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Markt-Manipulation? Staatsanwaltschaft klagt VW-Chefs an

Mit einer neuen Strategie und neuen Konzepten will der Volkswagen-Konzern verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Eine Elektro-Offensive soll den Wolfsburgern den Weg in eine saubere Zukunft ebnen. Doch VW wird immer wieder von den Schatten der Vergangenheit eingeholt. Der Diesel-Skandal sorgt weiter für dicke Luft und beschäftigt die Gerichte.

So wurde jetzt gegen die VW-Führungsspitze um Konzernchef Herbert Diess, Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und Ex-Chef Martin Winterkorn von der Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben. In einer Mitteilung heißt es, dass den drei ehemaligen oder amtierenden Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG vorgeworfen werde, entgegen der ihnen “obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des VW-Konzerns in Milliardenhöhe informiert” zu haben.

Damit sollen die ehemaligen Konzern-Manager im Jahr 2015 rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen haben, berichtet tagesschau.de. Zugrunde liege laut Staatsanwaltschaft der Strafvorwurf der “Markt-Manipulation”. Das Gesetz schreibt vor, dass Vorstände börsennotierter Unternehmen dazu verpflichtet sind, kursrelevante Ereignisse wie erhebliche finanzielle Risiken unverzüglich öffentlich bekannt machen müssen. Doch dieser Verpflichtung aus dem Wertpapierhandelsgesetz sind die Angeschuldigten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Software-Manipulationen bei den Diesel-Motoren des Typs EA 189 nicht nachgekommen.

Die 636 Seiten lange Anklageschrift geht laut Staatsanwaltschaft davon aus, dass Winterkorn spätestens seit Mai 2015, Pötsch seit Ende Juni 2015 und Diess seit Ende Juli 2015 jeweils “vollständige Kenntnis” davon hatten, dass weltweit in Millionen Fahrzeugen von VW eine illegale Software eingebaut worden war, die den Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand sinken ließ, nicht aber im täglichen Straßenverkehr.

Volkswagen teilte daraufhin mit, dass man im Vorfeld dieser Entscheidung eng mit der Staatsanwaltschaft kooperiert habe. Auch der Aufsichtsrat habe sich intensiv mit dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft befasst und habe Respekt vor deren Arbeit, heißt es in einer offiziellen Mitteilung. “Dennoch kann das Präsidium aufgrund der seit Herbst 2015 durchgeführten umfangreichen und unabhängigen eigenen Untersuchungen auch aus heutiger Sicht weiterhin keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarkts erkennen”, erklärt der VW-Konzern.

Weiter heißt es: Vielmehr seien die erheblichen Kursverluste der VW-Aktie nach Veröffentlichung der sogenannten “Notice of Violation” am 18. September 2015 darauf zurückzuführen, dass die US-Behörden ihre Vorwürfe während laufender Gespräche mit Volkswagen völlig unerwartet veröffentlicht hätten. Und diesen Wechsel der US-Behörden hätte der Vorstand der Volkswagen AG nicht vorhersehen können.

Das Präsidium ist der Ansicht, dass der Vorstand der Volkswagen AG nach den vorliegenden Erkenntnissen vor Veröffentlichung der “Notice of Violation” keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte hatte, die eine sofortige Information des Kapitalmarkts erforderlich gemacht hätten, teilt der Autobauer mit.

Personelle Konsequenzen soll es laut VW nicht geben. Die “erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden” solle fortgesetzt werden.

Ralf Loweg

 

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red