Kaum Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger

Wohnungsbaugesellschaften schlagen Alarm. Denn der Wohnraum, der auf die finanzielle Situation von Hartz-IV-Empfänger zugeschnitten ist, wird extrem knapp. Das hat ganz konkrete Gründe: kaum steigende Richtpreise bei den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger.

Das jüngste Beispiel kommt aus Sachsen: In einem an den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) adressierten Brandbrief, das dem MDR-Magazin “exakt” vorliegt, heißt es: “Damit sind wir aktuell nicht mehr in der Lage, Leistungsempfängern von Kosten der Unterkunft angemessenen Wohnraum anbieten zu können und gleichzeitig zumindest eine Kostendeckung zu erreichen.”

Den niedrigen Richtwerten bei den Kosten der Unterkunft stünden stetig steigende Baukosten gegenüber. Instandhaltungen und Sanierungen von Wohnungen selbst im einfachsten Standard könnten so unter Beibehaltung aller Bauvorschriften nicht mehr durchgeführt werden.

“Das führt dazu, dass ich Gebäude vorhalten muss, die ich runterwirtschafte und die dann einen ganz einfachen Standard haben – und in die lasse ich dann die Leistungsempfänger mit Kosten der Unterkunft einziehen, ” erklärt der Geschäftsführer der Kommunalen Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft KWV Olbersdorf, Karsten Hummel, gegenüber dem MDR-Magazin “exakt”. Er befürchte, dass so soziale Brennpunkte entstehen.

Lars Wallerang

Mehr PKW-Neuzulassungen im September

Der Automobilmarkt hat wieder ein bisschen angezogen: Im September wurden laut Autobauerverband VDA 244.600 Pkw neu zugelassen. Dies sind 22 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Im bisherigen Jahresverlauf stiegen die Neuzulassungen auf rund 2,7 Millionen Einheiten, was einem Plus von zwei Prozent entspricht. Ein höherer Wert wurde zuletzt im Jahr 2009 erreicht.

Was den Auftragseingang aus dem Inland betrifft, lag der im September 26 Prozent über dem Vorjahreswert. Im bisherigen Jahresverlauf gingen sechs Prozent mehr Aufträge inländischer Kunden ein. Aus dem Ausland kamen im abgelaufenen Monat knapp zwei Prozent mehr Aufträge, seit Januar ist jedoch ein Rückgang von vier Prozent zu verzeichnen.

Andreas Reiners

Einbruch in Kindergarten

Bislang unbekannte Einbrecher haben über das vergangene Wochenende in Mundelsheim und Steinheim-Höpfigheim ihr Unwesen getrieben.

In Mundelsheim drangen sie nach Aufhebeln einer Terrassentür in einen Gruppenraum ein, durchsuchten in diesem und weiteren Räumen die Schränke und ließen fünf Digitalkameras sowie drei ältere Laptops im Wert von ca. 800 Euro mitgehen. Zudem richteten sie etwa 500 Euro Sachschaden an. Vermutlich dieselben Täter überstiegen die Umzäunung des Kindergarten Seelhofen, hebelten an der Gebäuderückseite ein Fenster auf und stiegen ein. Hier fielen ihnen ein älteres Handy und eine externe Festplatte in die Hände.

Den bisherigen polizeilichen Ermittlungen geht auch ein über das Wochenende verübter Einbruch in den Kindergarten in der Höpfigheimer Keltergasse auf das Konto der Unbekannten. Dort hebelten sie ebenfalls eine Terrassentür auf, fanden in den Räumen aber augenscheinlich nichts Stehlenswertes vor.

Personen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, werden gebeten, sich beim Polizeiposten Freiberg am Neckar, Tel. 07141/64378-0 bzw. beim Polizeiposten Steinheim an der Murr, Tel. 07144/82306-0, zu melden.

Gaststättenkontrolle in Ludwigsburg: 57 Verstöße festgestellt

Der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Beamte des Polizeireviers Ludwigsburg sowie ein Lebensmittelkontrolleur des Landratsamts Ludwigsburg haben bei einer unangekündigten, verdachtsunabhängigen Kontrolle 16 Gaststätten und eine Diskothek kontrolliert. Insgesamt wurden 57 Verstöße festgestellt und mit einem Bußgeld geahndet.

