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85-Jähriger: Trickbetrüger ergaunern zehntausende Euro

Ein 85-Jähriger aus Korntal-Münchingen wurde am vergangenen Montag Opfer von “Falschen Polizeibeamten”.

Mit der bekannten Masche, dass ein Senior aus Korntal-Münchingen im Fokus von Kriminellen stehen würde, gab sich vergangenen Montag ein Unbekannter am Telefon als Kriminalbeamter im Auftrag der Staatsanwaltschaft aus. Um seine Wertgegenstände zu schützen, sollte der 85-Jährige seine Ersparnisse zur Sicherung der Polizei übergeben. Im guten Glauben mit der echten Polizei zu telefonieren, transportierte der Mann mehrere zehntausend Euro in einem Rucksack. Die Unbekannten lotsten den Mann bis nach Waiblingen, wo er den Rucksack für die Täter ablegte.

In diesem Zusammenhang weist die Polizeibehörde nochmals darauf hin, dass die Polizei niemals dazu auffordern wird, Wertgegenstände zur Sicherung zu übergeben. Sollte der Verdacht bestehen, dass es sich um Betrüger handelt, wird empfohlen, sich über die Notrufnummer “110” über die Echtheit der Beamten zu versichern. Hierzu sollte auch nicht die Rückruftaste benutzt werden, da die Täter oft einen Anruf über die Notrufnummer vortäuschen.

Auch Opel will eine Gigafactory in Deutschland bauen

Die Firma Total will über ihre Tochtergesellschaft Saft und in Zusammenarbeit mit der PSA-Tochter Opel ihr Know-how zur Herstellung von Elektroauto-Akkus in Europa bündeln. Dazu soll ein Joint Venture mit dem Namen Automotive Cell Company (ACC) gegründet werden, das eine Giga-Factory in Kaiserslautern bauen will.

Schon 2023 soll die Produktion starten. Dabei wollen Saft und Opel neue Standards in Europa setzen, sowohl was die Energieleistung ihrer Produkte angeht, als auch beim Thema CO2-Ausstoß. Die erste Phase des Projekts konzentriert sich laut der Franzosen auf die Bereiche Forschung und Entwicklung, inklusive des Baus einer Pilotanlage auf dem Gelände der Saft-Anlage in Nersac. Die soll Mitte 2021 in Betrieb genommen werden und repräsentiert bereits eine Investition von 200 Millionen Euro.

Nächster Schritt ist eine große Produktionsanlage mit zunächst acht, später mit 24 Gigawattstunden (GWh) in der nördlichen Region Hauts-de-France. Ihr folgt eine zweite mit gleicher Kapazität in Kaiserslautern. So soll bis 2030 eine kombinierte Kapazität von 48 GWh erreicht werden. “Dies würde einer Produktion von einer Million Batterien pro Jahr entsprechen, was etwa zehn bis 15 Prozent des europäischen Marktes entspricht”, so ein Total/Saft-Sprecher. Letztendlich würden fast fünf Milliarden Euro benötigt, um dieses ehrgeizige Programm zu vollenden.

PSA-Chef Carlos Tavares: “Unser Ziel ist es, den Bürgern saubere, sichere und erschwingliche Mobilitätsmöglichkeiten zu bieten. Ich bin davon überzeugt, dass dieses Projekt mit unserem Partner Total/Saft einen Maßstab für die Entwicklung und Produktion von Autobatteriezellen in Europa setzen wird.”

Und Opel-CEO Michael Lohscheller ergänzte: “Wir stellen die Weichen für die Zukunft. In Kaiserslautern bauen wir Deutschlands größtes Werk für Batteriezellen. Wir investieren gemeinsam mit unserem Partner Saft einen Milliardenbetrag und schaffen 2.000 Arbeitsplätze.” Man errichte damit “eine echte Giga-Factory! Das sind gute Nachrichten”, so Lohscheller weiter. “Gut für die Groupe PSA und für Opel, aber auch gut für die Region und gut für den Technologiestandort Deutschland. Das ist ein Wandel hin zum zukunftssicheren E-Mobilitäts-Standort.”

