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Im Regierungsbezirk Stuttgart ist jeder neunte Haushalt von Armut bedroht

Arm trotz Arbeit: Ein großer Teil der 77.800 Menschen, die im Landkreis Ludwigsburg nur einen Teilzeit- oder Minijob haben, ist nach Einschätzung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) von Erwerbsarmut bedroht. „Insbesondere Frauen, die halbtags oder nur einzelne Tage in der Woche arbeiten, fehlt am Monatsende das nötige Geld. Für viele Familien im Kreis ist ein Kinobesuch oder ein neuer Schulranzen längst zum Luxus geworden“, sagt Hartmut Zacher von der NGG Stuttgart mit Blick auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Danach ist jeder neunte Haushalt (10,8 Prozent) im Regierungsbezirk armutsgefährdet. Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung hat.

Gewerkschafter Zacher warnt vor einer „Schieflage in der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt“. Es könne nicht sein, dass sich Tausende nötige Dinge des Alltags nicht mehr leisten könnten. „Dafür haben aber auch die Arbeitgeber eine Mitverantwortung. Wer sich um Tarifverträge drückt und auf prekäre Jobs statt Vollzeitstellen setzt, der sorgt für magere Lohnzettel“, kritisiert der NGG-Geschäftsführer. So kommt eine Teilzeitkraft, die 25 Wochenstunden in einer Bäckerei oder Fleischerei arbeitet, die nicht nach Tarif zahlt, auf einen Verdienst von durchschnittlich rund 1.000 Euro brutto im Monat. Die Armutsgrenze für eine Familie mit zwei Kindern liegt nach amtlicher Definition hingegen bei aktuell 2.174 Euro pro Monat – netto.

„Längst nicht nur Alleinerziehende, sondern zunehmend auch Doppelverdiener haben Schwierigkeiten, über diese Grenze zu kommen. Die Leidtragenden sind oft die Kinder“, so Zacher. Nach einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbands stehen den ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte lediglich 44 Euro monatlich pro Kind für Freizeit, Sport und Kultur zur Verfügung. Bei einer durchschnittlichen Familie sind es 123 Euro, bei den reichsten zehn Prozent 257 Euro.

Die NGG Stuttgart ruft Betriebe in der Region dazu auf, sich zu tariflichen Standards und vollwertigen Arbeitsplätzen zu bekennen. Nur so könne Armut „an der Wurzel gepackt“ werden. Aber auch die Politik sei viel stärker gefordert. „Das neue Bildungs- und Teilhabegesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht“, betont Zacher. Nach dem Gesetz gibt es für Kinder in Hartz-IV-Familien und Geringverdiener-Haushalten seit August einen Zuschuss von 150 Euro pro Schuljahr – etwa für Bücher oder Lernsoftware. Bisher waren es 100 Euro. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, ist von Kita-Gebühren befreit.

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red