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Corona-Krise: Bosch entwickelt Schnelltest

Die Corona-Krise bringt Gesundheitssysteme und medizinische Einrichtungen weltweit an die Grenzen der Belastbarkeit. Einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der nach wie vor in vielen Ländern rasanten Ausbreitung des Virus leistet eine schnelle Diagnose. Doch dazu muss getestet werden.

Der neue, vollautomatisierte COVID-19-Schnelltest von Bosch kann medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Labore und Gesundheitszentren bei einer raschen Diagnose unterstützen. Angewendet wird der molekulardiagnostische Schnelltest auf dem Analysegerät Vivalytic von Bosch Healthcare Solutions.

“Mit dem Schnelltest wollen wir einen Beitrag zur möglichst raschen Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. Infizierte Patienten können schneller identifiziert und isoliert werden”, sagt Dr. Volkmar Denner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH.

Mit dem Schnelltest lässt sich bei Patienten eine Infektion mit dem Coronavirus in unter zweieinhalb Stunden – von der Entnahme der Probe bis zum Ergebnis – feststellen, versprechen die Bosch-Strategen. Weiterer Vorteil des Schnelltests: Der Test kann direkt am Ort der klinischen Behandlung durchgeführt werden. Transportwege, die wertvolle Zeit kosten, entfallen. Patienten erhalten schnell Gewissheit über ihren Gesundheitszustand.

Infizierte Personen können umgehend identifiziert und isoliert werden. Bei den aktuell eingesetzten Tests müssen Patienten in der Regel mit Wartezeiten von ein bis zwei Tagen rechnen. “Im Kampf gegen das Coronavirus ist Zeit einer der entscheidenden Faktoren. Eine zuverlässige, schnelle Diagnose direkt vor Ort ohne Umwege – das ist der große Vorteil unserer Lösung, die für uns auch ein Beispiel von Technik fürs Leben ist”, so Denner.

Ralf Loweg / mid

14-jähriges Mädchen stirbt nach Messerattacke – 27-Jähriger festgenommen

Nach einem Angriff auf zwei Mädchen in der Gemeinde Illerkirchberg im baden-württembergischen Alb-Donau-Kreis ist eine 14-Jährige Deutsche mit türkischen Migrationshintergund ihren Verletzungen erlegen. Das teilte das Polizeipräsidium Ulm mit. Ein 27-jähriger Tatverdächtiger soll zuvor die Kinder am Montagmorgen auf dem Weg zur Schule mit einem Messer angegriffen haben.

Was war genau passiert?

Gegen 7.30 Uhr hatten Zeugen der Polizei gemeldet, dass in Oberkirchberg zwei Mädchen angegriffen und verletzt worden seien. Der alarmierte Rettungsdienst kümmerte sich sofort um die 13 und 14 Jahre alten Mädchen und brachte sie in Kliniken. Dort verstarb die 14-Jährige im Laufe des Tages. Die noch laufende Obduktion soll nähere Hinweise auf die genaue Todesursache geben.

Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf. Sie erfuhr, dass der Angreifer aus einer benachbarten Asylbewerberunterkunft gekommen und nach der Tat dorthin wieder geflüchtet sei. Als die Polizei diese mit Spezialkräften durchsuchte, traf sie dort auf drei Bewohner, alle Asylbewerber aus Eritrea. Zwei nahm sie mit zur Dienststelle. Der Dritte war verletzt und musste in ärztliche Behandlung.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler wurden die Mädchen vermutlich mit einem Messer angegriffen. Die Mädchen waren zu dieser Zeit auf dem Weg zur Schule. Die 14-Jährige musste nach dem Angriff noch am Tatort wiederbelebt werden, bevor sie in die Klinik gebracht wurde, wo sie trotz aller ärztlichen Bemühungen verstarb. Auch die 13-Jährige, ebenfalls eine deutsche Staatsangehörige, musste schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt in einer Klinik behandelt werden.

Der 27-Jährige, der verletzt in der Unterkunft angetroffen wurde, steht im Verdacht, die Mädchen angegriffen zu haben. Bei ihm fand die Polizei auch ein Messer, welches als Tatwaffe in Betracht kommt. Der Verdächtige befindet sich aktuell unter polizeilicher Bewachung in einem Krankenhaus.

Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei, weshalb es zum Angriff auf die beiden Mädchen kam und ob der Tatverdächtige und die beiden Mädchen sich vorher kannten.

Die Polizei betont, dass sie sich bewusst ist, dass Ereignisse dieser Art Ängste und Emotionen schüren. Sie bittet daher darum, keinen Generalverdacht gegen Fremde, Schutzsuchende oder Asylbewerber allgemein zu hegen oder solchem Verdacht Vorschub oder Unterstützung zu leisten.

red