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Kinder und Smartphones: Das können Eltern tun

Immer häufiger, immer früher: Schon im Grundschulalter wünschen sich Kinder mittlerweile ein Smartphone. Eltern und Großeltern erfüllen diesen Wunsch häufig, ohne mögliche Risiken zu kennen. “Was genau ein Kind am Smartphone tut, wissen die wenigsten Eltern. Oft haben schon Grundschulkinder einen technischen Wissensvorsprung”, sagt Miriam Bätzing von der Verbraucher Initiative.

Klar ist: Wer sich in jungen Jahren zu häufig hinter Bildschirm oder Touchscreen verschanzt, leidet überdurchschnittlich oft unter Hyperaktivität, Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörung. Schulprobleme werden wahrscheinlicher. Und unangemessene Inhalte sind ein weiteres Problem, wenn sich Kinder unkontrolliert im Netz bewegen. Was also tun? Hier die Tipps der Experten:

– Seien Sie Vorbild und nutzen Sie Bildschirmmedien selbst maßvoll.

– Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind klare Nutzungsregeln und begleiten Sie es bei seinen ersten Erfahrungen im Netz.

– Legen Sie altersgemäße Bildschirmzeiten fest: von drei bis sechs Jahren haben Kinder 30, von sechs bis zehn Jahren 45 und von elf bis 13 Jahren 60 Minuten täglich. Kinder unter drei Jahren sollten gar keine Zeit vor dem Bildschirm verbringen.

– Installieren Sie Jugendschutz-Software und -Filter auf Geräten, die Ihr Kind nutzt.

– Kaufen Sie nur kindgerechte und zertifizierte Endgeräte (etwa mit dem “TCO Certified”-Label). Ein PC sollte entsprechend der Größe des Kindes eingestellt werden können.

– Achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind im Alltag ausreichend bewegt, insbesondere zwischen zwei Bildschirmzeiten.

Rudolf Huber

 

Alkohol-Limit auch zu Weihnachten

Wer nicht aufpasst, kommt gerade in der Weihnachtszeit auf eine ordentliche Portion alkoholischer Getränke. Glühwein oder Punsch auf dem Weihnachtsmarkt, ein Glas Wein auf der Weihnachtsfeier und beim feinen Essen, Sekt zum Jahreswechsel – die Gelegenheiten zum Alkoholkonsum häufen sich. Doch Vorsicht: Auch kleinere Mengen Alkohol können bereits gesundheitsschädlich und mit Risiken verbunden sein, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA).

“Alkohol ist ein Zellgift, das alle Organe schädigen kann, in jedem Lebensalter”, erläutert Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. Mehr als 200 verschiedene Krankheiten, darunter Magen-Darm-, Leber-, Herzkreislauf- und mehrere Krebserkrankungen, sind mit dem Konsum von Alkohol assoziiert. Jeder Schluck Alkohol stellt den Organismus vor besondere Herausforderungen, hat eine Reihe von Stoffwechselreaktionen zur Folge und muss am Schluss wieder abgebaut werden.

Deshalb empfiehlt die BZgA einen “verantwortungsvollen Umgang” mit Alkoholika. Wobei klar ist: Am gesündesten ist es, schlicht komplett auf Alkohol zu verzichten. Und wenn doch, sollten Frauen nicht mehr als ein kleines Glas eines alkoholischen Getränks pro Tag, etwa 0,3 Liter Bier oder 125 Milliliter Wein trinken. Männer maximal zwei kleine Gläser pro Tag, also 0,6 Liter Bier oder 250 Milliliter Wein. “Um das Risiko einer schleichenden Abhängigkeit zu reduzieren, ist es wichtig, mindestens zwei Tage pro Woche komplett alkoholfrei zu sein”, so die Expertin.

Mit dieses Tipps der BzgA kann man in der Vorweihnachtszeit und an den Festtagen beim Alkohol im Limit bleiben:

– Wenn Sie Alkohol trinken, dann möglichst wenig.

– Trinken Sie nicht täglich Alkohol.

– Trinken Sie langsam und genießen Sie Getränke bewusst.

– Wählen Sie zum Alkohol immer ergänzend ein alkoholfreies Getränk.

– Und: Es gibt viele leckere alkoholfreie Alternativen.

