Beschwerden? Mönchspfeffer kann helfen

Mönche und Frauen sind noch immer ein Tabu-Thema. Doch wenn die Ordensträger mit einem Medikament, das zumindest ihren Namen trägt, aufwarten können, sieht die Sache schon anders aus. Die Rede ist von Mönchspfeffer. Dieses pflanzliche Mittel kann bei leichten Menstruationsleiden Abhilfe schaffen. So könne Mönchspfeffer in den hormonellen Regulationsmechanismus eingreifen, erläutert der Mannheimer Frauenarzt Dr. Ansgar Römer im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau”.

Eine Wirkung auf die Hypophyse und den Hormonhaushalt sei durch Studien belegt, heißt es. Je nach Dosis verändern die Inhaltsstoffe der Pflanzen die Produktion von Prolaktin und Östrogen. Viele Frauen wollten keine chemische Keule gegen Regelbeschwerden einsetzen und kämen mit dem Wunsch nach einem natürlichen Mittel, sagt Apothekerin Iris Hundertmark aus Weilheim.

Besonders wichtig sei es dann, der Ursache für die Beschwerden auf die Spur zu kommen. “Wir gehen beim Beratungsgespräch sensibel und empathisch vor, denn es ist ein sehr intimes Thema”, so Iris Hundertmark.

Phytopharmaka brauchen allerdings einige Zeit, bis sich Effekte zeigen. Auch die Dosis hat Auswirkungen. “Je nach Intensität und Dauer der Beschwerden kann eine Besserung erst nach mehreren Zyklen zu spüren sein”, erklärt Mediziner Römer. Tritt langfristig keine positive Veränderung ein, muss die Ursache erneut abgeklärt werden.

Generell sollte man bei plötzlich auftauchenden oder starken Beschwerden immer einen Gynäkologen zurate ziehen. “Hinter starken Regelschmerzen können sich auch Erkrankungen wie eine Endometriose verbergen”, sagt Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. “Sie muss frühzeitig und angemessen behandelt werden, weil sie sonst zu Unfruchtbarkeit führen kann.” mp/rlo

Das sollten Fluggäste über ihre Rechte wissen

Ab in den Urlaub. Die Werbung zeigt es täglich: reinsetzen in den Flieger und ganz entspannt am Reiseziel ankommen. Doch die Wirklichkeit sieht für viele Fluggäste oft anders aus.

Fluglinien stoßen in der Hauptreisezeit an ihre Grenzen. Urlauber in Warteschlangen, Flugverspätungen und Ausfälle können die Folge sein. Aber in den meisten Fällen können sich Flugreisende wehren, denn viele Klagen vor Gericht haben inzwischen Erfolg und gehen zu Gunsten der Reisenden aus. Und es gibt Geld zurück.

Verspätete Landung: Wenn Flüge mit mehr als drei Stunden Verspätung am Endziel ankommen, gibt es eine Ausgleichszahlung von der Airline. Bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer muss die Airline danach 250 Euro an jeden Passagier zahlen, bei Flügen bis 3.500 Kilometer 400 Euro und bei weiteren Flugstrecken sind 600 Euro fällig.

Verspäteter Start: Hier hängen die Ansprüche der Fluggäste von der Länge des gebuchten Fluges und der Abflugverspätung ab. Es gibt keine Entschädigungszahlung. Wenn sich ein Flug von bis zu 1.500 Kilometer um mehr als zwei Stunden verspätet, stehen wartenden Passagieren jedoch Unterstützungsleistungen wie eine angemessene Verpflegung, zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder unter Umständen eine Gratisübernachtung zu.

Flugannullierung: Wenn Flüge gestrichen werden, haben Passagiere die Wahl: Entweder dürfen sie sich einen anderen Flug aussuchen oder sie bekommen den Ticketpreis erstattet. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung. Die Höhe hängt von der Länge des Fluges ab. Die Rechts-Experten weisen darauf hin, dass Airlines versuchen, außergewöhnliche Umstände anzuführen, um Entschädigungszahlungen zu vermeiden. Aber weder technische Probleme noch die Erkrankung eines Piloten gehören dazu. Ein Schneechaos hingegen schon. Und auch ein Fluglotsenstreik kann unter Umständen darunter fallen.

Lange Warteschlange beim Check-In: In einem konkreten Fall war die Wartezeit am Check-In-Schalter, wo mehrere Flüge gleichzeitig abgefertigt wurden, so lang, dass eine Familie den Flug in die Türkei verpasste. Die Familie bekam eine Ausgleichszahlung. Allerdings haben die Richter den Reisenden eine Mitschuld angelastet. Sie hätten am Schalter auf sich aufmerksam machen können, als sie merkten, dass die Zeit knapp wurde (Amtsgericht München, Az.: 154 C 2636/18).

