Lufthansa: So steht es um die Staatshilfen

Die Lufthansa hat es in der Corona-Krise besonders hart getroffen. Der Flugverkehr ist fast gänzlich zum Erliegen gekommen. Jede verlorene Stunde kostet die Kranich-Airline nach eigenen Angaben etwa eine Million Euro. Jetzt soll der Staat helfen.

Die Lufthansa rechnet nach eigenen Aussagen mit einem baldigen Abschluss der Verhandlungen über Staatshilfen für die angeschlagene Airline. “Die Unterstützung durch den deutschen Staat wäre für uns ein entscheidender Schritt für unsere Zukunftsfähigkeit”, schreibt der Vorstand um Konzernchef Carsten Spohr in einer internen Mitteilung an die Belegschaft, wie “tagesschau.de” berichtet.

Die Lufthansa verhandelt mit der Bundesregierung über Hilfen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro, die zum Teil als stille Beteiligung fließen könnten, heißt es. Im Gegenzug ist auch eine staatliche Beteiligung im Gespräch. Lufthansa-Chef Spohr lehnt zu großen staatlichen Einfluss etwa in Form von Aufsichtsratsmandaten aber ab.

Ralf Loweg

Fachkräftemangel am Flughafen: Nur 91 Visa an Hilfskräfte aus der Türkei erteilt

Laut Bundesregierung wurden bisher 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes erteilte Visum auch tatsächlich eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung tut, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit “entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt” unterstütze.

Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.

Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein. Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten, wie es weiter heißt.

Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden, dazu seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig, so die Bundesregierung. Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien zudem auch die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr, heißt es in der Regierungs-Antwort.

Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.

red