Rudolf Huber

Neurodermitis im Alter

Neurodermitis ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die vor allem Kinder betrifft. Doch anders als früher vermutet, wächst sich Neurodermitis nicht aus, sondern kann nach langen beschwerdefreien Phasen im Erwachsenen- oder sogar im Seniorenalter wieder ausbrechen. Es kommt aber auch vor, dass Neurodermitis bei Erwachsenen erstmals auftritt, berichtet der Verein Deutsche Haut- und Allergie-Hilfe.

Wo sich Ekzeme entwickeln und wie stark sie ausgeprägt sind, ist je nach Alter und Vorgeschichte unterschiedlich. Bei sehr alten Menschen verläuft die Erkrankung oftmals schwer; große Hautareale sind gerötet, teilweise schuppig und mit einem sehr starken Juckreiz verbunden. Was genau dahintersteckt, darüber gibt es bislang nur Vermutungen: hormonelle Umstellungen im Alter, Stress, Allergien, jahrelanger Kontakt zu hautreizenden Substanzen, intensive Hygienemaßnahmen oder eine abnehmende Barrierefunktion der Haut.

Mit fortschreitendem Alter verändert sich die Haut: Die Barrierefunktion lässt nach, die Haut wird trockener und anfälliger für Reize. Ältere Patienten, die zu Ekzemen neigen, müssen sich daher möglicherweise an eine neue Routine gewöhnen und ihre Haut morgens und abends eincremen. Diese so genannte Basistherapie ist das Fundament jeder Behandlung, die je nach Schweregrad der Ekzeme um wirkstoffhaltige Salben oder innerlich wirkende Arzneimittel ergänzt wird.

In den Pflegelotionen müssen geeignete Fette enthalten sein sowie Feuchthaltefaktoren wie Glycerin, die die Hautbarriere stärken, das Wasserbindungsvermögen verbessern, die trockene Haut geschmeidig machen und dem Juckreiz entgegenwirken. Mittlerweile gibt es außerdem Basispflegeprodukte mit zusätzlichen Wirksubstanzen. Ein Beispiel hierfür ist Junghafer-Extrakt, der antientzündlich wirkt und das überaktive Immunsystem der Haut bei Neurodermitis reguliert.

Lars Wallerang

Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Kreis

Bietigheim-Bissingen: 51-jähriger Radfahrer bei Unfall verletzt

Mit leichten Verletzungen wurde ein 51 Jahre alter Radfahrer am Mittwoch nach einem Unfall gegen 17.10 Uhr im Poststräßle in Bietigheim-Bissingen vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der Zweiradfahrer war auf dem Radweg parallel des Poststräßles in Richtung der Großingersheimer Straße unterwegs. Als er die Kreuzung mit der Geisinger Straße queren wollte, bog zeitgleich eine 37 Jahre alte Peugeot-Fahrerin von der Geisinger Straße nach rechts in das Poststräßle ab. Vermutlich übersah die Autofahrerin die für sie geltende Stop-Stelle und den querenden Radler, so dass es zum Unfall kam. Der 51-Jährige wurde auf die Motorhaube des PKW aufgeladen und stürzte anschließend auf die Straße. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 1.000 Euro geschätzt.

Sersheim: Unfall mit 15.000 Euro Sachschaden

Einen Sachschaden von rund 15.000 Euro forderte ein Unfall, zu dem es am Mittwoch gegen 20.15 Uhr in der Horrheimer Straße in Sersheim kam. Eine 39 Jahre alte VW-Lenkerin war in Richtung Horrheim unterwegs und wollte nach rechts in Richtung der Sport- und Kulturhalle abbiegen. Hierzu holte sie wohl erst nach links aus, was eine 57-jährige BMW-Fahrerin, die sich hinter ihr befand, vermuten ließ, dass die VW-Lenkerin nach links abbiegen wolle. Als die 39-Jährige dann den Abbiegevorgang nach rechts einleitete, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden Frauen. Der BMW war anschließend nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Erdmannhausen: Unfall auf der L 1127

Nach einem Unfall auf der Landesstraße 1127 bei Erdmannhausen mussten Mittwochnachmittag drei PKW abgeschleppt werden. Gegen 17.00 Uhr wollte eine 54 Jahre alter Renault-Fahrerin, die einen Feldweg von einer Gärtnerei kommend befuhr, die L 1127 überqueren. Vermutlich übersah sie hierbei einen 36-jährigen VW-Lenker, der auf der L 1127 in Richtung Marbach am Neckar fuhr. In der Folge kollidierten die beiden Fahrzeuge, worauf der Renault schließlich gegen den Mercedes eines 74-Jährigen geschleudert wurde, der im Bereich der gegenüberliegenden Feldwegeinmündung stand. Der 36-Jährige erlitt leichte Verletzungen. Er und vorsorglich auch die 54-Jährige wurden durch den Rettungsdienst in Krankenhäuser gebracht. Alle drei Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 20.000 Euro geschätzt.

