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Fallstricke beim Fahrzeug-Leasing

Die Leasing-Branche wächst. An dem, was früher nur Geschäftsleute interessant fanden, finden mittlerweile mehr und mehr Privatkunden Gefallen. Doch beim Leasen kann man schnell Fehler machen. Beispielsweise können sich die Raten für ein und dasselbe Auto je nach Anbieter um ein paar hundert Euro monatlich unterscheiden. Das ergibt über die Vertragslaufzeit schnell mehrere tausend Euro.

Deshalb gilt auch beim Leasing: Angebote vergleichen. Dabei hilft der sogenannte Leasingfaktor, erklärt der Online-Leasing-Anbieter Vehiculum, Der setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: der monatlichen Rate und dem Bruttolistenpreis des Autos.

Das Zahlenspiel wirkt zwar auf den ersten Blick etwas kompliziert, ist es aber nicht: Zur Berechnung des Leasingfaktors teilt man die monatliche Rate durch den Listenpreis und multipliziert das Ergebnis mit 100. Für ein Angebot mit einer monatlichen Rate von 180 Euro bei einem Listenpreis von 30.000 Euro ergibt sich demnach ein Leasingfaktor von 0,6. Grundsätzlich gilt: je niedriger der Wert, desto besser das Angebot.

Doch Vorsicht: Es können nur gleichwertige Angebote miteinander verglichen werden, sprich die Vertragslaufzeit (zum Beispiel 36 Monate) und die vereinbarte Laufleistung (etwa 10.000 Kilometer pro Jahr) müssen bei den zu vergleichenden Angeboten identisch sein. Außerdem sollten eventuelle Überführungskosten und Sonderzahlungen in die monatliche Rate einberechnet werden, raten die Experten.

Grundsätzlich wird zwischen dem Kilometer- und dem Restwertleasing unterschieden. Beim Restwertleasing schlägt der Leasinggeber einen möglichst hohen Restwert vor, um die monatliche Rate niedrig zu halten. Der Kunde zahlt mit der monatlichen Rate dann die Wertminderung des Fahrzeugs bis Vertragsende. Ändert sich der Restwert des Fahrzeugs nach Vertragsabschluss aber, muss der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen. Das Risiko liegt also beim Kunden.

Beim Kilometerleasing hingegen zahlt die leasende Partei eine auf der vereinbarten Laufleistung basierende monatliche Rate, die die Wertminderung des Fahrzeugs über den vereinbarten Zeitraum und die Laufleistung deckt. Ändert sich der Restwert des Fahrzeugs nach Vertragsabschluss, kommt der Leasinggeber für die Differenz auf. Das Risiko liegt also bei der leasinggebenden Partei. Diese Variante sei, so Vehiculum, eindeutig vorzuziehen, da sie dem Leasingnehmer finanzielle Sicherheit gewährt.

Eine Voll- und Teilkasko plus Haftpflichtversicherung muss man bei einem Leasingauto sowieso abschließen. Allerdings wissen Leasing-Neulinge vielleicht nicht, dass auch eine GAP-Versicherung dringend empfehlenswert ist, wenn es um die finanzielle Absicherung geht. Denn sollte es mit dem Leasingauto zu einem Totalschaden, Diebstahl etc. kommen, zahlt die Versicherung meist nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt. Der Leasingnehmer muss jedoch weiterhin die vertraglich vereinbarten Raten zahlen, die dann meist eine höhere Summe als den Wiederbeschaffungswert des Autos ergeben.

Um die Differenz zwischen dem (von der Versicherung erstatteten) Wiederbeschaffungswert und der Summe der an den Leasinggeber zu zahlenden ausstehenden monatlichen Raten nicht aus eigener Tasche zu bezahlen, empfiehlt sich der Abschluss einer GAP-Versicherung, auch bekannt als GAP-Deckung.

Die Rückgabe des Leasingautos wird gemeinhin oft noch mit hohen Kosten assoziiert, vor allem wenn Schäden am Fahrzeug zu vermerken sind. Das Leasingfahrzeug ist jedoch fremdes Eigentum, welches ordnungsgemäß genutzt und in entsprechendem Zustand zurückgegeben werden muss. Da das Fahrzeug dem Leasingnehmer überlassen wird, ist er auch für entstandene Schäden verantwortlich.

Deshalb sei es ratsam, so die Experten, sich vor Abschluss des Vertrags über die in der Rate enthaltenen Schäden (etwa Steinschläge oder leichte Kratzer) zu informieren. Außerdem sollte geprüft werden, ob die leasinggebende Partei bei der Rückgabe des Fahrzeugs auf einen objektiven Schadenskatalog, beispielsweise vom TÜV oder der Dekra zurückgreift, um etwaige Mängel am Fahrzeug einzuordnen.

