die 55 Jahre oder älter sind so und fühlen sich aufgrund der E-Scooter im Straßenverkehr nicht sicher. Bei den jüngeren Befragten (18 bis 24 Jahre) liegt die Zahl dagegen nur bei 25 Prozent.

Die Angst vor Autos und Fahrrädern ist gleich verteilt: Je 31 Prozent der Deutschen haben laut Studie Angst vor diesen Fortbewegungsmitteln. “Erstaunlich ist die enorme Angst vor E-Scootern, obwohl im Vergleich zu diesen sich viel mehr Pkw und Fahrräder auf den Straßen bewegen”, erklärt der E-Mobilitätsexperte Igor Smeljanski von ScooterExperten.de.

E-Scooter dürfen in Deutschland ohne Führerschein ab 14 Jahren gefahren werden und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Über die Hälfte der Befragten empfindet die Geschwindigkeit von E-Scootern als zu schnell.

“Wir fordern eine Abschaltung des Motors von E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten”, sagt Experte Igor Smeljanski.

Ralf Loweg

Meldungen aus dem Kreis

Möglingen: Auffahrunfall

Aus noch ungeklärter Ursache ist am Dienstag gegen 17.05 Uhr eine 81 Jahre alte Opel-Lenkerin auf einem vorausfahrenden Renault eines 58-Jährigen aufgefahren. Die Dame war auf der L 1110 von Möglingen in Richtung Stuttgart-Stammheim unterwegs. Unmittelbar nachdem sie die Ortschaft Möglingen verlassen hatte, fuhr sie ihrem Vordermann auf. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Renault auf einen Ford geschoben, dessen 51 Jahre alte Fahrerin gerade nach links in einen Feldweg abbiegen wollte. Die 81-Jährige sowie der 58-jährige Fahrer erlitten durch den Unfall leichte Verletzungen. Ein Rettungsdienst brachte die ältere Dame im weiteren Verlauf in ein Krankenhaus. Der Opel war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 20.000 Euro. Während der Unfallaufnahme und der Bergungsarbeiten kam es in beiden Richtungen zu erheblichen Verkehrsstauungen. Eine Verkehrsregelung fand durch die eingesetzten Polizeibeamten statt.

Remseck am Neckar-Neckargröningen: Unfallverursacher flüchtet

Nach einer Unfallflucht, die am Dienstag gegen 16.50 Uhr auf der Landesstraße 1100 im Bereich Neckargröningen begangen wurde, sucht die Polizei dringend nach Zeugen. Ein bislang unbekannter Autofahrer befuhr die Landesstraße von Hochdorf in Richtung Neckargröningen. Kurz vor dem Kreuzungsbereich der L 1100 / L 1140 überquerte der Unbekannte eine durchgezogene Linie. Zu diesem Zeitpunkt staute sich der Geradeausverkehr an der ampelgeregelten Kreuzung zurück. Der Autofahrer wollte mutmaßlich an den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, um anschließend auf die Linksabbiegespur in Richtung der Ludwigsburger Straße in Neckargröningen zu gelangen. Er befand sich zum Teil auf der Gegenfahrbahn, weshalb ein entgegenkommender 57-jähriger Transporter-Fahrer, der die L 1100 befuhr, bis zum Stillstand abbremsen musste. Während ein dahinter fahrender 21 Jahre alter Citroen-Fahrer ebenfalls noch rechtzeitig anhalten konnte, reichte es einer nachfolgenden 20-jährigen Fiat-Lenkerin nicht mehr zum Bremsen. Sie krachte mit ihrem Fiat in den Citroen und schob diesen auf den VW-Transporter. Die junge Frau erlitt durch den Unfall schwere und der 21-Jährige leichte Verletzungen. Hinzugezogene Rettungsdienstmitarbeiter brachten die 20-Jährige im Anschluss in ein Krankenhaus. Der Fiat war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Auf etwa 12.500 Euro wurde der entstandene Sachschaden geschätzt. Der unbekannte Fahrer, bei dem es sich um eine Frau oder Mann handeln könnte, saß am Steuer eines dunklen Pkw und fuhr nach dem Unfallgeschehen unbeirrt davon. Zeugen, die Hinweise zum Verursacher geben können, werden gebeten, sich mit der Verkehrspolizeidirektion unter der Tel. 0711 6869-0, in Verbindung zu setzen.

