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Landratsamt weist neues Landschaftsschutzgebiet aus

Das Landschaftsschutzgebiet „Geiselspiel, Möhren, Rumschlag mit angrenzenden Gebieten zwischen Sersheim und Vaihingen-Horrheim sowie Vaihingen-Kleinglattbach“ auf dem Gebiet der Gemeinde Sersheim und der Stadt Vaihingen an der Enz hat das Landratsamt jetzt neu ausgewiesen.

Bis dahin war es ein langer Weg. Bereits im Jahr 2010 hatte die untere Naturschutzbehörde das Ausweisungsverfahren angestoßen. Die Ausweisung wurde damals zurückgestellt, weil die betroffenen Kommunen große Einschränkungen durch das Schutzgebiet befürchteten.

Im vergangenen Jahr startete das Landratsamt den zweiten Versuch. „Im Landkreis Ludwigsburg steht dem überproportionalen Bevölkerungswachstum der steigende Bedarf an Erholungsflächen gegenüber. Um auch weiterhin zu einer guten Lebensqualität im Landkreis beizutragen, ist es uns wichtig, die vorhandenen Ressourcen auszuloten und zu bewahren“, so Landrat Dr. Rainer Haas. „Aus diesem Grund haben wir das Verfahren wieder aufgenommen.“

Ziel des neuen Landschaftsschutzgebiets ist es, die Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten und nachhaltig naturverträglich zu entwickeln. Das rund 171,35 Hektar große Gebiet zeichnet sich aus durch landschaftlich hochwertige und besonders reizvolle Waldflächen, für den Landkreis Ludwigsburg in besonderem Maße landschaftsprägende Streuobstgebiete und die dem Stromberg vorgelagerten offenen Feldfluren. Gerade die offene Feldflur mit ihren Kuppen und Muldentälchen ist baulich nahezu völlig unbelastet.

Mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets soll das landschaftlich und ökologisch hochwertige Gebiet vor weiteren Beeinträchtigungen, zum Beispiel Kleinbauten, geschützt und als Lebensraum für die artenreiche Tier- und Pflanzenwelt sowie als Naherholungsraum für die Allgemeinheit erhalten bleiben.

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red