Lars Wallerang

Grenzwerte gefallen: Kein Feinstaubalarm mehr in Stuttgart

In Stuttgart wurde der erste Feinstaubalarm der Saison in der Nacht zum Sonntag beendet. Die Stadt Stuttgart meldete, dass der Alarm um Mitternacht aufgehoben wurde. Für die neue Woche gelte dieser daher nicht mehr. Autofahrer waren seit Mittwoch letzter Woche aufgefordert, ihre Wagen stehen zu lassen. Seit letzten Dienstagabend durften Kamine, die nur der Gemütlichkeit dienen, nicht genutzt werden.

Hintergrund:

Ein Alarm wird während der Feinstaubalarm-Periode immer dann ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Bei Feinstaubalarm appellieren die Stadt und das Land Baden-Württemberg an die Stuttgarter und die Pendler aus der Region, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Alternativen umzusteigen. Der Betrieb von Komfort-Kaminen, also Kaminen, die nicht der Grundversorgung dienen, ist nach einer Verordnung der Landesregierung an Alarm-Tagen untersagt.

ICE entgleist: Katastrophenschutzübung mit 750 Teilnehmern

LUDWIGSBURG / SCHWIEBERDINGEN. Ein Bahnunglück mit vielen Betroffenen und Verletzten – dieses Szenario lag der Katastrophenschutzübung „Consilium“ (lateinisch für „Plan“) zugrunde, die in der Nacht von 26. auf 27. Oktober an der Schnellbahntrasse der Deutschen Bahn im Raum Schwieberdingen stattfand. Das Landratsamt Ludwigsburg organisierte die Großübung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn.

Die Organisatoren arbeiteten insgesamt mit rund 750 Teilnehmern, darunter Feuerwehren aus dem Landkreis Ludwigsburg, Einheiten der Rettungsdienste, Einheiten des Bevölkerungsschutzes, des Technischen Hilfswerks, der Deutschen Bahn, der Landes- und Bundespolizei sowie Vertreter des Landratsamtes. Bei der Übung mussten die Einsatzkräfte eine Vielzahl von Betroffenen und Verletzten retten, betreuen und abtransportieren. Zusammen mit allen betroffenen Kommandanten des Landkreises hat Kreisbrandmeister Andy Dorroch den Einsatzplan „Schienenunfälle im Landkreis Ludwigsburg“ erstellt. Dieser Schieneneinsatzplan macht für alle Rettungs- und Hilfsorganisationen eindeutige, allgemeinverständliche Angaben für solche Einsätze. Erkenntnisse aus der geplanten Übung sollten die theoretische Planung überprüfen, bevor der Einsatzplan landkreisweit eingeführt wird.

Fahrerflucht: Hund wird auf Feldweg angefahren und schwer verletzt

Am Freitag gegen 17.15 Uhr lief ein 64-Jähriger mit seinem Hund der Rasse Cocker Spaniel auf einem Feldweg im Grundwasen und ließ diesen frei laufen. Als sich ein roter Kleinwagen näherte, gab der 64-Jährige mit seiner Hand Warnzeichen, welche der Fahrer jedoch ignorierte und unvermindert weiterfuhr. Der Cocker Spaniel sprang auf die Fahrbahn, wurde vom Fahrzeug erfasst und in den Acker geschleudert. Der Hund wurde hierbei schwer verletzt und von seinem Herrchen in eine Tierklinik verbracht. Der unbekannte Fahrer des roten Kleinwagens setzte ohne anzuhalten seine Fahrt fort und wird gebeten, sich beim Polizeirevier Vaihingen/Enz, Telefon 07042 / 941-0, zu melden, ebenso Zeugen, welche den Vorfall beobachtet haben.

Polizeimeldungen aus dem Kreis Ludwigsburg

Tamm/Hohenstange: Einbruch in Reihenhaus

Bislang unbekannte Täter gelangten im nördlichen Bereich des Wohngebiets Hohenstange in ein Reihenhaus, indem sie die Terrassentüre aufbrachen. Sämtliche Räumlichkeiten wurden durchsucht. Als die vier Täter das Reihenhaus über das Küchenfenster verließen, wurden sie von einem Nachbarn beobachtet. Dieser verlor die Täter bei deren Flucht jedoch aus den Augen. Möglicherweise stiegen diese in einen schwarzen SUV ein und flüchteten. Die sofortige Fahndung mit mehreren Streifen verlief negativ. Angaben zum Diebesgut liegen noch nicht vor, es entstand ein Schaden von mehreren Hundert Euro. Zeugen, welche am Samstag, zwischen 17.30 Uhr und 20.30 Uhr in diesem Bereich verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich telefonisch beim Polizeirevier Kornwestheim unter der Telefonnummer 07154/13130, zu melden.

