Biergarten Paulaner öffnet wieder

Die Sicherungsarbeiten an der Felswand hinter der Gaststätte und dem Biergarten Paulaner im Wobachtal sind abgeschlossen, die Prüfung der Verankerung von Stahlnetz und Felsankern ist beendet. Da der Verpressbeton Zeit zum Aushärten benötigt, hat sich der Arbeitsverlauf etwas verzögert, bis die notwendige Härte und damit Zugfestigkeit der Sicherungsanker hergestellt war. Der Gutachter von Geotechnik Südwest hat die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten überwacht und nun bestätigt.

Im Herbst werden noch zwei weitere Abschnitte der Felswand bearbeitet werden, wenn die Vegetationsperiode beendet ist. Dann werden der südlich und nördlich anschließende Teil der Felswand ebenfalls von Vegetation beräumt sowie loses Gesteinsmaterial entfernt und anschließend gesichert.

Der Betreiber des Restaurants Paulaner wurde informiert, dass er die Gaststätte wieder öffnen darf. Das Gelände des Biergartens ist noch nicht in vollem Umfang nutzbar, da sich hier noch teilweise ungesicherte Bereiche anschließen. Die dem Weg zugewandte, vordere Hälfte des Geländes von Biergarten und Parkplatz wird jedoch zugänglich gemacht. Der Gastank und das Lager des Restaurants dürfen nicht mehr hinter dem Gebäude eingerichtet werden, um vor Steinschlägen geschützt zu sein. Der Gastank erhält deshalb eine neue Aufstellfläche samt Umzäunung an der Seitenwand des Restaurants, Richtung Parkplatz. Die Öffnung von Restaurant und Biergarten kann voraussichtlich in Kürze erfolgen.

Ausbau der Kinderbetreuung in Ludwigsburg schreitet voran

Mit der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung werden in Ludwigsburg zum Kindergartenjahr 2019/20 insgesamt 79 weitere Plätze für die Betreuung von Kindern bis zur Einschulung aufgebaut. 29 der Plätze können entstehen, weil alle Träger geprüft haben, wie sie ihre Betreuungsgruppen optimieren können. Fünf Einrichtungen konnten ihre Angebote umwandeln. Bei der Bedarfsplanung wurden außerdem die Öffnungszeiten entsprechend der Nachfrage in den Kindertageseinrichtungen angepasst.

Die zusätzlichen Plätze sowie die Anpassungen der Öffnungszeiten auf die Bedarfe der Familien wird die Stadt mit rund 200.000 Euro Betriebsförderung für die Träger und mehr Personal in den kommunalen Einrichtungen fördern. „Wir freuen uns über die gute Zusammenarbeit mit den Trägern, die auch in Zeiten von hoher Nachfrage immer wieder konstruktive Vorschläge zur Optimierung ihrer Platzmöglichkeiten machen“, so Erster Bürgermeister Konrad Seigfried.

Die anderen 50 Betreuungsplätze können entstehen, weil die Stadt Ludwigsburg den Träger Early-Bird-Club in die frühkindliche Bildungslandschaft aufgenommen hat. Es handelt sich hier um 30 U3- und 20 Ü3-Plätze. „Die Stadt wird dieses Projekt mit einer Baukostenförderung von rund 1,1 Millionen Euro unterstützen. Der laufende Betrieb wird mit rund 550.000 Euro durch die Stadt gefördert“, erläutert Konrad Seigfried weiter. „Erstmals erreichen wir 35 Prozent Ausbauquote in der U3-Betreuung und unser Ziel von 102 Prozent bei der Versorgung von Kindern ab drei Jahren.“ Von 100 Prozent spricht man, wenn alle Ludwigsburger Kinder einen Betreuungsplatz erhalten. Eine Prozentzahl über 100 ergibt sich, wenn auch Kinder aus anderen Städten betreut werden.

