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Pendler aus dem Ausland dürfen in Deutschland wieder einkaufen

Pendlern aus dem Ausland ist es bislang nicht gestattet, ihren Arbeitsweg zu unterbrechen, um Einkäufe zu erledigen. Diese Einschränkung soll durch eine Änderung der Corona-Verordnung Quarantäne-Einreise nun entfallen.

Auf Initiative des Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl und Sozialminister Manne Lucha werden die Einschränkungen gelockert, die derzeit für Pendler aus dem Ausland gelten. Derzeit ist es diesen nicht gestattet, ihren Arbeitsweg zu unterbrechen, um Einkäufe zu erledigen. Diese Einschränkung soll nach einem Beschluss der Lenkungsgruppe vom Freitagnachmittag (8. Mai) mit Ablauf des 10. Mai 2020 durch eine Änderung der Corona-Verordnung Quarantäne-Einreise entfallen.

Einschränkungen behutsam zurücknehmen

„Die Grenzschutzmaßnahmen und die Einschränkungen, die derzeit für Pendler gelten, waren im Kampf gegen die Corona-Pandemie zwingend notwendig“, sagt hierzu der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „So wurden Infektionsketten unterbrochen, das hat die Ausbreitung des Virus gebremst und Leib und Leben von Menschen geschützt und gerettet. Wenn sich nun insbesondere das öffentliche Leben in Frankreich und Baden-Württemberg angleicht, wenn auch in Frankreich Geschäfte wieder öffnen, können wir die Einschränkungen behutsam zurückfahren.“

Abstands- und Hygieneregeln unbedingt weiterhin einhalten

Sozialminister Manne Lucha erklärt: „Für Pendlerinnen und Pendler sind die Lockerungen sicherlich eine Erleichterung. Aber ich möchte noch einmal eindringlich an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen appellieren: halten Sie sich an die Hygienevorschriften, tragen Sie Alltagsmasken und halten Sie Abstand. Nur so gelingt es uns bei all den Lockerungen, die nun nach und nach kommen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Es ist ein Ritt auf der Rasierklinge und wir alle haben es in der Hand, unseren Teil zum Erfolg beizutragen.“

red / Sozialministerium Baden-Württemberg

Fachkräftemangel am Flughafen: Nur 91 Visa an Hilfskräfte aus der Türkei erteilt

Laut Bundesregierung wurden bisher 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes erteilte Visum auch tatsächlich eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung tut, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit “entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt” unterstütze.

Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.

Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein. Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten, wie es weiter heißt.

Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden, dazu seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig, so die Bundesregierung. Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien zudem auch die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr, heißt es in der Regierungs-Antwort.

Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.

red