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Illegale Graffiti in Ludwigsburg: Stadt beschäftigt Mitarbeiter

Sie finden sich auf Hauswänden, Straßenschildern und Zugwaggons: illegal angebrachte Graffitis. Laut einer Studie des Deutschen Städtetags verursachen sie alljährlich Kosten in Höhe von 200 Millionen Euro. Dabei ist die Tendenz steigend, auch in Ludwigsburg: “In den letzten Jahren bemerken wir eine deutliche Zunahme”, erklärt Hans-Jürgen Schroff, Leiter der Technischen Dienste Ludwigsburg (TDL). Sobald es die Temperaturen zulassen, seien die Sprayer unterwegs – und die Mitarbeitenden der TDL täglich im Einsatz, um die verschmutzten Stellen wieder zu säubern und zu übermalen.

Ein Mitarbeiter ist sogar ausschließlich damit beschäftigt, als “Graffiti-Entferner”. Dabei schafft er es meist gar nicht alleine, sondern benötigt weitere Unterstützung durch Kollegen. Pro Tag gehen nämlich im Durchschnitt fünf bis zehn Meldungen über illegal angebrachte Graffitis bei der Stadt ein, die meisten über die städtische Mängelmelder-App.

Die jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen oft nicht im Klaren. Aber: “Illegale Graffitis sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat”, betont Schroff. Jedes Graffiti wird von der TDL angezeigt, Polizei und Staatsanwaltschaft werden tätig. Dabei machen sich die Sprayer nicht nur strafbar, sondern sie haften auch für die verursachten Schäden.

Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen ist eine Sachbeschädigung. Zudem steht das illegale Sprayen oft in Verbindung mit einem verbotswidrigen Betreten eines Geländes – dann liegt auch noch ein Hausfriedensbruch vor.

Der Geschädigte kann aufgrund der Sachbeschädigung zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Diese zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Sprayer haben 30 Jahre Gültigkeit. Wenn eine Gruppe beim illegalen Sprayen erwischt wird, haftet jedes Gruppenmitglied für die gesamte Schadenssumme. Bei einer größeren beschädigten Fläche kann es sich dabei schnell um mehrere Tausend Euro handeln.

Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar strafunmündig, jedoch bereits ab dem siebten Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig. Jugendliche ab 14 Jahren werden strafrechtlich verfolgt. Dabei droht schlimmstenfalls eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten bis fünf Jahren in der Jugendstrafanstalt.

Bevorzugte Objekte für Graffitis sind öffentliche Verkehrsmittel und gut sichtbare Flächen. Oft ist gerade das Risiko, erwischt zu werden, für die Sprayer ein weiterer Anreiz. Auch Züge und S-Bahnen üben auf manche Mitglieder der Graffiti-Szene eine besondere Anziehungskraft aus. Dies ist besonders gefährlich: Aufgrund der Stromschienen besteht Lebensgefahr beim Betreten der Gleisanlagen.

Deshalb geht der Appell auch an Eltern und Erziehungsberechtigte, ein Gespür für dieses Thema zu entwickeln. Kinder und Jugendliche, die zur Graffiti-Szene gehören, lassen sich zum Beispiel an folgenden typischen Merkmalen erkennen: ein besonders starkes Interesse an Graffiti-Literatur und entsprechenden Internet-Seiten, ein Sammelalbum mit Bildern von Graffiti-Entwürfen sowie mit Farbe verschmutzte Kleidung oder Sprühdosen und Edding-Stifte versteckt in Rucksäcken. Bei solchen Anzeichen sollte unbedingt ein klärendes Gespräch mit dem Kind oder Jugendlichen stattfinden.

Für die Technischen Dienste Ludwigsburg lautet die Aufgabe, gemeldete Graffitis so schnell wie möglich zu entfernen oder zu überstreichen. “Unserer Erfahrung nach ist es so: Wo ein Graffiti ist, kommen bald noch weitere dazu”, meint Hans-Jürgen Schroff. “Und das ist natürlich nicht im Sinne einer sauberen Stadt Ludwigsburg.”

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red