Dietmar Allgaier wird der neue Landrat des Landkreises Ludwigsburg

LUDWIGSBURG. Der neue Landrat des Landkreises Ludwigsburg heißt Dietmar Allgaier. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Freitag (15. November) den 53-Jährigen im dritten Wahlgang mit 77 von insgesamt 103 Stimmen auf acht Jahre gewählt.

Dietmar Allgaier war bisher Erster Bürgermeister der Stadt Kornwestheim. Er tritt sein neues Amt im Januar 2020 an. Landrat Dr. Rainer Haas hatte nach drei Amtszeiten auf eine weitere Kandidatur verzichtet.

Christoph Erdmenger von den Grünen hatte bereits nach dem ersten Wahlgang seine Kandidatur zurückgezogen. Der Kandidat der Freien Wähler, Gerd Maisch, ließ nach dem zweiten Wahlgang seinen Namen von der Bewerberliste streichen, so dass zum dritten Wahlgang nur noch die beiden Bewerber Dietmar Allgaier (CDU) und der Parteilose Heiner Pfrommer zur Wahl standen.

Am Ende lautete das Ergebnis: 77Stimmen für Allgaier und 26Stimmen für Pfrommer.

Ergebnis der Landratswahl vom 15.11.2019

1. Wahlgang
2. Wahlgang
3. Wahlgang
Dietmar Allgaier
46 Stimmen / 44,7% 46 Stimmen / 44,7% 77 Stimmen / 74,8%
Christoph Erdmenger
20 Stimmen / 19,4% zurückgezogen zurückgezogen
Gerd Maisch
30 Stimmen / 29,1% 31 Stimmen / 30,1% zurückgezogen
Heiner Pfrommer
7 Stimmen / 6,8% 26 Stimmen / 25,2% 26 Stimmen / 25,2%

Aktuelle Meldungen der Polizei

Ludwigsburg: Fußgänger angefahren

Am Mittwoch gegen 11.35 Uhr ereignete sich auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarkts in der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg ein Unfall zwischen einem Fußgänger und einem Autofahrer. Der 81 Jahre alte Fußgänger wollte einen Zebrastreifen auf dem Parkplatz passieren, als er vom 79-jährigen Toyota-Lenker wohl übersehen wurde und es zu einem Zusammenstoß kam. Der 81-Jährige erlitt schwere Verletzungen und musste durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. Sachschaden entstand keiner.

Ludwigsburg: Unfallflucht auf der B 27

Nach einer Unfallflucht am Mittwoch gegen 10.00 Uhr auf der Bundesstraße 27 auf Höhe des Zubringers aus Richtung Tamm bzw. des Breuningerlands kommend sucht das Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141/18-5353, noch Zeugen. Eine 41-jährige Renault-Fahrerin wollte vom Zubringer auf die B 27 Richtung Ludwigsburg einfahren, auf der sich aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ein Rückstau gebildet hatte. Beim Fahrstreifenwechsel übersah ein noch unbekannter LKW-Lenker den Renault vermutlich und touchierte diesen. Anschließend setzte der Unbekannte, der einen weißen LKW mit der Aufschrift “Spedition” lenkte, seine Fahrt in Richtung Ludwigsburg weiter fort. Der Fahrer selbst soll etwa Mitte 60 Jahre alt sein und trug einen weißen Bart. Der entstandene Sachschaden wurde auf etwa 1.300 Euro geschätzt.

Korntal-Münchingen: Feuerwehreinsatz

Vermutlich war ein technischer Defekt an einer Heizungsanlage der Grund für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Korntal-Münchingen am Mittwoch gegen 21.40 Uhr in der Gerhard-Hauptmann-Straße in Münchingen. Zunächst hatte ein Rauchmelder im betreffenden Einfamilienhaus ausgelöst. Die Bewohner stellten hierauf einen Brand im Heizungsraum fest und verließen das Haus. Die alarmierte Feuerwehr rückte mit sieben Fahrzeugen und 42 Einsatzkräften aus und stellte fest, dass mutmaßlich ein Steuergerät der Heizungsanlage zu brennen begonnen hatte. Der entstandene Gesamtsachschaden wurde auf rund 10.000 Euro geschätzt. Der Haus musste nach dem Löschen des Feuers belüftet werden, ist aber weiterhin bewohnbar.

