Kohlestrom-Anteil sinkt deutlich

Windkraft und Photovoltaik sind aktuell auf dem deutschen Strommarkt wichtiger als Kohle. Das ergibt sich aus der Zusammenfassung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) über die Energieerzeugung im dritten Quartal 2019. In diesem Zeitraum sank die eingespeiste Strommenge mit 120 Milliarden Kilowattstunden gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 12,8 Prozent, der Anteil an Kohlestrom sogar um 37 Prozent auf 34 Milliarden Kilowattstunden. “Bereits im ersten und zweiten Quartal war die eingespeiste Menge an Kohlestrom um 20 und 24 Prozent zu den Vorjahresquartalen zurückgegangen”, heißt es bei Destatis. Windkraft und Photovoltaik kamen zusammen auf 36 Milliarden Kilowattstunden.

Mit einem Plus von 31 Prozent verzeichnete Erdgas im dritten Quartal 2019 den höchsten Zuwachs. Das hängt laut der Statistiker unter anderem mit der günstigen Preisentwicklung für Kraftwerksbetreiber zusammen. Außerdem seien Gaskraftwerke wegen ihrer deutlich kürzeren Anlaufzeiten flexibler einsetzbar als Kohlekraftwerke. Ein Destatis-Sprecher: “Dies ist bei einem mittlerweile konstant über 30 Prozent liegenden Anteil von Windkraft und Photovoltaik und den damit verbundenen Schwankungen bei der kurzfristig verfügbaren Strommenge aus diesen Quellen von Vorteil.”

Rudolf Huber

Familien investieren nachhaltiger

Das Thema Nachhaltigkeit kommt inzwischen auch bei der Geldanlage an. Zumindest bei Familien mit Kindern, die in diesem Punkt offenbar besonders vorausschauend sind. Wie eine Studie der Zurich Versicherung zeigt, will jeder fünfte Haushalt mit Kindern (19 Prozent) künftig in umweltfreundliche und faire Anlageprodukte investieren. 

Zum Vergleich: Nur etwa jeder zehnte Haushalt in Deutschland plant, Geld nachhaltig anzulegen. In Single-Haushalten sind es sogar nur sechs Prozent. Häufig sind Familien sogar schon einen Schritt weiter: Zwölf Prozent verfügen bereits über nachhaltige Sparbücher, Fonds oder Versicherungen. Im Bundesschnitt sind es erst acht Prozent der Bevölkerung. Für die Studie wurden 1.000 Deutsche ab 18 Jahren befragt.

Familien denken sowieso intensiv an die Zukunft: 79 Prozent verfügen bereits über eine Geldanlage, im Bevölkerungsschnitt sind es lediglich 66 Prozent. “Die Studie zeigt: Eltern wollen häufig mehr als eine Geldanlage, die die Familie absichert. Ihr Wunsch ist es, dass sie zugleich einen Beitrag zum Umweltschutz oder zu sozialen Projekten leisten können”, sagt Jacques Wasserfall, Vorstand Leben bei der Zurich Gruppe Deutschland. “Familien geht es um die Zukunft ihrer Kinder und die Welt, in der sie einmal leben werden.”

Andreas Reiners

Alkoholisierter Unfallflüchtiger versucht Polizisten zu bestechen

Bietigheim-Bissingen-Metterzimmern:

Da er sich alkoholisiert hinter das Steuer seines BMW gesetzt hatte, war ein 41 Jahre alter Mann am Montag gegen 18.20 Uhr vermutlich in einen Unfall in der Straße “Hinter der Kirche” in Metterzimmern verwickelt.

Der BMW-Lenker kam beim Befahren der Straße nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Fiat der am Straßenrand abgestellt war. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Fiat rückwärts auf einen dahinter stehenden Alfa-Romeo geschoben. Im Anschluss setzte der 41-jährige BMW-Fahrer zurück. Beim Vorwärtsfahren prallte er jedoch erneut gegen den Fiat. Zeugen des Unfalls verhinderten nun die Weiterfahrt des 41-Jährigen und alarmierten die Polizei. Als die Beamten des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen vor Ort eintrafen, wollte sich der 41-Jährige zur Fuß davon machen. Die Polizisten mussten den Fahrer, der nicht sicher gehen konnte und schwankte, aufhalten.

