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Arzt-Rechnung an Arbeitgeber: Ist das erlaubt?

Ein Arzt darf seine Rechnung nicht über den Arbeitgeber an den Patienten versenden. Dieser Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Dezember 2019 (AZ: 8 U 164/19).

Im konkreten Fall behandelte der Arzt im Kosmetikstudio seiner Ehefrau eine Patientin mit zwei Botoxspritzen. Die Frau bezahlte die Rechnung nicht vollständig. Sie beanstandete, dass kein anhaltender Effekt eingetreten sei. Die dritte Mahnung sendete der Arzt per Fax über den Arbeitgeber der Patientin an sie. Die Frau verlangte ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro.

Das Gericht sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro zu. Bei der Bemessung komme es allein auf die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht an. Eine Mitarbeiterin des Arbeitgebers habe die Mahnung erhalten. Damit seien Daten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, anderen zugänglich gewesen. Dass die Rechnung von einem Kosmetikstudio gekommen sei, ändere daran nichts.

Letztlich gehe es um eine ärztliche Behandlung. Dieser Umstand sei mit dem Schmerzensgeld in Höhe von 1.200 Euro angemessen berücksichtigt. Die Frau müsse auch nicht den restlichen Betrag der Behandlung bezahlen, da diese in einem Kosmetikstudio rechtswidrig gewesen sei.

Ralf Loweg

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red