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Gaspreis-Explosion kommt bei Verbraucher verzögert an

Die gestiegenen Gaspreise kommen bei den Verbrauchern nur verzögert an. So hat bisher erst jeder dritte Haushalt (33 Prozent) eine Jahresabrechnung für Gas erhalten. Gut die Hälfte davon (55 Prozent) musste eine Nachzahlung leisten, durchschnittlich 227 Euro. Bei gut jedem dritten Haushalt (36 Prozent) wurden die Abschläge für die kommende Heizsaison bereits erhöht – durchschnittlich um 52 Prozent. Das entspricht monatlichen Mehrkosten von 52 Euro. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von Verivox.

“Die Gaspreise sind in den vergangenen 12 Monaten um durchschnittlich 111 Prozent gestiegen. Doch die Preissteigerungen kommen bei Verbrauchern erst zeitverzögert an”, sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. “Erst im nächsten und übernächsten Jahr werden sich die aktuellen Preissteigerungen dann bei allen Haushalten bemerkbar machen. Daher sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt möglichst Geld zurücklegen oder prüfen, ob höhere Abschläge sinnvoll sind.”

Mehr als die Hälfte (58 Prozent) derjenigen, die bisher keine Jahresendabrechnung erhalten haben, legt Geld für eine mögliche Nachzahlung beiseite – durchschnittlich 347 Euro. Fast jeder Dritte (30 Prozent) sorgt allerdings nicht für eine kommende Nachzahlung vor. 12 Prozent der Befragten sind sich in dieser Frage unsicher.
Die Gas-Abschläge für das neue Vertragsjahr steigen derweil stark an. Die monatliche Abschlagszahlung der Befragten erhöhen sich um durchschnittlich 52 Prozent von 100 Euro auf 152 Euro. Das entspricht einer Mehrbelastung von 52 Euro pro Monat und 624 Euro pro Jahr.

Schon jetzt machen sich die hohen Energiepreise bei einer großen Mehrheit (83 Prozent) der Befragten im Portemonnaie bemerkbar. Bei fast jedem Zweiten (47 Prozent) ist das Haushaltsbudget so stark belastet, dass an anderer Stelle Geld eingespart werden muss. Nur 6 Prozent der Befragten machen die hohen Energiekosten finanziell nichts aus. Weitere 11 Prozent können die Mehrkosten noch nicht abschätzen.

wid/arei

Fachkräftemangel am Flughafen: Nur 91 Visa an Hilfskräfte aus der Türkei erteilt

Laut Bundesregierung wurden bisher 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes erteilte Visum auch tatsächlich eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung tut, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit “entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt” unterstütze.

Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.

Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein. Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten, wie es weiter heißt.

Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden, dazu seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig, so die Bundesregierung. Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien zudem auch die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr, heißt es in der Regierungs-Antwort.

Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.

red