Erste Hilfe: Denn sie wissen, was sie tun

Wie steht es um Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse? Wahrscheinlich geht es Ihnen so wie vielen Autofahrern: Im Rahmen der Fahrausbildung wurden die Kenntnisse über Sofortmaßnahmen am Unfallort zwar erworben, seitdem aber nicht mehr aufgefrischt. Und das ist gefährlich.

Denn im Notfall können die ersten Minuten, bis die Rettungs-Profis eintreffen, über Leben und Tod von Verletzten entscheiden. Und deshalb fordern Verkehrssicherheitsexperten immer wieder, dass Autofahrer ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig erneuern sollten – auch wenn es dafür keine Vorschrift gibt.

Studien zufolge liegt der letzte Erste-Hilfe-Kurs bei rund 37 Prozent derjenigen, die einen deutschen Pkw-Führerschein besitzen, mehr als zehn Jahre zurück. Heißt also: Mehr als jeder dritte Autofahrer dürfte kaum mehr sicher sein, was er im Notfall bei einem Unfallopfer unternehmen sollte.

Doch die Gesetzeslage ist eindeutig: Erste Hilfe ist Pflicht, unterlassene Hilfeleistung eine Straftat. Zusätzlich drohen drei Punkte im Zentralregister in Flensburg. Der Versuch, eigene Inaktivität damit zu entschuldigen, dass man nichts habe falsch machen wollen oder davon ausgegangen sei, andere könnten besser Erste Hilfe leisten, wird dabei nicht gelten gelassen.

Besser also man weiß, was an einem Unfallort zu tun ist. Experten raten dabei, nach der sogenannten “Rettungskette” vorzugehen. Die beginnt damit, dass zunächst die Unfallstelle gesichert wird. Bedeutet: Warnblinkanlage einschalten, ihr Fahrzeug auf dem Pannenstreifen oder am äußersten rechten Fahrbahnrand abstellen. Bevor man sich zur Unfallstelle begibt, muss unbedingt die Warnweste angelegt werden. Aus dem eigenen Fahrzeug sollten gleich das Mobiltelefon, der Verbandskasten und das Warndreieck mitgenommen werden.

Letzteres wird in der richtigen Entfernung in Fahrtrichtung vor dem Unfallort aufgestellt. Diese Distanz beträgt in der Stadt rund 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf der Autobahn mindestens 150 Meter. Bei Kurven und Hügeln oder Bergen ist das Warndreieck immer davor aufzustellen. Den Weg zum Platzieren des Warndreiecks sollte man – wenn vorhanden – hinter einer Schutzplanke zurücklegen, andernfalls am äußersten Straßenrand.

Dann verschafft sich der Ersthelfer einen Überblick über die Situation am Unfallort, um bei dem anschließend abzusetzenden Notruf alle für die Rettungskräfte wichtigen Informationen übermitteln zu können: zum genauen Standort, zur Art des Unfalls, zu den betroffenen Personen sowie gegebenenfalls zu deren möglichen Verletzungen.

Erst danach geht es an die eigentliche Erste Hilfe, die damit beginnt, den oder die Verletzten aus dem Gefahrenbereich zu schaffen. Anschließend gilt es, den Zustand des oder der Verletzten abzuchecken: atmen sie, sind sie bei Bewusstsein, gibt es offensichtliche Verletzungen?

Bewusstlose Unfallopfer, die aber normal atmen, bringt man in die stabile Seitenlage. Bei einem Atemstillstand ist sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen zu beginnen.

Allein diese kurze Aufzählung der grundlegenden Erst-Maßnahmen an einem Unfallort ist schon geeignet, bei Ungeübten das Gefühl hervorzurufen, solchen Situationen nicht gewachsen zu sein. Dem wirkt man entgegen, indem man regelmäßig und in nicht zu großen zeitlichen Abständen einen Auffrischungskurs in Erster Hilfe bei einem entsprechenden Anbieter absolviert. Die geringen Kosten und die Zeit, die Autofahrer dafür aufwenden, können sich auch für sie selbst auszahlen – wenn sie als Unfallopfer mal auf sachkundige Ersthelfer angewiesen sind. Denn dann ist man meist für jeden dankbar, der weiß, was er tut.