Schwieberdingen: Einbruch in Reihenhaus

Bislang unbekannter Täter gelangte in der Zeit vom Samstag, 14.30 Uhr bis Sonntag, 02.30 Uhr, in ein im nordöstlichen Bereich gelegenen Reihenhaus, indem er die Terrassentüre brachial aufbrach. Sämtliche Räume wurden durchsucht. Angaben zum Diebesgut liegen noch nicht vor. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Hundert Euro.

Remseck am Neckar-Hochberg: Auffahrunfall mit drei Leichtverletzten

Am Samstag, kurz vor 12.00 Uhr, befuhr ein 43 Jahre alter Lenker eines GMC die Hauptstraße in Remseck-Hochberg in Richtung Neckaraue. An der dortigen Einmündung der Bergstraße fuhr dieser aufgrund Unachtsamkeit auf einen Pkw Renault einer 54-Jährigen auf. Deren Fahrzeug wurde wiederum auf einen Pkw Ford eines 22-Jährigen aufgeschoben. Im Pkw der 54-Jährigen befanden sich zwei Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren auf der Rücksitzbank. Sowohl die 54-Jährige als auch der 14-Jährige wurden leicht verletzt. Der 43-Jährige wurde ebenfalls leicht verletzt. Der 22-Jährige und seine beiden Mitfahrer im Alter von 2 und 33 Jahren blieben unverletzt. Ein Rettungsdienst wurde nicht benötigt. Alle drei Fahrzeuge waren noch fahrbereit. Der Gesamtschadenbeläuft sich auf 2.300 Euro.

Im August sterben 315 Menschen auf Deutschlands Straßen

Im August 2019 sind in Deutschland 315 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das vier Personen mehr als im August 2018. Die Zahl der Verletzten blieb im August 2019 gegenüber dem Vorjahresmonat mit rund 35.900 nahezu unverändert.

In den ersten acht Monaten des Jahres 2019 erfasste die Polizei insgesamt rund 1,74 Millionen Straßenverkehrsunfälle. Das waren 0,6 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Darunter waren rund 196.900 Unfälle mit Personenschaden (-4,1 Prozent), bei denen 2.050 Menschen getötet wurden. Damit ging die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu den ersten acht Monaten des Jahres 2018 um gleich 4,1 Prozent beziehungsweise 87 Personen zurück. Auch die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr sank – und zwar um 4,3 Prozent auf rund 252.100.

Ralf Loweg

Dreiste Masche: Trickdiebe bestehlen Seniorin

Ludwigsburg: 

Äußerst dreist gingen bislang noch unbekannte Diebe vor, die am Donnerstag gegen 12.00 Uhr in der Straße “Straßenäcker” in Ludwigsburg eine Seniorin bestahlen. Zunächst klingelte einer der Täter an der Hauseingangstür des Mehrfamilienhauses, worauf ihn die Frau per Türöffner ins Haus ließ. An der Wohnungstür gab sich der Unbekannte dann als Mitarbeiter eines Telekommunikationsunternehmens aus und gab vor, dass es in der Nachbarschaft zu Störungen gekommen sei. Er habe nun die Aufgabe, auch die Leitungen in ihrer Wohnung zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wurde die Bewohnerin aufgefordert, alle TV-Kanäle durchzuschalten. Währenddessen befand sie sich gemeinsam mit dem Unbekannten im Wohnzimmer. Mutmaßlich war es dem Täter davor gelungen einen Komplizen in die Wohnung zu lassen, der in der Zwischenzeit die restlichen Zimmer durchsuchte. Nach etwa 15 Minuten verließ der vermeintliche Mitarbeiter die Wohnung und machte sich in unbekannte Richtung davon. Im Anschluss stellte die Seniorin fest, dass nahezu alle Räume durchsucht wurden und Schmuck sowie Bargeld in vierstelligem Gesamtwert fehlten. Hierauf verständigte sie die Polizei. Der Täter, der sich als Mitarbeiter des Telekommunikationsunternehmens ausgab, dürfte etwa 35 Jahre alt und 165 cm groß sein, er hat eine muskulöse Statur und ist eher als südländischer Typ zu beschreiben. Er hat schwarze, kurze Haare und trug eine grau-grüne Übergangsjacke, ein Poloshirt sowie eine dunkle Hose und dunkle Schuhe. Der Polizeiposten Eglosheim, Tel. 07141/22150-0, bittet Zeugen und insbesondere auch weitere Geschädigte sich zu melden.

