In Bietigheim auf 20-Jährigen eingestochen

In Bietigheim-Bissingen soll laut einer Meldung der Staatsanwaltschaft Heilbronn ein 31-Jähriger auf einen 20-Jährigen mit einer scharfkantigen Waffe eingestochen und ihn dabei schwer verletzt haben.

In einer Asylunterkunft, die sich in der Geisinger Straße in Bietigheim befindet, soll nach nach einer Pressemeldung der Behörden ein 31 Jahre alter Mann am Montag gegen 20:20 Uhr mit einem scharfkantigen Gegenstand auf einen 20-jährigen Bewohner eingestochen haben.

Im Anschluss daran flüchtete der Angreifer aus dem Zimmer des 20-Jährigen und versteckte sich in der Unterkunft. Nachdem ein Mitarbeiter der Security die Polizei über den Vorfall informiert hatte, wurde die Örtlichkeit mit mehreren Streifenwagenbesatzungen aufgesucht. Im Zuge sofort eingeleiteter Durchsuchungsmaßnahmen konnte der Verdächtige durch den Hinweis eines weiteren Bewohners in einem Zimmer lokalisiert und von der Polizei vorläufig festgenommen werden.

Da eine schwerwiegende Brustverletzung bei dem 20-jährigen Opfer nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde er in ein Krankenhaus gebracht. Nach einer ambulanten Behandlung konnte der Verletzte die Klinik schlussendlich wieder verlassen. Die näheren Tatumstände sind derzeit nicht bekannt und die Tatwaffe konnte noch nicht aufgefunden werden. Hierzu dauern die Ermittlungen noch an. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn hat am Dienstag ein Haftrichter beim Amtsgericht Heilbronn Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen den 31-Jährigen erlassen und ihn in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen.

Hauptuntersuchung trotz Kontakt-Sperre

Die derzeit geltende Kontakt-Sperre bremst den Alltag stark ein. Das hat auch Auswirkungen auf den Bereich Automobilität. Die Kfz-Hauptuntersuchung ist aber von der Sperre nicht betroffen. Und auch Autoreparaturen dürfen durchgeführt werden.

“Die Hauptuntersuchung ist auch in der aktuellen Situation weiterhin geregelt möglich – und nach wie vor Pflicht bei jedem zugelassenen Fahrzeug”, teilt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) mit. Demnach erlauben die geltenden Ausgangsbestimmungen ausdrücklich Prüfstellen- und Werkstattbesuche.

Die Prüfstellen und ein Großteil der Prüfstützpunkte stünden weitgehend ohne Einschränkung zur Verfügung und seien auch in der gegenwärtigen Ausnahmesituation ein verlässlicher Partner für diese wichtige Dienstleistung zur Verkehrssicherheit und Aufrechterhaltung der Mobilität.

“Auch während der Hauptuntersuchung steht der Gesundheitsschutz der Bürger sowie der Mitarbeiter im Vordergrund”, sagt Robert Köstler, Sprecher der Geschäftsführung der GTÜ. Daher bittet das Unternehmen beim Aufenthalt in der Prüfstelle um das Einhalten der Hygiene-Maßnahmen und geltenden Abstandsbestimmungen. Eine vorherige Terminvereinbarung mit dem GTÜ-Partner sei sinnvoll und ermögliche einen reibungslosen Ablauf vor Ort.

Lars Wallerang /mid

Der weite Weg zum autonomen Fahren

Gut Ding will Weile haben. Das gilt auch fürs autonome Fahren. Die Hersteller arbeiten weltweit an Konzepten, doch Experten gehen davon aus, dass es noch sehr lange dauern wird, bis Autos ganz ohne Fahrer auskommen. Demnach haben die euphorischen Pläne der Industrie, die bis Mitte dieses Jahrzehnts die ersten autonomen Fahrzeuge in den Straßenverkehr bringen wollte, den Realitätscheck bislang nicht bestanden.

Einigen Experten zufolge hapert es beispielsweise an den notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen sowie bei der Akzeptanz und Nachfrage aufseiten der Verbraucher. Zum Akzeptanz-Problem trugen insbesondere schlagzeilenträchtige Unfälle von selbstfahrenden Autos bei: wie jener vor zwei Jahren in den USA, als ein Roboterauto des Fahrdienstanbieters Uber bei einer nächtlichen Testfahrt eine Fußgängerin, die die Straße kreuzte, tötete.

