Arthrose: Treppen sind Gift fürs Knie

Arthrose im Knie ist eine schmerzhafte Angelegenheit. Und mit einigen Gefahren verbunden. Für Patienten ist vor allem beim Treppensteigen besondere Vorsicht geboten. “Das Zusatzgewicht beim Treppenabgehen ist immens”, sagt Dr. Joachim Merk, Physiotherapeut und Kniespezialist aus Tübingen, im Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber”.

Das Treppensteigen ist eine der größten Alltagsbelastungen. Experten empfehlen, sich beim Runtergehen vorzustellen, man müsse die Treppe hinunterschleichen. “Man darf Sie nicht hören. Dann setzen Sie jeden Fuß bewusst und ganz weich auf. Ein sehr gutes Training für die Muskulatur”, so Dr. Merk.

Ob an der Haltestelle, im Bad vor dem Spiegel oder im Haushalt beim Bügeln – auch der statische Druck durch langes Stehen ist Gift fürs Knie. Denn ohne Bewegung wird es unzureichend mit Nährstoffen versorgt. Um das zu vermeiden, schlägt Merk vor, stetig kleine Schritte auf der Stelle zu machen. “Eine Erholungskur für die Gelenke wäre es außerdem, wenn Sie sich zwischendurch auf einen Tisch oder höheren Stuhl setzen und mit den Beinen frei pendeln würden.” mp/rlo

Am Mittwoch und Donnerstag erwarten Meteorologen 40Grad – Hitzefrei?

In der brütenden Sommerhitze kann selbst sonst eher beschauliche Büroarbeit zu einer schweißtreibenden Angelegenheit werden. Denn Klimaanlagen sind längst nicht an jedem Arbeitsplatz Standard. Wie sieht es unter diesen Umständen mit Hitzefrei aus?

Im Gesetz findet man zumindest nichts zum Thema Hitzefrei für Arbeitnehmer. Ein Recht auf Erleichterungen am Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer allerdings aufgrund der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geltend machen, die in § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert ist. Was dort steht, erklären ARAG-Experten.

Der Arbeitgeber muss dafür Sorge tragen, dass seine Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. So soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein. Bei extremer Hitze wird man dem Arbeitnehmer das Recht zugestehen müssen, seine Arbeitsleistung unter Aufrechterhaltung des Lohnanspruchs zurückzuhalten.

Da der Arbeitgeber für die hohen Außentemperaturen nicht verantwortlich ist, sollte der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung aber nur nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber, dem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt zurückhalten, raten die Experten. Abgeraten werden muss davor, dass der Arbeitnehmer wegen der Hitze einfach das Erbringen seiner Arbeitsleistung verweigert. Der Arbeitnehmer riskiert in diesem Fall, dass er nicht beweisen kann. Die Gefahr eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung zu kassieren, wäre für den Arbeitnehmer dann einfach zu hoch.

Arbeitnehmer genießen also selbst bei “Affenhitze” keinen automatischen Anspruch auf Arbeitsbefreiung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder Verlängerung der Pausen. Verlangt werden können aber Maßnahmen zur Verminderung der Temperatur. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass sich keine Gesundheitsgefahren einstellen und muss in der übermäßigen Hitze auch Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit seiner Arbeitnehmer treffen. Hierzu zählen das Aufstellen von Ventilatoren, mehr Pausen oder die Bereitstellung von Getränken. wid/rlo

Finger weg von feuchtem Toilettenpapier

 Es ist in jedem Haushalt zu finden, doch welches am besten ist, daran scheiden sich die Geister. Klar ist: Trocken soll es sein. Die Rede ist von Toilettenpapier.

Dr. Bernhard Strittmatter, Vorsitzender des Berufsverbands der Coloproktologen, rät im Gesundheitsmagazin “Apotheken Umschau” von feuchtem Toilettenpapier ab: “Es enthält oft Desinfektionsmittel und Duftstoffe, die die Haut reizen.” Der Experte empfiehlt stattdessen Baby-Pflegetücher, die Reinigung mit klarem Wasser und das Trockentupfen mit weißem Toilettenpapier.

