20°

Beim Autokauf im Internet gelten andere Regeln

Warum zum Händler fahren, wenn Autos mit wenigen Klicks auch im Internet zu kaufen sind. Das denken sich im digitalen Zeitalter immer mehr Menschen. Doch Vorsicht: Es gibt auch Tücken.

Die großzügigen Regeln für einen Widerruf gelten beim Autokauf nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 16. September 2019 (AZ: 2 O 683/19).

Folgendes war passiert: Eine Frau kaufte einen Kombi. Gefunden hatte sie ihn auf einer Internetplattform. Mit dem Autohaus nahm sie telefonisch Kontakt auf, dieses schickte ihr ein Bestellformular für das Fahrzeug per E-Mail. In der E-Mail wurde darauf hingewiesen, dass der Kauf erst mit schriftlicher Bestätigung oder Übergabe des Fahrzeugs zu Stande komme. Die Frau unterschrieb das Formular, sandte es eingescannt per E-Mail zurück und überwies den Kaufpreis. Ihr Ehemann holte das Fahrzeug beim Autohaus ab.

Einige Zeit später wollte die Frau den Kaufvertrag rückgängig machen und verlangte den Kaufpreis zurück. Sie meinte, es liege ein sogenannter “Fernabsatzvertrag” vor, da sie das Auto im Internet gekauft habe. Daher würden ihrer Meinung nach die gesetzlichen Widerrufsvorschriften gelten, nach denen der Kaufvertrag rückgängig zu machen sei. Auch sei die gesamte Kommunikation mit dem Autohaus digital erfolgt.

Die Klage der Frau blieb erfolglos. Bei dem Autokauf habe es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft gehandelt, auch wenn das Fahrzeug online angeboten werde und man sich mit dem Autohaus per Internet und Telefon abstimme. Dies genüge nicht, um von einem organisierten Fernabsatzsystem auszugehen. Das setze voraus, dass es auch ein organisiertes System zum Versand der Ware gebe. Dies sei hier aber eben nicht der Fall

Das Autohaus habe stets auf die Abholung der Fahrzeuge bestanden. Daher komme es nicht mehr darauf an, ob der Kaufvertrag letztlich erst bei Abholung endgültig geschlossen worden sei oder schon vorher.

Ralf Loweg

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red