Kopfhörer im Straßenverkehr: Ist das erlaubt?

Musik ist ein ständiger Begleiter im Leben vieler Menschen. Klar: Schöne Klänge machen gute Laune oder sie trösten uns, wenn wir traurig sind. Und mit einem Kopfhörer lässt sich der Hörgenuss dann in vollen Zügen genießen. Wenn wir dabei auf dem heimischen Sofa sitzen, ist das auch in Ordnung. Inzwischen sieht man allerdings immer mehr Verkehrsteilnehmer mit Kopfhörern. Da hört der Spaß schließlich auf, denn das ist leichtsinnig und gefährlich – egal, ob als Fußgänger, Radfahrer oder am Steuer eines Autos.

“Für Autofahrer und Radfahrer gilt: Musik mit Kopfhörern zu hören, ist nicht ausdrücklich verboten”, sagt dazu Thorsten Rechtien, Kraftfahrzeugexperte beim TÜV Rheinland. Doch heißt es in der Straßenverkehrsordnung: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. “Wer auf der Straße unterwegs ist, muss jederzeit aufmerksam sein. Das bedeutet konkret: Der Lärmpegel bei Kopfhörern darf grundsätzlich nur so hoch sein, dass sich Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen lassen”, erklärt Rechtien. Besser ist es nach Einschätzung von Rechtien, ganz auf Kopfhörer zu verzichten: “Nur so können Verkehrsteilnehmer ihre Umwelt so gut wie möglich wahrnehmen. Und nur so können sie sich auf unseren vielbefahrenen Straßen sicher bewegen.”

Außerdem bieten Kopfhörer immer häufiger eine aktive Unterdrückung von Umgebungsgeräusche. “Noise Cancelling” heißt das im Technikjargon. Dieser Trend ist laut Thorsten Rechtien bedenklich: Eine aktive Geräuschunterdrückung sei für Musikliebhaber hervorragend – doch für die Verkehrsteilnahme denkbar ungeeignet. “Vorsicht können Verkehrsteilnehmer damit nicht gewährleisten”, sagt Rechtien.

Wer Musik mit Kopfhörern hört, ist vom Geschehen auf der Straße abgelenkt – egal, wie gut die Umgebung noch zu hören ist. “Im Straßenverkehr sollte man grundsätzlich auf das Tragen von Kopfhörern oder das Hören von übermäßig lauter Musik verzichten”, empfiehlt Rechtien daher. Das gilt nicht nur im Auto und auf dem Fahrrad, sondern auch für Fußgänger und auf dem E-Scooter.

Ralf Loweg

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red