Da der Mann sich aggressiv gegenüber den Polizisten verhielt, wurden ihm Handschließend angelegt und er wurde zum Streifenwagen gebracht. Im weiteren Verlauf versuchte er eine Polizistin zu bestechen. Als das nicht erfolgreich war, beleidigte er sie und ihren Kollegen. Einen Atemalkoholtest verweigerte der 41-Jährige. Er musste sich dann einer Blutentnahme unterziehen. Sein Führerschein wurde darüber hinaus beschlagnahmt. Der entstandene Gesamtsachschaden wurde auf rund 13.000 Euro geschätzt.

Gewalttätiger Mann schlägt in Wohnung Ex-Partnerin

Hemmingen: Frau bei Streit geschlagen und getreten

Mit einem gewalttätigen 40-jährigen Mann hatten es Polizeibeamte am Montag gegen 23:50 Uhr in Hemmingen in der Münchinger Straße zu tun. Dieser hielt sich in der Wohnung seiner ehemaligen Partnerin auf, um während deren Abwesenheit das gemeinsame Kleinkind zu beaufsichtigen. Nach ihrer Heimkehr kam es zu einem lautstarken Streit zwischen der 31-Jährigen und dem Mann. In dessen Verlauf soll der 40-Jährige die Frau an den Haaren gezogen, geschlagen und getreten haben. Als die alarmierten Polizeibeamten eintrafen, hatte er sich bereits in ein Zimmer zurückgezogen und eingeschlossen. Die 31-Jährige erlitt mehrere Verletzungen die vor Ort durch den Rettungsdienst versorgt wurden. Gegen den Mann wurde durch die Beamten ein Platzverweis ausgesprochen. Er muss nun mit einer Strafanzeige wegen Körperverletzung rechnen.

Ab Dienstag: Wieder Feinstaubalarm in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Sonntag, 15. Dezember, zum sechsten Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst.

Beginn:
ab Dienstag, 17. Dezember, 0 Uhr für den Autoverkehr
ab Montag, 16. Dezember, 18 Uhr für Komfort-Kamine

Ende:
Das Ende des Feinstaubalarms ist offen

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Luftschadstoffen wie Feinstaub zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) bis mindestens Mittwoch ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Die kostenlose Kostenfalle

Nichts ist umsonst. Auch Kostenloses hat seinen Preis – oft einen zu hohen. Die Verbraucherzentrale hat Angebote untersucht, die nur scheinbar kostenlos sind. Hierzu haben die Markexperten der Verbraucherzentrale Bayern im Netz Vermittlungsplattformen für Flüge, Übernachtungen, Mobilfunk, Strom und Kredite untersucht.

Soviel vorab: Trotz ihres großen Potentials als Wegweiser im Angebotsdschungel sind sie nur eingeschränkt empfehlenswert. Denn Vermittlungsplattformen bieten ihre Dienste nur vermeintlich gratis an.

Die meisten Vermittlungsplattformen verlangen zwar kein direktes Entgelt für ihre Leistungen. Verbrauchern können bei der Nutzung dennoch Kosten entstehen: beispielsweise durch die mögliche Verwertung persönlicher Daten oder durch Preise, die höher sind als beim Anbieter direkt. Die erhöhten Preise ergeben sich etwa dadurch, dass Provisionszahlungen der Anbieter an die Plattformen eingespeist werden.

Auch die Reihenfolge der Suchergebnisse auf Vermittlungsplattformen kann von Provisionszahlungen beeinflusst sein. Dies kann dazu führen, dass Verbraucher für sie ungünstige oder teurere Angebote wählen. Nur vier von 28 untersuchten Plattformen dokumentieren zumindest in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie die Reihenfolge zustande kommt. Zwei Plattformen geben dabei an, dass Provisionszahlungen die Listung der Ergebnisse beeinflussen können.

“Die Auswirkungen der Provisionen auf das Ranking sind für Verbraucher nur schwer festzustellen”, sagt Tatjana Halm, Teamleiterin “Marktwächter Digitale Welt” in der Verbraucherzentrale Bayern. Deshalb sehe man sie besonders kritisch.

Bei der Buchung von Dienstleistungen über Vermittlungsplattformen kommen mehrere Verträge zustande. Zunächst mit der Vermittlungsplattform selbst und dann mit dem Anbieter, der die Dienstleistung für den Verbraucher erbringt. Dies ist für Verbraucher intransparent: Bei keiner der 30 untersuchten Seiten wurde während der Buchung erläutert, welcher Vertragspartner welche Rolle hat und wofür er zuständig ist.

