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Mit Krankschreibung in den Urlaub

Angesichts hoher Frühbucher-Raten ist das Szenario alltäglich: Vor dem anstehenden Herbsturlaub wird man plötzlich krank – und krankgeschrieben. Darf man trotzdem abfliegen, oder muss die Reise storniert werden?

Sind Arbeitnehmer kürzer als sechs Wochen krankgeschrieben und fahren sie trotz Krankschreibung in den Urlaub, müssen sie darüber grundsätzlich weder den Chef noch die Kasse informieren, heißt es bei den ARAG Experten. Allerdings müssen auch alles unterlassen, was ihrer Genesung entgegensteht. Aktivurlaub und Grippe etwa passen nicht zusammen, dafür setzt es unter Umständen sogar eine Abmahnung.

“Um Ärger mit dem Arbeitgeber zu vermeiden empfiehlt es sich daher, im Vorfeld das Gespräch mit dem Chef zu suchen und sich gegebenenfalls vom Arzt bescheinigen zu lassen, dass der Urlaub aus medizinischer Sicht unbedenklich oder sogar förderlich ist”, heißt es bei der Assekuranz. Die Urlaubstage, an denen Arbeitnehmer im eingereichten und bewilligten Urlaub krank waren, können sie sich vom Chef sogar wieder gutschreiben lassen.

Wenn nach sechs Wochen Krankschreibung die Krankenkasse einspringt, muss diese informiert werden, wenn die Reise ins Ausland geht. Krankgeschriebene Arbeitnehmer, die in Deutschland Urlaub machen, sollten allerdings für die Kasse erreichbar bleiben und jemanden damit beauftragen, ein Blick auf die Post zu werfen, damit sie auf deren Schreiben reagieren können.

Und: Die Krankenkasse muss ihre Zustimmung geben, sonst gerät der Anspruch auf Krankengeld in Gefahr. Grundsätzlich verbieten kann die Kasse den Urlaub nicht, zumindest, wenn die Genesung nicht gefährdet ist. Das sollten sich Betroffene vorab vom Arzt bestätigen lassen.

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red