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Neue Verkehrsregeln: Jetzt wird’s teuer

Höhere Bußgelder, neue Regeln und mehr Sicherheit für Fahrradfahrer: Das alles verspricht die angekündigte Reform der Straßenverkehrsordnung vor. Die Bundesländer müssen im Bundesrat aber noch zustimmen. Tagesschau.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Parken in zweiter Reihe wird teuer: Wer in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen parkt, muss in Zukunft bis zu 100 Euro Bußgeld rechnen. Bisher waren es 15 Euro.

320 Euro bei Missachtung von Rettungsgassen: Keine Rettungsgasse gebildet? Dann drohen in Zukunft Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und der Eintrag von zwei Punkten im sogenannten Fahreignungsregister in Flensburg.

Notbremsassistenzsystem muss ab 30 km/h an sein: Verboten wird das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, muss bis zu 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt im Fahreignungsregister.

Freigabe von Bussonderfahrstreifen: Busspuren frei für Fahrzeuge mit mehr als drei Insassen – egal ob Auto oder Motorräder mit Beiwagen. Ein neues Verkehrszeichen soll das signalisieren. Auch Elektrokleinstfahrzeuge können – wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde das sinnvoll findet – auf Busspuren zugelassen werden. Diese Möglichkeit besteht schon seit 2015 für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Parken auf der Fahrbahn für Elektro-Fahrzeuge: Geplant ist, dass Straßenverkehrsbehörden auch Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf der Fahrbahn markieren können.

Parkplätze für Carsharing: Für Carsharing-Fahrzeuge soll es extra ausgewiesene Parkplätze geben. Auch dafür gibt es ein neues Zeichen. Einen entsprechenden Ausweis können Carsharing-Nutzer hierfür hinter die Windschutzscheibe legen.

Überholverbot von Radfahrenden: Wenn es zu eng und unübersichtlich wird an einer Stelle auf der Straße, kann die Stadt oder Gemeinde dieses neue Verkehrszeichen aufstellen: Hier herrscht dann Überholverbot von Fahrrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen.

Abstand beim Überholen: Mindestens 1,5 Meter innerhalb und zwei Meter außerhalb von Ortschaften – dieser Abstand muss von Kraftfahzeugen beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scooter eingehalten werden. Bisher schreibt die Straßenverkehrsordnung lediglich einen “ausreichenden Seitenabstand” vor.

Schritttempo ab 3,5 Tonnen: Beim Rechtsabbiegen ist für Lkw über 3,5 Tonnen in Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von sieben bis elf Kilometer pro Stunde vorgeschrieben. Mit 70 Euro Bußgeld sollen Verstöße geahndet werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Einrichtung von Fahrradzonen: Vergleichbar mit Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen mit der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von Städten und Gemeinden angeordnet werden können. Elektrokleinstfahrzeuge sollen dort auch fahren dürfen.

Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen: Auf Schutzstreifen für den Radverkehr – markiert durch eine gestrichelte Linie – soll künftig ein generelles Halteverbot eingeführt werden. Bislang können Autos noch bis zu drei Minuten dort halten, was oft dazu führt, dass sie Radfahrenden den Weg versperren.

Ralf Loweg

Neuzulassungen in Deutschland weiter auf Talfahrt

224.558 Personenkraftwagen (Pkw) wurden im Juni 2022 neu zugelassen, das waren nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts -18,1 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Die Neuzulassungen für gewerbliche Halter gingen um -21,3 Prozent zurück, ihr Anteil betrug danach 64,3 Prozent, die privaten Neuzulassungen nahmen im Berichtsmonat um -11,6 Prozent ab.

Nach Abschluss des ersten Zulassungshalbjahres wurden insgesamt 1.237.975 Neuwagen zugelassen und damit -11,0 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Unter den deutschen Marken erreichte Mercedes mit +9,5 Prozent eine Zulassungssteigerung. Die weiteren Marken verzeichneten im Vergleich zum Vorjahresmonat Rückgänge, die bei Porsche mit -3,5 Prozent sowie BMW mit -9,8 Prozent am geringsten ausfielen. Die weiteren Markenverzeichneten hingegen zweistellige Rückgänge, die von -10,3 Prozent bei Ford bis -67,0 Prozent bei Smart reichten (Audi: -13,1 %, Opel: -17,7 %, Mini: -22,9 %, VW: -24,0 %). VW war mit 19,4 Prozent die anteilstärkste deutsche Marke.

Unter den Importmarken erreichten im Berichtsmonat Juni insgesamt fünf Marken ein positives Zulassungsergebnis. Für Polestar wies die Statistik mit +58,6 Prozent den deutlichsten Anstieg sowie einen Zulassungsanteil von 0,1 Prozent aus. Für die Importmarken Dacia (+40,3 %), DS (+32,9 %), Alfa Romeo (+18,7 %) und Kia (+0,2 %) waren ebenfalls zum Teil deutliche prozentuale Zulassungssteigerungen zu verzeichnen. Die weiteren Importmarken verbuchten hingegen Zulassungsrückgänge, die bei Suzuki (-67,4 %) und Mazda (-50,4 %) mehr als 50 Prozent ausmachten. Den größten Neuzulassungsanteil erreichte Skoda mit 5,5 Prozent.

32.234 Elektro- (BEV) Neuwagen kamen zur Zulassung und damit -3,5 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Ihr Anteil betrug 14,4 Prozent. Innerhalb der ersten sechs Monate zeigte sich bei dieser Antriebsart ein Anstieg von +12,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Mit einem hybriden Antrieb waren im Juni 65.363 fabrikneue Pkw ausgestattet. Das waren -14,6 Prozent weniger als im Vergleichsmonat. Ihr Anteil betrug 29,1 Prozent. 26.203 dieser Hybride waren den Plug-ins zuzuordnen. Das Zulassungsminus betrug bei dieser Antriebsart -16,3 Prozent, ihr Anteil lag bei 11,7 Prozent. Die Anzahl neu zugelassener Pkw mit Benzinantrieb ging um -23,2 Prozent zurück, ihr Anteil betrug 37,0 Prozent. Der Anteil der dieselbetriebenen Neuwagen betrug nach einem Rückgang von -22,3 Prozent 18,9 Prozent. Mit 1.120 Einheiten wurden +64,2 Prozent mehr Neuwagen mit der Antriebsart Flüssiggas zugelassen, ihr Anteil belief sich auf 0,5 Prozent. Bei den Erdgasfahrzeugen (116 Pkw) gab es hingegen einen Rückgang von -75,2 Prozent, ihr Anteil machte 0,1 Prozent aus.

Quelle: Kraftfahrtbundesamt