Bei Germanwings gehen die Lichter aus

Die in Köln ansässige Airline Germanwings hebt nicht mehr ab. Die Lufthansa hat sich dazu entschlossen, den Flugbetrieb ihrer Tochter einzustellen. Wie das Unternehmen mitteilt, sollen außerdem Flugzeuge anderer Teilgesellschaften stillgelegt werden. Bei nahezu allen Flugbetrieben des Konzerns sollen wegen der Auswirkungen der Corona-Krise Kapazitäten verringert und die Verwaltung verkleinert werden.

Germanwings flog bislang für Eurowings. Die bereits vor der Krise festgelegte Zielsetzung von Eurowings, den Flugbetrieb auf eine Einheit zu bündeln, solle nun beschleunigt umgesetzt werden, teilte Lufthansa mit. “Der Flugbetrieb der Germanwings wird beendet”, heißt es.

Den Angaben nach erwartet die Lufthansa auch für die Zeit nach der Corona-Krise offenbar einen deutlichen Nachfrage-Rückgang bei Flugreisen. Für alle Mitarbeiter gelte das Ziel, möglichst vielen eine Weiterbeschäftigung innerhalb der Lufthansa Group zu bieten.

Für die Lufthansa selbst bedeuten die drastischen Maßnahmen, dass dauerhaft 18 Langstreckenflugzeuge und elf Mittelstreckenjets am Boden bleiben werden. Darunter sind sechs Maschinen des Typs Airbus A380, die ohnehin ab 2022 an den Hersteller Airbus zurückgehen sollten. Auch das Langstreckenangebot der Eurowings wird deutlich verkleinert, wie der Vorstand beschlossen hat.

Ralf Loweg

Ärger mit dem Flieger: Diese Rechte haben Fluggäste

An vielen Flughäfen geht es in der Urlaubszeit chaotisch zu, Flüge verspäten sich oder fallen gleich ganz aus. Was ist zu tun, woran müssen Betroffene denken? Die Experten der Huk-Coburg geben Tipps.

Mit welchen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen betroffene Passagiere rechnen können, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie greift, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Erreicht das Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung den Zielflughafen, haben Passagiere in der EU einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die Entschädigungssummen bewegen sich in einem Rahmen von 250 bis 600 Euro. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt allein von der Länge der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis spielt keine Rolle.

Die Fluggastrechteverordnung ist bei Flügen anwendbar, die in der EU landen oder starten. Für ankommende Flüge gilt, dass die Airline ihren Firmensitz in der EU haben muss. Liegt er in einem Drittland, beispielsweise in den USA, gilt die Regelung nicht. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke sind gesondert zu betrachten.

Ab einer dreistündigen Verspätung können Passagiere also mit einer Ausgleichszahlung rechnen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder Streik, den Start unmöglich gemacht haben. Doch selbst wenn die Ausgleichszahlungen entfallen, sieht die Fluggastrechteverordnung vor, dass die Airline den Passagier mit Mahlzeiten, Getränken und kostenlosen Telefonaten unterstützt bzw. ihm eine Kontaktaufnahme über andere Kommunikationskanäle ermöglicht. Die Unterstützung durch die Fluggastrechteverordnung schließt notfalls auch eine kostenlose Hotelunterbringung mit ein.

Um seine Rechte im Nachhinein durchsetzen zu können, muss ein Passagier Fakten auf den Tisch legen. Darum rät die Huk-Coburg, Mängel detailliert zu dokumentieren. Neben dem Festhalten von Datum und Uhrzeiten gehört dazu die Begründung der Airlines für die Verspätung des Fluges. Zudem sind die Adressen von Zeugen hilfreich. Wer keine Fakten vergessen will, kann auf ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte zurückgreifen.

Auch Pauschalreisenden stehen die Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Zusätzlich steht es Passagieren offen, vom Reiseveranstalter noch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zu verlangen.

mid / arei