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Jede dritte Lebensmittelkontrolle in Deutschland fällt aus: In Ludwigsburg fast jede zweite

Recherchen der Verbraucherorganisation foodwatch belegen: Etwa jede dritte vorgeschriebene Kontrolle in Lebensmittelunternehmen fällt aus, weil es den Behörden eklatant an Personal mangelt. Demnach sind nur gut zehn Prozent der rund 400 Kontrollämter in der Lage, ihr vorgegebenes Soll bei der Überprüfung von Betrieben zu erfüllen. Bundesweit konnten die Behörden im Jahr 2018 insgesamt mehr als eine Viertelmillion der verbindlich vorgeschriebenen amtlichen Kontrollbesuche nicht durchführen.

Mit einer umfassenden Datenrecherche machte foodwatch erstmals die Lage in den fast 400 meist kommunalen Lebensmittelbehörden transparent – am vergangenen Mittwoch veröffentlicht in dem Bericht „Kontrolle ist besser“. Besonders katastrophal ist die Lage in Bremen und Berlin, wo die Behörden 2018 noch nicht einmal die Hälfte ihrer Vorgaben für Kontrollbesuche einhielten. Am wenigsten schlecht war die Situation in Hamburg, wo jedoch immer noch jede zehnte vorgeschriebene Kontrolle ausfiel. Bundesweit fanden in einzelnen Ämtern sogar 80 Prozent der vorgeschriebenen Kontrollen nicht statt.

Der Landkreis Ludwigsburg hat lt. dem Bericht “Kontrolle ist besser” insgesamt 6.202 Lebensmittelbetriebe vorzuweisen. Durchschnittlich 11,3 Mitarbeiter sind im Bereich Lebensmittelüberwachung beschäftigt. Von den im gesamten Jahr 2018 geplanten 5.429 Soll-Plankontrollen wurde lediglich nur fast jede zweite Kontrolle (2.513) durchgeführt. Damit liegt laut dem Bericht von foodwatch der Landkreis Ludwigsburg mit 46% weit unter der Soll-Planvorgabe.

Die Zahlen zeigen aus Sicht der Verbraucherorganisation ein fatales Politikversagen. „Wenn Verbraucherschutzbehörden fast flächendeckend gegen Verbraucherschutzvorgaben verstoßen, ist das ein handfester politischer Skandal. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure, die einen harten Job machen, werden von der Politik im Stich gelassen. Die verantwortlichen Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Minister schaden nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch den vielen sauber und ehrlich arbeitenden Lebensmittelbetrieben“, erklärte Martin Rücker, Geschäftsführer von foodwatch Deutschland.

Die Verbraucherorganisation betonte, allein mit mehr Personal sei das Problem nicht zu lösen, wenn die Bundesländer nicht gleichzeitig eine umfassende Strukturreform in der Lebensmittelüberwachung angingen: Anstatt der unzähligen kommunalen Behörden müsse in jedem Bundesland eine einzelne, unabhängige Landesanstalt für die Kontrollen zuständig sein. Deren finanzielle und personelle Ausstattung müsse per gesetzlicher Festlegung allein an den Zielen des Verbraucherschutzes ausgerichtet werden. „Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dürfen nicht von der Kassenlage oder von politisch motivierten Haushaltsentscheidungen in Ländern oder Gemeinden abhängig sein. Der politische Einfluss auf die Lebensmittelkontrollbehörden muss gestoppt werden“, so Martin Rücker.

Wie häufig Kontrollen in Lebensmittelunternehmen stattfinden müssen, regelt bundesweit die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung“ (AVV RÜb), beschlossen von Bundesregierung und Bundesrat. Neben anlassbezogenen Kontrollen soll jeder Lebensmittelbetrieb routinemäßig in regelmäßigen Abständen überprüft werden – umso häufiger, je größer die Kontrollbehörde das Risiko einstuft. Wie die foodwatch-Recherchen belegen, können diese Plankontrollen jedoch in keinem Bundesland eingehalten werden, weil die politischen Entscheidungsträger am Personal sparen. In Niedersachsen versucht die Landesregierung sogar, mit einem ministeriellen Erlass von der bundesweiten Vorschrift abzurücken – sie gibt den kommunalen Kontrollbehörden vor, grundsätzlich nur 55 Prozent der aus der AVV RÜb folgenden Plankontrollen einhalten zu müssen. foodwatch stuft den Erlass als rechtswidrig ein.

Für den Bericht „Kontrolle ist besser“ hat foodwatch bei allen rund 400 Lebensmittelbehörden in Deutschland abgefragt, inwiefern die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Kontrollen eingehalten wird und wie die Personalsituation in den Ämtern ist. Grundlage für die Datenabfrage war das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), über das Bürgerinnen und Bürger Informationen bei Behörden beantragen können. Die Recherche dauerte rund sieben Monate. Während einige Ämter bereits nach Stunden antworteten, waren andere erst nach Widerspruchsverfahren oder gar Aufsichtsbeschwerden bei den verantwortlichen Landesministerien zur Auskunft bereit. 19 Behörden verweigerten sich gänzlich, davon 18 aus Bayern und eine aus Brandenburg.

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red