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Urlaub in Deutschland: Mehr als ein Geheimtipp

Viele Menschen bekommen in der Corona-Krise Fernweh. Sie träumen vom Urlaub an malerischen Stränden. Doch es muss nicht immer die Dominikanische Republik, Mexiko oder Australien sein. Auch die Heimat hat landschaftlich viel Schönes zu bieten. Die Spezialisten von “Urlaubsguru” haben deshalb vier Ziele zu typischen Urlaubsregionen zusammengestellt, die das Reiseland Deutschland von der schönsten Seite zeigen.

1. Brandenburg: Ob Städtetrip, eine Auszeit am See oder im Grünen – Brandenburg hat viel zu bieten. Naturfreunde sollten sich eine Kanutour über die Spreeverzweigungen im von der UNESCO anerkannten Biosphären-Reservat Spreewald nicht entgehen lassen und die dort typische Mahlzeit aus Kartoffeln mit Quark und Leinöl probieren. Die Stadt Potsdam eignet sich mit dem Schloss Sanssouci, dem Filmpark Babelsberg und einem Abenteuerpark für einen Städtetrip. Wer einfach nur die Seele baumeln lassen und dabei aufs Wasser blicken möchte, der findet am Werbellinsee die richtige Urlaubsunterkunft. Von Baumhäusern über alte Herrenhäuser bis hin zu Hausbooten – Brandenburg hat aufregende Unterkunftsarten zu bieten, die den Urlaub zum Highlight werden lassen.

2. Harz: Das Mittelgebirge in Niedersachsen dehnt sich über eine große Region mit vielseitigen Orten aus. Für Entspannung sorgen Wellnesshotels mit Spa-Angeboten, Sole-Thermen oder Sauna-Erlebniswelten. Ausflugstipps für Familien sind der Baumwipfelpfad Harz und der Hochseilgarten Skyrope. Bei einer fünfstündigen Luchs-Tour lernen Wanderer den Naturpark nicht nur besser kennen, sondern bekommen auch seine tierischen Bewohner zu Gesicht. Mit einem Abstecher nach Goslar oder einer herausfordernden Wanderung auf den Brocken wird der Aufenthalt im Harz zu einem abwechslungsreichen Erlebnis.

3. Thüringen: Durch die historischen Städte Erfurt und Weimar ist das Bundesland vor allem bei Kulturreisenden beliebt. Aber auch das UNESCO-Weltkulturerbe Wartburg und das UNESCO-Weltnaturerbe Hainich, das mit seiner unberührten Natur besticht, sind einen Besuch wert. Hinzu kommt das Städtedreieck Bad Langensalza, Eisenach und Mühlhausen mit seinen historischen Altstädten. Für Aktivurlauber eignen sich der Thüringer Wald und das Schiefergebirge. Rund 7.000 Kilometer Wanderwege bieten jede Menge Möglichkeiten für mehrtägige Touren.

4. Seen in Bayern: Der Walchensee zählt mit seiner türkisblauen Farbe sowie den Wäldern und Bergen in der Umgebung zu den schönsten Seen in Deutschland. Der Schliersee lässt sich gut zu Fuß oder auf dem Rad umrunden und punktet mit Freizeitangeboten wie Wasserski oder einem Hochseilgarten. Ebenfalls ideal für eine Auszeit in Bayern ist der Wöhrsee. Er liegt an der Grenze zu Österreich und ist mit einer maximalen Tiefe von nicht mal vier Metern ein perfekter Badesee für die ganze Familie.

Ralf Loweg

Ärger mit dem Flieger: Diese Rechte haben Fluggäste

An vielen Flughäfen geht es in der Urlaubszeit chaotisch zu, Flüge verspäten sich oder fallen gleich ganz aus. Was ist zu tun, woran müssen Betroffene denken? Die Experten der Huk-Coburg geben Tipps.

Mit welchen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen betroffene Passagiere rechnen können, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie greift, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Erreicht das Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung den Zielflughafen, haben Passagiere in der EU einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die Entschädigungssummen bewegen sich in einem Rahmen von 250 bis 600 Euro. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt allein von der Länge der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis spielt keine Rolle.

Die Fluggastrechteverordnung ist bei Flügen anwendbar, die in der EU landen oder starten. Für ankommende Flüge gilt, dass die Airline ihren Firmensitz in der EU haben muss. Liegt er in einem Drittland, beispielsweise in den USA, gilt die Regelung nicht. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke sind gesondert zu betrachten.

Ab einer dreistündigen Verspätung können Passagiere also mit einer Ausgleichszahlung rechnen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder Streik, den Start unmöglich gemacht haben. Doch selbst wenn die Ausgleichszahlungen entfallen, sieht die Fluggastrechteverordnung vor, dass die Airline den Passagier mit Mahlzeiten, Getränken und kostenlosen Telefonaten unterstützt bzw. ihm eine Kontaktaufnahme über andere Kommunikationskanäle ermöglicht. Die Unterstützung durch die Fluggastrechteverordnung schließt notfalls auch eine kostenlose Hotelunterbringung mit ein.

Um seine Rechte im Nachhinein durchsetzen zu können, muss ein Passagier Fakten auf den Tisch legen. Darum rät die Huk-Coburg, Mängel detailliert zu dokumentieren. Neben dem Festhalten von Datum und Uhrzeiten gehört dazu die Begründung der Airlines für die Verspätung des Fluges. Zudem sind die Adressen von Zeugen hilfreich. Wer keine Fakten vergessen will, kann auf ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte zurückgreifen.

Auch Pauschalreisenden stehen die Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Zusätzlich steht es Passagieren offen, vom Reiseveranstalter noch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zu verlangen.

mid / arei