Randalierer richten große Schäden an städtischen Einrichtungen an

In der Nacht zum Donnerstag registrierte die Polizei in Bietigheim-Bissingen eine ganze Serie von Sachbeschädigungen. Dabei waren insbesondere städtische Einrichtungen betroffen. Der oder die bislang unbekannten Täter beschädigten durch Steinwürfe Fensterscheiben am Hallenbad in der Bahnhofstraße, an der Zugangstür zum Bürgerbüro in der Löchgauer Straße, am Bad am Viadukt in der Holzgartenstraße und am Parkhaus in der Turmstraße. Im Parkhaus gingen auch die Fensterscheiben zweier dort abgestellter Pkw durch Steinwürfe zu Bruch. Ebenso an einem geparkten Renault in der Gustav-Schönleber-Straße. Am Bissinger Rathaus in der Bahnhofstraße wurde mit einem gusseisernen Schachtdeckel ein ca. 60 cm großes Loch in die Verglasung des Vorraumes geworfen. Ebenfalls mit einem ausgehobenen Gullideckel warfen die Unbekannten eine Fensterscheibe des Kronenzentrums ein. Auch die Aral-Tankstelle in der Löchgauer Straße war gegen 01:00 Uhr Ziel der Vandalen, die die Verglasung im dortigen Eingangsbereich durch einen Steinwurf beschädigten.

Der durch die Sachbeschädigungen angerichtete Sachschaden wird auf mindestens 15.000 Euro geschätzt. Personen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Bietigheim-Bissingen, Tel. 07142 404-0, in Verbindung zu setzen.

Kind mit Corona-Virus infiziert

Das bayerische Gesundheitsministerium hat heute über die aktuelle Entwicklung bei dem neuartigen Coronavirus in Bayern informiert. Ein Ministeriumssprecher teilte in München mit, dass nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Mittag ein weiterer Coronavirus-Fall in Bayern bestätigt wurde. Es handelt sich um ein Kind des Mannes aus dem Landkreis Traunstein, dessen positiver Befund am späten Donnerstagabend bekannt geworden war. Der Mann ist Mitarbeiter der Firma aus dem Landkreis Starnberg, bei der auch die anderen vier bislang bekannten Fälle beschäftigt sind.

Damit gibt es insgesamt sechs Coronavirus-Fälle in Bayern. Alle Betroffenen befinden sich nach Ärzte-Angaben derzeit in einem stabilen gesundheitlichen Zustand.

Die Tests von weiteren Personen, die ebenfalls bei dieser Firma arbeiten, brachten bis zum Freitagmittag (12.00 Uhr) keinen weiteren positiven Befund. Weitere Einzelheiten wird das bayerische Gesundheitsministerium heute im Laufe des Abends mitteilen. Die bisher ermittelten Kontaktpersonen sollen sich häuslich isolieren und sich mit Angaben zu ihrem Gesundheitsstatus fortlaufend beim Gesundheitsamt melden.

Aktuelle Lage:

Laut dem Bundesgesundheitsministerium wurden in Deutschland sechs Fälle gemeldet.
Weltweit wurden 9.800 Fälle gemeldet, davon sind 213 Menschen verstorben. (Stand: 31.01.2020).

1-Euro-Trick: Senioren werden von Trickdieb bestohlen

Unter dem Vorwand eine 1-Euro-Münze für einen Einkaufswagen wechseln zu wollen, sprach ein noch unbekannter Dieb am Donnerstag gegen 10.50 Uhr eine 79-jährige Frau und einen 85 Jahre alten Mann in der Riedstraße in Besigheim an. Das Pärchen befand sich dort in der Tiefgarage eines Supermarktes, wo sie beim Verlassen ihres geparkten Autos auf den Täter trafen. Nachdem der Senior nach der Ansprache seine Geldbörse hervorgeholt hatte, fingerte der Unbekannte im Geldbeutel herum. Da allerdings kein passendes Geldstück in der Börse vorhanden war, holte die 79-Jährige aus dem Pkw einen Einkaufschip und schenkte diesen dem unbekannten Mann. Daraufhin habe er sehr zügig die Garage über die Tiefgarageneinfahrt verlassen. Die beiden hilfsbereiten Senioren begaben sich anschließend zum Einkaufen. Als sie an der Kasse bezahlen wollten, mussten sie feststellen, dass eine dreistellige Summe aus der Geldbörse fehlte. Offenbar entwendete der Unbekannte unbemerkt das Geld. Bei dem Trickdieb soll es sich um einen Mann mit südländischem Aussehen handeln. Er ist etwa 50 Jahre alt und hat schwarze kurze Haare. Er machte einen gepflegten Eindruck und war zur Tatzeit mit einem blauen, Pullover, einer schwarzen Kurzjacke und einer dunklen Hose bekleidet. Zeugen, die Hinweise zum Täter geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Besigheim, Tel. 07143 40508-0, in Verbindung zu setzen.