Die Fall-Untersuchungen ergaben, dass die Fahrzeug-Software die Frau, die ein Fahrrad schob, nicht rechtzeitig erkannt haben soll. Als Reaktion darauf stellte Uber den Testbetrieb mit den selbstfahrenden Autos zunächst ein, wohl auch, weil für die Versuchsfahrten keine entsprechende Lizenz beantragt worden war. Inzwischen testet das Unternehmen jedoch wieder den autonomen Betrieb von zwei Fahrzeugen in San Francisco – mit Lizenz.

Berichte über nicht unerhebliche Fehlfunktionen bei Tesla-Autos trugen ebenfalls nicht dazu bei, das Vertrauen auf Kundenseite zu fördern: Denn da ist zum Beispiel die Rede davon, dass der “Autopilot” plötzlich und ohne ersichtlichen Grund Vollbremsungen auslöst.

Eine aktuelle Umfrage der Beratungsgesellschaft Alix-Partners ergab denn auch jüngst, dass zurzeit nur 18 Prozent der Deutschen an die Sicherheit von autonomen Fahrzeugen glauben. Während demnach nicht einmal jeder fünfte Bundesbürger keine Vorbehalte in Bezug auf die Sicherheit von autonomen Fahrzeugen hat, plagen – zum Vergleich – 58 Prozent der Chinesen keine Zweifel, dass ein weiterentwickeltes autonomes Fahrzeug sie sicher von einem Ort zum anderen navigieren und fahren könnte, so die Verfasser der Studie “Autonomes Fahren der Zukunft”.

Offene Fragen auf dem Weg zum autonomen Fahren sehen Automobilhersteller auch noch bei den rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu: so unter anderem, was unterschiedliche nationale Bestimmungen zum automatisierten und autonomen Fahren anbetrifft. Hier wünscht sich die Branche einen international harmonisierten Rechtsrahmen, sagt das zur HUK Coburg gehörige Goslar-Institut. Und grundsätzlich müsse die Gesetzgebung mit der technischen Entwicklung Schritt halten, da sonst wichtige Innovationen beim automatisierten und autonomen Fahren nicht auf die Straße kommen könnten, heißt es etwa bei Daimler Benz.

Ein anderes, immer noch diskutiertes Thema im Zusammenhang mit autonomem Fahren ist die Haftung. Solange nur Fahrzeuge unterwegs sind, bei denen Assistenzsysteme den Fahrer mehr oder weniger unterstützen, ist hier alles klar: Der Fahrer beziehungsweiseseine die Kfz-Versicherung haftet für selbst verursachte Schäden. Das gilt auch noch für teilautomatisierte Fahrzeuge, wenn der Fahrer nach wie vor die Hoheit über alle Systeme und das Auto hat.

Nach Ansicht von HUK-Coburg-Vorstand Klaus-Jürgen Heitmann soll sich an diesem Prinzip auch in Zukunft nichts ändern: “Wir wollen das Haftungssystem so lassen wie es ist – als Schutzschild für die Verkehrsopfer”, sagt er. Er setze sich deshalb dafür ein, dass auch bei Unfällen mit autonom fahrenden Autos grundsätzlich die Kfz-Versicherung “führend reguliert”. Nur diese könne auch in Zukunft effizient Schadenfälle regulieren.

Lars Wallerang

Kfz-Werkstätten bleiben geöffnet

Das gegenwärtige Kontaktverbot betrifft auch die Autobranche. Während der Autoverkauf gegenwärtig nicht möglich ist, wird der Werkstattbetrieb aufrecht erhalten. Das Kontaktverbot sei nicht als allgemeine Ausgangssperre zu verstehen, erklärt Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, gegenüber der Fachzeitschrift “kfz-betrieb”.

Die jüngst getroffenen Einschränkungen gewerblicher Aktivitäten beziehen sich demnach nicht auf den Kfz-Service. “Der Werkstattbetrieb darf also weiterhin offengehalten werden, nicht hingegen der Verkauf”, teilte Koblitz mit. Auch der Weg zur Arbeit ist ausdrücklich erlaubt. Der Arbeitgeber muss allerdings die Vorgaben zum Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen und die Einhaltung der Hygieneregeln gewährleisten.

