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Neue Verkehrsregeln: Das ändert sich alles

Es ist soweit: Lange wurde hitzig diskutiert, jetzt treten die neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Was genau sich ab dem 28. April 2020 alles ändert, fasst der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, zusammen.

1. Bußgeldkatalog: Mit der Verschärfung des Bußgeldkatalogs sollen vor allem die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße intensiver geahndet werden. Bis zu 100 Euro kann jetzt das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen kosten. Auch das Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen wird künftig deutlich teurer. Für diese Verkehrsverstöße werden die Geldbußen auf bis zu 100 Euro erhöht.

2. Neue Verkehrsschilder: Die StVO sieht eine Vielzahl neuer Verkehrsschilder vor. Ebenfalls neu: Das spezielle Sinnbild “Lastenfahrrad”, das für Parkflächen und Ladezonen vorgehalten wird, sowie die neuen Verkehrszeichen für Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge, Radschnellwege sowie die Errichtung von Fahrradzonen.

3. Verbot von Blitzer-Apps: In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Blitzer-Apps während der Fahrt nicht verwendet werden dürfen. Da solche Apps die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenken und folglich andere Verkehrsteilnehmende gefährden können, sehen Experten dieses Verbot als positiven Beitrag zur Verkehrssicherheit.

4. Nebeneinanderfahren von Radfahrenden: Die Forderung, das Nebeneinanderfahren von Radlern zu untersagen, wurde nicht umgesetzt.

Ralf Loweg

 

Neuzulassungen in Deutschland weiter auf Talfahrt

224.558 Personenkraftwagen (Pkw) wurden im Juni 2022 neu zugelassen, das waren nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts -18,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Die Neuzulassungen für gewerbliche Halter gingen um -21,3 Prozent zurück, ihr Anteil betrug danach 64,3 Prozent, die privaten Neuzulassungen nahmen im Berichtsmonat um -11,6 Prozent ab.

Nach Abschluss des ersten Zulassungshalbjahres wurden insgesamt 1.237.975 Neuwagen zugelassen und damit -11,0 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Unter den deutschen Marken erreichte Mercedes mit +9,5 Prozent eine Zulassungssteigerung. Die weiteren Marken verzeichneten im Vergleich zum Vorjahresmonat Rückgänge, die bei Porsche mit -3,5 Prozent sowie BMW mit -9,8 Prozent am geringsten ausfielen. Die weiteren Markenverzeichneten hingegen zweistellige Rückgänge, die von -10,3 Prozent bei Ford bis -67,0 Prozent bei Smart reichten (Audi: -13,1 %, Opel: -17,7 %, Mini: -22,9 %, VW: -24,0 %). VW war mit 19,4 Prozent die anteilstärkste deutsche Marke.

Unter den Importmarken erreichten im Berichtsmonat Juni insgesamt fünf Marken ein positives Zulassungsergebnis. Für Polestar wies die Statistik mit +58,6 Prozent den deutlichsten Anstieg sowie einen Zulassungsanteil von 0,1 Prozent aus. Für die Importmarken Dacia (+40,3 %), DS (+32,9 %), Alfa Romeo (+18,7 %) und Kia (+0,2 %) waren ebenfalls zum Teil deutliche prozentuale Zulassungssteigerungen zu verzeichnen. Die weiteren Importmarken verbuchten hingegen Zulassungsrückgänge, die bei Suzuki (-67,4 %) und Mazda (-50,4 %) mehr als 50 Prozent ausmachten. Den größten Neuzulassungsanteil erreichte Skoda mit 5,5 Prozent.

32.234 Elektro- (BEV) Neuwagen kamen zur Zulassung und damit -3,5 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Ihr Anteil betrug 14,4 Prozent. Innerhalb der ersten sechs Monate zeigte sich bei dieser Antriebsart ein Anstieg von +12,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Mit einem hybriden Antrieb waren im Juni 65.363 fabrikneue Pkw ausgestattet. Das waren -14,6 Prozent weniger als im Vergleichsmonat. Ihr Anteil betrug 29,1 Prozent. 26.203 dieser Hybride waren den Plug-ins zuzuordnen. Das Zulassungsminus betrug bei dieser Antriebsart -16,3 Prozent, ihr Anteil lag bei 11,7 Prozent. Die Anzahl neu zugelassener Pkw mit Benzinantrieb ging um -23,2 Prozent zurück, ihr Anteil betrug 37,0 Prozent. Der Anteil der dieselbetriebenen Neuwagen betrug nach einem Rückgang von -22,3 Prozent 18,9 Prozent. Mit 1.120 Einheiten wurden +64,2 Prozent mehr Neuwagen mit der Antriebsart Flüssiggas zugelassen, ihr Anteil belief sich auf 0,5 Prozent. Bei den Erdgasfahrzeugen (116 Pkw) gab es hingegen einen Rückgang von -75,2 Prozent, ihr Anteil machte 0,1 Prozent aus.

Quelle: Kraftfahrtbundesamt