Bei Blutungen sollte ein Arzt konsultiert werden – diese seien oft erste Anzeichen für Hämorriden. mp/Mst

25-Jähriger verliert Kontrolle und wird gerettet – PKW brennt völlig aus

L 1117 Gemarkung Oberstenfeld: Pkw geht nach Unfall in Flammen auf

Am Samstag gegen 01:30 Uhr befuhr ein 25-Jähriger mit seinem VW Polo die Landstraße 1117 von Gronau in Richtung Prevorst und bog nach links in einen Feldweg ab. Unter anderem infolge nicht angepasster Geschwindigkeit kam er nach rechts vom geschotterten Weg ab, fuhr etwa zehn Meter über eine Wiese und prallte im Anschluss gegen einen Apfelbaum. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Pkw einige Meter zurückgeschleudert und begann zu qualmen. Der 24-jährige Beifahrer konnte sich selbständig aus dem VW befreien. Mit Hilfe von hinzugekommenen Zeugen gelang es ihm, den Fahrer aus seinem Fahrzeug zu bergen, bevor dieses in Flammen aufging und vollständig ausbrannte. Der 25-Jährige wurde leicht verletzt und durch einen hinzugerufenen Rettungswagen in ein naheliegendes Krankenhaus verbracht. Dort konnte eine Alkoholbeeinflussung festgestellt werden, weshalb ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt wurde. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Marbach wurde mit der Unfallaufnahme beauftragt. Außerdem war neben einem Rettungswagen des DRK auch die Feuerwehr mit vier Fahrzeugen und 30 Wehrleuten vor Ort. Zur Höhe des entstandenen Sachschadens können bislang keine Angaben gemacht werden.

Motorradfahren ohne Führerschein?

Nach der gescheiterten Pkw-Maut sucht Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) offenbar eine neue Spielwiese. Der Politiker will nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios die Führerscheinregeln ändern.

Demnach sollen Inhaber der Führerscheinklasse B auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen dürfen. Aus einem Änderungsentwurf der Fahrerlaubnisverordnung geht hervor, dass dafür lediglich fünf praktische Fahrstunden und eine 90-minütige Theorieeinheit nötig sein sollen. Und schon würden Autofahrer die Kennzahl “195” in ihren Führerschein der Klasse B vermerkt bekommen.

Autofahrer könnten dann auch Leichkrafträder mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW und einem Hubraum von 125 Kubikzentimetern fahren. Entsprechende Modelle haben maximal 15 PS, können aber dennoch über 100 Kilometer pro Stunde fahren. Bisher ist Inhabern der Klasse B nur das Fahren von Kleinkrafträdern bis 45 Kilometer pro Stunde erlaubt.

Voraussetzung soll sein, dass die Fahrer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins sind. Das Bundesverkehrsministerium schätzt, dass die Erweiterung der Fahrerlaubnis für Fahrer um die 500 Euro kosten wird.

Aus dem Entwurf geht auch hervor, dass in den 90 Minuten theoretischen Fahrunterrichts keine Inhalte wie “Schutz des Fahrers”, “Besondere Gefahren” und “Fahrtechnik und Fahrphysik” mehr vermittelt werden sollen.

Als Begründung für die geplanten Änderungen heißt es in dem Entwurf, die EU gebe den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, Autofahrer auch A1-Motorräder fahren zu lassen – das solle genutzt werden. mid/rlo

Deutlich weniger Verkehrstote

Die Zahl der Verkehrstoten auf Deutschlands Straßen ist deutlich zurückgegangen. Im April 2019 sind in 230 Menschen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben gekommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, sind das 44 Personen oder 16,1 Prozent weniger als im April 2018. Auch die Zahl der Verletzten ist im April 2019 gegenüber dem Vorjahresmonat um 14,1 Prozent auf rund 30.000 zurückgegangen.

In den ersten vier Monaten 2019 erfasste die Polizei insgesamt rund 839.100 Straßenverkehrsunfälle. Das waren 0,1 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Darunter waren rund 82.500 Unfälle mit Personenschaden (-2,7 Prozent), bei denen 861 Menschen getötet wurden. Damit ging die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu den ersten 4 Monaten des Jahres 2018 um 4,9 Prozent beziehungsweise 44 Personen zurück. Die Zahl der Verletzten im Straßenverkehr ging um 3,6 Prozent auf 106.600 zurück. mid/rlo

Erneuerbare Energien im Aufwind

Im 1. Quartal 2019 wurden in Deutschland 62 Milliarden Kilowattstunden Strom durch erneuerbare Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das ein Anstieg von deutlichen 13,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.