Rudolf Huber

Coronavirus: Apple schließt alle China-Stores

Das Coronavirus setzt nicht nur den Menschen zu. Auch die Wirtschaft leidet. Apple beispielsweise schließt in China als Vorsichtsmaßnahme vor dem Coronavirus alle 42 Apple-Stores und alle Firmen-Büros bis zunächst zum 9. Februar 2020, teilt der Konzern mit. Bestellungen über den Online-Shop seien jedoch weiter möglich. Der IT-Riese auf dem Silicon Valley erwirtschaftet rund ein Viertel seiner weltweiten Umsätze in China.

Ralf Loweg

CSU-Aktion: “Tempolimit? NEIN Danke”

Die Debatte über ein Tempolimit treibt schon seltsame Blüten. Jetzt kommen Politiker aus Bayern mit einer lustigen Aktion um die Ecke. Ob dies allerdings die Schärfe aus der nicht enden wollenden Diskussion nimmt, darf bezweifelt werden.

Unter dem Titel “Tempolimit? NEIN Danke” hat die CSU jetzt eine Internetseite freigeschaltet, auf der Unterschriften gegen die Einführung eines Limits gesammelt werden. Innerhalb von zwei Tagen, nachdem die Webseite freigeschaltet wurde, hätten 10.000 Nutzer ihre Stimme gegen ein mögliches Tempolimit abgegeben, berichtete die “Bild am Sonntag” unter Berufung auf Angaben der CSU. Deren Generalsekretär Markus Blume betonte: “Immer mehr Bürgern stinkt der ständige Verbotswahn.” Viele wollten sich dagegen wehren.

Ein Tempolimit verbessere laut CSU weder die Verkehrssicherheit noch die Klimabilanz des Verkehrs. Im Internet führt die Partei an, durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 Kilometer pro Stunde würden die CO2-Emissionen im Verkehr gerade einmal um 0,6 Prozent pro Jahr sinken. Auch das Argument einer höheren Sicherheit stellt die CSU infrage: Die Zahl der Verkehrstoten sei in Ländern, in denen bereits ein Tempolimit eingeführt worden sei, teils deutlich höher als in Deutschland.

Ralf Loweg

 

Arbeitsunfall und Geld: Das sollten Sie wissen

Bei einem Arbeitsunfall steht man unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. So gibt es auch ein Verletztengeld. Das bemisst sich nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt. Über Abrechnungen muss der Lohn nachgewiesen werden.

Mögliche Einnahmen aus Schwarzarbeit, die nicht belegbar sind, werden nicht berücksichtigt. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht am 25. Oktober 2019 (AZ: L 9 U 109/17), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Folgender Fall war passiert: Auf einer Großbaustelle verletzte sich ein Arbeiter durch eine einstürzende Decke. Die Berufsgenossenschaft bestätigte den Unfall als Arbeitsunfall und gewährte Verletztengeld. Für den Anspruch wurden Verdienstabrechnungen für eine Tätigkeit von wöchentlich 20 Stunden vorgelegt. Danach berechnete sich das Verletztengeld. Der Mann verwies aber darauf, dass er weitaus mehr auf der Baustelle gearbeitet habe und legte einen Arbeitsvertrag über 40 Arbeitsstunden vor.

Die Klage des Manns blieb erfolglos. Auch wenn festgestellt wurde, dass es auf der Baustelle üblich gewesen sei, 20 Wochenstunden als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und 20 Stunden im Rahmen von Schwarzarbeit zu absolvieren, blieb es bei der Höhe des Verletztengeldes. Der Mann hatte nur das tatsächliche Arbeitsentgelt für 20 Wochenstunden nachweisen können, mögliche Einnahmen aus Schwarzarbeit dagegen nicht.

