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Paar-Kredite sind billiger

Viel einfacher können Ehe- und sonstige Paare nicht bei einem Kredit sparen: Doppelt geliehen ist preiswerter, so die Erkenntnis anhand einer aktuellen Auswertung des Vergleichsportals Check24.

“Ein Kreditnehmer, der ein Darlehen gemeinsam mit einer zweiten Person aufnimmt, erhält meist günstigere Konditionen”, heißt es bei den Experten. Unterm Strich verbesserte der zweite Kreditnehmer den Zinssatz um 18,5 Prozent und verringerte die Zinskosten in einer Beispielrechnung über die gesamte Laufzeit um 278 Euro.

Im Detail: Einzelpersonen zahlten 2019 für einen Kredit über 10.000 Euro mit 84-monatiger Laufzeit im Durchschnitt einen effektiven Jahreszins von 4,05 Prozent. Für ein gemeinsam aufgenommenes Darlehen bei gleicher Kredithöhe und Laufzeit wurden nur 3,30 Prozent fällig. Denn: “Ein zweiter Kreditnehmer verbessert die Bonität und erhöht dadurch die Annahmewahrscheinlichkeit”, so Christian Nau, Geschäftsführer Kredite bei Check24.

Allerdings nimmt mit 68 Prozent die deutliche Mehrheit der verheirateten Kreditnehmer ein Darlehen ohne Partner auf und verzichtet so unwissentlich auf eine mögliche Verbesserung der Konditionen. Für die Geldhäuser erhöht sich durch einen zweiten Kreditnehmer die Sicherheit, dass der geliehene Betrag fristgerecht zurückgezahlt werden kann. “Deshalb bieten viele Banken für Kredite zu zweit verbesserte Zinsen”, erklärt Nau. Dabei haften bei einem gemeinsamen Darlehen beide Parteien – egal, ob Paare, Verwandte oder Freunde – gesamtschuldnerisch.

Rudolf Huber

Fachkräftemangel am Flughafen: Nur 91 Visa an Hilfskräfte aus der Türkei erteilt

Laut Bundesregierung wurden bisher 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes erteilte Visum auch tatsächlich eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung tut, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit “entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt” unterstütze.

Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.

Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein. Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten, wie es weiter heißt.

Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden, dazu seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig, so die Bundesregierung. Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien zudem auch die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr, heißt es in der Regierungs-Antwort.

Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.

red