Streik: Auch beim Vorliegen von “außergewöhnlichen Umständen” wie bei einem Streik gibt es Rechte, die wartende Fluggäste einfordern sollten. Bei internationalen Flügen muss die Airline versuchen, einen anderen Flug zum gebuchten Zielort zu beschaffen. Vom Streik betroffene Gäste von innerdeutschen Flügen können auf Züge der Deutschen Bahn umsteigen. Die Tickets müssen dazu am Check-in-Automaten in einen Reisegutschein umgewandelt werden.

Überbuchung: Um teuren Leerstand von Maschinen zu vermeiden, verkaufen Airlines oft mehr Plätze, als an Bord überhaupt zur Verfügung stehen. Oft bieten sie Passagieren dann Gutscheine oder Bargeld für einen späteren Flug an. Experten warnen: Wer dieses Angebot annimmt, kann später keine finanzielle Entschädigung verlangen.

Und noch etwas sollten Reisende wissen: Fluggastrechte bei Verspätungen oder Annullierungen können noch bis zu drei Jahre später geltend gemacht werden. Um diese Rechte gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen, ist der Gang zum Anwalt oder zu einer öffentlichen Schlichtungsstelle möglich. mid/rlo

Patient im Klinikum Ludwigsburg geht mit Messer auf Ärzte und Pflegepersonal los

Polizeieinsatz im Klinikum Ludwigsburg

Ein 25 Jahre alter Mann, der bereits Ende Mai in Marbach am Neckar auf Rettungskräfte und Polizeibeamte losgegangen war (wir berichteten am 01. Juni), löste am Mittwoch gegen 16.30 Uhr einen weiteren Polizeieinsatz im Klinikum Ludwigsburg aus. Der polizeibekannte 25-Jährige befand sich aufgrund eines gesundheitlichen Problems zur Behandlung im Krankenhaus. In diesem Zusammenhang war eine Narkose notwendig gewesen und es stand eine Folgeuntersuchung an. Dieser Untersuchung widersprach der Patient jedoch, wurde laut und aggressiv und wollte sich selbst aus dem Klinikum entlassen. Aufgrund der vorausgegangenen Narkose, war dies jedoch nicht möglich. Das Klinikpersonal versuchte ihn hierauf zu beruhigen und ihn vom Gehen abzuhalten. Doch seine Aggression steigerte sich immer weiter, worauf die Polizei alarmiert wurde. Zwischenzeitlich beschädigte er medizinisches Gerät. Aus einer Personalküche entnahm er dann ein Küchenmesser und ging, während er sich selbst Schnittwunden am Unterarm zufügte, auf Ärzte und Pflegepersonal zu. Diese verbarrikadierten sich in einem Personalraum, worauf der 25-Jährige mehrfach gegen die Tür des Zimmers trat, sich schließlich jedoch in einen Vorraum der betreffenden Station begab. Dort traf er auf einen 47-jährigen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, dem es durch ein Gespräch gelang, dass der 25-Jährige in diesem Raum blieb. Als die erste Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Ludwigsburg dort eintraf, ging der Mann, der immer noch mit dem Messer bewaffnet war, auf die Beamten zu. Beide Polizisten zogen hierauf ihre Dienstwaffe und forderten den 25-Jährigen auf, das Messer wegzulegen. Schlussendlich kam er dem nach. Mehrere hinzugekommene Beamte unterstützen die beiden Polizisten nun dabei den Mann zu Boden zu bringen. Im Anschluss wurde er auf die psychiatrische Station des Klinikums gebracht. Der 25-Jährige wird sich wegen Bedrohung und Sachbeschädigung verantworten müssen.

Niesanfall eines 74-jährigen führt zu Unfall – Mehrere Verletzte

Eberdingen: Niesanfall zieht Unfall nach sich

Mutmaßlich war ein Niesanfall ursächlich für einen Unfall, der sich am Dienstag gegen 16.45 Uhr in der Quellenstraße in Eberdingen ereignete. Eine 74 Jahre alte VW-Lenkerin wurde wohl von solch einem Anfall gepackt und geriet in der Folge auf die Gegenfahrbahn. Dort stieß sie mit einem entgegenkommenden Skoda zusammen, der mit einer 35 Jahre alten Fahrerin und drei weiteren Personen im Alter von 35, 60 und 1 ½ Jahren besetzt war. Die erwachsenen Insassen erlitten allesamt leichte Verletzungen. Das Kleinkind, das in einem Kindersitz saß, blieb unverletzte. Der entstandene Gesamtsachschaden wurde auf rund 10.000 Euro geschätzt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.