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Diesel-Nachrüstung: Das müssen Autofahrer wissen

Gute Nachricht für Diesel-Besitzer: Die ersten Systeme zur Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw wurden durch das Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) zugelassen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, welche Modelle nachgerüstet werden können, welche Kosten entstehen und was zu beachten ist.

Welche Fahrzeuge können nachgerüstet werden? Derzeit haben SCR-Systeme für verschiedene Modelle von Mercedes, Volvo sowie aus dem VW-Konzern eine Genehmigung durch das KBA erhalten. Bei Volvo sind es Fahrzeuge mit Zweiliter- oder 2,4-Liter-Dieselmotor (Euro 5) beim XC60, XC70, S60, V60, V70. Bei Mercedes Fahrzeuge der Motorenfamilie OM651, die Modelle C 220 CDI, C 250 CDI, E 220 CDI, E 250 CDI, GLK 220 CDI, V 220 CDI. Und im Volkswagen-Konzern 61 Fahrzeuge der Marken Audi, Skoda, Seat und Volkswagen mit Motoren EA189 und EA288.

Was kostet die Nachrüstung und wer zahlt diese? Autofahrer müssen von einer Kostenspanne von 2.000 bis 5.000 Euro inklusive Einbau rechnen, in der Regel zahlt er die Kosten selbst. VW und Mercedes haben einen Zuschuss von maximal 3.000 Euro je Fahrzeug zugesagt – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Wohnort (Intensivstadt bzw. einem direkt angrenzenden Landkreis) oder bei schwerbehinderten Personen.

Wie werden die Zuschüsse beantragt? Über Webseiten der beiden Hersteller kann man sich informieren und den Zuschuss beantragen und am Ende auch auszahlen lassen.

Wer baut die Nachrüstsysteme ein? Das übernehmen anerkannte Werkstätten sowie speziell von den Herstellern der Nachrüstlösungen geschulte Werkstätten.

Was passiert mit der Garantie der Fahrzeuge? Die Herstellergarantie bleibt bestehen. Es sei denn, ein Schaden am Fahrzeug wurde durch den Einbau oder den Betrieb einer Hardware-Nachrüstung direkt verursacht. Die Garantie- und Haftungsbedingungen liegen laut Angabe der Autohersteller in der Verantwortung der Anbieter der Nachrüstsysteme.

Für wen lohnt sich die Hardware-Nachrüstung? Das hängt von vielen Faktoren ab. Bei der Bewertung sind vor allem die direkte Beeinträchtigung von Fahrverboten, der Wert und das Alter des Fahrzeugs sowie eine mögliche Bezuschussung der Einbaukosten entscheidend.

Andreas Reiners

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red