Ludwigsburg

Zwischen Dienstag, 20:00 Uhr, und Mittwoch, 7:30 Uhr, entwendete ein bislang unbekannter Täter in Ludwigsburg in der Albrechtstraße das Fahrrad einer 45-Jährigen. Das Fahrrad hatte einen Wert von circa 2.600 Euro. Zeugenhinweise nimmt das Polizeirevier Ludwigsburg unter Tel. 07141 18 5353 entgegen.

Ludwigsburg

Am Donnerstag zwischen 1:00 Uhr und 9:00 Uhr entwendete ein bislang unbekannter Täter das E-Bike eines 51-Jährigen in Ludwigsburg in der Stuttgarter Straße. Das E-Bike war schwarz, von der Marke Vanmoofe Electrified S2 und hatte einen Wert von circa 3.600 Euro. Zeugenhinweise nimmt das Polizeirevier Ludwigsburg unter Tel. 07141 18 5353 entgegen.

Asperg: Garagentor aufgebrochen und Kompletträder gestohlen

Am Mittwoch kurz nach 16.00 Uhr wurde von einem noch unbekannten Dieb ein Satz Kompletträder aus einer verschlossenen Garage in der Paul-Klee-Straße in Asperg gestohlen. Es handelt sich um Sommerreifen, die auf Alufelgen der Marke BMW aufgezogen waren. Der Täter manipulierte die Elektronik der Schließanlage und konnte sich so Zugang in die Garage verschaffen. Anschließend machte er sich mit dem Diebesgut aus dem Staub. Der Wert des Diebesguts dürfte sich auf etwa 3.000 Euro belaufen. Der entstandene Sachschaden blieb gering. Hinweise nimmt der Polizeiposten Asperg entgegen, Tel.: 07141 62033.

BAB 81/Möglingen: Unfall mit 15.000 Euro Sachschaden

Ein Sachschaden von rund 15.000 Euro und ein nicht mehr fahrbereiter PKW sind die Bilanz eines Unfalls, der sich am Mittwoch gegen 14.00 Uhr zwischen den Anschlussstellen Stuttgart-Zuffenhausen und Ludwigsburg-Süd ereignete. Ein 52 Jahre alter VW-Lenker, der in Richtung Heilbronn fuhr, musste aufgrund eines Staus abbremsen. Mutmaßlich bemerkte dies ein 21 Jahre alter Audi-Fahrer zu spät und fuhr auf. Ein 59-jähriger BMW-Fahrer, der sich hinter dem Audi befand, bremste aufgrund des Unfalls vor ihm nun ebenfalls ab. Dies erkannte wiederum ein 26 Jahre alter Fiat-Lenker nicht rechtzeitig, der seinerseits auf den BMW auffuhr. Der Audi war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Durch den Unfall entstand ein Rückstau von etwa vier Kilometern. Gegen 16.30 Uhr war die Unfallaufnahme beendet.

Gutscheine auf dem Gabentisch

In den Supermärkten und Bäckereien werden bereits Lebkuchen, Spekulatius und Christstollen präsentiert. Und Weihnachtgeschenke stehen schon auf manchem Einkaufszettel. Laut einer Trendstudie stehen Gutscheine hoch im Kurs. Fast jede zweite befragte Person (42 Prozent), die schon einmal eine Gutscheinkarte gekauft hat, plant in diesem Jahr zum großen Fest mindestens eine oder gar mehrere Gutscheinkarten zu verschenken.

Zu diesem Ergebnis kommt die Trendstudie “Gutscheine im digitalen Zeitalter” von epay, einem führenden Anbieter von Gutschein- und Prepaidprodukten in Europa, und Plentyco, einem führenden Dienstleister für Feld-Marketing- und Point-of-Sale-Services.