Kai Buschmann erneut im Landesvorstand der FDP

Heilbronn: Der stellvertretende Vorsitzende des FDP Kreisverbands Ludwigsburg, Kai Buschmann, wurde auf dem Landesparteitag in Heilbronn erneut in den Landesvorstand der FDP gewählt. Die FDP Kreisvorsitzende Stefanie Knecht gratuliert ihm: „Ich freue mich sehr, dass Kai Buschmann die Freien Demokraten aus Ludwigsburg auch in den kommenden 2 Jahren im Landesvorstand vertreten wird. Kai Buschmann hat sich im ersten Wahlgang unter 15 Kandidaten für 10 Plätze mit gut 70% der Stimmen durchgesetzt. Ich gratuliere ihm zu diesem ausgezeichneten Ergebnis. Das ist eine klare Bestätigung für die langjährige gute Arbeit, die Kai Buschmann als Fraktionsvorsitzender der FDP-Regionalfraktion und als Gemeinderat und Ortsvorsitzender in Remseck am Neckar leistet.“

Polizei sucht Unfallzeugen

Ein bislang unbekannter Autofahrer ist am Freitag, gegen 10:50 Uhr von der L 1141 aus Münchingen kommend auf die B 10 in Richtung Stuttgart eingefahren. Die bevorrechtigte, 34-jährige Fahrerin eines Ford musste aufgrund dessen auf der B 10 bis zum Stillstand und ein nachfolgender Ford-Fahrer tat dies ebenfalls. Ein 27-Jähriger erkannte die Situation zu spät und schob mit seinem VW die beiden stehenden Fahrzeuge aufeinander. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 12.000 Euro. Dessen ungeachtet setzte der unbekannte Autofahrer seine Fahrt in Richtung Stuttgart fort. Mögliche Unfallzeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier Ditzingen, Tel. 07156/4352-0, in Verbindung zu setzen.

Geschäftsgeheimnisse für alle

Wie ein offenes Scheunentor – so könnte man den Zustand von Laptops beschreiben, die in öffentlichen WLAN-Netze in Bus, Bahn und Café eingeloggt sind. Das hat zumindest ein Test der Sicherheits-Experten von Kapersky ergeben.

Die Gefahr des sogenannten Visual beziehungsweise Audible Hackings wird speziell im Zug besonders deutlich: Ob aktuelle Netflix-Serie oder die E-Mail an den Geschäftspartner – “in der Bahn lesen und hören mehr Fahrgäste mit, als man glauben mag”, so Kaspersky.

In einem Experiment sichtete ein Tester fünf Werktage lang per Strichliste alle Geschäftsgeheimnisse, die ihm im Zug unterkamen. Die Ausbeute ist beträchtlich: 2.245 einsehbare und mitzuhörende Informationen wie Name und Unternehmen von Geschäftsleuten beziehungsweise von Kollegen und Partnern. Das entspricht 13 öffentlich zugänglichen Geschäftsinformationen pro Waggon – Reisende der 1. Klasse offenbaren mit durchschnittlich 23 Infos pro Abteil fast doppelt so viel.

“Das Experiment hat meine bisherige Vermutung, dass Geschäftsreisende oft zu sorglos mit Unternehmensinformationen umgehen, definitiv bestätigt”, so Stephan Schilling, Testbeauftragter von Kaspersky. “Die Reisenden haben oft kein Bewusstsein dafür, dass Visual und Audible Hacking ein riesiges Datenschutzproblem darstellen.” cid/rhu

Demenz: Erste Zeichen schon ab 40

Demenz ist eine Erkrankung, die vor allem alte Menschen treffen kann. Doch es gibt Vorboten – schon mit Mitte 40. Zum Glück kann unser Hirn einzelne Defizite 15 bis 20 Jahre lang so gut kompensieren, dass der Betroffene und die Umwelt dies zunächst nicht bemerken.

Obwohl es kein Medikament gegen Demenz gibt, kann sich eine Früherkennung lohnen. So sieht es jedenfalls Dr. med. Sebastian Horn von www.demenz-test.com. Man stelle sich vor, man sitzt in einem Schiff, das gerade untergeht – würde man dann nicht eine Schwimmweste haben wollen und einen Platz im Rettungsboot? Mit anderen Worten: wenn sich nicht-modifizierbare Risiken (Schiff geht unter) materialisieren, lenkt man intuitiv seine volle Aufmerksamkeit auf die modifizierbaren Risikofaktoren – Schwimmweste anziehen und ins Rettungsboot setzen – was ansonsten wohl kaum jemand machen würde.