Andreas Reiners

Neuzulassungen in Deutschland weiter auf Talfahrt

224.558 Personenkraftwagen (Pkw) wurden im Juni 2022 neu zugelassen, das waren nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts -18,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Die Neuzulassungen für gewerbliche Halter gingen um -21,3 Prozent zurück, ihr Anteil betrug danach 64,3 Prozent, die privaten Neuzulassungen nahmen im Berichtsmonat um -11,6 Prozent ab.

Nach Abschluss des ersten Zulassungshalbjahres wurden insgesamt 1.237.975 Neuwagen zugelassen und damit -11,0 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Unter den deutschen Marken erreichte Mercedes mit +9,5 Prozent eine Zulassungssteigerung. Die weiteren Marken verzeichneten im Vergleich zum Vorjahresmonat Rückgänge, die bei Porsche mit -3,5 Prozent sowie BMW mit -9,8 Prozent am geringsten ausfielen. Die weiteren Markenverzeichneten hingegen zweistellige Rückgänge, die von -10,3 Prozent bei Ford bis -67,0 Prozent bei Smart reichten (Audi: -13,1 %, Opel: -17,7 %, Mini: -22,9 %, VW: -24,0 %). VW war mit 19,4 Prozent die anteilstärkste deutsche Marke.

Unter den Importmarken erreichten im Berichtsmonat Juni insgesamt fünf Marken ein positives Zulassungsergebnis. Für Polestar wies die Statistik mit +58,6 Prozent den deutlichsten Anstieg sowie einen Zulassungsanteil von 0,1 Prozent aus. Für die Importmarken Dacia (+40,3 %), DS (+32,9 %), Alfa Romeo (+18,7 %) und Kia (+0,2 %) waren ebenfalls zum Teil deutliche prozentuale Zulassungssteigerungen zu verzeichnen. Die weiteren Importmarken verbuchten hingegen Zulassungsrückgänge, die bei Suzuki (-67,4 %) und Mazda (-50,4 %) mehr als 50 Prozent ausmachten. Den größten Neuzulassungsanteil erreichte Skoda mit 5,5 Prozent.

32.234 Elektro- (BEV) Neuwagen kamen zur Zulassung und damit -3,5 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Ihr Anteil betrug 14,4 Prozent. Innerhalb der ersten sechs Monate zeigte sich bei dieser Antriebsart ein Anstieg von +12,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Mit einem hybriden Antrieb waren im Juni 65.363 fabrikneue Pkw ausgestattet. Das waren -14,6 Prozent weniger als im Vergleichsmonat. Ihr Anteil betrug 29,1 Prozent. 26.203 dieser Hybride waren den Plug-ins zuzuordnen. Das Zulassungsminus betrug bei dieser Antriebsart -16,3 Prozent, ihr Anteil lag bei 11,7 Prozent. Die Anzahl neu zugelassener Pkw mit Benzinantrieb ging um -23,2 Prozent zurück, ihr Anteil betrug 37,0 Prozent. Der Anteil der dieselbetriebenen Neuwagen betrug nach einem Rückgang von -22,3 Prozent 18,9 Prozent. Mit 1.120 Einheiten wurden +64,2 Prozent mehr Neuwagen mit der Antriebsart Flüssiggas zugelassen, ihr Anteil belief sich auf 0,5 Prozent. Bei den Erdgasfahrzeugen (116 Pkw) gab es hingegen einen Rückgang von -75,2 Prozent, ihr Anteil machte 0,1 Prozent aus.

Quelle: Kraftfahrtbundesamt