Über die Hälfte (51 Prozent), die entweder einen Gutscheinkauf planen oder in Erwägung ziehen, plant die Gutscheinkarte als Hauptgeschenk. Rund 18 Prozent wollen mit einem thematisch passenden Gutschein das Hauptgeschenk ergänzen und 31 Prozent planen es als Zusatzgeschenk ohne Bezug zum Hauptgeschenk. Geschenkgutscheine zu Weihnachten sind ein attraktives Geschenk, denn sie versprechen Flexibilität für den Beschenkten und den Schenkenden.

Hauptabsatzkanal für Geschenkgutscheine bleibt der stationäre Handel: Mehr als drei Viertel der Befragten (76 Prozent), die planen oder überlegen, einen Gutschein zu verschenken, würden diesen eher in einem Geschäft als online kaufen. Online- und Mobilkanäle werden für die Kunden dennoch immer relevanter. Gutscheinkarten sind vielerorts – vom Lebensmittelhandel, über Drogerien, Postfilialen und Tankstellen – und in großer Auswahl als schneller Mitnahmeartikel beim regulären Einkauf oder auch kurzfristig vor dem Fest als Last-Minute-Geschenk erhältlich.

Lars Wallerang

Die Fakten zum Weihnachtsgeld

Wohl denen, die es bekommen: Das Weihnachtsgeld ist für Hundertausende Arbeitnehmer ein überaus willkommener Zuschlag zum monatlichen Gehalt, oft sehnlichst erwartet und längst fest in den Haushalts-Etat eingerechnet. Doch wer kriegt es eigentlich – und was sollte man noch über das Extra-Geld zum Jahresende wissen?

Rein rechtlich gesehen ist das Weihnachtsgeld schlicht ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt, meist im November mit dem monatlichen Gehalt. Ursprünglich war es vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.

“Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt”, heißt es bei den Experten des Versicherers ARAG. Doch aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede: Das Weihnachtsgeld ist oft eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Das 13. Monatsgehalt dagegen ist ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung.

Eigentlich schade: Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag verankert ist. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Über die Höhe des Weihnachtsgeldes entscheiden der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien. Üblich ist ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zum Gehalt im November. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen und ganz regulär versteuert.

Rudolf Huber

Grundsatz-Urteil: Private Blitzer sind unzulässig

Dieses aktuelle Urteil dürfte viele Blitz-Sünder elektrisieren: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat jetzt die gängige Praxis von Kommunen für unzulässig erklärt, private Dienstleister als Tempowächter einzusetzen. O-Ton OLG: “Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage.”

Der Knackpunkt: Laut des Gerichts handelt es sich bei der Übertragung der Tempoüberwachung um eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung. Diese Tatsache entziehe dem Verfahren die Rechtsgrundlage für den Erlass des Bußgeldbescheides. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 6.11.2019)

Auslöser des Richterspruchs war ein Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Gelnhausen, bei dem sich ein Geblitzter gegen den in dem Bescheid angegebenen Zeugen, den Mitarbeiter einer privaten GmbH, gewehrt hatte.

“Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete der Ortspolizeibehörde mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden darf”, so die Berliner Coduka GmbH, die das Portal geblitzt.de betreibt. Damit habe die zunehmende Praxis, private Firmen zur Erbringung staatlicher Aufgaben wie der Verkehrsüberwachung einzusetzen, einen Dämpfer erhalten, meint Coduka-Chef Jan Ginhold. Weil diese Auslagerung außer in Hessen auch in Bayern, Brandenburg, Sachsen, dem Saarland und NRW anzutreffen sei, habe die Einzelfallentscheidung “bundesweiten Signalcharakter”.

Bereits rechtskräftige Bescheide dürften allerdings trotz der jetzt fehlenden Rechtsgrundlage Bestand haben. Zukünftige oder noch laufende Verfahren im Zusammenhang mit Privat-Blitzern sind aber anfechtbar. Weil das aber von außen nicht erkennbar ist, muss die Überprüfung zwingend ein Anwalt auf Basis der Ermittlungsakte vornehmen.

Rudolf Huber

Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Kreis

Freiberg am Neckar-Heutingsheim: Einbruch in Wohnhaus

Über eine Terrassentür, die aufgehebelt wurde, gelangte ein noch unbekannter Einbrecher am Dienstag zwischen 17.50 Uhr und 22.30 Uhr in ein Wohnhaus in der Mozartstraße in Heutingsheim. Der Täter durchwühlte mehrere Zimmer und teilweise auch das Mobiliar. Mutmaßlich erbeutete der Unbekannte Schmuck und Bargeld in dreistelligem Wert. Der entstandene Sachschaden konnte noch nicht geschätzt werden. Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, nimmt Hinweise entgegen.