So auch bei Demenz – das Erkennen eines vorliegenden Risikos bewegt die meisten Menschen dazu, es durch gezielte Massnahmen aktiv zu reduzieren. Eine frühe Diagnose mit frühestmöglicher Intervention ist entscheidend für die bestmögliche Behandlung oder Prävention. Dies wünschen sich zudem über 90 Prozent der Patienten. Und in anderen Ländern (z.B. USA, Kanada, Großbritannien) ist Demenz schon lange fester Bestandteil der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen.

Parallel dazu fand man in diesen Ländern über die letzten Jahre eine Abnahme der Neuerkrankungen und damit auch eine Abnahme der notwendigen Heimunterbringungen – ein win-win Situation, sowohl für die betroffenen Patienten als auch für die Kosten im Gesundheitswesen. mp/wal

Exhibitionist belästigt junge Frau

Ludwigsburg: 29-Jähriger als Exhibitionist aufgetreten

Ein 29-jähriger Mann ist am späten Donnerstagabend gegen 23:30 Uhr gegenüber einer gleichaltrigen Frau am Berliner Platz als Exhibitionist aufgetreten. Sie war zu Fuß unterwegs, als der Tatverdächtige sein Auto in der Friedrich-Ebert-Straße abstellte und sie bis zum Berliner Platz verfolgte. Von der Frau auf sein Verhalten angesprochen ergriff der 29-Jährige die Flucht, konnte aber im Verlauf polizeilicher Fahndungsmaßnahmen vorläufig festgenommen werden.

Gerichtsurteil: Auch mit Turban besteht Helmpflicht

Ein aus religiösen Gründen getragener Turban befreit nicht von der gesetzlichen Helmpflicht beim Motorradfahren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Geklagt hatte ein Sikh, der sich schon 2013 von der Stadt Konstanz von der Helmpflicht befreien lassen wollte. Er sah dadurch die Religionsfreiheit verletzt, denn er konnte nicht beides zusammen tragen. Am Ende des langen Instanzenwegs entschied nun das Bundesverwaltungsgericht abschließend, dass das Tragen eines Schutzhelmes den gläubigen Sikh zwar in seiner Religionsausübungsfreiheit beeinträchtigen könne. Er werde dadurch aber nicht an der Praktizierung seines Glaubens gehindert, hieß es in der Urteilsbegründung. Vereinfacht gesagt: Er muss ja nicht Motorradfahren. Ein Anspruch auf Befreiung könne bestehen, wenn dem Betroffenen der Verzicht auf das Motorradfahren aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden könne. Das war bei dem Sikh aber nicht der Fall, erläutern die ARAG Experten.

Die Einschränkung sei auch mit Blick auf die vom Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit grundsätzlich gerechtfertigt, da die Helmpflicht anderen, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern Dritter diene, heißt es weiter. Bedeutet: Die Helmpflicht schützt nicht nur den Motorradfahrer selbst, sondern auch die körperliche und psychische Unversehrtheit anderer Unfallbeteiligter und der Rettungskräfte. Sie können durch den Unfalltod oder durch den Eintritt schwerer Verletzungen bei einem nicht mit einem Schutzhelm gesicherten Motorradfahrer traumatisiert werden. Und: Ein durch Helm geschützter Motorradfahrer wird im Fall eines Unfalls eher in der Lage sein, zur Rettung anderer Personen beizutragen. mid/arei

Geschwindigkeit unterschätzt – drei Verletzte

Drei Leichtverletzte und Sachschaden von rund 11.000 Euro forderte ein Verkehrsunfall, der sich am Mittwoch auf der K1603 ereignete. Ein 75-jähriger Opel-Fahrer wollte von einem Hofgelände auf die Kreisstraße in Richtung Erdmannhausen einbiegen. Er nutzte eine Lücke zwischen zwei Fahrzeugen, unterschätzte aber vermutlich die Geschwindigkeit eines herannahenden VW. Dessen 31-jähriger Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem Opel. Der Opel-Fahrer sowie seine Beifahrerin verletzten sich leicht. Auch ein Kind, das sich im VW befand, wurde leicht verletzt und wurde durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Beide Autos mussten abgeschleppt werden.