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D-Mark: Milliarden noch im Umlauf

18 Jahre nach der Ablösung der D-Mark durch den Euro, haben sich noch nicht alle Menschen von der D-Mark verabschiedet. Insgesamt waren 12,46 Milliarden Mark per Ende November noch im Umlauf.

Die Menschen hängen noch an der D-Mark

Davon entfielen 5,83 Milliarden Mark auf Banknoten und 6,63 Milliarden Mark auf Münzen, wie die Deutsche Bundesbank bekannt gab. Insgesamt entspricht das 165 Millionen Banknoten und mehr als 23 Milliarden Münzen. Umgerechnet handelt es sich um einen Wert von 6,37 Milliarden Euro.

Anfang 2002 wurde der allergrößte Teil der D-Mark Bestände umgetauscht. Inzwischen werden pro Jahr immer noch D-Mark im Wert von 70 bis 90 Millionen Mark bei der Bundesbank eingereicht.

Es kommt nicht selten vor, dass immer wieder D-Mark Schätze durch Zufall entdeckt werden, deponiert in Schubladen, in Kellern, Büchern, Strümpfen, Kissen oder im Garten. Die D-Mark kann anders als in vielen anderen Euroländern bei der Bundesbank unbefristet umgetauscht werden.

Info:

Wechselkurs: 1 EUR = 1,95583 DEM

red/ag

Fachkräftemangel am Flughafen: Nur 91 Visa an Hilfskräfte aus der Türkei erteilt

Laut Bundesregierung wurden bisher 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes erteilte Visum auch tatsächlich eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung tut, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit “entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt” unterstütze.

Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.

Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein. Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten, wie es weiter heißt.

Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden, dazu seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig, so die Bundesregierung. Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien zudem auch die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr, heißt es in der Regierungs-Antwort.

Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.

red