Ralf Loweg

19-Jähriger bedroht mit Messer und versucht sich nach Festnahme selber zu verletzen

Pleidelsheim: Ein 19-Jähriger musste von der Polizei Marbach in die psychatrische Anstalt gebracht werden, da er erst eine Frau und einen Mann mit dem Messer bedrohte und nach der Festnahme durch Polizeibeamte in der Gewahrsamseinrichtung sich selber verletzten wollte.

Anhaltende Streitigkeiten in einer Flüchtlingsunterkunft in Pleidelsheim in der Marbacher Straße forderten am Samstag gegen 15:10 Uhr einen Verletzten. Zwei offensichtlich betrunkene 19 und 23 Jahre alte Männer betraten zunächst gegen 13:50 Uhr das von einer 27-Jährigen und ihrem 26-jährigen Mann bewohnte Zimmer. Der 19-Jährige soll hierbei mit einem Messer in der Hand die 27-Jährige und den 26-Jährigen bedroht haben, was wohl dazu führte, dass der 26-Jährige aus dem Fenster im ersten Obergeschoss gesprungen wäre. Die eingetroffenen Polizeibeamten konnten die Situation beruhigen und nach Androhung der Ingewahrsamnahme begaben sich alle Beteiligten in ihre Zimmer. Als die Polizeibeamten die Örtlichkeit verlassen hatten, kam es offensichtlich erneut zu Streitigkeiten zwischen den Bewohnern, in deren Folge der 26-Jährige nochmals aus dem Fenster im ersten Obergeschoss sprang. Diesmal verletzte er sich jedoch dabei, so dass ein Rettungswagen hinzugezogen werden musste. Der Rettungsdienst brachte den 26-Jährigen dann in ein Krankenhaus. Aufgrund der anhaltenden Streitigkeiten musste der 19-Jährige durch die Polizeibeamten in Gewahrsam genommen werden. Im weiteren Verlauf bespuckte und beleidigte der Mann die Beamten. In der Gewahrsamseinrichtung des Polizeirevier Marbach begann er dann zu schreien und versuchte sich selbst zu verletzen, was dazu führte, dass er in eine psychiatrische Einrichtung gebracht werden musste.

Coronavirus gefährlicher als SARS

Das Coronavirus breitet sich in China weiter aus. Landesweit sind aktuell rund 17.200 Menschen infiziert. Am stärksten betroffen ist nach wie vor die Provinz Hubei. Dort gaben die Behörden einen Anstieg der Infektionen um mehr als 2.100 Fälle bekannt. 56 weitere Personen seien gestorben. Die Zahl der Todesopfer in China stieg damit auf 361.

Die Zahl der Todesfälle durch das neuartige Virus ist nun höher als während der SARS-Epidemie der Jahre 2002 und 2003. An diesem Erreger waren damals in China laut der offiziellen Bilanz 349 Menschen gestorben.

Von China aus hat sich das Coronavirus inzwischen in mindestens 24 andere Länder ausgebreitet. Den bislang einzigen bekannten Todesfall außerhalb Chinas hat es in der philippinischen Hauptstadt Manila gegeben. Weltweit sind rund 180 Fälle in etwa zwei Dutzend Ländern bestätigt. In Deutschland ist das Coronavirus bei zehn Menschen nachgewiesen worden, berichtet “tagesschau.de”.

Ralf Loweg

Abzocke per Smartphone: Künftig mehr Schutz

In die Falle ist man schnell getappt: Ein unbedachter Klick hier, eine ungewollte Bestätigung dort, und schon hat man ein Abo an der Backe, das man gar nicht wollte. Die böse Überraschung kam bislang per Handy-Rechnung, denn Mobilfunkanbieter buchen die Beträge für Serviceleistungen von Drittanbietern über die Telefonrechnung ihrer Kunden ab. Doch Hilfe und Schutz sind in Sicht.

