Jetzt kommt das Masernschutzgesetz

Lange wurde darüber heftig diskutiert. Jetzt kommt das Masernschutzgesetz. Ab dem 1. März 2020 tritt es in Kraft. Doch was bedeutet dieses Gesetz überhaupt?

Mit dem Masernschutzgesetz müssen Eltern gegenüber der Schule oder Kita nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Der Nachweis gilt auch für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder im gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt.

“Die Zahl der Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr kennen und die Gefahr dieser Erkrankung zu gering einschätzen”, erklärt Kinder- und Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber. Daher habe der Gesetzgeber nach langer Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung entschieden.

Kinder und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens zum 31. Juli 2021 erbringen. Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro – oder der Verlust des Kitaplatzes.

Und warum ist diese Pflichtimpfung so wichtig? “Nach einer Masernerkrankung ist das Immunsystem für bis zu drei Jahren geschwächt. Die betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten. Nach einer Masernimpfung besteht dieses Risiko nicht”, so Dr. Annette Lingenauber.

Ralf Loweg

Digitalisierung: So viel Ahnung haben die Deutschen

Bei der Digitalisierung gibt es in Deutschland noch immer Wissenslücken. Begriffe wie “Big Data”, “Blockchain” oder “Augmented Reality” sind der deutschen Bevölkerung kaum bekannt. Dies geht aus der Maisberger-Studie “Die Skepsis der Deutschen gegenüber neuen Technologien” hervor.

Abgefragt wurde der Kenntnisstand zu zehn Technologien. Die Kernfrage: Lässt sich die Skepsis gegenüber der Digitalisierung auf mangelndes Wissen zurückführen? Wer eine Technologie dem Namen nach kennt, hat zumindest zur Kenntnis genommen, dass es diese gibt. Doch davon kann in Deutschland kaum die Rede sein. Laut Umfrage haben die Befragten im Schnitt zu 70 Prozent noch nicht von Machine Vision, Social Bots & Co. gehört.

“Bei den einzelnen Technologien schwankt der Anteil derer, die sie vom Hörensagen kennen, zwischen sechs und 36 Prozent. Doch der hohe Mittelwert für ‘Noch nicht gehört’ zeigt, dass generell wenig Bewusstsein und Interesse für Technologien der Zukunft vorhanden ist”, so Digitalexperte Dr. Alexander Pschera.

Ralf Loweg

Dienstreise mit Ehepartner steuerlich absetzen

Wer eine berufliche Reise nutzt, um mit seinem Ehepartner Urlaub zu machen, muss die Kosten in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Die ARAG-Experten weisen allerdings darauf hin, dass es möglich ist, die Kosten für den Ehepartner steuerlich geltend zu machen.

Dazu kann man sich auf eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) berufen. Die legte ein Steuerberater ein, der seine Frau auf verschiedene Dienstreisen mitgenommen hatte. Die beiden waren immer einige Tage länger an den jeweiligen Veranstaltungsorten geblieben. Die gesamten Reisekosten reichte er als Betriebsausgaben bei der Steuer ein. Sein Argument: Seine Frau habe ihn bei der Kontaktpflege unterstützt.

Nachdem die Finanzrichter in Münster diesem Argument nicht folgen wollten (Az.: 2 K 2355/18 E), legte der Mann Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) ein. Solange die Beschwerde läuft, können Steuerzahler die Kosten für mitreisende Partner bei der Steuer angeben.

Doch die ARAG-Experten weisen darauf hin, dass man dabei glaubhaft darlegen muss, dass der Ehepartner tatsächlich nicht nur Shoppen und Sonnenbaden war, sondern auch an offiziellen Programmpunkten der Veranstaltung teilgenommen hat (BFH, Az.: VIII B 127/19).

Ralf Loweg

Antisemitische Schmierereien schockieren Marbacher

In Marbach am Neckar wurde vergangenen Freitagmittag an einer Garage antisemitische Schmierereien entdeckt.

Vergangenen Freitag gegen 13:20 Uhr hat eine Passantin an einer zum Hörnlesweg gerichteten Garage in der Fohlenbergstraße in Marbach am Neckar eine antisemitische Schmiererei entdeckt. Der in silbergrauer Farbe aufgesprühte Schriftzug verlief auf einer Länge von etwa 5 Metern über die gesamte Garagenwand und war mit dem TAG “Rey Misterio” gekennzeichnet. Was genau auf der Wand geschrieben stand, wurde in der Mitteilung nicht angegeben, Nach Angaben eines Polizeisprechers, war es “eine solche Aussage, die man nicht wiederholen sollte”.

