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Diese Städte haben den nachhaltigsten Verkehr

Egal, ob Elektroauto, Hybrid oder Brennstoffzelle: Nachhaltigkeit ist das große Thema für alle Autobauer. Dafür ist es von Vorteil, in der eigenen Umgebung auch Zugang zu einer guten Ladeinfrastruktur für Elektroautos zu haben oder von einem günstigen öffentlichen Nahverkehr zu profitieren.

Wo diese Gegebenheiten in Deutschland besonders ausgeprägt sind, hat nun der Bildungsanbieter, die WBS GRUPPE, analysiert. Das Unternehmen hat die 25 größten deutschen Städte auf die Nachhaltigkeit des Verkehrs analysiert. Dafür wurden Daten zu drei verschiedenen Variablen erhoben und ausgewertet. Pro Variable wurden jeweils ein bis 25 Punkte vergeben.

Das Ergebnis: Insgesamt landen Stuttgart und Augsburg mit jeweils 61 von 75 möglichen Punkten auf dem ersten Platz des Rankings. Stuttgart punktet dabei vor allem mit der höchsten Zulassungsquote an Elektro- und Hybridautos (2,12 Prozent), in Augsburg gibt es hingegen die günstigste Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr (46,80 Euro).

Komplettiert wird die Top 5 durch Berlin (54 Punkte) sowie Leipzig und Düsseldorf (jeweils 53 Punkte). Die deutsche Hauptstadt hat unter anderem die zweitmeisten Ladesäulen für Elektroautos gemessen an der Gesamtfläche der Stadt (0,57 Ladesäulen pro Quadratkilometer).

In dieser Statistik muss sich Berlin lediglich Hamburg geschlagen geben. Weiterhin punktet Berlin mit einer hohen Zulassungsquote an Elektroautos. Allerdings gibt es in 18 der 25 analysierten Städte günstigere Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr.

Die letzten fünf Plätze des Verkehrs-Rankings belegen Mönchengladbach (29 Punkte), Bonn (28 Punkte), Münster (25 Punkte), Wuppertal (23 Punkte) und Duisburg (22 Punkte). Auffällig ist, dass jede dieser fünf Städte in Nordrhein-Westfalen liegt. In Duisburg gibt es beispielsweise die geringste Zulassungsquote an Elektro- und Hybridautos, Wuppertal bietet seinen Elektroauto-Haltern hingegen die wenigsten Ladesäulen pro Fläche.

“Der Klimawandel und die Umweltverschmutzung zählen zu den größten Herausforderungen der Menschheit. Umso wichtiger ist es, dass nicht nur Unternehmen nachhaltiges Leben fördern, sondern auch der Bund, die Länder, Städte und Kommunen”, erläutert Joachim Giese, Vorstand der WBS GRUPPE. Und da zeige die Untersuchung, dass einige deutsche Städte und ihre Bewohner sich in dieser Sache bereits als Vorreiter positionieren. In manchen Städten gebe es hingegen noch sehr viel Optimierungspotenzial.

Ralf Loweg

55-Jährige fährt Schlangenlinien

Eine 55 Jahre alte Dacia-Fahrerin war am vergangenen Mittwochabend nicht mehr in der Lage ihr Fahrzeug sicher zwischen Gemmrigheim und Bönnigheim-Hofen zu führen.

Mutmaßlich aufgrund Alkoholkonsums war eine 55-jährige nicht mehr in der Lage ihr Fahrzeug zu bewegen. Einem 61 Jahre alten PKW-Lenker fiel der Dacia gegen 19.50 Uhr auf, da der Wagen in Schlangenlinien auf der Bundesstraße 27 unterwegs war. Anschließend bog das Fahrzeug auf die Kreisstraße 1629 in Richtung Hofen ab. Hierbei überfuhr die 55 Jahre alte Lenkerin eine Verkehrsinsel und beschädigte zwei Verkehrszeichen. In Hofen hielt sich schließlich an und begutachtete ihr Auto. Die Polizei, die von dem 61-Jährigen zwischenzeitlich informiert worden war, konnte die Frau nun einer Kontrolle unterziehen. Da die Beamten Atemalkoholgeruch feststellten, musste die Fahrerin einen Test durchführen, der positiv verlief. Im Anschluss musste sie sich einer Blutentnahme unterziehen und ihr Führerschein wurde beschlagnahmt. Mutmaßlich dürfte die Frau bereits in Gemmrigheim in der Hauptstraße in einen Unfall verwickelt gewesen sein. Der entstandene Gesamtsachschaden wurde auf etwa 2.000 Euro geschätzt.

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Gruppe schlägt auf Parkplatz auf zwei Männer ein und verletzt sie schwer

Auf dem Parkplatz eines Discounters in der Neckarstraße in Aldingen kam es in der Nacht zum Donnerstag zu einer Schlägerei, an der mehrere Personen beteiligt waren.

Aus noch unbekannter Ursache ist es laut Polizeimeldung gegen 01.30 Uhr zu einer Streitigkeit zwischen einem 29 Jahre alten Mann und unbekannten Personen gekommen, die sich in einem PKW befunden hätten. Im Zuge des Streits hätten etwa sechs bis sieben noch unbekannte Täter den 29-Jährigen, der in Begleitung eines 20 Jahre alten Mannes war, angegriffen. Sie schlugen ihm wohl mehrfach ins Gesicht. Der 20-jährige Begleiter sei währenddessen von einem der Täter mit einem Messer bedroht worden und man habe ihm ebenfalls ins Gesicht geschlagen. Der Täter habe hierbei einen Schlagring benutzt. Die Täter-Gruppe habe den Tatort dann teilweise zu Fuß in Richtung der Endhaltestelle in Neckargröningen und teilweise mit einem weißen Auto, vermutlich einem Mercedes, fluchtartig verlassen. Die Opfer erlitten schwere Verletzungen und mussten durch den Rettungsdienst in Krankenhäuser gebracht werden. Die alarmierte Polizei führte Fahndungsmaßnahmen durch, konnte jedoch keine Tatverdächtigen antreffen.

Der Polizeiposten Remseck am Neckar, Tel. 07146/28082-0, bittet Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall geben können, sich zu melden.

Arzt-Rechnung an Arbeitgeber: Ist das erlaubt?

Ein Arzt darf seine Rechnung nicht über den Arbeitgeber an den Patienten versenden. Dieser Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2019 (AZ: 8 U 164/19).

Im konkreten Fall behandelte der Arzt im Kosmetikstudio seiner Ehefrau eine Patientin mit zwei Botoxspritzen. Die Frau bezahlte die Rechnung nicht vollständig. Sie beanstandete, dass kein anhaltender Effekt eingetreten sei. Die dritte Mahnung sendete der Arzt per Fax über den Arbeitgeber der Patientin an sie. Die Frau verlangte ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro.

Das Gericht sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro zu. Bei der Bemessung komme es allein auf die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht an. Eine Mitarbeiterin des Arbeitgebers habe die Mahnung erhalten. Damit seien Daten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, anderen zugänglich gewesen. Dass die Rechnung von einem Kosmetikstudio gekommen sei, ändere daran nichts.

Letztlich gehe es um eine ärztliche Behandlung. Dieser Umstand sei mit dem Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro angemessen berücksichtigt. Die Frau müsse auch nicht den restlichen Betrag der Behandlung bezahlen, da diese in einem Kosmetikstudio rechtswidrig gewesen sei.

Ralf Loweg

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