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Jetzt kommt das digitale Versorgungsgesetz

Viele Menschen nutzen Apps zur Gesundheitsvorsorge. Künftig sollen sie die Kosten dafür nicht mehr selbst tragen, sondern von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen. Damit das auch funktioniert, hat der Bundestag jetzt ein Gesetz für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen beschlossen, das sogenannte Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG).

Konkret soll das Verfahren so laufen: Nach einer Kontrolle durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität bezahlen die Kassen für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Hersteller die Wirksamkeit ihrer App nachweisen und einen Preis mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln. Von der Regelung profitieren nur gesetzlich Versicherte.

Patienten sollen Ärzte, die Online-Sprechstunden anbieten, künftig leichter finden. Darum dürfen die Mediziner auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Der Deutsche Ärztetag hatte 2018 den Weg für Telemedizin geebnet, indem er das Fernbehandlungsverbot lockerte. Zuvor durften Ärzte ihnen unbekannte Patienten nur persönlich beraten.

Die elektronische Übermittlung des Arztbriefes, der einen Befundbericht enthalten kann, soll künftig gefördert werden. Um einen Anreiz für die Anwendung der Online-Variante zu schaffen, sollen Faxe geringer vergütet werden. Sogenannte Telekonsilien, also Beratungen von Ärzten untereinander, werden in größerem Umfang ermöglicht und extra vergütet. Damit Patienten auch wirklich von der Neuregelung profitieren können, müssen sich Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur anschließen.

Ralf Loweg

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red