Korntal-Münchingen: Unfall zwischen Fußgängerin und PKW-Lenker

Bei einem Unfall in der Weilimdorfer Straße in Korntal wurde am Mittwoch gegen 18.00 Uhr eine 64-jährige Fußgängerin verletzt. Die Frau wollte die Weilimdorfer Straße in Richtung des Bahnhofs überqueren, als ein 31 Jahre alter BMW-Fahrer von der Straße “Bahnhofplatz” nach links in die Weilimdorfer Straße abbog und die Frau vermutlich übersah. Es kam zu seinem Zusammenstoß zwischen dem PKW und der Fußgängerin, die im weiteren Verlauf durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht wurde. Sachschaden entstand nicht.

Markgröningen: Pkw beschädigt und beschmiert

Durch unbekannte Täter wurde in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zwischen 19:30 Uhr und 06:00 Uhr ein im Hans-Grüninger-Weg in Markgröningen geparkter VW beschädigt. Sämtliche Scheiben wurden eingeschlagen und die Fahrerseite wurde mit einem roten Schriftzug beschmiert. Es entstand ein Sachschaden von etwa 3.000 Euro. Zeugen werden gebeten sich beim Polizeiposten Markgröningen unter 07145/9327-0 zu melden.

Ludwigsburg: Auffahrunfall auf der A81

Am Donnerstagmorgen gegen 06:50 Uhr ereignete sich ein Unfall auf der A81 zwischen den Anschlussstelle Ludwigsburg Nord und Süd. Ein 45-Jähriger VW-Fahrer fiel nach eigenen Angaben in einen Sekundenschlaf und fuhr in der Folge auf einen vorausfahrenden Mercedes-Lkw auf. Sämtliche Fahrzeuginsassen blieben unverletzt, jedoch entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 15.000 Euro.

Biomüll-LKW kippt um

Beim Einfahren von der L 1100 in die L 1125 in Richtung Murr ist am Donnerstag gegen 15:00 Uhr ein mit Biomüll beladener Lkw samt Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 40 Tonnen umgekippt. Dabei wurde auch die dortige Ampelanlage stark beschädigt. Der 35-jährige Fahrer des Lkw zog sich mutmaßlich leichtere Verletzungen zu und wurde vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Die Fahrerin eines nachfolgenden Pkw verletzte sich leicht an Glasscherben.

Die Feuerwehren aus Murr und Marbach waren mit 15 Einsatzkräften am Unfallort und unterstützen die Polizei bei der Verkehrsregelung. Mitarbeitende der Straßenmeisterei Ludwigsburg kümmerten sich um die beschädigte Ampelanlage.

Vor der Bergung des Lkw-Gespanns musste die zum Teil auf der Fahrbahn verteilte Ladung mit einem Radlader abgetragen werden. Bei der Durchfahrt durch den Bergkeltertunnel kam es zu erheblichen Behinderungen.

Good News: Ludwigsburger Schlossfestspiele werden vom Bund gefördert

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern abschließend über den Haushalt 2020 beraten – mit guten Nachrichten für die Ludwigsburger Schlossfestspiele. Der Bund wird die Festspiele mit einmalig drei Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt fördern.

Steffen Bilger (CDU), Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Ludwigsburg: „Es freut mich, dass der Haushaltsausschuss die Bedeutung der Ludwigsburger Schlossfestspiele für die deutsche Kulturlandschaft anerkennt. In vielen Gesprächen konnte ich Lobbyarbeit für die Ludwigsburger Schlossfestspiele leisten – mit positivem Ausgang. Durch die Bundesförderung besteht die Möglichkeit, die überregionale Sichtbarkeit der Ludwigsburger Schlossfestspiele zu stärken. Ludwigsburg ist auch in Berlin bekannt als Stadt der Nachhaltigkeit. Das von Intendant Jochen Sandig
erarbeitete Konzept, das den Schwerpunkt auf das Thema Nachhaltigkeit legt, überzeugte mit diesem Ansatz. Ludwigsburg, Baden-Württemberg und ganz Deutschland können sich in den kommenden Jahren auf ein vielfältiges Festivalprogramm freuen.

