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Kontogebühren: Junge Menschen zahlen am meisten

Bei Kontoführungsgebühren müssen junge Verbraucher am tiefsten in die Tasche greifen. Menschen im Alter von 18 bis 29 Jahren zahlen die höchsten Gebühren, im Schnitt geben sie jährlich 14,92 Euro für das Girokonto aus. Das teilt das Vergleichsportal Check24 mit.

Die niedrigsten Kosten hat die Altersgruppe zwischen 60 und 69 Jahren: Sie zahlen 12,50 Euro pro Jahr. Auch Besitzer von Girokonten zwischen 50 und 59 Jahren zahlen vergleichsweise geringe Gebühren an die Bank (12,91 Euro pro Jahr).

Insgesamt liegen Nutzer des Check24-Girokontenvergleichs damit aber deutlich unter den durchschnittlichen Kontoführungsgebühren in Deutschland. Sie betragen 6,73 Euro – pro Monat. Das entspricht 80,76 Euro pro Jahr.

„Gebühren für Girokonten sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen“, sagt Christian Nau, Geschäftsführer Girokonto bei Check24. „Es finden sich aber noch bedingungslos kostenlose Girokonten auf dem Markt. Wer diese online vergleicht, kann Gebühren sparen.“

Hohe Kontoführungsgebühren sind kein Muss. Aktuell bieten acht Banken aus dem Check24-Girokontovergleich kostenlose Girokonten. Bei drei der betrachteten Banken gibt es für eine gebührenfreie Kontoführung keine Mindestanforderungen. Bei einigen Konten profitieren Verbraucher von Eröffnungs-Prämien bis zu 75 Euro.

Andreas Reiners / glp

Fachkräftemangel am Flughafen: Nur 91 Visa an Hilfskräfte aus der Türkei erteilt

Laut Bundesregierung wurden bisher 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes erteilte Visum auch tatsächlich eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung tut, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit “entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt” unterstütze.

Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.

Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein. Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten, wie es weiter heißt.

Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden, dazu seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig, so die Bundesregierung. Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien zudem auch die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr, heißt es in der Regierungs-Antwort.

Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.

red