10°

29-Jähriger will Streit schlichten und wird geschlagen

Ludwigsburg-City: 

Wegen Körperverletzung und Beleidigung ermittelt die Polizei gegen einen noch unbekannten Täter, der sich am Mittwoch gegen 16.20 Uhr in der Myliusstraße in Ludwigsburg in einem Einkaufsmarkt aufgehalten hatte.

Aus noch ungeklärten Gründen kam es im Kassenbereich zunächst zu einem verbalen Disput zwischen dem Unbekannten und einer 59-jährigen Kundin. In der Warteschlange an der Kasse stand die Frau hinter dem Unbekannten, der sie im weiteren Verlauf wohl mehrfach beleidigte. Nachdem ein 29-jähriger Kunde auf den Vorfall aufmerksam geworden war, versuchte er den äußerst aggressiven Mann zu beruhigen. Dieses Vorhaben scheiterte und der Störenfried schlug dem Streitschlichter vermutlich mehrmals mit der Faust gegen den Kopf. Der 29-Jährige erlitt hierdurch leichte Verletzungen. Nach dem Geschehen wurde der Querulant aus dem Einkaufsmarkt verwiesen. Hinzugezogene Polizeibeamte konnten ihn vor Ort nicht mehr antreffen. Eine sofort eingeleitete polizeiliche Fahndung führte nicht zur Ergreifung des Unbekannten.

Bei ihm soll es sich um einen etwa 30 Jahre alten Mann mit dunkleren Teint handeln, der etwa 170 bis 180 cm groß und dünn ist. Er hat kurze, schwarz gelockte Haare und war zur Tatzeit mit einer schwarzen Arbeitshose sowie einem dunkelroten Parka bekleidet. Darüber hinaus führte er einen schwarzen Rucksack mit sich. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Täter geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ludwigsburg, Tel. 07141 18-5353, in Verbindung zu setzen.

LKW gerät auf Gegenfahrbahn: 4 Verletzte

Vaihingen an der Enz:

Vier Leichtverletzte und ein Sachschaden von etwa 51.000 Euro forderte ein Verkehrsunfall, der sich am Donnerstag gegen 06.40 Uhr auf der Landesstraße 1106 zwischen Ensingen und Horrheim ereignete. Aus noch ungeklärter Ursache kam ein 42-jähriger Lkw-Fahrer in Richtung Horrheim zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab. Beim Versuch gegenzulenken geriet der Lkw vermutlich zu weit nach links und streifte den Außenspiegel eines entgegenkommenden Sattelzuges, an dessen Steuer ein 52-Jähriger saß. Durch den Zusammenstoß ist die Scheibe auf der Fahrerseite des Sattelzugs geborsten. Aufgrund des Scherbenflugs verlor der 52-jährige Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam teilweise auf die Gegenfahrbahn. Dort stieß er mit einem 65-jährigen BMW-Lenker zusammen, der ins Schleudern geriet und im weiteren Verlauf noch mit einer in Richtung Ensingen fahrenden 46-jährigen Nissan-Lenkerin kollidierte. Alle vier Fahrer erlitten durch den Unfall leichte Verletzungen und mussten vom Rettungsdienst in umliegende Krankenhäuser gebracht werden. Der BMW und der Nissan waren infolge des Unfalls nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Während der Unfallaufnahme und der Bergungsarbeiten war die Landesstraße bis etwa 09.20 Uhr gesperrt.

Maut-Desaster: Rätsel um “geheime” Akten

Das Desaster um die Pkw-Maut schlägt immer höhere Wellen. Jetzt soll sogar der Bundesgerichtshof eingeschaltet werden. Grund ist die nachträgliche Einstufung von Akten des Maut-Untersuchungsausschusses als “geheim”.