Ludwigsburg-City: Blutender Mann löst Polizeieinsatz aus

Ludwigsburg: 

In der Nacht zum Donnerstag wurde der Polizei in Ludwigsburg gegen 0:45 Uhr ein Mann gemeldet, der mit Blut an den Händen in der Arsenalstraße stehen würde. Der 55-Jährige hatte der Anruferin gegenüber erklärt, dass er soeben jemanden umgebracht habe. Den eintreffenden Beamten bot sich das Bild eines stark alkoholisierten Mannes mit blutender Nase, blutverschmierten Händen und Bekleidung. Er erzählte den Beamten, dass er vor einer Bar in Ludwigsburg von drei Personen angegangen worden war. Er habe sich daraufhin gewehrt, habe zwei davon niedergeschlagen und der Dritte wäre dann davongelaufen. Einer der Angreifer habe ein Messer gezogen. Dieses habe er ihm dann abgenommen und damit einem der Angreifer in den Hals gestochen. Ein bei dem 55-Jährigen daraufhin durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Die weiteren Ermittlungen und eine Absuche mit mehreren Streifenbesatzungen bestätigten seine Angaben nicht. Er verbrachte die restliche Nacht im Gewahrsam der Polizei.

Polizeimeldungen aus dem Kreis

Remseck am Neckar-Aldingen: Scheibe einer Schule eingeworfen

Zwischen Dienstag 20.00 Uhr und Mittwoch 11.30 Uhr warf ein noch unbekannter Täter das Fenster des Musikraumes einer Schule in der Neckarkanalstraß ein Aldingen ein. Der Täter benutzte eine Prosecco-Flasche als Tatmittel. Es kann jedoch ausgeschlossen werden, dass das Gebäude über das entstandene Loch in der Scheibe betreten wurde. Der hinterlassene Sachschaden dürfte sich auf mehrere hundert Euro belaufen. Zeugen, die Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Remseck am Neckar, Tel. 07146/28082-0, in Verbindung zu setzen.

Tamm: Essen auf dem Herd vergessen

Die Freiwillige Feuerwehr Tamm befand sich am Mittwoch gegen 12.40 Uhr mit fünf Fahrzeugen und 24 Wehrleuten in der Alleenstraße in Tamm im Einsatz. Die Bewohnerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus hatte eine Pfanne mit Essen auf dem eingeschalteten Herd gestellt und das Haus dann kurzzeitig verlassen. Während ihrer Abwesenheit löste der Rauchmelder aus und ein Nachbar alarmierte die Feuerwehr. Gemeinsam mit den Einsatzkräften traf auch die Bewohnerin wieder am Haus ein und zusammen wurde die Wohnung dann betreten. Durch die Hitzeentwicklung in der Pfanne war das Essen bereits ungenießbar und angrenzende Schränke sowie die Dunstabzugshaube in Mitleidenschaft gezogen worden. Glücklicherweise war kein offenes Feuer entstanden, so dass Wehrleute lediglich Belüftungsmaßnahmen durchführen mussten. Der entstandene Sachschaden wurde auf rund 1.000 Euro geschätzt.

Korntal-Münchingen: Audi zerkratzt

Ein bislang unbekannter Täter zerkratzte den Lack eines Audi in Korntal im Bahnhofweg in der Zeit zwischen Dienstag 23:30 Uhr und Mittwoch 6:30 Uhr. Die Beschädigungen gehen von der Beifahrertür bis zum Rücklicht und der angerichtete Sachschaden wird auf circa 2.500 Euro geschätzt. Der Polizeiposten Korntal-Münchingen nimmt unter Tel. 0711/839903-0 Zeugenhinweise entgegen.

Ludwigsburg: Unfallflucht

Am Mittwoch war ein Audi zwischen 13:15 Uhr und 15:15 Uhr in der Hohenzollernstraße in Ludwigsburg geparkt. Als die 22-jährige Fahrerin zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie einen frischen Schaden an der Front fest. Die Schadenshöhe wird auf circa 2.000 Euro geschätzt. Das Polizeirevier Ludwigsburg nimmt Zeugenhinweise unter Tel. 07141/18-5353 entgegen.

