12°

Carl-Schaefer-Preisverleihung der IHK in Ludwigsburg

Am 10. Juli 2019 verlieh die IHK-Bezirkskammer Ludwigsburg den Carl-Schaefer-Preis an die jeweils besten Berufsschulabsolventen des Schuljahres 2018/2019 der gewerblichen und kaufmännischen Berufsschulen im Kreis Ludwigsburg. „Heute stehen fünf junge Menschen hier, die dazu beitragen, die Wirtschaft im Landkreis Ludwigsburg voran zu bringen. Natürlich gibt es insgesamt deutlich mehr als nur fünf talentierte Nachwuchskräfte, aber diesen Fünfen hier wird angesichts ihrer herausragenden Leistungen heute eine besondere Ehre zuteil.“ Mit diesen Worten beging IHK-Bezirkskammerpräsident Albrecht Kruse die Preisverleihung im Ludwigsburger IHK-Haus.

Alexander Wöber von der Carl-Schaefer-Schule, Dominik Fuchs vom gewerblichen Zweig des Beruflichen Schulzentrums Bietigheim-Bissingen, Tristan Kaiser vom kaufmännischen Zweig des Beruflichen Schulzentrums Bietigheim-Bissingen, Mario Alessandro Bidlingmaier von der Robert-Franck-Schule sowie Lars Schulte von der Erich-Bracher-Schule sind die jeweils besten Berufsschulabsolventen des Schuljahres 2018/2019. Als Anerkennung ihrer Leistung erhielten sie einen Geldpreis über 250 Euro, der für die berufliche Weiterbildung genutzt werden soll.

Als IHK-Präsident legte Kruse den jungen Menschen natürlich eine IHK-Weiterbildung ans Herz, denn mit einer dieser mache man alles richtig. Nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen ist der IHK-Fachwirt einem Bachelorabschluss und der IHK-Betriebswirt sogar einem Masterabschluss gleichwertig.

Der Stifter des Preises, Dr. Carl Schäfer, wurde 1887 als Sohn eines Bäckermeisters in Schorndorf geboren und studierte Medizin. Ab 1919 trat er in den Betrieb seiner Schwiegereltern ein, den er ab 1929 als Alleinunternehmer leitete. Nebenher engagierte er sich auf Politik- und Wirtschaftsebene und war erster Präsident der IHK in Ludwigsburg. Die Carl-Schaefer-Preis-Stiftung hat er 1958 ins Leben gerufen, um junge, begabte Menschen zu fördern. Der Preis bestand zunächst in einer viertägigen Reise nach München – heute aus einem Geldpreis.

Fachkräftemangel am Flughafen: Nur 91 Visa an Hilfskräfte aus der Türkei erteilt

Laut Bundesregierung wurden bisher 91 Visa an türkische Hilfskräfte zur vorübergehenden Beschäftigung an einem Flughafen in Deutschland erteilt. Ob auf jedes erteilte Visum auch tatsächlich eine Einreise und Beschäftigungsaufnahme erfolgte, sei der Bundesregierung nicht bekannt, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Zur Beantwortung der Frage, was die Bundesregierung tut, um gegen den aktuellen Fachkräftemangel im Flugverkehrssektor vorzugehen, verwies die Bundesregierung darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit “entsprechend ihrem arbeitsmarktpolitischen Auftrag den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt” unterstütze.

Beispielsweise bestehe am Flughafen Frankfurt eine eigene Airport-Agentur, am Flughafen München ein Büro der Agentur für Arbeit Freising und am Flughafen Köln/Bonn ein gemeinsames Büro verschiedener regionaler Agenturen für Arbeit. In allen zehn Regionaldirektionen bestehe darüber hinaus ein regelmäßiger Kontakt mit den Flughäfen sowie den dort ansässigen Arbeitgebern durch den Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit, schreibt die Bundesregierung. Hierbei seien auch die Jobcenter einbezogen.

Hinsichtlich der Luftsicherheitskontrollen habe die Bundesregierung bereits frühzeitig Maßnahmen ergriffen, welche ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden, heißt es weiter. Dies schließe unter anderem die befristete Zulassung von Hilfskräften, den Einsatz von Polizeivollzugsbeamten und die Ausschreibung von weiteren Dienstleistern für besonders belastete Standorte ein. Die Bundesregierung habe zudem bereits im Frühsommer 2020 zu Beginn der Corona-Pandemie dafür Sorge getragen, dass betriebsbedingte Kündigungen bei den Sicherheitsdienstleistern nicht erfolgen mussten, wie es weiter heißt.

Somit müsse nunmehr das fluktuationsbedingt fehlende Personal gewonnen werden, dazu seien die Sicherheitsdienstleiter bereits umfassend tätig, so die Bundesregierung. Soweit unter sicherheitspolitischen Aspekten vertretbar, seien zudem auch die Anforderungen an Luftsicherheitskontrollkräfte angepasst worden. Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit einer anderweitigen Berufsausbildung mehr, heißt es in der Regierungs-Antwort.

Darüber hinaus setze die Bundesregierung auf eine zunehmende Digitalisierung bei den Abfertigungsprozessen.

red