Nach Ansicht der Verbraucherschützerin können Vertragsverhältnisse im Reklamationsfall dafür sorgen, dass Anbieter und Plattform sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben und der Verbraucher am Ende der Leidtragende ist.

Lars Wallerang

Mit dem Christkind kommt der Stau

Die Autoclubs ADAC und ACE haben für Weihnachten und die Tage danach schon mal das Stau-Barometer ausgepackt. Die Prognosen sind eindeutig. Am vierten Adventswochenende beginnen in ganz Deutschland die Weihnachtsferien. Vor Weihnachten und an Neujahr ist die Staugefahr am größten. Jedoch: “Zwischendrin gibt es dank der günstigen Feiertagskonstellation auch einige staufreie Tage”, sagt der ADAC.

Der verkehrsreichste Reisetag ist Freitag, 20. Dezember. Dann trifft der übliche Berufsverkehr auf den Urlauberverkehr. Ebenfalls staureich: Donnerstag, 26. Dezember, und Mittwoch, 1. Januar, wenn viele Autofahrer von ihrem Verwandten- und Familienbesuch zurückkehren. Auf den Ballungsraumautobahnen sollte man sich vor allem am Samstag, 21. Dezember, und Montag, 23. Dezember, in Geduld üben. Dort tummeln sich noch viele Last-Minute-Einkäufer auf Geschenkejagd oder auf dem Weg zum Weihnachtsmarkt.

Zu den verkehrsberuhigten Tagen zwischen den Jahren zählen Sonntag, 22. Dezember, Dienstag, 24. Dezember (Heilig Abend), Freitag, 27. Dezember, Sonntag, 29. Dezember, und Montag, 30. Dezember. Auch an Silvester, Dienstag, 31. Dezember, ist auf den Straßen nicht allzu viel los.

Auch das Wetter im Alpenraum spielt eine wichtige Rolle: Alle Alpenpässe mit regulären Wintersperren sind jetzt geschlossen, berichtet der ACE. Gerade vor der Fahrt in den Skiurlaub sollte der Straßenzustand im Alpenraum beobachtet werden, eine entsprechende Winterausrüstung des Fahrzeuges ist zudem unerlässlich. Eine Übersicht zum aktuellen Straßenzustand der Alpenstraßen, Informationen zu weiteren witterungsbedingten Einschränkungen und allgemeine Infos zu den Alpenpässen hält der Autoclub unter ace.de/alpenpaesse bereit.

Lars Wallerang

Kinder und Smartphones: Das können Eltern tun

Immer häufiger, immer früher: Schon im Grundschulalter wünschen sich Kinder mittlerweile ein Smartphone. Eltern und Großeltern erfüllen diesen Wunsch häufig, ohne mögliche Risiken zu kennen. “Was genau ein Kind am Smartphone tut, wissen die wenigsten Eltern. Oft haben schon Grundschulkinder einen technischen Wissensvorsprung”, sagt Miriam Bätzing von der Verbraucher Initiative.

Klar ist: Wer sich in jungen Jahren zu häufig hinter Bildschirm oder Touchscreen verschanzt, leidet überdurchschnittlich oft unter Hyperaktivität, Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörung. Schulprobleme werden wahrscheinlicher. Und unangemessene Inhalte sind ein weiteres Problem, wenn sich Kinder unkontrolliert im Netz bewegen. Was also tun? Hier die Tipps der Experten:

– Seien Sie Vorbild und nutzen Sie Bildschirmmedien selbst maßvoll.

– Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind klare Nutzungsregeln und begleiten Sie es bei seinen ersten Erfahrungen im Netz.

– Legen Sie altersgemäße Bildschirmzeiten fest: von drei bis sechs Jahren haben Kinder 30, von sechs bis zehn Jahren 45 und von elf bis 13 Jahren 60 Minuten täglich. Kinder unter drei Jahren sollten gar keine Zeit vor dem Bildschirm verbringen.

– Installieren Sie Jugendschutz-Software und -Filter auf Geräten, die Ihr Kind nutzt.

– Kaufen Sie nur kindgerechte und zertifizierte Endgeräte (etwa mit dem “TCO Certified”-Label). Ein PC sollte entsprechend der Größe des Kindes eingestellt werden können.

– Achten Sie darauf, dass sich Ihr Kind im Alltag ausreichend bewegt, insbesondere zwischen zwei Bildschirmzeiten.