Ab 1. Februar gelten für Mobilfunkunternehmen beim Abbuchen von Drittanbieterleistungen neue Regeln. Künftig dürfen Kosten für Abos und Serviceleistungen von Drittfirmen nur noch abgerechnet werden, wenn der Kunde zuvor auf eine von ihrer Mobilfunkfirma bereitgestellte Seite umgeleitet und über den Vorgang (Redirect genannt) informiert wurde oder wenn sich ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, stattdessen mehrere Verbraucherschutzmaßnahmen in einem Kombinationsmodell – unter anderem auch eine Geld-zurück-Garantie – umzusetzen.

“Das Verfahren können Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica oder andere frei wählen. Ziel ist, Handy-Nutzer künftig besser vor Abo-Fallen zu schützen. Dennoch sollten User unliebsamen Firmen weiterhin einen Zutritt zu ihrem Smartphone oder Tablet verwehren”, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Was ist das sogenannte Redirect-Verfahren? Es soll ab sofort Handynutzern konkret die Gefahr vor Augen führen, wenn sie im Begriff sind, ungewollt ein Abo per Smartphone abzuschließen. Hierzu werden User während des Bezahlvorgangs von der Drittanbieterseite technisch auf eine Bezahlseite ihres jeweiligen Mobilfunkanbieters umgeleitet.

Erst auf dieser Seite müssen sie ausdrücklich den Vertragsabschluss eines Abonnements und dessen Abbuchungen bestätigen. Die Bundesnetzagentur erlaubt den Mobilfunkunternehmen allerdings auch eine Alternative zum rein technischen Redirect-Verfahren. Hierbei handelt es sich um ein Kombinationsmodell von mehreren Schutzmaßnahmen, in dem übersichtliche Bezahlseiten, Informationsmitteilungen und einfache Sperren zur Anwendung kommen können. In diesem Fall müssen Mobilfunkanbieter dann Kunden zusätzlich auch eine Geld-zurück-Garantie von bis zu 50 Euro geben.

Wer trotz der neuen Regelungen in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich gestoppt wird. Betroffene sollten die Rechnung innerhalb von acht Wochen bei ihrem Mobilfunkanbieter und zusätzlich gegenüber dem Drittanbieter per Einwurfeinschreiben beanstanden. Sicher von vornherein und auf Dauer können sich Smartphone- und Tablet-Nutzer auch weiterhin nur vor der perfiden Abo-Abzock-Masche schützen, wenn sie ihre Handynummer für die Abbuchung von Diensten fremder Firmen von ihrem Mobilfunkunternehmen sperren lassen (Drittanbietersperre).

Andreas Reiners

Familiärer Streit: Männer prügeln auf 31-Jährigen ein

Am Sonntag kam es in Remseck am Neckar vermutlich aus familiären Zwistigkeiten zu einer Prügelei. In der Hauptstraße in Hochberg. wurde ein 31-Jähriger von drei 19, 22 und 52 Jahre alten Männern und mutmaßlich einem weiteren noch Unbekannten auf offener Straße geschlagen und getreten. Auch als das Opfer zu Boden gegangen war, ließen die Tatverdächtigen nicht von ihm ab. Erst als vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer zu hupen begonnen, zogen sich die Männer zurück. Schließlich wurden Polizei und Rettungsdienst alarmiert. Der 31-Jährige, der verletzt wurde, musste durch einen Krankenwagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Ermittlungen, die der Polizeiposten Remseck am Neckar übernahm, dauern an.

Das sollte man beim Autoverkauf beachten

Ein Autoverkauf ist keine alltägliche Sache, man sollte ihn deshalb penibel vorbereiten. Es gibt zahlreiche Dinge, die Sie beachten sollten, damit es keine böse Überraschung gibt, denn es lauern durchaus Fallen, sowohl juristischen als auch finanzielle. Welche Regeln Sie befolgen sollten, erklären die Experten.

Vorab gilt: Sie sollten den Wert ihres Autos ermitteln. Hier bietet die DAT (Deutsche Automobil-Treuhand) einen kostenlosen Bewertungsservice online an. Oder man investiert 10 Euro für eine Auskunft über die allgemein anerkannte Schwacke-Liste. Auch Gutachter wie DEKRA, TÜV und ADAC führen gebührenpflichtige Fahrzeugbewertungen durch.