Handfeste Auseinandersetzung im Einkaufscenter: 29-Jähriger wird mit Gürtel geschlagen

Zwischen zwei 29-Jährigen kam es am Mittwochvormittag in einem Einkaufsmarkt in Marbach am Neckar kam zu einer handfesten Auseinandersetzung. Die beiden Männer waren laut der Polizei gegen 11.50 Uhr am Bahnhof aufeinandergetroffen und mutmaßlich im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln in einen Streit geraten. Dies führte wohl dazu, dass der Tatverdächtige sein Gegenüber herumstieß und mit einem Gürtel nach ihm schlug. Das Opfer flüchtete sich hierauf in den Einkaufsmarkt, wohin ihm der aggressive 29-Jährige folgte. Im Innern des Marktes schubste der Tatverdächtige sein Opfer, worauf dieses zu Boden stürzte. Mitarbeiter gingen dazwischen, trennten die beiden und alarmierten die Polizei. Beide 29-Jährige wurden anschließend zum Polizeirevier Marbach am Neckar gebracht. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Corona-Virus: Lufthansa streicht alle Flüge

Die Fluggesellschaft Lufthansa hat jetzt auf den Coronavirus reagiert und alle Flüge nach China abgesagt. Die Bundesregierung will zudem in den kommenden Tagen ihre Bürger aus der Krisenregion ausfliegen.

Als Reaktion auf die sich rasch ausbreitende Coronavirus-Infektion hat Lufthansa alle Flüge von und nach China bis einschließlich 9. Februar gestrichen. Die Maßnahme umfasst auch die Tochterunternehmen Swiss und Austrian Airlines. Die Airline will Ziele in der Volksrepublik nur noch ein letztes Mal anfliegen, um unter anderem ihre Crews zurückzuholen. Zuvor hatten bereits etliche Fluggesellschaften wie etwa American Airlines oder British Airways Verbindungen nach China gestrichen.

Bei einem Flug einer Lufthansa-Maschine von Frankfurt aus soll es zuvor einen Corona-Verdachtsfall gegeben. Der Kapitän und die Crew sind nach der medizinischen Untersuchung von chinesischen Behörden als unbedenklich entlassen worden und umgehend in die nächste Maschine nach Frankfurt gestiegen.

E-Scooter und Alkohol: Gleiche Grenzwerte wie beim Auto

E-Scooter sind “in”, als Fortbewegungsmittel durchaus praktisch. Man sollte bei der Nutzung aber nicht vergessen: Für die Fahrer der Stadtflitzer gelten die gleichen Alkohol-Grenzwerte wie für Autofahrer. Das bedeutet: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille am Straßenverkehr teilnimmt, dem drohen 500 Euro Bußgeld, vier Wochen Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, sofern der Fahrer keine Auffälligkeiten zeigt, erinnert Thomas Wagner, Leiter Begutachtungsstellen für Fahreignung bei Dekra.

Heißt auch: Mit 1,1 Promille Alkohol im Blut oder mehr handelt es sich bereits um eine Straftat. In diesem Fall wird der Auto-Führerschein für mindestens ein Jahr entzogen. Hinzu kommen drei Punkte in Flensburg, zudem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, gelten diese Sanktionen schon ab 0,3 Promille.

Wichtig: Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen überhaupt keinen Alkohol trinken, wenn sie den Heimweg mit E-Roller, Fahrrad oder einem Kraftfahrzeug antreten wollen. Verstöße werden mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. In der Probezeit verlängert sich bei einem Alkoholverstoß außerdem die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Weiter ist auf eigene Kosten ein besonderes Aufbauseminar vorgeschrieben.

Andreas Reiners

Drei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle in Bayern

Das bayerische Gesundheitsministerium ist am Dienstagabend darüber informiert worden, dass sich in Bayern drei weitere Menschen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch diese Patienten sind Mitarbeiter der Firma aus dem Landkreis Starnberg, bei der bereits der erste Betroffene beschäftigt ist. Dieser Mann hatte sich offensichtlich am 21. Januar während einer Fortbildungsveranstaltung bei einer chinesischen Kollegin angesteckt. Diese Kollegin ist am 23. Januar nach China zurückgeflogen. Am 27. Januar wurde das Gesundheitsamt von der Firma von der Erkrankung der Frau aus China unterrichtet.

Es wurde entschieden, dass auch die drei neuen Patienten in der München Klinik Schwabing stationär aufgenommen und dort medizinisch überwacht und isoliert werden. Bei einigen weiteren Kontaktpersonen läuft derzeit ein Test, ob auch hier eine Infizierung mit dem Coronavirus vorliegt. Über Einzelheiten werden das bayerische Gesundheitsministerium und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Mittwoch informieren..