Rudolf Huber

 

Alkohol-Limit auch zu Weihnachten

Wer nicht aufpasst, kommt gerade in der Weihnachtszeit auf eine ordentliche Portion alkoholischer Getränke. Glühwein oder Punsch auf dem Weihnachtsmarkt, ein Glas Wein auf der Weihnachtsfeier und beim feinen Essen, Sekt zum Jahreswechsel – die Gelegenheiten zum Alkoholkonsum häufen sich. Doch Vorsicht: Auch kleinere Mengen Alkohol können bereits gesundheitsschädlich und mit Risiken verbunden sein, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA).

“Alkohol ist ein Zellgift, das alle Organe schädigen kann, in jedem Lebensalter”, erläutert Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. Mehr als 200 verschiedene Krankheiten, darunter Magen-Darm-, Leber-, Herzkreislauf- und mehrere Krebserkrankungen, sind mit dem Konsum von Alkohol assoziiert. Jeder Schluck Alkohol stellt den Organismus vor besondere Herausforderungen, hat eine Reihe von Stoffwechselreaktionen zur Folge und muss am Schluss wieder abgebaut werden.

Deshalb empfiehlt die BZgA einen “verantwortungsvollen Umgang” mit Alkoholika. Wobei klar ist: Am gesündesten ist es, schlicht komplett auf Alkohol zu verzichten. Und wenn doch, sollten Frauen nicht mehr als ein kleines Glas eines alkoholischen Getränks pro Tag, etwa 0,3 Liter Bier oder 125 Milliliter Wein trinken. Männer maximal zwei kleine Gläser pro Tag, also 0,6 Liter Bier oder 250 Milliliter Wein. “Um das Risiko einer schleichenden Abhängigkeit zu reduzieren, ist es wichtig, mindestens zwei Tage pro Woche komplett alkoholfrei zu sein”, so die Expertin.

Mit dieses Tipps der BzgA kann man in der Vorweihnachtszeit und an den Festtagen beim Alkohol im Limit bleiben:

– Wenn Sie Alkohol trinken, dann möglichst wenig.

– Trinken Sie nicht täglich Alkohol.

– Trinken Sie langsam und genießen Sie Getränke bewusst.

– Wählen Sie zum Alkohol immer ergänzend ein alkoholfreies Getränk.

– Und: Es gibt viele leckere alkoholfreie Alternativen.

Rudolf Huber

Neurodermitis im Alter

Neurodermitis ist eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die vor allem Kinder betrifft. Doch anders als früher vermutet, wächst sich Neurodermitis nicht aus, sondern kann nach langen beschwerdefreien Phasen im Erwachsenen- oder sogar im Seniorenalter wieder ausbrechen. Es kommt aber auch vor, dass Neurodermitis bei Erwachsenen erstmals auftritt, berichtet der Verein Deutsche Haut- und Allergie-Hilfe.

Wo sich Ekzeme entwickeln und wie stark sie ausgeprägt sind, ist je nach Alter und Vorgeschichte unterschiedlich. Bei sehr alten Menschen verläuft die Erkrankung oftmals schwer; große Hautareale sind gerötet, teilweise schuppig und mit einem sehr starken Juckreiz verbunden. Was genau dahintersteckt, darüber gibt es bislang nur Vermutungen: hormonelle Umstellungen im Alter, Stress, Allergien, jahrelanger Kontakt zu hautreizenden Substanzen, intensive Hygienemaßnahmen oder eine abnehmende Barrierefunktion der Haut.

Mit fortschreitendem Alter verändert sich die Haut: Die Barrierefunktion lässt nach, die Haut wird trockener und anfälliger für Reize. Ältere Patienten, die zu Ekzemen neigen, müssen sich daher möglicherweise an eine neue Routine gewöhnen und ihre Haut morgens und abends eincremen. Diese so genannte Basistherapie ist das Fundament jeder Behandlung, die je nach Schweregrad der Ekzeme um wirkstoffhaltige Salben oder innerlich wirkende Arzneimittel ergänzt wird.

In den Pflegelotionen müssen geeignete Fette enthalten sein sowie Feuchthaltefaktoren wie Glycerin, die die Hautbarriere stärken, das Wasserbindungsvermögen verbessern, die trockene Haut geschmeidig machen und dem Juckreiz entgegenwirken. Mittlerweile gibt es außerdem Basispflegeprodukte mit zusätzlichen Wirksubstanzen. Ein Beispiel hierfür ist Junghafer-Extrakt, der antientzündlich wirkt und das überaktive Immunsystem der Haut bei Neurodermitis reguliert.

Lars Wallerang