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Wenn der Urlaub ins Wasser fällt

Millionen Deutsche haben sich auf eine Auszeit am Meer, in den Bergen oder in einer Metropole gefreut. Das fällt 2020 wegen der Corona-Krise wohl ins Wasser. Was nun? Wir haben Ideen gesammelt, wie man die freie Zeit zu Hause nutzen kann.

1. Papierkram erledigen: Seit einem halben Jahr wächst der Stapel von Rechnungen und anderen wichtigen Dokumenten stetig an. Auf dem Computer warten die Urlaubsfotos der letzten Jahre darauf, geordnet zu werden. Und die Steuererklärung ist auch bald fällig. Jetzt kann man sich in Ruhe darum kümmern.

2. Wohnung entrümpeln: Viele nutzen die Zeit, um im Haushalt einiges zu erledigen. Wenn die Fenster geputzt und die Vorhänge gewaschen und lange nicht mehr getragene Kleidungsstücke aussortiert sind, hat das auch einen positiven Einfluss auf die eigene Zufriedenheit.

3. Projekte angehen: Auch Handwerker spüren die Auswirkungen der aktuellen Krise. Viele Aufträge und Projekte sind storniert oder zumindest aufgeschoben. Wer schon länger vorhatte, die Wände streichen, das Bad renovieren oder die Terrasse erneuern zu lassen, kann sich jetzt informieren und Angebote einholen.

4. Neues lernen: Mit welchen Tricks verleiht ein Kochprofi seinen Gerichten das gewisse Etwas? Wie gelingt die nächste Pizzabestellung in fließendem Italienisch? Und wie wandelt man mit der Gitarre auf Carlos Santanas Spuren? Die Digitalisierung gibt die Antworten auf diese Fragen: Onlinekurse, Webinare und Tutorials.

5. Sport treiben: Auch für die persönliche Fitness ist jetzt genügend Zeit. Viele Fitnessportale stellen derzeit Teile oder ihr gesamtes Angebot vergünstigt oder sogar kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus haben zahlreiche Volkshochschulen ihre Kurse ins Netz verlegt und kleine lokale Fitnessstudios bieten Kurse als Livestream an.

6 Wellness genießen: Den ausgefallenen Entspannungsurlaub kann man auch zu Hause erleben: Mit einigen Kerzen, einem duftenden Badezusatz und einer selbst angerührten Gesichtsmaske wird das eigene Bad im Handumdrehen zur Wellnessoase.

7. Urlaub machen: Und wenn das Urlaubsfeeling zu Hause ein bisschen fehlt? Dann schafft das Zelt im Garten oder im Wohnzimmer, die passende Urlaubskleidung, ein Liegestuhl und ein selbstgemixter Cocktail ein schönes Ambiente. Und ist die Sehnsucht groß, kann man sich kulinarisch mit Bouillabaisse, Pasta oder Paella in die gewünschte Urlaubsregion versetzen.

Ralf Loweg

Ärger mit dem Flieger: Diese Rechte haben Fluggäste

An vielen Flughäfen geht es in der Urlaubszeit chaotisch zu, Flüge verspäten sich oder fallen gleich ganz aus. Was ist zu tun, woran müssen Betroffene denken? Die Experten der Huk-Coburg geben Tipps.

Mit welchen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen betroffene Passagiere rechnen können, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie greift, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Erreicht das Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung den Zielflughafen, haben Passagiere in der EU einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die Entschädigungssummen bewegen sich in einem Rahmen von 250 bis 600 Euro. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt allein von der Länge der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis spielt keine Rolle.

Die Fluggastrechteverordnung ist bei Flügen anwendbar, die in der EU landen oder starten. Für ankommende Flüge gilt, dass die Airline ihren Firmensitz in der EU haben muss. Liegt er in einem Drittland, beispielsweise in den USA, gilt die Regelung nicht. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke sind gesondert zu betrachten.

Ab einer dreistündigen Verspätung können Passagiere also mit einer Ausgleichszahlung rechnen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder Streik, den Start unmöglich gemacht haben. Doch selbst wenn die Ausgleichszahlungen entfallen, sieht die Fluggastrechteverordnung vor, dass die Airline den Passagier mit Mahlzeiten, Getränken und kostenlosen Telefonaten unterstützt bzw. ihm eine Kontaktaufnahme über andere Kommunikationskanäle ermöglicht. Die Unterstützung durch die Fluggastrechteverordnung schließt notfalls auch eine kostenlose Hotelunterbringung mit ein.

Um seine Rechte im Nachhinein durchsetzen zu können, muss ein Passagier Fakten auf den Tisch legen. Darum rät die Huk-Coburg, Mängel detailliert zu dokumentieren. Neben dem Festhalten von Datum und Uhrzeiten gehört dazu die Begründung der Airlines für die Verspätung des Fluges. Zudem sind die Adressen von Zeugen hilfreich. Wer keine Fakten vergessen will, kann auf ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte zurückgreifen.

Auch Pauschalreisenden stehen die Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Zusätzlich steht es Passagieren offen, vom Reiseveranstalter noch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zu verlangen.

mid / arei