Es widerspreche jedweder Logik, bereits veröffentlichte Unterlagen zu sperren, während Verkehrsminister Andreas Scheuer bei jeder Gelegenheit maximale Transparenz verspricht, argumentiert Christian Jung, FDP-Obmann im Maut-Untersuchungsausschuss, im Gespräch mit der Zeitung “Wirtschaftswoche”. Damit werde bewusst die Aufklärung durch die kontrollierenden Abgeordneten und ihre Mitarbeiter behindert und eingeschränkt.

Jung bezieht sich bei seiner rechtlichen Prüfung auf einen Passus im Untersuchungsausschussgesetz, wonach ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Einstufung der Akten entscheiden kann. Einen entsprechenden Antrag müssen mindestens ein Viertel der Mitglieder des Ausschusses stellen.

Das Verkehrsministerium hatte die neue Geheimhaltungsstufe für bereits an den Bundestag überstellte Unterlagen mit “Beeinträchtigungen eines etwaigen schiedsgerichtlichen Verfahrens” und Geschäftsgeheimnissen von Firmen begründet, die sich für einen Betrieb der Maut beworben hatten.

Ralf Loweg

Das müssen Australien-Urlauber jetzt wissen

Die katastrophalen Buschfeuer in Australien wirbeln auch die Urlaubs-Saison völlig durcheinander. Touristen wurden bereits evakuiert, einige reisen früher ab oder treten ihren Urlaub gar nicht erst an. Doch wer übernimmt die Kosten für Stornierungen, Umbuchungen oder außerplanmäßige, teurere Heimreisen?

Nach Auskunft der ARAG-Experten haben Individualreisende schlechte Karten, wenn sie ihren gebuchten Australien-Flug oder das Hotel stornieren. Ein Rücktrittsrecht haben sie nämlich nicht. Tickets und Hotelzimmer können nicht einfach zurückgegeben werden. Hier kommt es auf die individuellen Konditionen und auf die Kulanz der Verträge und Anbieter an.

Auch Pauschalurlauber können sich nicht auf höhere Gewalt berufen. Hier kommt es auf den Reisezeitpunkt und den Ort an. Nur, wenn der Australien-Urlaub kurz bevorsteht und das Ziel der Reise direkt in betroffenen Gebieten liegt, können Urlauber ohne Stornokosten von ihrem Reisevertrag zurücktreten, weil die Naturkatastrophe die Reise erschweren, gefährden oder gar vereiteln würde. Anders herum kann aber auch der Veranstalter die Reise aufgrund der verheerenden Brände absagen. In der Regel gibt es in solchen Ausnahmesituationen Umbuchungsangebote. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht hingegen nicht.

Wer bereits unterwegs ist, kann den Vertrag bei einer Naturkatastrophe kündigen. Dann muss der Veranstalter dafür sorgen, dass die Urlauber so schnell wie möglich nach Hause geflogen werden. Fallen dabei Mehrkosten an, trägt sie der Reiseveranstalter. Zudem haben Urlauber, deren Reise aufgrund von unvermeidbaren Umständen abgebrochen werden muss, Anspruch auf Erstattung für nicht genutzte Leistungen.

Können durch die Feuergefahr gebuchte Programmteile nicht durchgeführt werden, besteht unter Umständen die Möglichkeit zu einer Preisminderung, weil ein Reisemangel vorliegt. Haben Urlauber beispielsweise eine Rundreise gebucht, die in Teilen durch gefährdete Gebiete führt, darf diese kostenlos storniert werden.

Pauschalurlauber, deren Reise erst in einigen Wochen oder Monaten losgeht, können ihren Australien-Trip nicht kostenlos stornieren. Denn sollte die Brandgefahr bis Reiseantritt gebannt und Schäden beseitigt sein, besteht kein Grund, die Reise nicht anzutreten. Angst allein genügt nach Auskunft der ARAG Experten nicht, um den Urlaub kostenlos zu stornieren.