Sehr häufig haben die Kontrolleure Verstöße gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz festgestellt: Die Tür zum Raucherzimmer stand offen, es war erst gar keine Tür vorhanden oder es wurde in allen Räumlichkeiten geraucht. Weiter wurden fehlende Preisaushänge am Eingangsbereich oder fehlende Preisverzeichnisse geahndet – dabei handelt es sich um Verstöße gegen die Preisangabenverordnung. Ebenfalls vorgekommen sind Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, zum Beispiel wurde ein unter 18-Jähriger rauchend in einer Shisha-Bar angetroffen.

Auch Verstöße gegen das Gaststättengesetz wurden festgestellt. Denn mindestens ein alkoholfreies Getränk muss günstiger sein als das billigste alkoholische Getränk – nicht  alle Gaststätten hatten das beachtet. Weiter kamen Verbrauchertäuschungen vor: Auf der Getränkekarte wurden Säfte angepriesen, tatsächlich ausgeschenkt wurde aber Nektar. In manchen Gaststätten hatten die Gläser keinen Strich, der die Füllhöhe kennzeichnet – ein Verstoß gegen das Eichgesetz. Hygienische Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz kamen ebenfalls vor sowie Beanstandungen nach dem Baurecht, etwa fehlende Kennzeichnung von Fluchtwegen sowie fehlende oder abgelaufene Feuerlöscher.

Die festgestellten Mängel müssen jetzt beseitigt werden, unangemeldete Nachkontrollen sind möglich.

Das Comeback des Fernsehens

Die Art, mit dem Medium Fernsehen umzugehen, hat sich im digitalen Zeitalter verändert. Doch die gute alte “Glotze” wird eine Renaissance erleben. Das jedenfalls prognostiziert Zukunftsforscher Matthias Horx im Video-Interview von “Horizont” und turi2.tv beim AGF-Forum 2019.

Um in Zeiten der Hypervernetzung zu überleben, müsse sich das Fernsehen jedoch wieder auf seine Kernkompetenzen besinnen, also die “komplexe Darstellung von Wirklichkeit”, so der Experte weiter. Der Trend gehe immer stärker zum Negativen, was zu “Hasswellen und politischer Manipulation” führe. Dies bringe zwar auf der einen Seite größere Aufmerksamkeit. Andererseits mache alles “Üble, was aus dem Netz heraus kriecht” aber auch “Gesellschaften verrückt”.

Ralf Loweg

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Schwarz hören und sehen kommt teuer zu sehen. Wer kennt ihn nicht, dieses Satz auf der Werbung von Funk und Fernsehen? Und deshalb zahlen deutsche Haushalte auch brav ihren Rundfunkbeitrag. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Private Beitragszahler müssen für ihre Nebenwohnung keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen, wenn sie diesen bereits für ihre Hauptwohnung entrichten – so eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Bisher sind auch rückwirkende Befreiungen möglich. Doch der Beitrags-Service informiert nun auf seiner Internetseite über eine mögliche Änderung des Befreiungsverfahrens. Betroffene sollten daher möglichst schnell einen Antrag stellen.

“Aufgrund dieser Ankündigung raten wir allen Betroffenen, noch bis spätestens Ende Oktober 2019 einen Antrag auf Befreiung für eine selbstgenutzte Nebenwohnung zu stellen”, sagt Michele Scherer, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Ralf Loweg

Das sind die wirklichen Gründe für Parkschäden

Parkschäden sind der Albtraum vieler Autofahrer. Und in Deutschland keine Seltenheit. Fast 60 Prozent der Autobesitzer hatten schon mal einen Parkschaden am Fahrzeug. Das zeigt eine Umfrage von YouGov.

Wie kommt es überhaupt zu Parkschäden? 66 Prozent der Deutschen vermuten Unaufmerksamkeit als Grund. Mehr als die Hälfte halten Parkplätze und Parkhäuser für zu eng. Die Garagenverordnungen der Bundesländer schreiben eine Mindestbreite von 2,30 Metern vor. Vor 45 Jahren mag das noch bequem gewesen sein. Heutige Autos sind aber deutlich breiter.

Als weitere Ursache für nervende Parkschäden geben die Deutschen Hektik und Stress an (47 Prozent), Fahrfehler (35 Prozent) sowie Verkehrsuntüchtigkeit des Fahrers etwa durch Alkohol, Drogen oder Übermüdung (16 Prozent). Nur 10,0 Prozent meinen, dass risikofreudiges Fahren ein Grund sein könnte. Schlechte Beschilderung oder Beleuchtung fallen mit 4,0 Prozent kaum ins Gewicht.

