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Urlaubsplanung: Italien ist größter Verlierer

Die Coronakrise ist noch lange nicht vorbei, doch mit dem Rückgang der Infektionen rückt die Rückkehr in die Normalität wieder mehr und mehr in den Fokus. Und damit auch die eigentlich schönste Zeit des Jahres, der Urlaub. Das hat eine Auswertung von zehn unterschiedlichen Hotelplattformen der thermetica GmbH ergeben.

Die Zahl der Suchanfragen liegt in etwa auf der Hälfte des Vorjahresniveaus, jedoch im Vergleich zum März haben sich die Suchanfragen nach Hotels vervielfacht. Inländische Reisedestinationen stehen dabei im Mittelpunkt.

“Aus den Suchanfragen kann man klar erkennen: Die Deutschen beginnen wieder Ihren Sommerurlaub zu planen und suchen dabei fast ausschließlich nach Zielen im Inland”, erklärt thematica-Geschäftsführer Erwin Oberascher. Besonders beliebt ist Bayern. Rund 49 Prozent der Suchanfragen betreffen den Freistaat. Dahinter folgen Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich dazu die Suchanfragen der Deutschen nach Hotels im Ausland: Das Interesse an Österreich (minus 78 Prozent) und der Schweiz (minus 68 Prozent) ist enorm gesunken, allerdings nicht so stark wie jenes an Italien (minus 93 Prozent).

Abhängig vom weiteren Verlauf der Coronakrise und den Maßnahmen der deutschen Regierung hat demnach der Tourismus in Bayern die besten Chancen, die Krise einigermaßen zu überstehen.

Auf regionaler Ebene werden vor allem Unterkünfte im Allgäu, am Bodensee, im Schwarzwald, an der Ostsee und an der Nordsee gesucht. Auch Rügen, Usedom oder das Weserbergland werden relativ stark nachgefragt.

Andreas Reiners / mid

Ärger mit dem Flieger: Diese Rechte haben Fluggäste

An vielen Flughäfen geht es in der Urlaubszeit chaotisch zu, Flüge verspäten sich oder fallen gleich ganz aus. Was ist zu tun, woran müssen Betroffene denken? Die Experten der Huk-Coburg geben Tipps.

Mit welchen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen betroffene Passagiere rechnen können, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie greift, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Erreicht das Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung den Zielflughafen, haben Passagiere in der EU einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die Entschädigungssummen bewegen sich in einem Rahmen von 250 bis 600 Euro. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt allein von der Länge der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis spielt keine Rolle.

Die Fluggastrechteverordnung ist bei Flügen anwendbar, die in der EU landen oder starten. Für ankommende Flüge gilt, dass die Airline ihren Firmensitz in der EU haben muss. Liegt er in einem Drittland, beispielsweise in den USA, gilt die Regelung nicht. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke sind gesondert zu betrachten.

Ab einer dreistündigen Verspätung können Passagiere also mit einer Ausgleichszahlung rechnen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder Streik, den Start unmöglich gemacht haben. Doch selbst wenn die Ausgleichszahlungen entfallen, sieht die Fluggastrechteverordnung vor, dass die Airline den Passagier mit Mahlzeiten, Getränken und kostenlosen Telefonaten unterstützt bzw. ihm eine Kontaktaufnahme über andere Kommunikationskanäle ermöglicht. Die Unterstützung durch die Fluggastrechteverordnung schließt notfalls auch eine kostenlose Hotelunterbringung mit ein.

Um seine Rechte im Nachhinein durchsetzen zu können, muss ein Passagier Fakten auf den Tisch legen. Darum rät die Huk-Coburg, Mängel detailliert zu dokumentieren. Neben dem Festhalten von Datum und Uhrzeiten gehört dazu die Begründung der Airlines für die Verspätung des Fluges. Zudem sind die Adressen von Zeugen hilfreich. Wer keine Fakten vergessen will, kann auf ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte zurückgreifen.

Auch Pauschalreisenden stehen die Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Zusätzlich steht es Passagieren offen, vom Reiseveranstalter noch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zu verlangen.

mid / arei