Ralf Loweg

Netflix: Ärger nach Jesus-Parodie

Bei Religion hört der Spaß auf. Das hat jetzt auch Netflix mitbekommen. Denn der Streaming-Riese muss eine Weihnachtssendung einer brasilianischen Satire-Gruppe angesichts massiver Kritik aus der Kirche aus dem Programm nehmen.

Produziert wurde der Kurzfilm von der in Rio de Janeiro ansässigen Firma Porta dos Fundos, deren Büro an Heiligabend Ziel einer Molotowcocktail-Attacke wurde. In der Sendung kehrt Jesus an seinem 30. Geburtstag nach Hause zurück und deutet an, schwul zu sein. Religiöse Gruppen verdammten dies als Gotteslästerung. Eine Online-Petition sammelte Millionen Unterschriften für ein Verbot des Films. Dessen Macher verteidigten ihre Produktion indes als legitimen Ausdruck der Meinungsfreiheit.

Doch das Gericht erklärte nun, eine Streichung der Sendung aus dem Streaming-Programm sei “nicht nur von Vorteil für die christliche Gemeinde, sondern für die brasilianische Gesellschaft, die überwiegend christlich ist”. Netflix wollte sich zunächst nicht dazu äußern. Porta dos Fundos wollte ebenfalls fürs erste keinen Kommentar abgeben.

Ralf Loweg

Daumen hoch für digitales Gesundheitswesen

 Alles wird digital. Da darf die Gesundheit keine Ausnahme machen. Geht es nach dem Willen vieler Menschen in Deutschland, würde es 2020 vor allem mehr Online-Service im Gesundheitswesen geben. 52 Prozent sind nicht zufrieden mit der derzeitigen Entwicklung. Das ergab die “European Study on the Digitalisation of the Healthcare Pathways” von Sopra Steria.

81 Prozent der Bürger glauben, dass vor allem Langzeiterkrankungen wie Diabetes mithilfe vernetzter digitaler Lösungen besser behandelt werden können. 90 Prozent der Deutschen würden zugelassene Apps nutzen, beispielsweise für Smartphone-Erinnerungen zur Einnahme von Medikamenten, Monitoring von Vitaldaten und Hinweise zu möglichen Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln.

Ralf Loweg

Erstmals mehr Strom aus erneuerbaren Energien als aus Kohle

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen ist im Jahr 2019 deutlich um acht Prozent angestiegen. Sie deckt nun etwa 42 Prozent des Stromverbrauchs (2018: 37,8 Prozent). Das ergab eine vorläufige Auswertung der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) beim Umweltbundesamt (UBA). Insgesamt wurden im Jahr 2019 fast 243 Milliarden Kilowattstunden Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen. Damit wird erstmals deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als aus allen Stein- und Braunkohlekraftwerken zusammen. „Diese positive Entwicklung wurde auch von einer Reihe windstarker Monate begünstigt. Das darf allerdings nicht über die aktuelle Krise beim Ausbau der Windenergie an Land hinwegtäuschen. Wir erleben gerade ein historisches Ausbautief. Das wird das künftige Wachstum der Windkraft stark hemmen“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.

68-Jähriger schlägt mit Eisenstange zu

Bietigheim-Bissingen: 

Am Mittwochabend kam es am Bahnhof in Bietigheim-Bissingen zu einer Körperverletzung, an der ein 68-Jähriger und ein 34 Jahre alter Mann beteiligt waren. Der 34-Jährige, der mutmaßlich alkoholisiert war, pöbelte gegen 20.30 Uhr Passanten an und bettelte nach Zigaretten. Der 68 Jahre alte Mann wartete indes am Bahnhof und fühlte sich durch das Verhalten des Jüngeren wohl eingeschüchtert. Da er einen bevorstehenden Angriff des Mannes befürchtete, ging der Senior zu einem Fahrzeug und holte eine Eisenstange heraus. Im weiteren Verlauf soll der 34-Jährige mit erhobenen Händen auf den 68 Jahre alten Mann zugegangen sein, der diesen dann mit der Stange schlug und ihn leicht verletzte. Hierauf wurden Polizei und Rettungsdienst alarmiert. Die Polizeibeamten beschlagnahmten die Eisenstange. Gegen den 34-Jährigen wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Der 68 Jahre alte Tatverdächtige muss nun mit einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen.