Lars Wallerang

Die nächste Pleite: Steakhouse Maredo ist insolvent

Das nächste Restaurant-Unternehmen ist pleite. Die Steakhouse-Kette Maredo hat am Montag “vorsorglich” einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht in Düsseldorf beantragt.

Das 1973 gegründete Unternehmen teilte am späten Montagnachmittag mit, dass es zwar einen Antrag auf Insolvenz gestellt hätte, jedoch eine Sanierung anstrebe. Laut dem Unternehmen betreibt die Restaurant-Kette 35 Häuser in Deutschland und Österreich. Rund 1.000 Mitarbeiter stehen bei Maredo in Lohn und Brot. Nach der Insolvenz der Nudel- und Pizzakette Vapiano, dass sich am Freitag (20. März) für zahlungsunfähig erklärt hat, ist der Steakspezialist Maredo nun das zweite Unternehmen innerhalb einer Woche.

red

 

Kaminbrand im Wohnhaus löst Feuerwehreinsatz aus

Laut einer Pressemeldung der Polizei kam es am Dienstag gegen 02:45 Uhr in Freiberg am Neckar in einem Wohnhaus zu einem Kaminbrand. Glücklicherweise wurde keiner der Bewohner verletzt. Der Schaden beläuft sich auf mehrere zehntausend Euro. 

In einem älteren Wohnhaus in der Straße “Am Plflaster” im Stadtteil Heutingsheim geriet am Dienstag gegen 02:45 Uhr vermutlich aufgrund eines baulichen Mangels ein Kamin in Brand. Nachdem einer von insgesamt fünf Bewohnern durch einen ausgelösten Rauchmelder und den Hunden im Haushalt auf den Brand aufmerksam wurde, alarmierte er umgehend die Feuerwehr. Daraufhin rückte die Feuerwehr Ludwigsburg mit ihrer Drehleiter sowie die Freiwillige Feuerwehr Freiberg am Neckar mit insgesamt fünf Fahrzeugen und 40 Wehrleuten aus. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte schließlich fest, dass der Kamin einen Spalt aufwies und sich das dahinter befindliche Holz entzündet hatte. Um an die Brandstelle heranzukommen, mussten die Einsatzkräfte eine Ecke im Wohnzimmer freilegen. Da im Zuge der Brandmittelbekämpfung eine erhöhte Temperatur im Gebälk festgestellt werden konnte, verblieb eine Brandwache vor Ort. Der entstandene Sachschaden wurde auf rund 20.000 Euro geschätzt. Personen kamen nicht zu Schaden. Allerdings mussten die fünf Bewohner zusammen mit ihren Hunden das Haus verlassen. Sie kamen bei Verwandten unter.

Auf die Hände kommt es an

Eine der wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen, um sich vor Infektionen zu schützen, ist regelmäßiges Händewaschen und desinfizieren. Dadurch werden die Hände aber auch mehr und mehr in Mitleidenschaft gezogen. Es können Risse entstehen, die – entgegen dem Zweck akribischer Hygiene – die Ansteckungsgefahr erhöhen können.

“Beim Händewaschen werden immer auch wertvolle Hautfette gelöst. Waschen wir unsere Hände sehr häufig und verwenden zudem Desinfektionsmittel, wird die Haut trocken, beginnt zu schuppen und reißt teilweise ein. In der aktuellen Situation sollte dies unbedingt vermieden werden, denn unsere Haut ist die erste Barriere für Viren. Werden die Hände rissig, reduziert sich demnach auch die Schutzfunktion der Haut”, so Dr. Jens Altmann, leitender Arzt der Bodenseeklinik.

