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Den digitalen Nachlass regeln

Internet-User sind theoretisch unsterblich: Sie leben dank Accounts bei E-Mail-Providern, Profilen in Berufsportalen oder sozialen Netzwerken oder Abos bei einem Musik-Streaming- oder Spiele-Anbieter auch nach ihrem Tod virtuell weiter. Doch wenn ein Angehöriger stirbt, müssen die Erben auch diesen Nachlass regeln.

Dazu brauchen sie vor allem Zugang zu allen Unterlagen, im Analogen wie im Digitalen. Die Verbraucherzentrale Hessen erreichte nun eine AGB-Anpassung für Yahoo-Konten. Denn dort war unter anderem geregelt, dass “alle Rechte mit dem Tod des Accountinhabers enden”.

“Aus unserer Sicht war diese Klausel unwirksam”, erläutert Kai-Oliver Kruske, Referent bei der Verbraucherzentrale Hessen. “Deswegen haben wir eine Anpassung verlangt.” Der Hintergrund: Spätestens seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2018 ist klar, dass Profile vererbt werden können. Und das gibt den Erben vertragliche Rechte – so, als hätten sie die Profile selbst angelegt.

Und: Sie haben das Recht auf Auskunft. Dazu gehört laut BGH auch, dass auf Verlangen der Erben die entsprechenden Zugangsdaten offenbart werden. Wenn Erben ihre Berechtigung nachgewiesen haben, dürften Firmen sich auch nicht hinter dem Fernmeldegeheimnis oder dem Datenschutz verstecken, so das Urteil.

“Von diesen Grundsätzen können Anbieter nicht einfach abweichen. Auch nicht per AGB-Klausel”, so Kruske. Das hinter Yahoo stehende Unternehmen Verizon Media EMEA Ltd. verpflichtete sich nun, die AGB entsprechend anzupassen. Damit können Nutzer selbst entscheiden, was mit ihren Accounts im Todesfall passieren soll.

Rudolf Huber

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red