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Neue Rekordpreise: Bauland wird immer teurer

Bauland war in Deutschland noch nie so teuer wie im Jahr 2020. So kostete ein Quadratmeter baureifes Land durchschnittlich 199 Euro. Im Jahr 2010 hatte der Quadratmeterpreis noch bei 130 Euro gelegen. Je nach Bundesland und Gemeindegröße zeigt sich dabei ein erhebliches Preisgefälle: So zahlten Grundstückskäufer in den Flächenländern Bayern und in Baden-Württemberg im Jahr 2020 mit 349 beziehungsweise 245 Euro besonders viel für einen Quadratmeter Bauland, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. In Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern wurde nur ein Bruchteil dieses Betrags fällig: Hier lagen die Preise zwischen 46 und 63 Euro.

Preise in Städten ab 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern besonders hoch

Grundsätzlich steigen die durchschnittlichen Kaufwerte mit der Gemeindegröße. In Gemeinden mit weniger als 2 000 Einwohnerinnen und Einwohnern kostete ein Quadratmeter Bauland 2020 im Schnitt 71 Euro. In den 14 größten Städten mit mindestens 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern mussten Käuferinnen und Käufer mit durchschnittlich 1 213 Euro das 17-Fache bezahlen.

Baugrundstücke in Geschäftsgebieten etwas teurer als in Wohngebieten

Mehr als drei Viertel (76 %) aller Verkäufe baureifen Landes waren Transaktionen von Grundstücken in Wohngebieten. Hier kostete der Quadratmeter Bauland 234 Euro. In Geschäftsgebieten waren die Grundstücke mit durchschnittlich 242 Euro pro Quadratmeter unter allen Baugebieten am teuersten. Der Quadratmeterpreis in Wohngebieten geschlossener Bauweise lag dabei mit 309 Euro pro Quadratmeter rund 92 Euro höher als in Wohngebieten offener Bauweise (217 Euro). Bei geschlossener Bauweise dürfen Gebäude ohne Abstand errichtet werden (beispielsweise Reihenhäuser), die offene Bauweise hingegen erfordert einen seitlichen Grenzabstand.

In Dorfgebieten wurde dagegen nur ein Quadratmeterpreis von durchschnittlich 62 Euro erzielt. Neben der Wohnnutzung ist in Dorfgebieten ausschließlich der Bau von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zulässig. Darüber hinaus sind nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe erlaubt, die der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes dienen.

red

Fachkräftemangel am Flughafen: Nur 91 Visa an Hilfskräfte aus der Türkei erteilt

Laut Bundesregierung wurden bisher 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes erteilte Visum auch tatsächlich eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung tut, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit “entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt” unterstütze.

Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.

Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein. Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten, wie es weiter heißt.

Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden, dazu seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig, so die Bundesregierung. Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien zudem auch die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr, heißt es in der Regierungs-Antwort.

Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.

red