Daher ist es ratsam, die Hände mehrmals täglich einzucremen und mit Feuchtigkeit zu versorgen. Entscheidend sind dabei die Inhaltsstoffe, denn Handcreme ist nicht gleich Handcreme. Beispielsweise sind Cremes mit einem hohen Wasseranteil weniger geeignet, da dieser bei trockener Luft schnell verfliegt und die Haut ausgetrocknet zurücklässt. mp/rlo

Mercedes-Benz C 111-II: Eine Ikone wird 50

Der Mercedes-Benz C 111 hatte gleich mehrere Rollen inne. Er war zum einen eine faszinierende Sportwagenikone und Medienliebling. Dazu war er rollendes Labor für die Entwicklung des Wankelmotors sowie zur Erprobung neuer Technologien. Nicht zuletzt war er ein legendärer Rekordwagen. Seine zweite Entwicklungsstufe C 111-II mit der 257 kW/350 PS starken Vierscheiben-Ausführung des Rotationskolbenmotors M 950 F feiert jetzt den 50. Geburtstag.

Die Premiere erlebte die Legende auf dem 40. Genfer Automobilsalon vom 12. bis 22. März 1970. Der 1.120 Millimeter flache neue Flügeltürer hat eine Karosserie aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK), die mit der Rahmenbodenanlage aus Stahlblech verschraubt ist. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt bis zu 300 km/h.

Der C 111-II entstand auf Basis des im Herbst 1969 präsentierten C 111. Technisch zeichnete er sich insbesondere durch den Vierscheiben-Wankelmotor aus, einen echten Sportmotor. Unter anderem verbesserte sich gegenüber dem Vorgänger die Sicht des Fahrers durch Veränderungen an Kotflügeln, Dach und Heckdeckel. Auch die Aerodynamik wurde optimiert. Heute ist der C 111-II wie auch sein Vorgänger im öffentlichen Bewusstsein ganz klar mit dem Orangemetallic-Farbton “Weißherbst” verbunden.

Zahlungskräftige Sportwagenfans waren übrigens bereit, hohe Summen für einen C 111 zu zahlen. Bereits in London 1969 bietet ein Automobil-Liebhaber bis zu eine halbe Million Mark. In den folgenden Monaten treffen sogar Blankoschecks in Stuttgart ein. Doch die Marke betonte, dass das Experimentalfahrzeug unverkäuflich ist.a

Andreas Reiners

Corona: 282 Menschen im Landkreis Ludwigsburg sind infiziert

Das Landratsamt in Ludwigsburg hat am Montagabend (23. März – 20Uhr) aktuell Zahlen zur Corona-Krise bekanntgegeben. Demnach sind aktuell 282 Menschen mit dem Virus infiziert

Auch die Zahl der Erkrankten steigt laut den Behörden weiterhin an. Insgesamt zählt das Kreisgesundheitsamt 282 bestätige Corona-Erkrankungen im Landkreis Ludwigsburg. Seit Freitag (20. März) sind 92 Fälle dazugekommen. Laut dem Gesundheitsamt werden derzeit 14 Personen stationär behandelt. Sechs Betroffene sind laut der Behörde inzwischen wieder genesen. Am vergangenen Freitag (20. März) ist eine 90-Jährige an den Folgen der Krankheit gestorben.

Deshalb gilt Aufforderung der Behörden, die Gefahr ernst zu nehmen und Sozialkontakte auf ein Minimum zu beschränken.

Übersicht:

Das Coronavirus Sars-CoV-2 breitet sich weltweit weiterhin aus. Eine Übersicht über die aktuelle Lage und die Zahlen der Infektionen und Todesopfer haben wir hier zusammengestellt. (Stand: 23.03. – Zahlen können abweichen)

Infizierte Todesfälle
Deutschland 27.546 115
Baden-Württemberg 5.333 32
Landkreis Ludwigsburg 282 1
Weltweit 354.677 15.436
Quellen: John Hopkins University / Robert-Koch-Institut
Sozialministerium Baden-Württemberg /
Landratsamt Ludwigsburg

Auch Gesundheitsminister Lucha muss in Quarantäne

Gesundheitsminister Manne Lucha hat sich laut dem Sozialministerium in häusliche Quarantäne begeben, da eine Person aus seinem persönlichen Umfeld positiv auf das Coronavirus getestet worden ist.

Gesundheitsminister Manne Lucha hat am Wochenende erfahren, dass eine Person aus seinem persönlichen Umfeld positiv auf das Coronavirus getestet worden ist. Er hat sich daraufhin unmittelbar in häusliche Quarantäne begeben. Er ist laut dem Ministerium symptomfrei und geht seinen Dienstgeschäften vollumfänglich von zu Hause aus nach.