Horrende Rechnung: 2500 Euro für verstopftes Rohr

Die Kriminalpolizei ermittelt derzeit gegen zwei 35 und 58 Jahre alte Firmeninhaber zweier Handwerksunternehmen, die im Verdacht stehen, anlässlich einer Rohrreinigung Ende September 2019 massiv überteuerte Leistungen in Rechnung gestellt zu haben.

Ein 25 Jahre alter Wohnungsinhaber aus Stuttgart, dessen Keller aufgrund eines verstopften Rohrs unter Wasser stand, beauftragte zur Beseitigung der Verstopfung einen Rohrreiniger. Die Kontaktdaten des scheinbar ortsansässigen Unternehmens hatte dessen 55 Jahre alte Mutter zuvor im Internet gefunden. Nachdem der Handwerker erschien, begann dieser zunächst im Keller mit seinen Arbeiten. Nach rund einer Stunde stellte sich heraus, dass er offenbar das falsche Rohr gereinigt hatte. Daraufhin öffnete er außen am Haus ein Abflussrohr und entfernte bereits nach wenigen Minuten die Verstopfung. Nach Abschluss der Arbeiten erstellte der Reiniger eine Rechnung in Höhe von über 2.500 Euro. Darüber hinaus soll er den 25-Jährigen aufgefordert haben, unverzüglich und in bar die Rechnung zu begleichen. Als der Wohnungsinhaber signalisierte, eine derart hohe Summe nicht bezahlen zu wollen, einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von zunächst 1.000 Euro, die der 25-Jährige noch vor Ort beglich. Die Summe hatte der Handwerker offenbar zuvor mit seinem Vorgesetzten, mutmaßlich dem 35 Jahre alten Firmeninhaber, abgesprochen. Überraschend war, dass der Briefkopf der ausgestellten Rechnung ein Unternehmen aus dem Raum Frankfurt am Main zeigte. Noch am selben Abend war das Rohr wieder verstopft und der 25-Jährige erstatte bei der Polizei Anzeige. In den nächsten Tagen gingen bei der Mutter des Wohnungsinhabers mehrere Anrufe eines mutmaßlich 58 Jahre alten weiteren Firmeninhabers aus dem Raum Essen ein, welcher die Frau offenbar unter Druck setzte, den noch offenen Betrag zu bezahlen.

Der 25-jährige Sohn hat zwischenzeitlich einen Anwalt eingeschaltet. Die Kriminalpolizei leitete gegen die beiden Firmeninhaber ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Wuchers ein. Die Ermittlungen zur Identität des eigentlichen Rohrreinigers dauern noch an.

Präventionstipps der Polizei:

   - Vergewissern Sie sich im Falle eines eingetretenen Schadens 
     zunächst, ob dieser sofort behoben werden muss. Kann die 
     Reparatur bis zum nächsten Werktag warten? So haben Sie Zeit, 
     ein Angebot zu prüfen und dieses zu vergleichen.
   - Benutzen Sie, wenn möglich, ein gedrucktes Telefonbuch, um einen
     Handwerker zu finden. Gegebenenfalls können Sie einen Handwerker
     in Ihrer Nachbarschaft persönlich und direkt aufsuchen.
   - Sollten Sie einen Anbieter aus dem Internet gefunden haben, 
     erfragen Sie noch am Telefon den genauen Standort der Firma, um 
     hier bereits böse Überraschungen bei den möglichen 
     Anfahrtskosten zu vermeiden.
   - Bedenken Sie bei der Suche im Internet: Bewertungen können 
     falsch und die Suchergebnisse beeinflusst sein. Achten sie dabei
     auf Hinweise wie "Werbung" oder "gesponsert".
   - Klären sie noch vor der Beauftragung die Kosten ab, im Idealfall
     bereits am Telefon und lassen sie sich vor Beginn der Arbeiten 
     ein Preisverzeichnis aushändigen.
   - Es muss auf Verlangen noch vor Bezahlung eine (hand)schriftliche
     Rechnung ausgehändigt werden, diese wird auch für die eigene 
     Steuererklärung benötigt.
   - Gehen Sie für noch nicht erbrachte Leistungen nicht in Vorkasse.
     Eine Zahlung sollte erst dann erfolgen, wenn der Handwerker den 
     Auftrag auch tatsächlich ausgeführt hat und der Schaden behoben 
     ist.
   - Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, ziehen Sie einen 
     Angehörigen, Freund oder Nachbarn hinzu und holen Sie sich im 
     Zweifel weitere Angebote ein. Wenn Sie sich unsicher fühlen: 
     rufen Sie die Polizei unter der 110 oder Ihre örtliche 
     Polizeidienststelle an.

Weitere Präventionstipps finden sie unter http://www.polizei-beratung.de

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