Über die freudige Nachricht habe ich umgehend Intendant Jochen Sandig, Oberbürgermeister Dr. Matthias Knecht, und den Kuratoriumsvorsitzenden Albrecht Kruse unterrichtet.“ Die Mittel stammen aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Gefördert werden herausragende Kultureinrichtungen und –projekte im gesamten Bundesgebiet.

Die Ludwigsburger Schlossfestspiele (Internationale Festspiele Baden-Württemberg) finden im nächsten Jahr vom 7. Mai bis 28. Juni statt. Mit ihrer fast 90-jährigen Geschichte gehören sie zu den traditionsreichsten Festivals der Bundesrepublik Deutschland. Unter der neu berufenen künstlerischen Leitung werden die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), die Festspiele in den kommenden Jahren thematisch prägen.

Gutscheine auf dem Gabentisch

In den Supermärkten und Bäckereien werden bereits Lebkuchen, Spekulatius und Christstollen präsentiert. Und Weihnachtgeschenke stehen schon auf manchem Einkaufszettel. Laut einer Trendstudie stehen Gutscheine hoch im Kurs. Fast jede zweite befragte Person (42 Prozent), die schon einmal eine Gutscheinkarte gekauft hat, plant in diesem Jahr zum großen Fest mindestens eine oder gar mehrere Gutscheinkarten zu verschenken.

Zu diesem Ergebnis kommt die Trendstudie “Gutscheine im digitalen Zeitalter” von epay, einem führenden Anbieter von Gutschein- und Prepaidprodukten in Europa, und Plentyco, einem führenden Dienstleister für Feld-Marketing- und Point-of-Sale-Services.

Über die Hälfte (51 Prozent), die entweder einen Gutscheinkauf planen oder in Erwägung ziehen, plant die Gutscheinkarte als Hauptgeschenk. Rund 18 Prozent wollen mit einem thematisch passenden Gutschein das Hauptgeschenk ergänzen und 31 Prozent planen es als Zusatzgeschenk ohne Bezug zum Hauptgeschenk. Geschenkgutscheine zu Weihnachten sind ein attraktives Geschenk, denn sie versprechen Flexibilität für den Beschenkten und den Schenkenden.

Hauptabsatzkanal für Geschenkgutscheine bleibt der stationäre Handel: Mehr als drei Viertel der Befragten (76 Prozent), die planen oder überlegen, einen Gutschein zu verschenken, würden diesen eher in einem Geschäft als online kaufen. Online- und Mobilkanäle werden für die Kunden dennoch immer relevanter. Gutscheinkarten sind vielerorts – vom Lebensmittelhandel, über Drogerien, Postfilialen und Tankstellen – und in großer Auswahl als schneller Mitnahmeartikel beim regulären Einkauf oder auch kurzfristig vor dem Fest als Last-Minute-Geschenk erhältlich.

Lars Wallerang

89-Jähriger wird Opfer von falschen Polizisten

Die Polizei warnt aus aktuellem Anlass erneut vor der Betrugsmasche “Falsche Polizeibeamte” und “Enkeltrick”. Im Laufe des Mittwochs (13.11.2019) griffen die Täter offenbar über ein Dutzend Mal zum Telefon, um überwiegend ältere Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger um ihr Vermögen zu betrügen. Im Laufe des Abends ist auch ein 89 Jahre alter Mann aus dem Bereich Neugereut Opfer dieser perfiden Betrugsmasche geworden. Ein angeblicher Polizeibeamter kontaktierte den Mann gegen 22.15 Uhr. Er gab vor, dass die Wertgegenstände des Seniors zuhause nicht mehr sicher seien und forderte ihn auf, diese zusammenzupacken und einem weiteren angeblichen Polizeibeamten zu übergeben. Der 89-Jährige kam der Aufforderung nach und übergab einem Abholer rund 20 Minuten nach dem Telefonat noch an der Haustüre eine Plastiktüte mit Bargeld, Wertgegenständen und seinem Portemonnaie im Wert von über Tausend Euro. Der Abholer wird als etwa 40 Jahre alter, zirka 170 Zentimeter großer Mann beschrieben. Er trug kurze schwarze Haare und war dunkel bekleidet. Zeugen, die insbesondere im Bereich der Kormoranstraße, der Marabustraße und dem Flamingoweg verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder andere verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei telefonisch unter der Nummer +4971189905778 in Verbindung zu setzen.