Ludwigsburg-Eglosheim: Wohnungseinbruch

Die Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, sucht Zeugen, die am Dienstag zwischen 16.00 Uhr und 20.30 Uhr etwas Verdächtiges in der Heutingsheimer Straße in Eglosheim beobachtet haben. Ein bislang unbekannter Täter brach, indem er ein Fenster im Bereich der Terrasse einer Erdgeschosswohnung gewaltsam öffnete, in eine Wohnung ein. Er durchsuchte dann diverse Möbelstücke, wobei ihm wohl Schmuck in dreistelligem Wert in die Hände fiel, den der Unbekannte entwendete. Der hinterlassene Sachschaden dürfte sich auf einige hundert Euro belaufen.

Ludwigsburg: Unfall auf der L 1140

Das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141/18-5353, sucht Zeugen, die am Dienstag gegen 12.25 Uhr einen Unfall beobachten konnten, der sich im Kreuzungsbereich der Landesstraße 1140, der Straße “Waldäcker” und der Karlsruher Allee in Ludwigsburg ereignete. Eine 75 Jahre alte Smart-Fahrerin, die die L 1140 aus Richtung der Autobahnanschlussstelle Ludwigsburg-Süd befuhr, wollte den Kreuzungsbereich geradeaus in Richtung Innenstadt passieren. Zeitgleich wollte ein 62-jähriger Skoda-Lenker die Kreuzung von der Straße “Waldäcker” in Richtung der Karlsruher Allee queren. Obwohl die Kreuzung ampelgeregelt ist und die Ampeln auch in Betrieb waren, kam es zu einem Zusammenstoß zwischen den beiden PKW-Lenkern. Mutmaßlich hatte einer der Beteiligten eine rote Ampel übersehen. Der entstandene Gesamtsachschaden dürfte sich auf rund 4.000 Euro belaufen. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.

Sachsenheim-Großsachsenheim: Unfallflucht mit 3.000 Euro Sachschaden

Auf dem Parkplatz einer Schule in der Oberriexinger Straße in Großsachsenheim kam es am Mittwoch zwischen 07.00 Uhr und 08.00 Uhr zu einer Unfallflucht. Ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker stieß beim Ein- oder Ausparken gegen einen stehenden BMW. Statt sich nun um den Unfall zu kümmern, machte sich der Unbekannte jedoch aus dem Staub. Der hinterlassene Sachschaden beträgt rund 3.000 Euro. Hinweise nimmt das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, entgegen.

Korntal-Münchingen: Unbekannte demontieren LKW-Teile

In der Nacht zum Mittwoch trieben noch unbekannte Täter auf einem Betriebsgelände in der Lingwiesenstraße in Münchingen ihr Unwesen. Um auf das Gelände zu gelangen durchtrennten sie den Zaun, der an die Esslinger Straße grenzt. Sie machten sich dann an insgesamt drei Sattelzügen zu schaffen, die auf dem Firmengelände standen. Sie demontierten die komplette Zwillingsbereifung sowie die Beleuchtungseinrichtungen und die Kotflügel wie auch die Batterien zweier Fahrzeuge. Am dritten LKW wurde eine Seitenscheibe des Führerhauses eingeschlagen. Mutmaßlich versuchten die Täter auch hier an eine Batterie zu gelangen, scheiterten jedoch. Ihre Beute dürften die Unbekannten über den geöffneten Zaun zur Esslinger Straße hin vom Gelände geschafft haben. Anschließend nutzten sie vermutlich ein Fahrzeug, um die LKW-Teile abzutransportieren. Der Wert des Diebesguts wurde auf etwa 15.000 Euro geschätzt. Der angerichtete Sachschaden dürfte sich auf 5.000 Euro belaufen. Der Polizeiposten Korntal-Münchingen, Tel. 0711/839902-0, bittet Zeugen, die Hinweise geben könne, sich zu melden.

 

Geschlechtskrankheiten nehmen zu

Drei von fünf Befragten gaben in einer Umfrage an, schon mal ungeschützt Sex gehabt zu haben – ohne zu wissen, ob der Partner frei von STIs war. Eines ist sicher: Man kann sich ungeschützt immer eine sexuell übertragbare Infektion (STI) einfangen.