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte am Dienstagabend in München: “Es wurden insgesamt rund 40 Mitarbeiter der Firma ermittelt, die als enge Kontaktpersonen in Frage kommen. Die Betroffenen sollen am Mittwoch vorsichtshalber getestet werden. Außerdem werden sie von der ‘Task Force Infektiologie’ des LGL eingehend befragt.”

Abzocke per Smartphone: Künftig mehr Schutz

In die Falle ist man schnell getappt: Ein unbedachter Klick hier, eine ungewollte Bestätigung dort, und schon hat man ein Abo an der Backe, das man gar nicht wollte. Die böse Überraschung kam bislang per Handy-Rechnung, denn Mobilfunkanbieter buchen die Beträge für Serviceleistungen von Drittanbietern über die Telefonrechnung ihrer Kunden ab. Doch Hilfe und Schutz sind in Sicht.

Ab 1. Februar gelten für Mobilfunkunternehmen beim Abbuchen von Drittanbieterleistungen neue Regeln. Künftig dürfen Kosten für Abos und Serviceleistungen von Drittfirmen nur noch abgerechnet werden, wenn der Kunde zuvor auf eine von ihrer Mobilfunkfirma bereitgestellte Seite umgeleitet und über den Vorgang (Redirect genannt) informiert wurde oder wenn sich ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, stattdessen mehrere Verbraucherschutzmaßnahmen in einem Kombinationsmodell – unter anderem auch eine Geld-zurück-Garantie – umzusetzen.

“Das Verfahren können Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica oder andere frei wählen. Ziel ist, Handy-Nutzer künftig besser vor Abo-Fallen zu schützen. Dennoch sollten User unliebsamen Firmen weiterhin einen Zutritt zu ihrem Smartphone oder Tablet verwehren”, rät die Verbraucherzentrale NRW.

Was ist das sogenannte Redirect-Verfahren? Es soll ab sofort Handynutzern konkret die Gefahr vor Augen führen, wenn sie im Begriff sind, ungewollt ein Abo per Smartphone abzuschließen. Hierzu werden User während des Bezahlvorgangs von der Drittanbieterseite technisch auf eine Bezahlseite ihres jeweiligen Mobilfunkanbieters umgeleitet.

Erst auf dieser Seite müssen sie ausdrücklich den Vertragsabschluss eines Abonnements und dessen Abbuchungen bestätigen. Die Bundesnetzagentur erlaubt den Mobilfunkunternehmen allerdings auch eine Alternative zum rein technischen Redirect-Verfahren. Hierbei handelt es sich um ein Kombinationsmodell von mehreren Schutzmaßnahmen, in dem übersichtliche Bezahlseiten, Informationsmitteilungen und einfache Sperren zur Anwendung kommen können. In diesem Fall müssen Mobilfunkanbieter dann Kunden zusätzlich auch eine Geld-zurück-Garantie von bis zu 50 Euro geben.

Wer trotz der neuen Regelungen in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag mit dem dubiosen Drittanbieter so schnell wie möglich gestoppt wird. Betroffene sollten die Rechnung innerhalb von acht Wochen bei ihrem Mobilfunkanbieter und zusätzlich gegenüber dem Drittanbieter per Einwurfeinschreiben beanstanden. Sicher von vornherein und auf Dauer können sich Smartphone- und Tablet-Nutzer auch weiterhin nur vor der perfiden Abo-Abzock-Masche schützen, wenn sie ihre Handynummer für die Abbuchung von Diensten fremder Firmen von ihrem Mobilfunkunternehmen sperren lassen (Drittanbietersperre).

Andreas Reiners

Familiärer Streit: Männer prügeln auf 31-Jährigen ein

Am Sonntag kam es in Remseck am Neckar vermutlich aus familiären Zwistigkeiten zu einer Prügelei. In der Hauptstraße in Hochberg. wurde ein 31-Jähriger von drei 19, 22 und 52 Jahre alten Männern und mutmaßlich einem weiteren noch Unbekannten auf offener Straße geschlagen und getreten. Auch als das Opfer zu Boden gegangen war, ließen die Tatverdächtigen nicht von ihm ab. Erst als vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer zu hupen begonnen, zogen sich die Männer zurück. Schließlich wurden Polizei und Rettungsdienst alarmiert. Der 31-Jährige, der verletzt wurde, musste durch einen Krankenwagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Ermittlungen, die der Polizeiposten Remseck am Neckar übernahm, dauern an.