Ralf Loweg

Dieb stiehlt Fahrrad und Handtasche und verletzt bei der Flucht eine 24-Jährige

Ludwigsburg: Räuberischer Diebstahl

Ein bislang unbekannter Täter hat am Montagabend, gegen 20:30 Uhr in einem Kino in der Seestraße eine Handtasche entwendet und bei seiner anschließenden Flucht auf einem gestohlenen Fahrrad eine Zeugin leicht verletzt. Den polizeilichen Ermittlungen zufolge hatte sich der Täter zunächst im Außenbereich einer benachbarten Gaststätte aufgehalten, wo er sich die dort abgestellten Fahrräder anschaute und schließlich ein ungesichertes Herren-Mountainbike direkt neben den Haupteingang des Kinos stellte. Anschließend ging er in Richtung des Bürobereichs, wo er die Handtasche entwendete und daraus einen Geldbeutel mitgehen ließ. Über ein Fenster gelangte er wieder ins Freie, schwang sich auf das gestohlene Mountainbike und flüchtete. Einer 24-jährigen Zeugin, die ihn aufhalten wollte, schlug er dabei ins Gesicht. Bei dem Unbekannten handelt es sich um einen etwa 30 Jahre alten Mann mit braunen, kurzen Haaren. Er war dunkel gekleidet und führte einen schwarzen Turnbeutel mit der weißen Aufschrift “Adidas” mit. Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, entgegen.

Ölheizungen und Klimaschutz

Das von der Bundesregierung vorgestellte Klimapaket beinhaltet auch neue Regeln für die Wärmeversorgung von Gebäuden. Eine Maßnahme ist die Austauschprämie für alte Öl- und Gasheizungen.

Mit der Prämie will der Staat bis zu 40 Prozent der Kosten übernehmen, wenn dann bei einem Kesseltausch ein klimafreundlicheres Modell mit einem Anteil erneuerbarer Energien zum Zuge kommt. Der Einbau reiner Ölheizungen soll von 2026 an gänzlich verboten sein. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

“Bereits jetzt sollten Hauseigentümer bei einem Kauf überwiegend auf erneuerbare Energien setzen”, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Denn das sei klimaschonend und schütze vor zukünftigen Kosten für das ausgestoßene Kohlendioxid. Der neue Wärme-Erzeuger bringe zudem nur dann eine maximale CO2-Einsparung und mehr Effizienz, wenn die gesamte Heizungsanlage optimiert ist. “Die Bundesregierung sollte dies zur Voraussetzung für die Abwrackprämie machen”, so Hettler.

Ralf Loweg

Festnahme: 21-Jähriger flüchtet vor Polizei

Bietigheim-Bissingen: nach Flucht vor Polizeikontrolle wird 21-Jähriger festgenommen

Wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahrens unter der Wirkung von berauschenden Mitteln und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz wird sich ein 21 Jahre alter Mann verantworten müssen, den Beamte des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen am Sonntag gegen 23.00 Uhr in der Steigstraße in Bietigheim vorläufig festnahmen. Zunächst war der Streifenwagenbesatzung in der Bahnhofstraße ein VW aufgefallen, dessen Abblendlicht nicht ordnungsgemäß funktionierte. Als sie den Fahrer einer Kontrolle unterziehen wollten, gab der Gas und flüchtete über die Rosen- und die Lessingstraße in die Mörikestraße. Dort musste der VW-Lenker schließlich wenden. Die Beamten versuchten den VW-Lenker aufzuhalten, doch dieser zeigte sich unbeeindruckt. Ein Polizist wurde schließlich von dem VW-Lenker, der ihm entgegen fuhr, gefährdet und musste dem Fahrzeug ausweichen. Im weiteren Verlauf parkte der 21-Jährige den VW ab und setzte seine Flucht zu Fuß fort. Doch die beiden Beamten blieben ihm auf den Fersen und nahmen ihn in der Steigstraße vorläufig fest. Ein freiwilliger Drogentest verlief positiv. Darüber stellten die Beamten beim Öffnen des PKW Marihuana-Geruch fest. Eine Durchsuchung des VW förderte eine Kleinstmenge des Betäubungsmittels zu Tage. Der 21-Jährige musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen. Nach Durchführung der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freien Fuß gesetzt.