Klar sollte zudem sein, dass das Fahrzeug optisch einen optimalen Eindruck macht. Heißt: Komplettreinigung und Politur, auch eine Motorwäsche mit einem Hochdruckstrahler kann den optischen Eindruck perfektionieren. Tipp: Vermeiden sollten Sie aufdringliche Duftbäume.

Nach der Reinigung und Politur des Autos sollten Sie eine Serie von Fotos von dem Auto anfertigen, inklusive Innenraum, Felgen, Kofferraum sowie auch Schäden und fragen Sie auch ein anderes Familienmitglied oder Bekannte, welche Fotos das Fahrzeug am vorteilhaftesten darstellen.

Für den Verkauf sollte das Auto ganz generell in den bestmöglichen Zustand versetzt werden. Das bedeutet unter anderem, dass eventuelle Schäden am Auto zuvor behoben werden.

Gut zu wissen: Kfz-Händler bieten Ihnen meist einen Kaufpreis weit unter dem Wert Ihres Autos an – Sie sollten deshalb gewerbliche Autohändler meiden. Autohändler wollen vom Weiterverkauf Ihres Fahrzeuges profitieren und zahlen nie den Höchstpreis, den sie selber vom späteren Käufer verlangen.

Lediglich bei Neukauf eines Fahrzeuges bieten Ihnen auch die Vertragshändler einen angemessenen Ankaufspreis bzw. Eintauschpreis für Ihr Gebrauchtfahrzeug – aber nur, weil sie sich deshalb die Nachlassprozente für einen Neuwagen sparen. Oftmals erzielen Sie eine höhere Ersparnis bei Neuwagenkauf, wenn Sie Ihr Altfahrzeug auf dem Privatmarkt verkaufen.

Setzen Sie generell einen 20 bis 30 Prozent höheren Verkaufspreis als Verhandlungsbasis an, als Sie zu erzielen suchen. So erreichen Sie Ihren Wunschverkaufspreis auch mit einem Nachlass und Sie bieten dem Käufer die Option der Preisverhandlung.

Missachten sie keineswegs, irgendwelche Fehler oder Schäden im Kaufvertrag zu nennen, denn auch als Privatverkäufer sind Sie haftbar für wissentlich nicht genannte Schäden. Sie könnten sich im Zweifelsfall der fahrlässigen Tötung strafbar machen, wenn Sie bekannte technische oder Karosserieschäden nicht beim Verkauf nennen und schriftlich fixieren.

Vergessen Sie nicht die Ab- bzw. Ummeldeformalie für Ihr Fahrzeug einzuhalten. Wichtig ist die sichere Abmeldung des Fahrzeuges, denn solange das Fahrzeug auf Ihre Versicherung läuft, müssen Sie im Zweifelsfall für etwaige Schäden aufkommen.

Auch, wenn der Käufer versichert, er melde das Auto sofort um, so kann diesem ein unvorhergesehenes Ereignis davon abhalten und er fährt mit Ihrer Versicherung (versehentlich oder auch beabsichtigt) weiter. Melden Sie Ihr Auto selber ab und bieten Sie ersatzweise Überführungskennzeichen an oder warten, bis der Käufer mit seinen eigenen Kennzeichen kommt.

Musterkaufverträge für Privatpersonen sind frei im Internet verfügbar. Geben Sie den Kfz-Brief erst nach der kompletten Zahlung aus der Hand: Denn wer den Brief besitzt, gilt als Eigentümer des Autos.

Für eine Probefahrt, die nicht verwehrt werden sollte, können Sie auch einen kurzen Vertrag aufsetzen, dass im Falle eines Unfalles der Kaufinteressent für die Selbstbeteiligungs- und Rückstufungskosten aufkommt. Achten Sie stets darauf, sich den Führerschein und Ausweis des Fahrers zeigen zu lassen und begleiten Sie den etwaigen Käufer bei der Probefahrt: So vermeiden Sie möglichen Ärger.

Andreas Reiners

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