Das sollte man beim Autoverkauf beachten

Ein Autoverkauf ist keine alltägliche Sache, man sollte ihn deshalb penibel vorbereiten. Es gibt zahlreiche Dinge, die Sie beachten sollten, damit es keine böse Überraschung gibt, denn es lauern durchaus Fallen, sowohl juristischen als auch finanzielle. Welche Regeln Sie befolgen sollten, erklären die Experten.

Vorab gilt: Sie sollten den Wert ihres Autos ermitteln. Hier bietet die DAT (Deutsche Automobil-Treuhand) einen kostenlosen Bewertungsservice online an. Oder man investiert 10 Euro für eine Auskunft über die allgemein anerkannte Schwacke-Liste. Auch Gutachter wie DEKRA, TÜV und ADAC führen gebührenpflichtige Fahrzeugbewertungen durch.

Klar sollte zudem sein, dass das Fahrzeug optisch einen optimalen Eindruck macht. Heißt: Komplettreinigung und Politur, auch eine Motorwäsche mit einem Hochdruckstrahler kann den optischen Eindruck perfektionieren. Tipp: Vermeiden sollten Sie aufdringliche Duftbäume.

Nach der Reinigung und Politur des Autos sollten Sie eine Serie von Fotos von dem Auto anfertigen, inklusive Innenraum, Felgen, Kofferraum sowie auch Schäden und fragen Sie auch ein anderes Familienmitglied oder Bekannte, welche Fotos das Fahrzeug am vorteilhaftesten darstellen.

Für den Verkauf sollte das Auto ganz generell in den bestmöglichen Zustand versetzt werden. Das bedeutet unter anderem, dass eventuelle Schäden am Auto zuvor behoben werden.

Gut zu wissen: Kfz-Händler bieten Ihnen meist einen Kaufpreis weit unter dem Wert Ihres Autos an – Sie sollten deshalb gewerbliche Autohändler meiden. Autohändler wollen vom Weiterverkauf Ihres Fahrzeuges profitieren und zahlen nie den Höchstpreis, den sie selber vom späteren Käufer verlangen.

Lediglich bei Neukauf eines Fahrzeuges bieten Ihnen auch die Vertragshändler einen angemessenen Ankaufspreis bzw. Eintauschpreis für Ihr Gebrauchtfahrzeug – aber nur, weil sie sich deshalb die Nachlassprozente für einen Neuwagen sparen. Oftmals erzielen Sie eine höhere Ersparnis bei Neuwagenkauf, wenn Sie Ihr Altfahrzeug auf dem Privatmarkt verkaufen.

Setzen Sie generell einen 20 bis 30 Prozent höheren Verkaufspreis als Verhandlungsbasis an, als Sie zu erzielen suchen. So erreichen Sie Ihren Wunschverkaufspreis auch mit einem Nachlass und Sie bieten dem Käufer die Option der Preisverhandlung.

Missachten sie keineswegs, irgendwelche Fehler oder Schäden im Kaufvertrag zu nennen, denn auch als Privatverkäufer sind Sie haftbar für wissentlich nicht genannte Schäden. Sie könnten sich im Zweifelsfall der fahrlässigen Tötung strafbar machen, wenn Sie bekannte technische oder Karosserieschäden nicht beim Verkauf nennen und schriftlich fixieren.

Vergessen Sie nicht die Ab- bzw. Ummeldeformalie für Ihr Fahrzeug einzuhalten. Wichtig ist die sichere Abmeldung des Fahrzeuges, denn solange das Fahrzeug auf Ihre Versicherung läuft, müssen Sie im Zweifelsfall für etwaige Schäden aufkommen.

Auch, wenn der Käufer versichert, er melde das Auto sofort um, so kann diesem ein unvorhergesehenes Ereignis davon abhalten und er fährt mit Ihrer Versicherung (versehentlich oder auch beabsichtigt) weiter. Melden Sie Ihr Auto selber ab und bieten Sie ersatzweise Überführungskennzeichen an oder warten, bis der Käufer mit seinen eigenen Kennzeichen kommt.

Musterkaufverträge für Privatpersonen sind frei im Internet verfügbar. Geben Sie den Kfz-Brief erst nach der kompletten Zahlung aus der Hand: Denn wer den Brief besitzt, gilt als Eigentümer des Autos.

Für eine Probefahrt, die nicht verwehrt werden sollte, können Sie auch einen kurzen Vertrag aufsetzen, dass im Falle eines Unfalles der Kaufinteressent für die Selbstbeteiligungs- und Rückstufungskosten aufkommt. Achten Sie stets darauf, sich den Führerschein und Ausweis des Fahrers zeigen zu lassen und begleiten Sie den etwaigen Käufer bei der Probefahrt: So vermeiden Sie möglichen Ärger.

Andreas Reiners