45-Jährige wird von ihrem Lebensgefährten bespuckt und geschlagen

Wegen Freiheitsberaubung, Bedrohung und Körperverletzung wird sich ein 39 Jahre alter Mann verantworten müssen. Der Mann soll am vergangenen Freitag in Großsachsenheim seine 45 Jahre alte Lebensgefährtin in seine Gewalt gebracht haben.

Als die Frau gegen 15.00 Uhr nach Hause kam, wartete der 39-Jährigen bereits an der Wohnungstür und brachte sie ins Schlafzimmer. Nachdem er die Schlafzimmertür verschlossen hatte, schlug, trat und bespuckte er sein Opfer und bedrohte es mit einem Messer. Der 47 Jahre alte Bruder der Frau, der sich ebenfalls in der Wohnung befand, wurde auf die ungewöhnlichen Geräusche aus dem Schlafzimmer aufmerksam und klopfte an die Tür, woraufhin der 39-Jährige von seinem Opfer abließ und die Tür aufschloss. Der 47-Jährige wurde durch den Tatverdächtige zurückgedrängt und hierbei ebenfalls geschlagen. Die leicht verletzte Frau konnte währenddessen aus der Wohnung flüchten und alarmierte die Polizei, die mit mehreren Streifenwagenbesatzungen ausrückte. Die Beamten musste die Schlafzimmertür gewaltsam öffnen, da sich der 39-Jährige wieder eingeschlossen hatte. Der weiterhin aggressive Tatverdächtige wurde im weiteren Verlauf zu Boden gebracht und es wurden im Handschließen angelegt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn wurde der 39-Jährige, der aus Griechenland stammt, am Samstag einer Haftrichterin vorgeführt. Diese erließ einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann, setzte diesen in Vollzug und wies den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt ein.

Bahnhof: Betrunkener 24-Jähriger attackiert und beleidigt Einsatzkräfte

Ludwigsburg: Betrunkener schlägt und tritt am Bahnhof nach Rettungskräften und Polizeibeamten

Ein augenscheinlich stark alkoholisierter 24-Jähriger legte sich am Dienstag zwischen 15:30 Uhr und 16:30 Uhr mit Einsatzkräften des Rettungsdienstes und der Polizei in Ludwigsburg am Bahnhof an. Zunächst wurde der Rettungsdienst gerufen, weil in der Bahnhofsunterführung eine nicht ansprechbare Person lag. Als die Besatzung des Rettungswagens sich um den Mann kümmern wollte, versuchte er die Einsatzkräfte zu schlagen und zu treten. Hinzugerufene Polizeibeamte übernahmen den jungen Mann, der sich nur noch mit Mühe auf den Beinen halten konnte. Trotzdem versuchte er noch nach den Beamten zu treten. Als er sich zunächst beruhigte, konnte von den Beamten ein Atemalkoholtest durchgeführt werden. Dieser ergab einen Wert von deutlich über zwei Promille. Nachdem der 24-Jährige die Einsatzkräfte erneut anpöbelte und drohte sie zu schlagen, sollte er gefesselt werden. Hierbei leistete er heftige Gegenwehr, beleidigte die Beamten und versuchte noch sie mit Tritten und einem Kopfstoß zu verletzen. Während der Fahrt in ein Krankenhaus beleidigte er die Beamten weiter. Als er an Mitarbeiter des Krankenhauses übergeben werden sollte, versuchte er erneut die Helfer zu schlagen. Der Mann muss nun mit Strafanzeigen u.a. wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung rechnen.