An einer Wand auf der gegenüberliegenden Straßenseite fand sich eine weitere Schmiererei mit der Zahlenkombination “187”. Den bisherigen polizeilichen Ermittlungen zufolge wurde die Schmiererei im Zeitraum von Freitag, 14:00 Uhr bis Samstag, 13:20 Uhr von einem bislang unbekannten Täter angebracht. Der Schriftzug wurde noch am selben Tag entfernt. Die weiteren Ermittlungen hat das Staatsschutzdezernat der Kriminalpolizeidirektion Böblingen übernommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei, Tel. 07031 1300, in Verbindung zu setzen.

Gericht: Tesla darf bauen

Grünes Licht für Tesla: Der US-Elektroautobauer darf auf dem künftigen Firmengelände in Grünheide (Oder-Spree) weiterhin Bäume fällen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden.

Damit wies das OVG einen Eilantrag der Grünen Liga und des Vereins für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V. gegen die “vorzeitige Gestattung der Waldrodung” auf dem künftigen Tesla-Gelände auch in zweiter Instanz zurück.

In einer Pressemitteilung gab das OVG zur Begründung an, “dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den vorzeitigen Beginn der Errichtung der Anlage zu Recht zurecht bejaht geworden sind”. Der Beschluss sei unanfechtbar, heißt weiter.

Tesla will auf dem Gelände in Grünheide bei Berlin ab 2021 rund 500.000 Elektrofahrzeuge im Jahr bauen. Wegen des Beginns der Vegetationsperiode sollte die Rodung auf dem Areal bis Ende Februar 2020 abgeschlossen sein. Das Landesumweltamt hatte den vorzeitigen Beginn des Bäumefällens gebilligt, doch die komplette Genehmigung für den Bau der Fabrik steht noch aus, berichtet “rbb24”.

Ralf Loweg

Abzocke per Smartphone

iele kostenlose Apps finanzieren sich durch Werbung, die zwischendurch immer wieder bunt und verlockend eingeblendet wird. Und genau hier lauern die Abo-Betreiber beziehungsweise sogenannten Drittanbieter mit ihren dubiosen Servicediensten, warnen die ARAG-Experten.

Mit neugierigem Klick auf den Werbe-Button, der verdeckt auf einer manipulierten Internetseite liegt, aktiviert der Handynutzer einen ‘Kaufen’-Button im Hintergrund, ohne es zu merken. Und schon ist beispielsweise das Klingelton-Abo für fünf Euro wöchentlich oder ein anderer nutzloser Dienst abgeschlossen.

Wer seine Handyrechnung nicht regelmäßig genau kontrolliert, stolpert womöglich nicht einmal über diesen geringen Betrag, zumal er in der normalen Rechnung des Mobilfunkanbieters aufgeführt wird.

Nach Auskunft von ARAG-Experten wird ein Vertrag grundsätzlich erst dann wirksam, wenn ausdrücklich und gut sichtbar auf die Zahlung hingewiesen wird. Ein entsprechender Button muss also gut les- und sichtbar und mit eindeutigen Formulierungen beschriftet sein, wie beispielsweise ‘Kaufen’ oder ‘Zahlungspflichtig bestellen’.

Auch auf die Laufzeit des Abos muss bei einem rechtlich verbindlichen Vertrag hingewiesen werden. Das ist den digitalen Taschendieben aber meist egal. Sie stellen Preishinweise in schlecht lesbaren Farben oder Schriftarten dar, täuschen mit Worten wie ‘Gratis’ oder ‘Freeware’ oder verzichten gänzlich auf Preis- und Vertragshinweise.

Ralf Loweg

Endlich Urlaub: So ticken die Deutschen

Ohne Urlaub geht es nicht. Dabei ist es völlig egal, ob es auf die Balearen oder in die bayerischen Berge geht. Die Deutschen zeigen sich reisefreudig, denn 84 Prozent haben geplant, mindestens einmal zu verreisen. 43 Prozent der Deutschen wollen 2020 ein- bis zweimal in den Urlaub (mindestens drei Übernachtungen) verreisen. Das hat eine aktuelle Umfrage des forsa-Instituts in Auftrag des Verbraucher- und Ratgeberportals Sparwelt.de ergeben.
Von den Deutschen, die geplant haben, ihren Urlaub irgendwo anders zu verbringen, buchen 61 Prozent mindestens eine ihrer Reisen im Internet, 26 Prozent wollen für die Buchung ein Reisebüro aufsuchen.