Die Neuansteckungen bei HIV sind zwar rückläufig, die Fallzahlen anderer Geschlechtskrankheiten ziehen jedoch wieder an. Für 2018 meldete das Robert-Koch-Institut zum Beispiel 7.349 Syphilis-Fälle, Anfang des Jahrhunderts lag die Zahl noch bei rund 2.000 Fällen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anfrage nach STI-Selbsttests bei der Online-Arztpraxis Zava im September 2019 um 28 Prozent.

Zava fragte bei jungen Menschen (Alter: 18 bis 35) nach, um der Frage nachzugehen, warum Sexualkrankheiten in einer sich offen gebenden und sexuell aufgeklärten Gesellschaft zunehmen. Laut der Umfrage hatten 58 Prozent der Befragten schon mindestens einmal ungeschützten Sex, ohne zu wissen, ob ihr Partner eine sexuell übertragbare Krankheit hatte. Immerhin zwei von drei machten sich im Anschluss daran Sorgen.

“Ein STI-Test verschafft schnell und einfach Gewissheit, ob eine sexuell übertragbare Infektion besteht”, sagt Beverley Kugler, ärztliche Leiterin bei Zava. Bei einer Ansteckung sei eine ärztliche Behandlung sehr wichtig. Sexuell übertragene Krankheiten sind Infektionen, die durch Viren, Bakterien, Parasiten oder Pilze verursacht werden. “Manche Geschlechtskrankheiten verursachen nur im Genitalbereich Beschwerden, andere betreffen den gesamten Körper”, berichtet Kugler.

Etwa die Hälfte der Befragten (54 Prozent) hat schon einmal einen STI-Test gemacht. Die andere Hälfte begründet ihre Entscheidung gegen einen Test: 33 Prozent dachten nicht, dass es wichtig sei, 24 Prozent hatten Angst vor dem Ergebnis, 21 Prozent wollten nicht mit einem Arzt darüber sprechen.

“Abwarten, ob Symptome auftreten, ist keine Option”, sagt Kugler. Viele Infektionen könnten zunächst symptomlos verlaufen, ein später Behandlungsbeginn erhöhe das Risiko für Komplikationen, Spätfolgen und Übertragung auf andere. Eine unerkannte Chlamydieninfektion zähle zum Beispiel zu einer der Hauptursachen von Unfruchtbarkeit bei jungen Frauen.


Lars Wallerang

Online-Bewertungen: Experten schlagen Alarm

Wer im Internet auf Shopping-Tour geht oder ein Hotel-Zimmer buchen möchte, kommt an Bewertungen nicht vorbei. Denn Erfahrungen anderer Kunden müssen doch hilfreich sein. Deshalb vertrauen viele Verbraucher darauf. Aber Verbraucherschützer schlagen Alarm: “Lassen Sie sich nicht von Sternen blenden”, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale NRW im Gespräch mit tagesschau.de.

Für die Warnung gibt es einen Grund: Zwei Drittel der Kunden informieren sich vor einer Kaufentscheidung über die Bewertungen des Produkts im Netz. Zu diesem Ergebnis kommt eine bundesweite Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung. Das Problem sind nicht nur gefälschte Bewertungen, sondern auch die Qualität der echten Rezensionen, so die Experten.

Die starke Wirkung der Kundenbewertungen ist verständlich. Sie tauchen direkt auf den Verkaufsportalen auf. Wer sich unabhängiger informieren will, muss daher aktiv auf die Suche gehen. Eine Methode sei, nach unabhängigen Tests zu schauen, an erster Stelle bei Stiftung Warentest, sagt Tryba. Deren ausführlichen Berichte sind in der Regel kostenpflichtig.

Wenn es wie bei Hotels und Urlaubsangeboten kein unabhängiges Testportal gebe, müsse sich jeder Konsument im Klaren darüber sein, dass die Buchung ein Abenteuer bleibe: Trotz 5-Sterne-Bewertungen könnten am Urlaubsort eine Baustelle oder ein schmutziges Badezimmer warten, betont der Experte. Für eine bewusste Kaufentscheidung empfiehlt der Verbraucherschützer einen Dreier-Schritt: “Bewertungen wahrnehmen, innerlich zurücktreten, eigene Kriterien priorisieren.” cid/rlo

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