Demütigung von Ludwigsburger-Frauen in der NS-Zeit

Das Stadtarchiv der Stadt Ludwigsburg beschäftigt sich mit neuem Bildmaterial zu schrecklichem Vorfall aus dem Jahr 1941

Es sind erschütternde Aufnahmen, die einen Vorfall vom 7. Juni 1941 dokumentieren:

Auf Veranlassung des Kreisamtsleiters der Deutschen Arbeitsfront (DAF) Richard Aeckerle wurden zwei Frauen aus Eglosheim kahlgeschoren durch Ludwigsburg geführt und gedemütigt. Sie wurden beschuldigt, ein Verhältnis mit zwei französischen Kriegsgefangenen gehabt zu haben.

Alle Beteiligten waren in der Blechwarenfabrik Bremer & Brückmann in der Kammererstraße 8 beschäftigt. Im Rahmen einer Betriebsversammlung mussten sich die beiden Frauen die Köpfe kahl scheren lassen. Anschließend wurden sie über den Bahnhofsvorplatz, durch die Mylius- und Wilhelmstraße, über den Marktplatz bis zur Polizeihauptwache in der Schlossstraße getrieben und inhaftiert. Aeckerle drängte die Ehemänner der Frauen dazu, sich scheiden zu lassen. Einer der Ehemänner widersetzte sich diesem Zwang.

Ereignisse wie diese waren während des „Dritten Reichs“ keine Seltenheit. Der Vorfall in Ludwigsburg war bislang schon durch einige Bilder dokumentiert. Nun sind vor kurzem Fotografien dieses Ereignisses aufgetaucht, die bisher nicht bekannt waren. Vor diesem Hintergrund hat das Stadtarchiv Ludwigsburg versucht, den Entstehungshintergrund aller momentan bekannten Aufnahmen zu rekonstruieren.

Inzwischen liegen 21 Motive vor, die aus fünf unterschiedlichen Quellen stammen. Die fotografische Qualität der Bilder sowie die Standorte der Fotografen lassen darauf schließen, dass die Aufnahmen von professionellen Fotografen auf Anweisung der DAF entstanden sind. Vermutlich waren mehrere Personen beauftragt, den Zug der Frauen durch Ludwigsburg aufzuzeichnen. Einige Bilder sind allem Anschein nach aus Gebäuden (vor allem dem Ludwigsburger Rathaus) aufgenommen worden. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Bilder als Schnappschüsse von Passanten erstellt wurden. Die Bilder sind teilweise fotografisch gekonnt gestaltet. Andere sind an Orten aufgenommen worden, die ohne Zustimmung der damaligen Machthaber nicht zugänglich gewesen sein dürften.

Ein Großteil der Abbildungen ist als Anhang der Spruchkammerakte von Richard Aeckerle überliefert, der im Rahmen der Entnazifizierung für die Demütigung der Frauen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Einige wenige Bilder wurden 1941 in einer der NSDAP nahestehenden Zeitschrift veröffentlicht. Diese Bilder sind seit der unmittelbaren Nachkriegszeit bekannt. Die drei anderen Quellen sind oppositionellen Kreisen zuzurechnen. Hier konnte nicht geklärt werden, wie die vermutlich von der DAF in Auftrag gegebenen Bilder an ein Gewerkschaftsmitglied, einen Fotografen, der SPD-Mitglied war und an einen Verfolgten des NS-Regimes gelangt sind. Die Bilder aus diesen drei Quellen wurden erst nach dem Krieg entdeckt, die letzten erst vor wenigen Monaten.

Das Bildmaterial von diesem in Ludwigsburg verübten Verbrechen sowie von der Zerstörung der Ludwigsburger Synagoge gelangte offenbar in die Hände der im Untergrund agierenden Opposition. Dies untermauert das Bedürfnis, die geschehenen Gräueltaten zu dokumentieren und der Nachwelt zu überliefern.