Diese Entwicklung sei vor allem auf ein sehr windreiches 1. Quartal zurückzuführen, heißt es. So stieg allein die durch Windkraft erzeugte Strommenge in diesem Zeitraum um 23,2 Prozent. Dagegen sank die durch Kohle produzierte Menge erheblich um 20 Prozent. Dennoch war die Kohle mit einem Anteil von 32 Prozent nach wie vor der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung, gefolgt von Windkraft (27 Prozent) und Kernenergie (13 Prozent). wid/rlo

Facebook will eigene Währung rausbringen

Facebook ist wohl bald mit einer eigenen Digitalwährung im Netz unterwegs. Der Name: “Libra”. Damit soll Verbrauchern ab 2020 eine global einsetzbare Währung zur Verfügung stehen, heißt es. Ähnlich wie bei der Währung Bitcoin ist die sogenannten “Blockchain-Technologie” auch für Libra die Basis. Der große Unterschiede: Libra soll keinen Kursschwankungen ausgesetzt sein.

Um das zu erreichen, werde Libra in vollem Umfang durch einen Reservefonds mit verschiedenen Währungen wie Dollar, Euro und Yen gedeckt sein. Anders als Bitcoin könnten Nutzerinnen und Nutzer die Währung außerdem nicht selbst erstellen.

Nach eigenen Angaben ist es Facebook gelungen, bekannte Probleme der Technologie zu lösen: “Wir haben eine Blockchain entwickelt, die sich an die Anforderungen von Milliarden Menschen anpassen kann”, hieß es bei der Präsentation. cid/rlo

Darum ist die Reise-Apotheke so wichtig

Wenn es bei strahlend blauem Himmel endlich in den ersehnten Sommerurlaub geht, denken wir sofort an die Sonnenbrille, Sonnencreme und Badehose. Was aber ist mit der Reise-Apotheke, die sich unter Umständen als Retter in der Not erweisen kann? Anja Klauke, Expertin für Selbstmedikation beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), gibt Tipps.

Die meisten Arzneimittel in Tablettenform benötigen Zimmertemperatur (15 bis 25 Grad Celsius). Wurden sie falsch gelagert oder zu großer Sommerhitze ausgesetzt, sollten Sie sie auf keinen Fall mehr verwenden. “Sie erkennen die Beeinträchtigung daran, dass sich Arzneimittel verfärben, trüb aussehen oder sich aufblähen”, so Expertin Klauke. “Sind Sie auf Arzneimittel angewiesen, die gekühlt werden müssen, brauchen Sie eine Kühltasche.”

Arzneimittel dürfen nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr eingenommen werden. Über das Ende des Haltbarkeitsdatums sind die Wirkstoffe möglicherweise nicht mehr stabil. “Überprüfen Sie das Datum auf der Originalverpackung, ob Arzneimittel abgelaufen sind und ersetzen sie die Reiseapotheke gegebenenfalls”, so Klauke.

Arzneimittel wie etwa die Antibabypille oder manche Blutdruckmittel müssen immer zu bestimmten Zeiten eingenommen werden. Klauke: “Stellen Sie sich dafür eine Erinnerungsfunktion im Mobiltelefon ein.” Bei Reisen mit Zeitverschiebung wird der Arzneimittelwecker zum Beispiel jeden Tag dann zwei Stunden vor (ostwärts) oder zwei Stunden nach (westwärts) der “üblichen” Einnahmezeit klingeln.”

“In die Reiseapotheke gehören Medikamente gegen typische Reisebeschwerden, etwa Magen-Darm-Infekte oder Erkältungen”, sagt Anja Klauke. “Packen Sie diese je nach Anwendungsgebiet in Päckchen, also für eine Erkältung Nasenspray, Halstabletten und Hustentropfen zusammen, dann haben Sie im Fall der Fälle alles griffbereit.”

In die Reiseapotheke gehören auch Wundversorgungsmittel, Desinfektionsspray oder Jod, Schmerztabletten sowie Fiebersenker, Tabletten gegen Reisekrankheit, Durchfall und Verstopfung, Sonnen- und Insektenschutz sowie Wund- und Heilsalben. mp/rlo