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Gericht schwächt Verbraucherschutz bei Smartphones

Manche Smartphones haben Sicherheitslücken. Damit steht der Nutzer oft allein im Regen. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden, dass sich daran auch nichts ändern soll. Verbraucherschützer sind empört. Jedenfalls hat das OLG entschieden, dass Händler beim Verkauf eines Smartphones nicht über bestehende Sicherheitslücken bei der Gerätesoftware informieren müssen und auch schweigen können, wenn zum dargebotenen Gerätetypus keine Software- oder Sicherheitsupdates verfügbar sein werden.

Die Chance, für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Mobilfunkkommunikation zu sorgen, hat das Gericht mit seinem Urteilsspruch nach Ansicht von Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, gründlich verpasst: “Wenn unsichere Geräte in den Handel gebracht werden, müssen Verbraucher bereits beim Kauf auf mögliche Risiken hingewiesen werden”, so Schuldzinski. Verbraucher selbst seien meist nicht in der Lage, den Sicherheitsstand eines Geräts zu bewerten. Die Entscheidung des OLG Köln mache leider deutlich, wie schutzlos diese beim Kauf von smarten Geräten derzeit seien.

Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), warnt unterdessen: “Das Smartphone ist nicht nur ein universaler Zugang zu Online-Diensten, sondern kann zugleich als Steuerungsgerät im Internet of Things dienen. Wenn Smartphones, wie in dem von uns untersuchten Fall, Sicherheitslücken aufweisen und vom Hersteller nicht mehr mit Updates versorgt werden, sind sie eine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher.”

Man benötige daher eine gemeinsame Anstrengung insbesondere der Hersteller und der Händler, damit derartig unsichere Geräte nicht in den Verkauf gehen und sichergestellt ist, dass sie zum Zeitpunkt des Verkaufs mit Updates versorgt werden. “Sonst wird aus einem Smartphone ganz schnell ein Stupidphone.”

Einen Hoffnungsschimmer bringt nun eine verbraucherpolitische Lösung: Die EU-Warenkaufrichtlinie (2019/771) soll Händler ab 2022 dazu verpflichten, Käufern von smarten Geräten Updates zur Verfügung zu stellen, solange diese vernünftigerweise damit rechnen können. In diesem Zusammenhang fordert die Verbraucherzentrale NRW den Gesetzgeber auf, die Rechte der Smartphone-Nutzer durch eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Richtlinie bestmöglich zu stärken.

Lars Wallerang

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red