Darüber hinaus zeigen die Ludwigsburger Ereignisse, dass das „Dritte Reich“ nicht nur in Großstädten und Konzentrationslagern existierte, sondern auch in einer kleineren Stadt wie Ludwigsburg den Alltag dominierte und mitunter tödliche und grausame Folgen hatte.

Die Fakten zum Weihnachtsgeld

Wohl denen, die es bekommen: Das Weihnachtsgeld ist für Hundertausende Arbeitnehmer ein überaus willkommener Zuschlag zum monatlichen Gehalt, oft sehnlichst erwartet und längst fest in den Haushalts-Etat eingerechnet. Doch wer kriegt es eigentlich – und was sollte man noch über das Extra-Geld zum Jahresende wissen?

Rein rechtlich gesehen ist das Weihnachtsgeld schlicht ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer auszahlt, meist im November mit dem monatlichen Gehalt. Ursprünglich war es vor allem dafür gedacht, Geschenke für Weihnachten zu kaufen.

“Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Weihnachtsgeld oft mit dem 13. Monatsgehalt verwechselt”, heißt es bei den Experten des Versicherers ARAG. Doch aus rechtlicher Sicht gibt es Unterschiede: Das Weihnachtsgeld ist oft eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Das 13. Monatsgehalt dagegen ist ein vertraglich vereinbartes Entgelt für erbrachte Arbeitsleistung.

Eigentlich schade: Ein allgemeines Recht auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Die Sonderzahlung erfolgt nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag verankert ist. Der Arbeitgeber darf aber bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn er dafür einen sachlichen Grund hat. Für Beamte gelten gesetzliche Regelungen, nach denen sie Weihnachtsgeld erhalten.

Über die Höhe des Weihnachtsgeldes entscheiden der Arbeitgeber oder die Tarifvertragsparteien. Üblich ist ein Brutto-Monatsgehalt zusätzlich zum Gehalt im November. Es wird auf den Bruttomonatsverdienst aufgeschlagen und ganz regulär versteuert.

Rudolf Huber

Grundsatz-Urteil: Private Blitzer sind unzulässig

Dieses aktuelle Urteil dürfte viele Blitz-Sünder elektrisieren: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat jetzt die gängige Praxis von Kommunen für unzulässig erklärt, private Dienstleister als Tempowächter einzusetzen. O-Ton OLG: “Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keine Rechtsgrundlage.”

Der Knackpunkt: Laut des Gerichts handelt es sich bei der Übertragung der Tempoüberwachung um eine rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung. Diese Tatsache entziehe dem Verfahren die Rechtsgrundlage für den Erlass des Bußgeldbescheides. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19, OLG Frankfurt am Main, 6.11.2019)

Auslöser des Richterspruchs war ein Bußgeldverfahren beim Amtsgericht Gelnhausen, bei dem sich ein Geblitzter gegen den in dem Bescheid angegebenen Zeugen, den Mitarbeiter einer privaten GmbH, gewehrt hatte.

“Im Urteil weist das Gericht darauf hin, dass die Verkehrsüberwachung nur durch eigene Bedienstete der Ortspolizeibehörde mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden darf”, so die Berliner Coduka GmbH, die das Portal geblitzt.de betreibt. Damit habe die zunehmende Praxis, private Firmen zur Erbringung staatlicher Aufgaben wie der Verkehrsüberwachung einzusetzen, einen Dämpfer erhalten, meint Coduka-Chef Jan Ginhold. Weil diese Auslagerung außer in Hessen auch in Bayern, Brandenburg, Sachsen, dem Saarland und NRW anzutreffen sei, habe die Einzelfallentscheidung “bundesweiten Signalcharakter”.

Bereits rechtskräftige Bescheide dürften allerdings trotz der jetzt fehlenden Rechtsgrundlage Bestand haben. Zukünftige oder noch laufende Verfahren im Zusammenhang mit Privat-Blitzern sind aber anfechtbar. Weil das aber von außen nicht erkennbar ist, muss die Überprüfung zwingend ein Anwalt auf Basis der Ermittlungsakte vornehmen.

Rudolf Huber