Ludwigsburg: Einbruch in Biergartenkiosk

Nach einem Kiosk-Einbruch suchte ein bislang unbekannter Dieb mutmaßlich ohne Diebesgut das Weite. Der Unbekannte hatte zwischen Montag 21.00 Uhr und Dienstag 16.00 Uhr eine Gaststätte in der Stuttgarter Straße in Ludwigsburg aufgesucht. Auf dem Gaststättengelände begab er sich zu einem Biergartenkiosk und schob dort einen Rollladen hoch. Hierdurch gelangte er in den Kiosk und suchte dort vergeblich nach Stehlenswertem. An dem Kiosk hinterließ der Unbekannte einen Sachschaden von etwa 300 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, entgegen.

Darauf achten Nutzer beim Kauf eines Smartphones

Ohne Smartphone stehen die meisten Menschen heutzutage auf der Leitung. Doch was macht die kleinen, flachen Dinger so begehrt? Und auf was achten Nutzer beim Kauf?

Fast zwei Drittel der Verbraucher sagen, dass bei einem Smartphone das Preis-Leistungs-Verhältnis für sie besonders wichtig sei. Das ergab eine Umfrage von YouGov im Auftrag von Check24. 42 Prozent geben an, dass für sie die Hauptsache sei, dass das Handy funktioniere.

Für 18 Prozent der Verbraucher ist besonders wichtig, dass das Smartphone gute Fotos macht. Und nur zwölf Prozent geben an, dass ihr High-End-Gerät immer auf dem neuesten technischen Stand sein muss. Sieben Prozent bevorzugen gebrauchte Geräte, um die Umwelt zu schonen.

Verbraucher geben für ihr neues Smartphone ohne Vertrag bei Check24-Shopping im Schnitt 330 Euro aus. Das meistgekaufte Modell 2019 kostete durchschnittlich sogar nur 132 Euro. Die Durchschnittspreise der zehn meistgekauften Geräte 2019 liegen sogar alle unter 300 Euro.

Ralf Loweg

Möbelkauf online: Das sollten Kunden wissen

Möbel verschönern das heimische Ambiente. Doch die guten Stücke sind nicht immer ganz preiswert. Viele Menschen suchen deshalb im Internet nach Schnäppchen. 14 Prozent der Möbel werden laut dem Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) bereits online bestellt – Tendenz steigend. Aber kann man Möbel aus dem Netz einfach zurückschicken, wenn man nicht zufrieden ist? Was es beim Online-Kauf von Möbeln zu beachten gibt, erläutern Experten des Versicherers ARAG.

Gesetzliches Widerrufsrecht beim Online-Möbel-Kauf: Jeder Online-Besteller von Möbeln hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Dabei beginnt die Frist frühestens, wenn die Ware eingetroffen und eine Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Und da man beispielsweise im Fall einer online gekauften Couch nicht probesitzen kann, darf man die Ware auch zu Hause testen. Für den Widerruf bedarf es noch nicht einmal einer Begründung, er muss nur eindeutig erklärt werden. Das geht in jedem Fall auch per E-Mail.

Kein Widerrufsrecht bei individualisierten Möbeln: Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass man Möbel nicht zurückschicken kann, wenn sie nach Kundenwunsch gefertigt, zusammengestellt oder zugeschnitten wurden. Darauf muss der Online-Händler allerdings in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen.

Rücksendung von Online-Möbeln: Wenn die Möbel zwar geliefert werden, aber beschädigt oder unvollständig sind, berufen sich Händler zwar gern auf ihr Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung. So lange die 14-Tages-Frist nicht abgelaufen ist, kann der Kunde aber auch hier Streitereien vermeiden. Er erklärt einfach den Widerruf und schickt die Ware zurück. Der Händler muss auch hier den Kaufpreis erstatten – und übrigens stets auch eventuell berechnete Versandkosten. Gleiches gilt, wenn der angegebene Liefertermin nicht eingehalten wird. Entweder die Bestellung widerrufen und vom Kauf zurücktreten oder eine Nachfrist von zwei bis vier Wochen setzen.

Wer bezahlt die Retoure? Bei der Rücksendung geben die ARAG-Experten zu bedenken, dass die Kosten für eine Rücksendung vom Käufer übernommen werden müssen. Bei einer neuen Schrankwand wahrscheinlich nicht ganz preiswert. Ob und welche Rücksendekosten auf den Kunden zukommen, muss der Online-Händler allerdings vor Vertragsschluss klar erkennbar ausweisen. Die großen Online-Händler übernehmen oft auch auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten.

Ralf Loweg