35 Prozent der Reisenden wollen eine (oder mehrere) Pauschalreise(n) buchen (Flug + Unterkunft + Transfer). Ein Drittel der Reisenden gibt an, ihre(n) Urlaub(e) in einer eigenen Unterkunft oder in der von Freunden, Bekannten, Verwandten (auch Campingwagen/ Wohnmobil) zu verbringen. 13 Prozent der Reisewilligen fahren auch ganz spontan in den Urlaub und buchen vorher nicht.

59 Prozent der Reisenden geben an, ihren Urlaub in Deutschland zu verbringen. Sieben von zehn Deutschen verbringen ihren Urlaub voraussichtlich in Ländern innerhalb Europas. Für 17 Prozent der Reisenden soll es in Länder außerhalb Europas gehen.

Fast jeder zweite deutsche Urlauber hat vor, insgesamt zwischen zwei und vier Wochen zu verreisen. 15 Prozent geben sogar an, mehr als vier Wochen verreisen zu wollen.

Ralf Loweg

Kinder konsequent von der Sonne abschirmen

Wollen Eltern verhindern, dass bei ihrem Kind die Zahl der Leberflecke auf der Haut stark zunimmt, sollten sie die Kleinen konsequent von der Sonne abschirmen.

“Am besten über einen mechanischen Schutz, etwa ein Sonnenrollo im Auto und einen Hut mit Nackenschutz, kombiniert mit Sonnencreme”, sagt Hautärztin Ulrike Blume-Peytavi, stellvertretende Direktorin der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie an der Charite Berlin, im Apothekenmagazin “Baby und Familie”.

Gerade falls beim Vater oder der Mutter familienbedingt sehr viele Leberflecke (lateinisch: Nävus) auftreten, steht konsequenter Sonnenschutz an erster Stelle.

Ist der Pigmentfleck klein und klar abgegrenzt, können Eltern in der Regel unbesorgt sein. Je größer und erhabener ein Leberfleck ausfällt, desto eher sollte man ihn beobachten. Auch eine große Anzahl und eine ungewöhnliche Färbung sind Gründe für eine ärztliche Kontrolle.

“Passt die Farbe des Nävus überhaupt nicht zum Hauttyp des Kindes, fällt sie etwa bei einem blonden, hellhäutigen Kind bläulich-schwarz aus, sollte ein Hautarzt draufschauen”, sagt die Expertin.

Insgesamt kann die Dermatologin jedoch beruhigen: “Bösartige Hautmale treten bei unter 0,1 Prozent der Kinder und Jugendlichen auf, sie sind also äußerst selten.”

Ralf Loweg

Coronavirus: Zahl der Neuinfektionen geht zurück

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist in China nach offiziellen Angaben auf den tiefsten Stand seit Wochen gefallen. Der starke Rückgang geht wohl auf eine erneut geänderte Zählmethode der Behörden zurück. Wie die Gesundheitskommission in Peking mitteilt, sank die Zahl neu bestätigter Infektionen auf 394, nachdem es am Vortag noch 1.749 gewesen waren. Die Zahl neuer Todesopfer wurde mit 114 angegeben.

Wie aus einem Papier der Gesundheitskommission hervorgeht, sollen klinische Diagnosen nicht mehr als offiziell bestätigte Fälle in die Statistik einfließen. Die besonders stark betroffene Provinz Hubei, wo das Virus in der Millionenstadt Wuhan ausgebrochen war, hatte kürzlich damit begonnen, auch solche Diagnosen zu zählen, die auf einer Kombination von Faktoren wie etwa Lungenbildern und dem körperlichen Zustand beruhen. Nun sollen auch dort wieder nur Labortests maßgeblich sein, die aber laut Experten in der Vergangenheit auch offensichtliche Erkrankungen nicht immer gleich erkannt haben.

 

Das sollten Sie über die Grundrente wissen

Die Grundrente kommt – und mit ihr viele Fragen. Denn wer hat eigentlich Anspruch darauf? Und wie wird der geprüft?

Rund 1,3 Millionen Menschen sollen davon profitieren – vor allem Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden – bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Grundrente bekommen sollen zudem nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen.

Den vollen Aufschlag erhalten diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) und 1.950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden. Bei 1.300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu 60 Prozent angerechnet – die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus. Liegt das Einkommen bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2300 Euro, soll es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden. Hat ein Ehepaar also zum Beispiel 2.400 Euro Einkommen, vermindert sich die Grundrente um 100 Euro.

Menschen, die ein Auskommen aus anderen Quellen haben, sollen keine Grundrente erhalten, berichtet “tagesschau.de”. So wird das zu versteuernde Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge geprüft. Dazu kommt der steuerfreie Teil von Renten und Kapitalerträge, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind. Werbungskosten und Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen.

Ralf Loweg